Schottergärten

Schönheit liegt im Auge des Betrachters. Schottergärten um ein Haus, mit meinen Augen gesehen, sind kein schöner Anblick. Ich selbst sehe darin sogar eine Marotte aus den alten Bundesländern, die in den letzten Jahren zu uns in die neuen Bundesländer und nach Leipzig geschwappt ist. Sie sind eine Beeinträchtigung für die Fauna und Flora in unserer so grünen Stadt Leipzig noch dazu.

Schon lange als Leipziger Bürger und inzwischen als Stadtrat und Mitglied im Kleingarten- und Tierschutzbeirat lehne ich Schotter im Garten ab. Darin sind sich auch alle Freibeuter der Fraktion einig.

Einer Neufassung der Vorgartensatzung in der Stadt Leipzig, die Schottergärten verbietet, wie von den Grünen im Leipziger Stadtrat beantragt, bedarf es aus unserer Sicht allerdings dennoch nicht. Es braucht lediglich die Durchsetzung der geltenden Vorgartensatzung, nach der Schottergärten auch aktuell schon nicht erlaubt sind.

Im Gegensatz zu Schottergärten sind gestalterische Steingärten aus unserer Sicht unproblematisch und sollten auch weiterhin zulässig bleiben.

Noch im Herbst diesen Jahres wird sich der Stadtrat mit dem Thema befassen.

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 5. September 2020

Verwaltungsunterbringung

Anfrage:

In der Corona-Zeit wurden Mitarbeiter der Stadtverwaltung in großer Anzahl im Home-Office beschäftigt.
In vielen Firmen werden Home-Office, mobiles Arbeiten, Reduzierung der Präsenzstunden und weitere neue Arbeitsmodelle, besonders solche die notwendige Büroarbeitsplätze reduzieren, eingeführt.

Dazu fragen wir an, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister:

1. Plant die Stadtverwaltung neue Arbeitsmodelle in o.g. Form?

2. Wenn Frage 1 mit ja beantwortet: Wie wirkt sich das auf die Planung zur Verwaltungsunterbringung aus?

3. Wenn Frage 1 mit nein beantwortet: Warum nicht?

Anfrage im Allris

Antwort:

Zur 1. Frage:

Die Stadtverwaltung befindet sich – im Übrigen unabhängig von der „Corona -Zeit“ – in intensiven Abstimmungen u. a. mit der Personalvertretung zu weiteren Möglichkeiten der Flexibilisierung der Arbeitsgestaltung.

Zur 2. Frage:

Die Auswirkungen auf die Verwaltungsunterbringung muss differenziert nach Ämtern, Funktionen und Aufgaben betrachtet werden und ist abhängig von den unter 1. genannten Abstimmungen. Es ist denkbar, dass sich dadurch eine Flächenoptimierung, zugunsten zukünftiger Arbeitswelten, erreichen lässt. Diese und andere Einflüsse werden dann für die Verwaltungsunterbringung innerhalb der Erarbeitung des Bürokonzepts bei den objektspezifischen Planungen berücksichtigt.

Antwort im Allris

 

Betragsgrenzen in der Hauptsatzung

Anfrage:

In der Hauptsatzung der Stadt Leipzig sind zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Ratsversammlung, dem Verwaltungsausschuss, dem Grundstücksverkehrsausschuss und dem Oberbürgermeister eine Vielzahl von Betragsgrenzen enthalten.

Diesbezüglich fragen wir an:

1. Wann wurden diese Betragsgrenzen im Einzelnen das letzte Mal angepasst? (Umrechnung in Euro und Rundung ist keine Anpassung im Sinne der Frage)

2. Wie hoch wären die Betragsgrenzen im Jahr 2020 wenn sie seit der letzten Anpassung im Sinne der Frage 1 jährlich entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten im Freistaat Sachsen angepasst worden wären?

Anfrage im Allris

Antwort:

Zur 1. Frage:

Die Betragsgrenzen in der Hauptsatzung wurden das letzte Mal 1995 angepasst.

