Planlose Kürzungen

Aktuell geht die Arbeitslosigkeit in Deutschland – wenn auch langsam – zurück und es fehlt in fast allen Bereichen an Personal. Daher gab es die teilweise richtige Entscheidung auf Bundesebene, die Förderungen für den sogenannten “zweiten Arbeitsmarkt” stark abzubauen. Die Kommunen bzw. deren Jobcenter erhalten also erheblich weniger Geld, um Arbeitsplätze in beispielsweise Schulbibliotheken, Tafelgärten und Sportvereinen zu finanzieren. Der Kommunalpolitik fällt nun die hässliche Aufgabe der Priorisierung zu.

Wir müssen festlegen, welchen Arbeitsplatz es zukünftig noch geben wird und wo. Dies führt zu hochemotionalen Debatten. Die Fraktion Freibeuter hat beantragt, die zukünftige personelle Besetzung der Schulbibliotheken zu klären. Wir sehen hier einen Schwerpunkt, denn Leipzig hat in den vergangenen Jahren sehr viele Schulbibliotheken eingerichtet, deren Personal über diesen Arbeitsmarkt gefördert wurde und wird. Nun müssen sie vielfach von der Schulleitung als verwaist zugeschlossen werden. Ein unhaltbarer Zustand.

Viel unhaltbarer ist aber, dass wir seitens der Stadtverwaltung seit Jahresstart 2023 fast keine Antworten darauf erhalten. Obwohl es ihre Aufgabe wäre zu klären, was aus diesen Stellen wird. Wir müssen das jetzt angehen!

Sascha Matzke, stv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 04. November 2023

 

Vorlage zum Brunnenkonzept

Anfrage:

Im November 2019 wurde der Antrag VI-A-08071 („Stadtklima verbessern – Brunnenkonzept vorlegen“) von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen. Dieser Beschluss sah vor, dass ein vorzulegendes Brunnenkonzept Angaben über die Anzahl und den Zustand aller Brunnen und ähnlicher Wasserentnahmestellen enthalten sollte. Darüber hinaus sollte ein bauliches Konzept erarbeitet werden, das die zukünftige Entwicklung der Brunnenlandschaft in Leipzig skizziert. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, dieses Konzept bis zum IV. Quartal 2019 vorzulegen. Der Verwaltungsstandpunkt signalisierte Zustimmung. Wenngleich mit Blick auf die Terminlage klar war, dass das IV. Quartal 2019 nicht zu halten sein würde, so ist doch anzunehmen, dass nun – vier Jahre später – dem Stadtrat längst ein entsprechendes Konzept hätte vorgelegt werden müssen. Dies ist nicht der Fall.

Wir fragen daher an:

  1. Weshalb wurde bisher kein Konzept angefertigt?
  2. Wieso erfolgte keine Zwischeninformation?
  3. Wann können wir voraussichtlich mit einem Konzept rechnen?
  4. Welcher Sachstand kann aktuell zum Inhalt des Konzeptes referiert werden?

Antwort:

Die Stadt Leipzig bewirtschaftet aktuell 35 städtische Brunnenanlagen in der Fachliegenschaft des Amtes für Stadtgrün und Gewässer. Die Unterhaltung der 30 Springbrunnen und vier Fontänen sowie eines Trinkbrunnens erfolgt durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (siehe Anlage).

Im Rahmen einer gemeinsamen Bestandsanalyse von Amt für Stadtgrün und Gewässer und Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig wurden alle Brunnenanlagen inkl. Brunnenstuben und Brunnentechnik begangen und kontrolliert.

Zur Frage 1:

Aktuell wird auf Grundlage einer Bestandsanalyse an der Instandhaltung bzw. Instandsetzung zur Wiederinbetriebnahme der vorhandenen Brunnenanlagen im Stadtgebiet gearbeitet.

Zunächst werden die vorhandenen Arbeitskapazitäten für dringend notwendige Instandhaltungsarbeiten benötigt.

Zur Frage 2:

Es erfolgte eine mündliche Zwischeninformation im Fachausschuss UKO am 08.11.2023, dass an einer Instandsetzung der Bestandsbrunnen gearbeitet wird.

Zur Frage 3:

Die Instandhaltung bzw. Instandsetzung zur Wiederinbetriebnahme der vorhandenen Brunnenanlagen zielt für den Zeitraum bis 2026 auf eine Ertüchtigung aller 35 städtischen Brunnenanlagen und somit auf eine erhöhte Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur sowie zum Erhalt und zur Verbesserung der Umweltqualität.

