Über die Debattenkultur

Offensichtlich ist unsere Debattenkultur im Arsch. Das muss ich leider so drastisch konstatieren, nicht erst seit der letzten Ratsversammlung. Form, Ton und Inhalt der Wortbeiträge verharren auf legendär unsachlichem Niveau, der vermeintliche Gegner wird verbal angegriffen, polemisch herabgewürdigt und mit wüstesten Unterstellungen überzogen. Die Unfähigkeit, eine andere als die eigene Überzeugung gelten zu lassen, einen anderen Standpunkt als den eigenen einzunehmen oder zumindest zu akzeptieren, dass das Gegenüber aus vorliegenden Fakten andere Schlüsse zieht als man selbst, greift um sich. Jegliche Versuche, eine wenn auch noch so kleine Schnittmenge an Gemeinsamkeiten festzustellen, sind als “Relativieren” verpönt und werden abgestraft. Wenn die politische Konkurrenz gewinnt, dann ist dies quasi nicht weniger als der Untergang des Abendlandes. Wenn sich diese, spätestens seit der OBM-Wahl 2020 zu beobachtende Entwicklung nicht umkehrt, dann wird der Kommunalwahlkampf 2024 “lustig”. Wie empfinden Sie das? Welchen Eindruck haben Sie von der kommunalpolitischen Landschaft? Wie würden Sie die Herausforderung lösen, unterschiedliche Sichtweisen miteinander zu vereinbaren?

Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 06. Mai 2023

Probekiffen in Leipzig: Leipzig als Modellkommune

Leipzig soll sich als Modellkommune für das Cannabis-Projekt der Bundesregierung bewerben. So beantragen es die Freibeuter im Leipziger Stadtrat. In dem Bundesprojekt soll der kontrollierte und lizenzierte Vertrieb von Hanf zu Genusszwecken getestet werden.

Sven Morlok (FDP) begründet den Wunsch nach der Bewerbung: “Es gilt zu klären, wie kommerzielle Lieferketten sich auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt auswirken. Um dies wissenschaftlich untersuchen zu können, braucht es Städte, die hier als Vorreiter wirken. Leipzig sollte die Chance ergreifen, diese Fragestellungen beispielhaft für eine der größten ostdeutschen Städte zu klären.”

Neben dem Testlauf für kommerzielle Lieferketten will die Bundesregierung außerdem den Anbau im Privaten sowie in nicht gewinnorientierten Vereinigungen ermöglichen.

Morlok stellt fest: “Cannabis wird – das ist kein Geheimnis – von einem nicht unerheblichen Teil der Gesellschaft konsumiert. Das stellt einen großen Wirtschaftszweig in Deutschland dar, dessen Gewinne am Staat vorbeigehen. Die Legalisierung erlaubt allerdings, Risiken wie die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verringern, den Jugendschutz sicherzustellen und das Thema im Sinne von Suchtpräventionsprogrammen zu begleiten.”

Zeitplan zur Verkehrsuntersuchung Mittlerer Ring Südost

Anfrage:

Im Jahr 2025 endet das zehnjährige Moratorium der Trasse Mittlerer Ring Südost. Bürgermeister Dienberg sicherte zu, die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung vor Ablauf des Moratoriums vorlegen zu können.

Wir fragen dazu an:

  1. Bis wann werden für die Untersuchung vorbereitende Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung ergriffen?
  2. Wie ist der Zeitplan, der sicherstellt, dass das Ergebnis der Untersuchung vor Ablauf des Moratoriums vorliegt?
  3. Bis wann muss die Ausschreibung spätestens erfolgen, damit das Ergebnis der Untersuchung rechtzeitig vorliegt?
  4. Wer wird im Prozess beteiligt?

Antwort:

Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.