Zur 2. Frage:

Zur Beantwortung dieser Frage wurde die Angaben zur Entwicklung der Verbraucherpreisindizes von 1995 bis 2019 in dem Statistischen Bericht „Verbraucherpreisindex im Freistaat Sachsen Dezember 2019 und Jahr 2019“ des Statistischen Landesamts zugrundegelegt.

Aus den dort wiedergegebenen Zahlen ergibt sich für 2019 eine Preissteigerung von 41,67% in Bezug auf das Jahr 1995.

Es folgt eine Übersichtstabelle der in der Hauptsatzung verwendeten Betragsgrenzen mit dem Wert bei einer Steigerung um 41,67%.

Als Anlage die Einzelauflistung der in der Hauptsatzung enthaltenen Wertgrenzen. Auf eine Hinzufügung des Wertes bei einer Steigerung um 41,67% wurde verzichtet, weil im Einzelnen gegebenenfalls geprüft werden sollte, ob der Verbraucherindex für alle Wertgrenzen der Hauptsatzung der sinnvollste Vergleichsmaßstab ist.

Wert in EUR Wert in EUR bei Steigerung um 41,67%
25.000 35.418
50.000 70.835
125.000 177.088
150.000 212.505
200.000 283.340
250.000 354.175
450.000 637.515
500.000 708.350
1.000.000 1.416.700
2.500.000 3.541.750

Antwort im Allris

Morlok (FDP): “Nachsitzen im Waldstraßenviertel: Belange der Unternehmen und Mitarbeiter vor Ort stärker berücksichtigen!”

FDP-Stadtrat Sven Morlok im Leipziger Stadtrat begrüßt den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen, das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel im Bereich westlich der Leibnizstraße (Gebiet E) vorläufig außer Vollzug zu setzen. Das Gericht hält die Größe des räumlichen Geltungsbereiches für unzulässig. Einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Vollzug der Bewohnerparkgebiete hatte der Inhaber einer ortsansässigen Steuerkanzlei im Bewohnerparkgebiet E gestellt, dessen Mitarbeiter und Kundschaft in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei keinen Parkplatz ohne zeitliche Beschränkung und Kosten fänden.

Morlok: “Der Gerichtsweg des Steuerberaters verdeutlicht die Benachteiligung der Unternehmer im Waldstraßenviertel beim Parken. Nun heißt es, Nachsitzen in Sachen Parkraumkonzept im Waldstraßenviertel. Die Stadt muss ihre Hausaufgaben machen und neben der Anpassung der Größe des Gebietes auch die Belange der Unternehmen und insbesondere der Mitarbeiter, die dort arbeiten, stärker berücksichtigen.”

Das Anliegen des Liberalen: “Mitarbeiter sollten im Waldstraßenviertel den ganzen Tag parken dürfen – selbstverständlich entgeltlich, wie jeder andere auch. Sie sollten jedoch nicht mehrfach am Tag zum Parkautomaten rennen müssen, um ein Parkticket zu lösen.”

Die Fraktion Freibeuter, der FDP-Stadtrat Morlok vorsitzt, hatte in dem Modell der Stadt Leipzig eine Benachteiligung von ortsfremden parkenden Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter gesehen. Eine Initiative der Fraktion Freibeuter, das Parkraumkonzept Waldstraßenviertel mit dem Ziel zu überarbeiten, den Gewerbetreibenden, Freiberuflern und deren Mitarbeitern auf Wunsch einen Mitarbeiterparkausweis auszustellen, mit dem zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket tagsüber des Parken gestattet wird, war von der Mehrheit des Stadtrates abgelehnt worden.

Köhler (Piraten): “Fraktion stellt klar: Kommunale Abschleppflotte absurd!”

Die Fraktion Freibeuter stellt klar, dass die Diskussion um eine kommunale Abschleppflotte in der Stadt Leipzig zu unrecht geführt werde. Die Fraktion Freibeuter hat zu keinem Zeitpunkt die Anschaffung einer kommunalen Abschleppflotte gefordert!