Mit Abschluss dieser Arbeiten wird ein Brunnenkonzept zur Weiterentwicklung der Brunnenanlagen im öffentlichen Raum vorgelegt.

Zur Frage 4:

Aktuell erfolgt die Zustandserhebung und Zustandsbewertung für die notwendigen Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten. Diese werden dokumentiert und bilden die Grundlage für eine weiterführende Konzeption.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Druckkosten der Ortsteilblätter

Anfrage:

In Leipzig veröffentlichen fast alle Ortschaften eigene oder gemeinschaftliche Ortsteilblätter. Um die Ortsteilblätter zu erhalten, hat der Stadtrat im zurückliegenden Haushaltsbeschluss aufgrund der allgemein gestiegenen Kosten den Zuschuss für die Druckkosten aller Ortsteilblätter um insgesamt 2.500 € erhöht.

Die Gemeinde Lützschena-Stahmeln hat im Rahmen des Eingemeindungsvertrages von 1998 die vertragliche Zusicherung erhalten: „Der AUENKURIER der Gemeinde Lützschena-Stahmeln bleibt als monatliches Informationsblatt erhalten. Die hierzu den notwendigen finanziellen Mittel und das erforderliche Personal werden von der Stadt Leipzig bereitgestellt.“

Wir fragen daher ausgehend von der Finanzplanung 2023 an:

  1. In welcher Höhe erhält die Ortschaft Lützschena-Stahmeln einen Druckkostenzuschuss für den Auenkurier und in welcher Höhe erhalten alle vierzehn Ortschaften insgesamt einen Druckkostenzuschuss für die acht Ortsteilblätter?
  2. In welcher Höhe wurde der Druckkostenzuschuss seit 1998 für den Auenkurier abgerufen?
  3. Wie hoch sind die Werbeeinnahmen der geschalteten Anzeigen im Auenkurier und wofür werden sie verwendet?
  4. Wie setzen sich die Kosten für den Auenkurier zusammen, also welche Kosten verursachen jeweils Druck, Verteilung, Redaktion usw?
  5. In welchem Ausmaß wird zusätzlich zu den Druckkosten Personal für den Auenkurier bereitgestellt?
  6. Entspricht der Auenkurier den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Übersicht zur Höhe der Druckkostenzuschüsse der einzelnen Ortschaften finden Sie in der Informationsvorlage „Kofinanzierung der Ortsteilblätter und Anpassung der Geschäftsausgaben für Ortschaftsräte“.

Der Auenkurier mit 938,22 Euro brutto pro Monat von der Stadt bezuschusst, insgesamt rund 11.258 Euro pro Jahr. Hinzu kommt ein Werkvertrag zur Koordinierung der redaktionellen Arbeit i.H.v. 3180 Euro jährlich.

Die ausreichende Finanzierung des Auenkuriers ist im Eingemeindungsvertrag festgelegt, an den die Stadt gebunden ist.

Zur Frage 2:

Nach der Eingemeindung von Lützschena-Stahmeln wurden ab 01.01.1999, gemäß Eingemeindungsvertrag, Mittel in Höhe ca. 270.000 Euro abgerufen.

Zur Frage 3:

Die Werbeeinahmen aus Anzeigen betragen durchschnittlich 700-900 Euro netto pro Monat. Die Werbeeinahmen der Anzeigen werden für die Finanzierung der Verteilung und für redaktionellen Aufwand verwendet. Davon werden auch die Kosten für die zusätzlichen 300 Exemplare finanziert. Erlöse aus Werbeeinnahmen werden mitunter auch für die Produktion von zusätzlichen Exemplaren genutzt.

Zur Frage 4:

– Druck und Verarbeitung (schneiden, zusammentragen, falzen) ca. 806,53 Euro netto/Monat

– Redaktion, Layout Druckvorstufe (Vorbereitung zum Druck) 575,00 Euro netto/Monat

– Verteilung: 448 Euro netto/Monat

Zur Frage 5:

Ehrenamtliche Mitarbeiter stellen den Betrieb sicher. Hinzu kommt der unter 1. genannte Werkvertrag.

Zur Frage 6:

Der Auenkurier wird nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zwischen dem Verhältnis des angestrebten Zwecks und den geplanten Mitteln hergestellt. Für die Ortschaft ist diese zentrale Gesamtproduktion eine große Unterstützung und es werden die Kapazitäten für weitere wichtige Aufgaben freigehalten. Weiterhin werden Transportwege eingespart, da Produktion und Verteilung in unmittelbarer Nähe der Ortschaft erfolgen. Der Auenkurier wird als eigenständiges redaktionelles Produkt verteilt, nicht als Werbeeinlange für andere Druckmedien. Deshalb erreicht das Ortschaftsblatt, durch zuverlässige und zielgerichtete Zustellung, jeden Haushalt.