Die vorbereitenden Maßnahmen haben mit den ersten Abstimmungen über den Rahmen und den Umfang der Verkehrsuntersuchung begonnen. Es wurde dabei beschlossen, die Untersuchung mit dem sich derzeit im Aufbau befindlichen neuen Verkehrsmodell der Stadt durchzuführen, da sich mit diesem die Chance bietet, neben dem MIV auch den ÖPNV und den Radverkehr in der Untersuchung mit zu betrachten. Dies ermöglicht es, neben dem Mittleren Ring auch alternative Maßnahmen im Bereich des Umweltverbundes fundiert zu untersuchen, die zur verkehrlichen Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz beitragen könnten. Durch die Einbindung der verschiedenen Verkehrsmittel in die Untersuchung, können mit dem neuen Verkehrsmodell mögliche Verlagerungseffekte zwischen den Verkehrsmitteln sowie Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr besser untersucht und somit Maßnahmen im Sinne der Mobilitätsstrategie 2030 bewertet werden.

Aufgrund einer sechsmonatigen Verzögerung bei der Erstellung des neuen Prognosemodells, steht dieses jedoch voraussichtlich erst Ende 2024 zur Verfügung. Hierdurch verschiebt sich auch der Start der Verkehrsuntersuchung auf Anfang 2025. Die Ausschreibung soll innerhalb des dritten Quartals 2024 erfolgen. Bei einer geschätzten Bearbeitungszeit von 18 Monaten, lägen die Ergebnisse dann im dritten Quartal 2026 vor. Aufgrund der fachlichen Entscheidung, das neue Verkehrsmodell für die Verkehrsuntersuchung anzuwenden, wird es nicht möglich sein, dass die Ergebnisse vor Ablauf des Moratoriums vorliegen. Da jedoch die Vorteile der Nutzung des neuen Verkehrsmodells überwiegen, wurde dieser Weg gewählt.

Die notwendigen Prozessbeteiligten werden im Rahmen der Vorbereitung der Untersuchung noch bestimmt.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Nachfragen zur verkehrsrechtlichen Anordnung im Bereich des Hauptbahnhofs

Anfrage:

Zur verkehrsrechtlichen Anordnung der Neuaufteilung des Verkehrsraums im Bereich des Innenstadtrings vor dem Hauptbahnhof blieben im Rahmen der Fragestunde der vergangenen Ratsversammlung einige Nachfragen offen.

Wir fragen daher an:

  1. Handelt es sich bei der in Rede stehenden Fläche vor dem Hauptbahnhof um einen Unfallschwerpunkt wie er im Freistaat Sachsen im Jahr 2023 als Unfallschwerpunkt definiert ist und besteht aufgrund dessen für die Stadt Leipzig eine Rechtspflicht zur Umsetzung der vorgenommenen Maßnahmen?
  2. Wann wurde die verkehrsrechtliche Anordnung ausgesprochen und bis wann wäre die Umsetzung der Maßnahme nach rechtlicher Frist spätestens durchzuführen gewesen? (Wir bitten um Beifügung der verkehrsrechtlichen Anordnung.)
  3. Gab es für den Bereich vor dem Hauptbahnhof und für den Martin-Luther-Ring eine vorangegangene Simulation und welche Ergebnisse haben diese Simulationen ergeben?

Antwort:

Zur Frage 1:

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Verwaltung ist, gemäß § 45 (1) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu gewährleisten. Ein Indiz für eine fehlende Sicherheit ist die Unfalllage. Die StVO enthält jedoch nicht die Vorgabe, dass die Verwaltung erst tätig werden muss, wenn die Kriterien einer (Massen-)Unfallhäufungsstelle erreicht sind. Auch eine erhöhte Unfalllage ist als Anlass ausreichend, um Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen und zu ergreifen.

Im aktuellen Protokoll der Verkehrsunfallkommission wird zum einen der Bereich vor dem Hauptbahnhof als Massenunfallhäufungsstelle sowie die Fußgängerquerung in Höhe des Ostzugangs als Unfallhäufungsstelle aufgeführt.

Zwischenzeitlich wurde die Unfalllage für den Bereich vor dem Hauptbahnhof geprüft. In 2022 wurden 12 Fahrunfälle polizeilich registriert. Damit wird der für eine Massenunfallhäufungsstelle erforderliche Wert von 15 Unfällen des gleichen Unfalltyps pro Jahr unterschritten. Wie eingangs erwähnt, entbindet dies jedoch die Verwaltung nicht davon, geeignete Maßnahmen zur Behebung der erhöhten Unfalllage umzusetzen.