Der Verweis auf die Berliner Verkehrsbetriebe und auf die Stadt Stuttgart war ausschließlich zur Illustration der Wichtigkeit, die andere Städte dem Thema Verkehrsbehinderung beimessen, gedacht. Die unterstellte Zuordnung einer Abschleppflotte zu den Leipziger Verkehrsbetrieben ist darüber hinaus absurd, deren Zuständigkeit entfiele lediglich auf die Freihaltung der Gleisanlagen, wenn das rechtlich überhaupt möglich ist. Es geht der Fraktion jedoch u.a. auch um auf Radwegen abgestellte Fahrzeuge.

Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei und für die Fraktion Freibeuter Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung, stellt klar:

„Das Ziel unseres Antrags ist die Durchsetzung des geltenden Rechts, also des § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, und die Erhöhung der Verkehrssicherheit – nicht eine kommunale Abschleppflotte. Die Diskussion über eine solche ist dem Grundgedanken des Freibeuter-Antrags abträglich.”

“Der Aufbau eines städtischen Abschleppdienstes ist für die Fraktion Freibeuter allein schon aus finanziellen und personellen Gründen nicht das Ziel. Hier entstünde, abgesehen von den Kosten der Anschaffung und Unterhaltung der Fahrzeuge, ein Fachkräftebedarf der kommunal nicht realisierbar ist. Entgegen der landläufigen Meinung, dass die moderne Abschlepptechnik entscheidend ist, sind die Fachkräfte der ausschlaggebende Faktor, ob das Be- und Entladen der falsch geparkten Fahrzeuge schadenfrei durchgeführt wird. Wir haben in Leipzig mehrere Abschlepp- und Bergungsunternehmen, die auch jetzt schon für das Ordnungsamt tätig sind. Hier ist eine Abstimmung mit eben diesen Unternehmen erforderlich”, so Köhler weiter, der 15 Jahre als Kraftfahrer und später als Betriebsleiter im Abschlepp- und Bergungsdienst in Leipzig und Bremen tätig war.

Anbei der Antrag der Fraktion Freibeuter “Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen” (VII-A-00898). Die Beschlussfassung des Antrags ist für die Ratsversammlung am 16. September 2020 vorgesehen.

Neue Arbeitsmodelle

Stadtverwaltung im Homeoffice – was zuletzt noch undenkbar war, wurde mit Corona von heute auf morgen Realität.

Ein Lob gilt der Verwaltung, die ihren Mitarbeitern teilweise von heute auf morgen über die stadteigene IT-Tochter Notebooks und VPN-Tunnel zur Verfügung stellte, damit sie von zuhause aus arbeiten konnten.

Wir müssen die zwangsweise gefundenen kurzfristigen Lösungen nun aber fortführen und langfristig weiterdenken. Viele Selbstverständlichkeiten des Arbeitslebens vor Corona gehören auf den Prüfstand gestellt. Neue Chancen bieten sich bereits im Rahmen der zukünftigen Verwaltungsunterbringung. Angesichts auslaufender Mietverträge in den nächsten Jahren werden gegenwärtig neue Standorte für die Ämter gesucht. Der Wahl der Größe der neuen Verwaltungsgebäude sollte jedoch die Erkenntnis über die Frage vorausgehen, wie die Leipziger Stadtverwaltung sich zukünftig organisieren wird? Wäre der Arbeitsalltag in Unternehmen, wo sich Mitarbeiter Arbeitsplätze teilen, sich abwechselnd im Homeoffice befinden, auch in einigen Bereichen der Stadtverwaltung denkbar? Die neuen Arbeitsmodelle könnten sich so flächenmäßig auf die Verwaltungsgebäude auswirken, Mietaufwendungen ließen sich optimieren.

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Thomas Köhler, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 22. August 2020

Sich würdig waschen

Ein mobiler Duschbus für Wohnungslose – ein voller Erfolg in Hamburg. Das Angebot an fließend Wasser und Seife für die Körperhygiene, das in den ersten beiden Monaten seit seiner Inbetriebnahme von durchschnittlich jedem Wohnungslosen in der Hansestadt mindestens einmal angenommen wurde, soll auch im Leipziger Stadtgebiet Wohnungslosen an wechselnden Orten zur Verfügung stehen.