Bei der Produktion des Auenkuriers wird holzfreies, umweltfreundliches Papier verwendet, das im Hinblick auf Ressourcenverbrauch, Abwasserbelastung, Wasser und Energieverbrauch wesentlich wirtschaftlicher gegenüber Papierprodukten aus Primärfasern ist.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Stadion braucht Verkehrskonzept!

Die Verkehrssituation im Bereich des Stadions bei Fußballspielen und Veranstaltungen ist unbefriedigend. Die derzeitige Situation erschwert die An- und Abreise mit der Straßenbahn und gefährdet die Besucher.

Es ist daher unerlässlich im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Stadionumfeldes das Verkehrsproblem zu lösen.

Ein neues Parkhaus würde es ermöglichen, die Jahnallee bei Veranstaltungen vom KFZ-Verkehr frei zu halten. Aber wie kommt man zum Parkhaus und wieder nach Hause?

Das illegale Parken und der Parksuchverkehr um das Stadion herum könnte vermieden werden, wenn vor Veranstaltungen nur noch Besucher mit einer Parkberechtigung in den Sperrkreis einfahren dürfen. Dann darf es dort aber keine kostenfreien Parkplätze für Besucher mehr geben. Die Parktickets könnten vorher, mit den Eintrittskarten verkauft werden.

Wer soll die Einfahrt kontrollieren? Doch nicht die Polizei. Festeingebaute Schranken an der Grenze des Sperrkreises könnten eine Lösung sein.

Zur Klärung dieser Fragen bedarf es eines Verkehrskonzeptes. Ohne ein solches Konzept sind Entscheidungen zur Gestaltung des Stadionumfeldes nicht möglich.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 21. Oktober 2023

Klimapolitik für die, die es sich leisten können

Wieder einmal kollidieren die Forderungen nach mehr Klimaschutz mit dem Wunsch nach bezahlbaren Mieten. Erst zu Beginn der Ratsversammlung war eine Stunde lang über die Probleme der steigenden Mieten in der Südvorstadt diskutiert worden. Kurze Zeit später wurden dem Wohnungsbau mit dem Gesamtkonzept Klimawandelanpassung jedoch wieder neue Hürden in den Weg gelegt.

Fraktionsvorsitzender Sven Morlok (FDP) äußerte sich dazu: „Für ihr Lieblingsthema ist den Grünen kein Geld zu schade – leider jedoch zu Lasten des bezahlbaren Wohnens. Der Klimawandel ist zweifellos eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit, doch als Stadtrat müssen wir einen umsetzbaren Kompromiss zwischen allen Interessen finden. Deswegen haben wir durchgesetzt, dass nun auch die Auswirkungen solcher Maßnahmen auf Bau- und Mietkosten vom Stadtrat bewertet werden.“

Baubürgermeister Dienberg erklärte in der heutigen Ratsversammlung laut Morlok, diesen Beschluss nicht umsetzen zu wollen. Die Freibeuterfraktion fordert für diesen Fall den Oberbürgermeister auf, disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen.

Ebenfalls beschlossen wurde die Einsetzung einer Wohnungsbaukoordination. Morlok erläutert: „Regelmäßig stellt eine Mehrheit des Stadtrats neue Regularien für Klimaschutz auf. Bauen wird dadurch immer komplizierter und teurer. Im gleichen Atemzug fordern dieselben Stadträte einen Wohnungsbaukoordinator, weil keiner mehr den Überblick hat, was man noch alles zusätzlich beachten muss, wenn man in Leipzig Wohnraum schaffen möchte. Dieser Koordinator wäre nicht notwendig, wenn der Bau von Wohnraum nicht so stark reguliert würde.“

Bereits vor einem Jahr hatten die Freibeuter erreicht, dass die Auswirkungen von städtischen Entscheidungen auf bezahlbares Wohnen in den Beschlussvorlagen so darzulegen sind, dass Ausmaß und Folgen für die Stadträte klar ersichtlich sind. Die Umsetzung dieses Beschlusses wird von der Stadtverwaltung immer wieder verzögert.

„Erst sollte es noch 2022 passieren, später vertröstete man uns auf März 2023 und im Oktober 2023 liegt immer noch nichts vor. Dass steigende Mieten ein großes Problem für die Leipzigerinnen und Leipziger sind, spiegelt sich überhaupt nicht im Verwaltungshandeln wider“, so Morlok.