Zur Frage 2:

Der Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgte am 29.03.2023. Am 31.03.2023 wurde die erste Änderung und am 24.04.2023 die zweite Änderung zur verkehrsrechtlichen Anordnung erlassen. Die StVO enthält keine Vorgaben, bis zu welchem Zeitpunkt eine verkehrsrechtliche Anordnung umzusetzen ist. Gemäß § 45 (5) StVO ist der zuständige Baulastträger für die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung jedoch verpflichtet.

Zur Frage 3:

Für den Bereich vor dem Hauptbahnhof wurde in 2020/2021 eine Voruntersuchung einschließlich Simulation durchgeführt. Bestandteil der Untersuchung war die Verbesserung der ÖPNV-Bevorrechtigung an den Lichtsignalanlagen vor dem Hauptbahnhof sowie die mögliche Einordnung von Radverkehrsanlagen. Die Ergebnisse aus der Voruntersuchung zeigten, dass die Lichtsignalanlagen vor dem Hauptbahnhof hinsichtlich der ÖPNV-Bevorrechtigung deutlich verbessert werden konnten. Es zeigte sich jedoch auch, dass der ursprüngliche verfolgte Ansatz zur Einordnung eines Radfahrstreifens unter Wegfall einer Fahrspur in der Brandenburger Straße und unter Beibehaltung der gleichzeitigen Freigabe des Verkehrs aus der Brandenburger Straße und aus dem Georgiring aufgrund eines gravierenden Rückstaus in der Brandenburger Straße als Lösungsansatz ungeeignet waren.

Daher wurde im Nachgang auf Grundlage einer bereits in 2018 durchgeführten Verkehrsuntersuchung geprüft, ob die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage bei einer getrennten Freigabe der Verkehrsströme aus der Brandenburger Straße und Georgiring erhalten werden kann. Dieses Prüfergebnis war positiv. Mit Fortschreibung der Planung wurde eine Simulation auf Basis der getrennten Freigaben mit ebenfalls positiven Ergebnis durchgeführt.

Am Martin-Luther-Ring wurde keine Anpassung an den Lichtsignalanlagen vorgenommen. Entsprechend gab es keinen Grund im Vorfeld eine Simulation der LSA durchzuführen und notwendige Ressourcen zu binden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Übergangsregelungen aus dem Gesetzesentwurf zum Gebäudeenergiegesetz

Anfrage:

Beim Einbau oder bei der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme, die sowohl Erdgas als auch 100 Prozent Wasserstoff verbrennen kann, darf der Eigentümer im Falle des Beschlusses der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2034 Erdgas ohne Einhaltung der Vorgaben des § 71 GEG nach den Maßgaben des § 71 k GEG nutzen.

Wir fragen dazu an:

  1. Werden die Stadtwerke Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber bis 31. Dezember 2023 einen Transformationsplan für die verbindliche, vollständige Umstellung der Versorgung ihrer Kunden auf Wasserstoff bis zum Ablauf des 31. Dezember 2034 vorlegen?
  2. Werden die Stadtwerke Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber bis 31. Dezember 2023 die rechtlichen Voraussetzungen für den Netzumbau, insbesondere zur Einstellung der Erdgasversorgung der angeschlossenen Kunden über das zu transformierende Netz bis spätestens zum Ablauf des 31. Dezember 2034 vorlegen und dies von der zuständigen Regulierungsbehörde gegenüber dem Verantwortlichen bestätigen lassen?
  3. Werden die Stadtwerke Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber den Gebäudeeigentümern bis 31. Dezember 2023 eine Garantie vorlegen, dass die Wasserstoffinfrastruktur innerhalb von zehn Jahren, spätestens jedoch ab dem 1. Januar 2035, in Betrieb genommen wird?

Für den Fall, dass eine oder mehrere der vorgenannten Erklärungen nicht abgegeben werden:

  1. Aus welchen Gründen werden diese Erklärungen nicht abgegeben?
  2. Welche Entscheidungen müsste der Stadtrat treffen, um sicherzustellen, dass diese Erklärungen abgegeben werden?