Mit der Prüfung, wie das Projekt auch an der Pleiße umsetzbar ist, hat der Stadtrat die Stadtverwaltung auf Antrag der Fraktion Freibeuter in der Ratsversammlung am 09. Juli 2020 beauftragt.

Der Duschbus würde in Leipzig den Hilfebus sinnvoll ergänzen, der die auf der Straße lebenden Menschen mit warmen Getränken, Kleidung und Schlafsäcken versorgt. Mit dem Duschbus kann zusätzlich dem Wunsch nach Hygiene der Obdachlosen entsprochen werden. Denn die Verfügbarkeit einer Waschgelegenheit zum regelmäßigen Waschen ist nicht Jedermann gegeben. Viele wollen oder können keine Einrichtung für Wohnungslose aufsuchen. Jetzt heißt es, den Kontakt nach Hamburg zu intensivieren und von den Erfahrungen der norddeutschen Initiatoren zu profitieren.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Franziska Rudolph, stellv. Fraktionsvorsitzende

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 18. Juli 2020

Ausrufung Klimanotstand: Sofortmaßnahmenprogramm

Ausrufung Klimanotstand: Sofortmaßnahmenprogramm (VI-A-07961-DS-10) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 15.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Grünen sehr dankbar dafür, dass sie Veränderungen in ihren Anträgen vorgenommen haben und auch Prüfaufträge formuliert haben. Ich glaube, wir sind im Zieö gar nicht so weit auseinander, dass wir in puncto Klimaschutz auch hier in der Stadt einiges erreichen müssen und dass wir auch Maßnahmen ergreifen müssen. Aber wir beschließen heute nicht das Klimaprogramm der Stadt Leipzig, sondern wir beschließen Sofortmaßnahmen. Ich glaube, dass das auch den Dissens irgendwo erklärt, weil wir nicht über eine langfristige Klimastrategie entscheiden. Da hätten viele Dinge, die Sie ursprünglich als Antrag gestellt haben, auch in der zeitlichen Perspektive ihre Berechtigung. Es geht um ein Sofortmaßnahmenprogramm, und da muss man Dinge anders abwägen, zum Beispiel bei der dezentralen Energieversorgung.
Es ist richtig, dass man Alternativen zur Verfügung hat wie Photovoltaik – Frau Kraft, Sie hatten das angesprochen –, aber zu sagen: Überall dort, wo wir das dezentral nicht erreichen können, ersetzen wir es eben durch Ökostrom, ist Augenwischerei. Dadurch, dass wir Ökostrom einsetzen, wird der Strom nicht ökologischer oder grüner, und es wird nicht weniger CO2 emittiert. Die Produktion bleibt ja zumindest kurzfristig konstant. Was passiert, wenn Sie bei den Stadtwerken mehr Ökostrom einkaufen? – Der Ökostromanteil im Basistarif sinkt. Mehr passiert dabei nicht. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Dann macht es eben Sinn, solche Maßnahmen zu prüfen und zu überlegen, wie man sinnvoll auch dezentral klimaneutral Strom produzieren kann. CO2-Vermeidung ist wichtig. Wasserstoff kann einen Beitrag leisten in der Zukunft. Deswegen hat das in der längerfristigen Perspektive durchaus eine größere Berechtigung als in einem Sofortmaßnahmenprogramm. Deswegen macht der Prüfauftrag hier Sinn.
Ich bin Herrn Zenker sehr dankbar, dass er auf die anderen Maßnahmen hingewiesen hat, die wir ergreifen, die wir auf der Tagesordnung haben. Das ist auch das Thema Mobilitätsstrategie. Sie haben gesagt: Na ja, die Dinge, die hier drinstecken, sind im Einzelfall vielleicht gar nicht so teuer. Dem, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich widersprechen, denn die Frage ist: Wer zahlt es denn am Ende? – Bei der Mobilitätsstrategie, wenn wir über neue Schienenstraßen in der Stadt Leipzig reden, dann zahlen wir es als Stadt Leipzig oder wir als Stadt Leipzig über unsere Tochtergesellschaft LVV. Dann sind es unsere Investitionen.
Wenn wir aber Vorgaben für neue Baugebiete machen, dann kostet uns die Vorgabe erst einmal nichts. Aber sie muss natürlich bezahlt werden von den Investoren in den Baugebieten, die natürlich diese Investitionen an ihre Mieter weiterreichen. Das heißt, natürlich bezahlt das jemand, die Mieterinnen und Mieter, die in den Baugebieten wohnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben vor einer Woche zwei Förderprogramme beschlossen: Förderprogramme zur Mietsenkung für große Wohnungen und Förderprogramme zur Mietsenkungen von Anfangsmieten, weil man offensichtlich hier im Stadtrat der Auffassung ist, dass das Mietniveau in Leipzig zu hoch ist. Dass man angesichts dieser Tatsache dann einfach mal in einem Sofortmaßnahmenprogramm Dinge vorschreibt, die sich drastisch auf den Wohnungsmarkt auswirken, nämlich in Form von höheren Mieten, ist für mich nicht nachvollziehbar, weil man beide Dinge im Auge behalten muss. Deswegen gehören eben solche Entscheidungen in ein mittel- und langfristiges Programm, damit man auch sehen kann, wie man diese Dinge sozialverträglich umsetzen kann, und eben nicht in einem Sofortmaßnahmenprogramm.
Ich denke, dass wir insgesamt mit den Verwaltungsstandpunkten in der Synopse eine gute Grundlage für die jetzige Abstimmung haben. Wir sind, wie gesagt, inhaltlich gar nicht so weit auseinander. Jetzt kommt es auf die Perspektive an. Ich denke, dass wir mit dem Beschluss heute nämlich die Grundlage für den Klimaschutz in Leipzig für die nächsten Jahre schaffen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig – Rahmenplan zur Umsetzung

Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig – Rahmenplan zur Umsetzung (VII-DS-00547-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 15.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Dubrau! Ich versuche jetzt einmal den Spagat mit dem Ausschussvorsitz und dem Fraktionsvorsitz. Ich hoffe, es gelingt in den fünf Minuten.
Ich möchte mich zunächst persönlich bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister, herzlich bedanken, weil wir als Ausschuss den Rahmenplan in einem Stadium zur Diskussion erhalten haben, als er teilweise noch nicht einmal Ihre Dienstberatung passiert hatte. Das ist ein sehr großer Vertrauensvorschuss. Das hat es letztlich aber auch ermöglicht, gemeinsam diesen guten Austauschprozess zu haben. Der Austauschprozess war nur möglich, weil wir diesen intensiv mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt durchführen konnten. Deswegen auch einen herzlichen Dank an Herrn Kana, dem Amtsleiter, und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in vielen runden die Diskussion im Ausschuss geführt haben. Das war eine sehr sachgerechte Diskussion. Viele Punkte sind in einem sehr früheren Verfahren von der Verwaltung bereits übernommen worden. Das sieht man jetzt in der Historie gar nicht mehr, wie hier die Zusammenarbeit beispielhaft funktionier hat.
Es war aber auch der Stadtrat gewesen, es war auch der Ausschuss gewesen, der damals, als es im Rahmen des Szenarienprozesses darum ging, worauf man sich in der Stadt verständigen kann. Die Leitplanken gesetzt hat. Ohne den einstimmigen Beschluss des Stadtrats mit der Beauftragung, einen solchen Zeit- und Maßnahmenplan bis Ende 2019 vorzulegen – das war nicht Gegenstand der Mobilitätsszenarien gewesen –, hätten wir wahrscheinlich diesen Rahmenplan bis heute nicht. Das zeigt, wie wichtig es ist, als Stadtrat auch mal Termine zu setzen.
Wir waren uns auch in der Auffassung einig, dass, wenn Defizite vorhanden sind im Bereich Personal und Planung, diese auszugleichen sind. Wir haben klar vor Augen, dass nicht jedes Investitionsprojekt unter Umständen in dem Zeitraum realisiert werden kann, wie wir es mal angedacht haben – auch aufgrund der Corona-Pandemie. Wir wissen aber auch, dass wir erhebliche Defizite gerade im Bereich der Planung haben und dass Planung überwacht und vorbereitet werden muss und dass es deswegen auch entsprechendes Personal braucht.