Sachstand zum Prüfschema für das bezahlbare Wohnen

Anfrage:

In der Antwort VII-F-08170-AW-01 auf die Anfrage „Prüfschema für das bezahlbare Wohnen“ wurde mitgeteilt: „Die Überarbeitung der Vorlagen ist Mitte März 2023 abgeschlossen. Anschließend stehen die neuen Vorlagen den Gremien der Stadtverwaltung zur Verfügung.“

Wir fragen hierzu an:

  1. Sind die neuen Vorlagen angefertigt worden?
  2. Wo kann man diese finden?
  3. Sind die Sacharbeiterinnen und Sachbearbeiter in das neue Prüfschema eingewiesen worden?
  4. Aus welchen Kriterien besteht das Schema und wie werden sie angewendet?

Antwort:

Zur Frage 1:

Das neue Vorlagenmuster ist durch den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters erstellt worden. Berücksichtigt wurden dabei u.a. die Anträge des Stadtrates zu Aussagen der Klimawirkung, Auswirkung auf bezahlbares Wohnen und Vorgaben zur Eilbedürftigkeitsbegründung (VI-A-07961, VII-A-06963, VII-A-07069).

Zur Frage 2:

Die Vorlage ist noch nicht öffentlich, da ein umfangreiches Mitzeichnungsverfahren gerade abgeschlossen wird und Änderungen noch eingearbeitet werden müssen. Das betrifft auch die technische Umsetzung in ALLRIS.

Zur Frage 3:

Etwaige Schulungen und Einweisungen erfolgen wie gewohnt in der Verantwortung der Verwaltung.

Zur Frage 4:

Beim Thema bezahlbares Wohnen soll nach der Wirkung der Maßnahme in Bezug auf mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum, Miet- und/oder Wohnnebenkosten sowie Baukosten geprüft werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Sonne gegen Hitze

Das extreme Wetter im Sommer betrifft uns alle. In den eigenen vier Wänden unserer Wohnung können wir noch Wege finden, uns abzukühlen. Aber nicht jeder hat diesen Luxus. Menschen, die in Containern wohnen oder arbeiten, leiden oft immens unter Überhitzung. Container können im Sommer bei voller Sonneneinstrahlung innerhalb weniger Zeit hohe Temperaturen erreichen.

Für die Menschen, die täglich mehrere Stunden in Containern verbringen, können die hohen Temperaturen unerträglich werden. Die Freibeuter bieten dafür eine Lösung: erneuerbare Energie. Wir wollen nämlich Klimaanlagen in Containern installieren, die mit Solarstrom betrieben werden. Der Bedarf an Klimageräten ist bei Spitzentemperaturen hoch, heißt an sonnigen Tagen. Dies sind auch ideale Voraussetzungen für die Erzeugung von Solarstrom.

Wir haben eine Situation, in der ein sehr heißer Tag sowohl belastend aber auch sehr vorteilhaft für uns sein kann. Wir haben die Chance, Solarenergie zu nutzen, um die Lebensbedingungen für Hunderte von Leipzigern zu verbessern, die im Sommer akut leiden. Wir hoffen, dass die Stadt unseren Vorschlägen zustimmt und die notwendigen Maßnahmen er-greift sodass wir bereits im nächsten Sommer eine verbesserte, nachhaltigere Kühlung in Containern haben!

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 07. Oktober 2023

Vergessenes Turmgut

Jetzt haben wir also das Gohliser Turmgut dem Ukraine-Krieg geopfert. Natürlich nur im übertragenen Sinne, aber um die Mitarbeiter des russischen Konsulats in der (noch) Turmgutstraße zu ärgern, haben wir diese nach einem ukrainischen Überlebenden deutscher KZs benannt, der letztes Jahr von russischer Hand fiel. Wenngleich an dem Namen und der Erinnerung an Borys Romantschenko nichts auszusetzen ist, so ist doch fraglich, ob diese Benennung den Lauf der Geschichte in der Ukraine verändert. Ebenso fraglich ist, ob man auf dem Rücken abertausender Toter nun eine so kleinliche Frage wie die einer Straßenbenennung austragen sollte.