Antwort:

Das Gebäudeenergiegesetz ist noch nicht verabschiedet. Gerade die Regelungen einer möglichen Transformation des bestehenden Gasversorgungsnetzes in ein mögliches zukünftiges Wasserstoffversorgungsnetz werden aktuell auf allen Ebenen der Politik und der energiewirtschaftlichen Verbände umfassend diskutiert. Die in der Anfrage genannten Termine und Inhalte stammen aus dem Gesetzesentwurf und haben daher noch zu keinen Umsetzungsaktivitäten geführt. Parallel wird durch den Gesetzgeber das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung erarbeitet, auch hier bleibt der konkrete Regelungsinhalt abzuwarten.

Zur Frage 1:

Die Leipziger Stadtwerke und die Netz Leipzig als zuständiger Verteilnetzbetreiber erarbeiten gemeinsam mit der Stadt Leipzig eine kommunale Wärmeplanung. Im Rahmen dieses Projekts wird bis zum 31.12.2023 ein erster Plan für Leipzig vorliegen. Im Wärmeplan werden die Handlungsoptionen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt dargestellt, welche als Basis für Entscheidungen im Leipziger Stadtrat dienen können.

Welche Bedeutung Wasserstoff für Endkunden innerhalb dieser Planung haben könnte, wird gerade in der Projektgruppe unter Leitung der Stadt Leipzig erarbeitet. Ein möglicher Transformationsplan wird dieser städtischen Planung folgen.

Zur Frage 2 bis 4:

Die Regelungen und Fristen zur Erstellung eines Transformationsplanes für die Erdgasversorgung sind noch nicht verabschiedet. Vor der Verabschiedung der kommunalen Wärmeplanung wird kein separater Gasentwicklungsplan veröffentlicht. Nach der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes und des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung werden die Leipziger Stadtwerke und die Netz Leipzig alle erforderlichen Regelungen umsetzen.

Zur Frage 5:

Die Gesetzgebung erfolgt auf Ebene der Bunderegierung. Der Stadtrat sollte umgehend nach dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung diese beschließen und für die Verbindlichkeit der Umsetzung Sorge tragen.

Insbesondere durch die Unterstützung der Beschleunigung von Baumaßnahmen in der Stadt Leipzig und der effizienten Abwicklung von Bauanträgen zur Transformation der Strom‐, Erdgas‐ und Fernwärmeversorgung, kann der Stadtrat die Vorrausetzungen für die Verwaltung schaffen, dass die geforderten Zeitpläne für die Umsetzung – und damit verbunden auch die mögliche Erklärung von Garantien – im Grundsatz machbar werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Sachstand zur Errichtung von Fledermaustürmen

Anfrage:

Am 22. August 2018 beschloss die Ratsversammlung, dass die Stadt Leipzig im Einzelfall geeignete Standorte zur Errichtung eines oder mehrerer Fledermaustürme sowie deren Umsetzung prüft. Die Finanzierung und Errichtung sollte im Rahmen von Vorhaben geprüft werden, bei denen Maßnahmen bezüglich des besonderen Artenschutzes (§ 44 ff BNatSchG) erforderlich wurden. Die Finanzierung sollte durch den jeweiligen Vorhabenträger erfolgen. Neben der naturschutzfachlichen Eignung sollte im Rahmen der Erarbeitung des Artenschutzfachbeitrages auch geprüft werden, ob in Zusammenarbeit mit örtlichen Tier- und Naturschutzinitiativen deren Betreuung erfolgen kann.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Vorhaben, bei denen Maßnahmen bezüglich des besonderen Artenschutzes erforderlich waren, wurden in den Jahren 2019 bis 2022 durchgeführt?
  2. Wie viele geeignete Standorte zur Errichtung eines oder mehrerer Fledermaustürme wurden geprüft und wie viele davon erhielten ein positives Prüfergebnis?
  3. Wie viele Fledermaustürme wurden daraufhin errichtet und wie gestaltete sich deren Finanzierung?
  4. Wie viele und welche Tier- und Naturschutzinitiativen wurden für eine mögliche Betreuung angesprochen und wie sind die Gespräche ausgegangen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die zur Verfügung stehenden Dateninformationssysteme ermöglichen leider keine verlässliche, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums durchführbare Recherche sämtlicher Verfahren mit Bezug zum besonderen Artenschutz aus den Jahren 2019 bis 2022. Es erfolgt auch keine separate statistische Erfassung derartiger Verfahren. Namentlichen sind nur zwei Vorhaben bekannt, bei denen auf Grund von Rückbau von Gebäuden Ersatzstätten für Fledermäuse (§ 44 ff BNatSchG) geschaffen werden mussten.