Ich sage mal ein bisschen allgemein, Herr Oberbürgermeister: Wenn ein Oberbürgermeister in einer Vorlage ein Personal- und Planungsdefizit eingesteht, dann kann ein Kommunalparlament gar nicht anders, als das zu fordern, dass dieses Defizit ausgeglichen wird. Ich denke, dafür haben Sie Verständnis. Sicherlich kann man über die Zeitpunkte reden – das hatten wir ja auch angeboten –, aber wir haben dazu von Ihnen leider nichts gehört. Darin stehen jetzt Jahreszahlen. Ich glaube, der Ausschuss hängt sicherlich nicht an der einzelnen Jahreszahl, sondern man könnte sich darüber verständigen. Aber von Ihnen ist nichts gekommen, sodass wir uns auch über diese Jahreszahlen nicht verständigen konnten. Vorschläge von Ihnen haben wir dazu nicht gehört.
Für uns ist wichtig gewesen, dass wir nicht nur Pläne beschließen, sondern dass wir uns auch über wichtige Maßnahmen verständigen – nicht über die Realisierung. Ob wir die Punkte, die wir im Beschlusspunkt 10 vorschlagen, umsetzen werden, wissen wir heute noch nicht. Aber um die Grundlage für eine Entscheidung zu haben, ob wir sie umsetzen wollen oder ob wir sie nicht umsetzen wollen, brauchen wir Planungen, und die müssen auf den Tisch. Deswegen haben wir diesen Punkt als Änderungsantrag gestellt.
Lassen Sie mich jetzt als Vorsitzender der Fraktion Freibeuter noch sagen: Wir haben mit diesem Änderungsantrag einen Kompromiss gefunden. Sicherlich findet sich nicht jede Fraktion mit jedem Punkt dort wieder. Für uns ist aber wichtig, dass wir Verkehrsinfrastruktur ideologiefrei betrachten. Wir haben eine Situation, in der uns in vielen Bereichen Planungen fehlen. Jetzt im Vorfeld einzelne Dinge auszuschließen oder herauszustreichen, macht zu einem so frühen Zeitpunkt keinen Sinn. Wenn wir einzelne Maßnahmen jetzt prüfen und planen, heißt das noch lange nicht, dass wir sie auch umsetzen und dass ich oder meine Familie letztlich einer Umsetzung zustimmen würde, weil wir dafür erst die entsprechenden planerischen Grundlagen benötigen. Ohne diese Grundlagen ist eine sachgerechte Entscheidung nicht zu treffen.
Mein Appell – das 365-Euro-Ticket steht irgendwo immer im Raum –: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wenn wir das Thema Klimaschutz ernst nehmen, wenn wir also CO2-Vermeidung auch im motorisierten Individualverkehr in der Stadt Leipzig erreichen wollen, dann schaffen wir das dadurch, indem wir Menschen einen Anreiz geben, vom MIV auf den ÖPNV umzusteigen. Alle uns vorliegenden Untersuchungen zeigen: Das geht am besten durch ein gutes Angebot. Ein gutes Angebot erfordert Investitionen in neue Schienenstraßen, in neue Fahrzeuge. Ein gutes Angebot kostet uns richtig viel Geld. Lassen Sie uns die knappen Finanzmittel, die knappen Ressourcen darauf konzentrieren, dass wir dieses gute Angebot schaffen können, und führen wir nicht ideologische Diskussionen um Fahrpreissubventionierungen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Abschluss eines Mietvertrages bzw. eines 1. Nachtrages, Objekt Messehalle 12, 2. BA