Während wir glauben, die Konsulatsmitarbeiter zu ärgern, werden in der Ukraine Männer getötet, Frauen vergewaltigt und Kinder entführt. Keine Umbenennung einer Straße kann diesen Lauf auf-halten. Aufhalten können wir noch, dass unsere Leipziger Geschichte über die globale Historie vergessen wird. Wie erinnern wir also an das Turm-gut, wenn die Straße fort ist? Ein einfaches blaues Straßenschild schaffte hier Abhilfe. Es würde auf der neugestalteten Grünfläche in der Menckestraße stehen. Darauf stünde schlicht: “Gohliser Anger – Turmgutplatz”

Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 23. September 2023

Radverkehr und Wirtschaftsverkehr Hand in Hand: Freibeuter erkämpfen Lösung für Problemstraßen

Endlich eine Lösung für den Umgang mit “Problemstraßen”: Wenn zwischen geplanten Radwegen und dem lokalen Wirtschaftsverkehr Konflikte erkennbar werden, wird zukünftig der Stadtrat direkt informiert. Diese Einzelfälle werden dann nochmal im Detail betrachtet und diskutiert.

Fraktionsvorsitzender Sven Morlok (FDP) begrüßt den Kompromiss: “Durch die aktuelle Praxis, ohne Rücksicht auf Verluste Radwege auszuweisen, spielt die Stadt die vielen Verkehrsarten gegeneinander aus. Vor allem der Wirtschaftsverkehr bleibt bei den Planungen regelmäßig auf der Strecke. Wir haben gestern erwirkt, dass diese Konflikte transparent aufgezeigt werden. Der Stadtrat kann diese dann genauer betrachten und Lösungen finden, die möglichst alle Interessen berücksichtigen.“

Weil gesamtstädtische Konzepte fehlen, werden Verkehrsmaßnahmen häufig nur isoliert durchgeführt. Zwar entscheidet die Stadtverwaltung allein über das Einrichten von Radspuren sowie Liefer- und Ladezonen für den Wirtschaftsverkehr, wie die Radwege aber ausgestaltet werden, ist Aufgabe des Stadtrates. Dieser prüft auch, ob die gesamtstädtischen Mobilitätsziele eingehalten werden.

„Solange wir keine Konzepte für beide Verkehrsarten haben, kann die Verwaltung nur jeweils das eine oder das andere betrachten. Wenn der Auftrag lautet, weitere Radwege auszuweisen, geschieht dies dann auch – mit der Konsequenz, dass Lieferanten für ein Geschäft dann eben nicht auf Fahrradwegen oder Tramspuren halten können, um auszuladen. Es kann ja sein, dass man sich im Einzelfall am Ende für den Fahrradweg ausspricht, weil die lokalen Gegebenheiten und der Anschluss an das städtische Radnetz dies erfordert. Aber die politische Entscheidung muss immer noch der Stadtrat treffen.“ so Morlok.

Stopp der Gebührenerhöhung: Glühweinhütten der Vereine dürfen nicht mehr kosten!

Eine dreimal so hohe Standmiete wie bisher – damit sehen sich die gemeinnützigen Vereine, die auf dem Weihnachtsmarkt Hütten für den guten Zweck betreiben, plötzlich konfrontiert. Schuld daran ist die neue Marktsatzung, die nicht zwischen ehrenamtlichem Engagement und gewinnorientierten Betreibern unterscheidet. Ein Fehler, den nun die Fraktion Freibeuter korrigieren will.

Der stellvertretende Vorsitzende Sascha Matzke (FDP) erklärt, wie es überhaupt dazu kam: „Vieles wird für die Stadt teurer, so musste auch die Miete der Weihnachtsmarkthütten angepasst werden. Deshalb gab es eine neue Marktsatzung. Was dabei jedoch ignoriert wurde: Die gemeinnützigen Wechselhütten fallen auch unter die Gebührenhöhung. Die Vereine dürfen aber aus unserer Sicht für ihr wichtiges Engagement nicht draufzahlen.“

In den sogenannten Wechselhütten schenken abwechselnd verschiedene gemeinnützige Vereine Glühwein für den guten Zweck aus. Die Betreiber der Wechselhütten sind keine Wirtschaftsunternehmen, sondern stellen Standpersonal im Ehrenamt. Die Gelder kommen nach Abzug der Beschaffungskosten zu 100 Prozent den jeweils unterstützten Projekten oder dem Vereinszweck zugute.

„Das gemeinnützige Engagement auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt muss ermutigt und darf nicht noch durch Gebührenerhebung behindert werden. Die Weihnachtsmarktbesucher kaufen bewusst für den guten Zweck, dennoch würden mit dem beschlossenen Modell der Gegenwert von etwa 30 Tassen pro Tag im Stadtsäckel landen. Hier brauchen wir schnelles Handeln: Die Mehrkosten müssen in Form eines Zuschusses zurück an die Vereine.“ fordert Matzke.

Die Freibeuter hoffen, den Fehler noch vor Beginn der Weihnachtsmarktsaison korrigieren zu können.