Zur Frage 2:

Es wurden keine Standorte zur Errichtung von Fledermaustürmen geprüft, da die notwendigen Ersatzstätten durch Fledermauskästen geschaffen wurden.

Zur Frage 3:

Dennoch wurde zusätzlich im Rahmen des Projektes „Rietzschke-Aue Sellerhausen“ ein Artenschutzturm für verschiedene Vögel, Insekten und auch Fledermäuse errichtet. Die Finanzierung erfolgte durch Sponsoring der Krostitzer Brauerei GmbH.

Zur Frage 4:

Die fachliche Begleitung des Artenschutzturmes sowie ein Monitoring erfolgt über den NABU. Weitere Tier- und Naturschutzinitiativen wurden nicht angefragt.

 

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Leipzig als Modellkommune zur Abgabe von Cannabis

Antrag:

Der Verwaltungsstandpunkt wird folgendermaßen geändert:

  1. Die Stadt Leipzig wird eine Beteiligung als Modellkommune prüfen, wenn der Gesetzesentwurf zur Säule 2 (“Regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten”) des Eckpunktepapiers Kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene vorliegt.
  2. Bei positivem Prüfergebnis erfolgt die Bewerbung als Modellkommune mit Information des Stadtrates. Bei negativem Prüfergebnis wird dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung:

Die von der Verwaltung dargelegten Argumente zum Ursprungsantrag bezüglich einer direkten Bewerbung sind schlüssig. Daher soll die vorgeschlagene Prüfung beschlossen werden. Sollte die Prüfung nach Betrachtung des bisher noch nicht vorgelegten Gesetzesentwurfs zur Säule 2 jedoch zu einem positiven Ergebnis kommen, soll die Stadt Leipzig sich direkt bewerben. Das Thema wurde inzwischen hinlänglich inhaltlich diskutiert und bedarf keiner Debatte zu den formalen Kriterien der Bewerbung. Leipzig wartet lediglich noch auf die gesetzliche Möglichkeit durch die Bundesgesetzgebung. Sollte das Prüfergebnis negativ ausfallen, soll der Sachverhalt erneut im Stadtrat aufgerufen werden.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung im Mai in die Gremien verwiesen.

Die Neufassung des Antrages wurde in der Ratsversammlung am 18.10.2023 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris 

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Mobilitätswende durchs Jobticket

Das Jobticket, das mit dem Deutschland-Ticket kombiniert werden kann, wird ab 1. Mai von vielen Arbeitgebern wie der Stadt Leipzig selbst und den ihr angeschlossenen Unternehmen angeboten. Wenn der Arbeitgeber einen Abschlag von mindestens 25 Prozent gewährt, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von 5 Prozent dazu. Arbeitnehmende erhalten auf das Ticket dann mindestens 30 Prozent. So zahlt der Arbeitnehmende nun ca. 34,30 Euro monatlich anstatt 49 Euro. Gerade hier liegt viel Potential für die Verkehrswende, Pendlern den Weg zur Arbeit durch das Angebot des Arbeitgebers wirklich attraktiv zu machen. Wir alle wollen Mobilität in Leipzig auf eine nachhaltigere Art der Fortbewegung umstellen. Das gelingt nicht mit der Brechstange und schon gar nicht ohne Mitnahme der Stadtgesellschaft. Ich als Stadtrat der FDP unterstütze Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, sei es durch Angebotserweiterungen oder durch eine 30-Prozent-Rabattierung.

Mein Antrag zielte darauf ab, das neue Jobticket für Mitarbeitende in städtischen Unternehmen 30 Prozent günstiger zu machen. Viele von Leipzigs Arbeitgebern werden folgen – weil Mobil-Sein eben auch eine Frage des Geldes ist. Diskutieren Sie mit uns, ohne Ideologie, lieber mit Vernunft.