Abschluss eines Mietvertrages bzw. eines 1. Nachtrages, Objekt Messehalle 12, 2. BA (VII-DS-00863-NF-01)  Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Dezernat Kultur

(VII-DS-00863-NF-01ÄA-02)  Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 15.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zu dieser Vorlage bereits vor über fünf Wochen darauf hingewiesen, dass die Finanzierungskonstruktion nicht im Vorteil der Stadt Leipzig ist. Aufgrund der Höhe der Kreditzinsen, die bei der LEVG gezahlt werden, und der Kreditzinsen, die wir als Kommunalkredit bezahlen müssten, ist es einfach – ich sage es mal ziemlich platt – Geldverschwendung.

Ich bin ein bisschen enttäuscht darüber, dass wir diese Vorlage quasi im Finanzausschuss in der 3. Lesung behandeln mussten, um noch schnell eine Lösung zu finden und die Lösung dann auch nicht durch die Verwaltung in die Vorlage übernommen werden konnte, sondern durch einen Änderungsantrag von drei Fraktionen. Es wäre genug Zeit gewesen, die Anregung aus dem Stadtrat, nämlich die Finanzierung insgesamt kostengünstiger durch Bürgschaft zu gestalten, in den fünf Wochen, als das Thema zum ersten Mal angesprochen wurde, in eine Verwaltungsvorlage zu überführen. Das ist leider nicht passiert.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie wir in unserer Stadtverwaltung Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchführen. Ich habe mich zu der vorherigen Vorlage „Rettungswache“ nicht geäußert – auch da war das problematisch. Da hieß es dann: Na ja, Grundstück brauchen wir bei der einen Variante nicht mit einzubeziehen, weil es uns ja schon gehört. Grundstücke werden wohl nur dann in Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen einbezogen, wenn man sie kaufen muss, ansonsten nicht? Hier ist die Frage: Was ist, wie von Herrn Dossin angesprochen, unter Umständen mit Ertragssteuern, die in Gesellschaften anfallen? Die werden nicht einbezogen. Wir haben heute noch einmal eine Vorlage auf der Tagesordnung „Digital Hub“. Auch da war die Frage: Welche Kosten werden mit einbezogen? Wie geht man mit einem Restbuchwert in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung um?

Meine Bitte ist, Herr Oberbürgermeister, dass wir gemeinsam einen Weg finden, wie wir zukünftig in der Stadtverwaltung Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in den verschiedenen Bereichen durchführen. Da braucht man keinen neuen Standard zu erfinden, da gibt es Modelle der IHK oder vom IDW. Aber es wäre wichtig, dass wir einmal klarstellen, dass wir in der Stadt Leipzig bei den verschiedensten Projekten – besonders im Immobilienbereich – Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach den gleichen anerkannten Kriterien durchführen.

Wenn man das schon getan hätte, hätte die Vorlage, über die wir jetzt entscheiden, in dieser Form den Stadtrat nie erreicht. Wir hätten frühzeitig Weichenstellungen im Interesse unserer Stadt vornehmen können.

Ich bitte Sie, dem Änderungsantrag der Fraktionen zuzustimmen, auch dem Änderungsantrag, den wir als Freibeuter eingereicht haben. Denn wenn wir natürlich zum Ergebnis kommen, dass wir die Bürgschaft ausreichen dürfen, weil die Rechtsaufsichtsbehörde Ja gesagt hat, dann muss der Mietvertrag natürlich geändert werden, da dürfen wir nicht nur zur Kenntnis nehmen: Okay, wir dürfen die Bürgschaft ausreichen, sondern wir müssen dann eben auch die Folgemaßnahmen umsetzen. Und für den Fall, dass das Prüfergebnis es für sinnvoll erachten lässt, zu einem frühzeitigen Zeitpunkt das Objekt durch die Stadt zu kaufen oder zu entnehmen aus der LEVG, muss natürlich auch das im Mietvertrag gewürdigt werden.

Ich bitte die verspätete Einreichung des Antrags zu entschuldigen, aber wir haben erst heute um 12 Uhr erfahren, dass der Antrag der drei Fraktionen ein Ergänzungsantrag und kein Ersetzungsantrag ist. Deswegen hatten wir keine Möglichkeit, frühzeitiger unseren Ergänzungsantrag einzureichen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)