Sascha Matzke, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 22. April 2023

Frisch vom Bäcker statt nass vor der Haustür: Amtsblatt mit Verteilsystem neu ausschreiben

Gegen den Widerstand der Stadt soll die Verteilung des Amtsblatts neu aufgestellt werden. SPD und Freibeuter wollen einen Anbieter finden, der ein zeitgemäßes Verteilsystem bereitstellt. Aktuell landen tausende Exemplare jeder Ausgabe ungelesen im Müll.

FDP-Stadtrat Sascha Matzke drängt: “Diese Unbeweglichkeit und der Trotz, mit dem sich die Stadtverwaltung gegen Veränderungen sperrt, sind vorbei. Wir reden dauernd von Klimanotstand, aber selbst einfachste Einsparungen verweigert die Stadt. Eine Neuausschreibung hätte großen Effekt: spart Ressourcen und ist viel zuverlässiger in der Zustellung.”

Schon seit Jahren versuchen beide Fraktionen auszuloten, welche Möglichkeiten es für moderne Verteilwege des Amtsblattes gibt. Das Ergebnis eines Prüfauftrages war ernüchternd, eigenes Bemühen der Stadtverwaltung gab es nicht.

SPD-Stadtrat Andreas Geisler erklärt: “Schon vor geraumer Zeit, genauer gesagt, im Jahr 2018 hatten wir einen Antrag im Verfahren, der die Stadtverwaltung dazu bringen sollte, bei der Verteilung des Leipziger Amtsblatts neue, zusätzliche Wege zu gehen. An dieser Forderung ändert sich auch nichts. Denn auch die Informationsvorlage der Verwaltung zur Verteilung des Amtsblatts vom Ende vergangenen Jahres zeigt wenig Ambition, das Thema wirklich anzugehen. Gut ist, dass die digitale Variante des Amtsblatts jederzeit auf leipzig.de abrufbar ist – ein echter Fortschritt. Suboptimal ist hingegen, dass via Twitter auf die aktuell abrufbare Ausgabe hingewiesen wird. Wie viele Leipzigerinnen und Leipziger, die sich für die Inhalte des Amtsblatts interessieren, es womöglich jedoch noch nie im Briefkasten hatten, haben einen Twitteraccount und werden so erreicht? Auch die Begründung, weshalb eine Auslage an stark frequentierten Orten nicht sinnvoll wäre, ist eher dünn. Erfahrungen aus Nachbarstädten sagen da was anderes. Unser gemeinsamer Antrag ist notwendig, um wieder etwas Schwung in dieses Thema zu bekommen.“

Investitionen statt Subventionen

Jährlich über 3 Milliarden Euro Subventionen für das Deutschlandticket und kein Geld für einen verbesserten ÖPNV in Leipzig. Das ist die traurige Förderpolitik des Bundes. Die Randgebiete unserer Stadt sind schlecht an den ÖPNV angebunden. Wichtige Angebotsverbesserungen und der Ausbau des Straßenbahnnetzes werden verschoben. Die Anschaffung von neuen Straßenbahnen und Bussen wird zeitlich gestreckt. Die Stadt muss den Verkehrsbetrieben zusätzliche Millionen überweisen, um das bestehende Agebot aufrecht zu erhalten. Zugegeben, wenn man die 3 Milliarden auf die Kommunen aufteilen würde, entfielen auf Leipzig nur 20 Millionen, allerdings jedes Jahr. Damit könnte man das Angebot deutlich verbessern: mehr moderne Busse und Straßenbahnen; eine verbesserte Anbindung der Rand-lagen der Stadt; die Beseitigung von Langsamfahrstellen, damit der ÖPNV schnell und attraktiv wird. Darüber hinaus könnten wir auch den Ausbau des Straßenbahnnetzes früher in Angriff nehmen. Wer steigt denn wegen einem subventionierten Ticket auf den ÖPNV um, wenn Busse und Bahnen bei ihm nicht halten – niemand!

Sven Morlok, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 08. April 2023