Behördliche Falschspeicherung persönlicher Daten

Anfrage:

Kürzlich berichteten die “Kieler Nachrichten”, dass es in Deutschland sehr häufig zur behördlichen Falschspeicherung von Namen und anderen persönlichen Daten kommt. Dies beruht teilweise auf falschen Transkriptionen, aber auch auf so banalen Dingen wie einem versehentlich eingefügten Bindestrich, der falschen Umrechnung aus anderen Kalendern oder dem häufig noch immer angewendeten Bestehen auf einem Rufnamen bei mehrteiligen Vornamen. Auch problematisch ist offenbar die Erfassung von langen Namensketten, wie sie in anderen Ländern teilweise üblich sind, da häufig der Platz auf Ausweisdokumenten hierfür nicht ausreicht.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie viele Wünsche auf Korrektur von persönlichen Daten haben die Ordnungsbehörden in Leipzig in den letzten zehn Jahren erhalten?
  2. Wie viele dieser Fälle konnten geklärt werden?
  3. Wie viele dieser Fälle wurden abschlägig beschieden und aus welchen Gründen?
  4. Wie viele dieser Fälle waren mutmaßlich missbräuchlicher Art?
  5. Welche Möglichkeiten der Auflösung im Nachhinein wurden den Antragstellern unter (3.) aufgezeigt?
  6. Falls für o. g. Fragen eine Auswertbarkeit nicht gegeben ist: Ist die Einführung einer solchen auswertbaren Kategorie umsetzbar?

Antwort:

Die Erfassung von Namen und anderen persönlichen Daten ist eine Kernaufgabe des Amtes Bürgerservice (hier: Abteilungen Bürgerbüros, Meldeservice und Standesamt) sowie des Ordnungsamtes (hier: Abteilung Ausländerbehörde).
Die korrekte Speicherung der Identitätsdaten erfüllt eine Service- und Sicherheitsfunktion:
Die Zuordnung von Identitäten ermöglicht es, unsere Demokratie zu organisieren, sie ermöglicht den Rechtsstaat, sie ermöglicht es Rechte und Pflichten zuzuordnen und wahrzunehmen.

Die Identitäten der zu erfassenden Personen werden dabei genau geprüft. Nicht in jedem Fall sind die Identitätsdaten einer Person eindeutig. Zum einen weicht die Rechtsprechung zur Namensführung oder Festsetzung anderer Identitätsmerkmale in anderen Staaten teilweise deutlich von der deutschen Rechtsprechung ab. Zum anderen sind die Identitätsdaten auch in Fällen ohne Auslandsbezug nicht immer eindeutig, z.B. bei Umbenennung des Geburtsortes (etwa Karl-Marx-Stadt in Chemnitz) oder in Bezug auf den gebräuchlichen Vornamen (auch Rufnamen). Auch die deutsche Rechtsprechung entwickelt sich weiter und damit verändern sich auch hier die Regeln der Erfassung von Identitätsmerkmalen von Einwohner/-innen.
In vielen Fällen besteht ein Ermessensspielraum, den Behörden in Deutschland unterschiedlich auslegen können.

Zwischen dem Melderegister, Ausländerzentralregister und Personenstandsregister gibt es automatisierte Schnittstellen. So erfolgt ein ständiger Datenabgleich. Über diesen Weg werden Differenzen identifiziert und geklärt.
Bisher keine automatisierten Schnittstellen gibt es zu vielen anderen Registern, in denen Einwohner/-innen-Daten gespeichert werden. Das Registermodernisierungsgesetz soll hier Abhilfe schaffen und schreibt den automatischen Datenabgleich zwischen einer ganzen Reihe von öffentlichen Registern vor. Die Steuerung erfolgt über den Bund. Die Umsetzung des Gesetzes wird jedoch noch eine Weile dauern.

Zur behördlichen Speicherung von persönlichen Daten stellt die Fraktion Die Freibeuter folgende Fragen. Wir antworten wie folgt.

Zur Frage 1 & 2:

Die Anfrage wird beispielhaft für das Melderegister beantwortet, da das Melderegister in Bezug auf die Aufgaben des Amtes Bürgerservices und Ordnungsamtes die meisten Datensätze enthält und daher auch die meisten Änderungen vornimmt.

Das Leipziger Melderegister umfasst 844.456 Datensätze, welche sich sowohl aus aktiven als auch aus archivierten Datensätzen zusammensetzen.

Im Jahr 2022 wurden im Melderegister 17.098 Datensätze korrigiert. Dazu gehören in den wenigsten Fällen die Anträge der Einwohner/-innen, sondern vielmehr Mitteilungen anderer Meldebehörden im Zuge von Weg- oder Zuzügen bzw. Nebenwohnsitzgemeinden sowie Mitteilungen der Ausländerbehörden im Zuge der Änderung beispielsweise der Namensführung in Bezug auf die Übersetzung und Transliteration.
Es liegen keine Fallzahlen vor, in welchen Fällen diese Korrekturen explizit von Einwohner/-innen ausgingen.
Selbstverständlich kann jede/-r Einwohner/-in auch eine Berichtigung der Daten im Melderegister direkt im Bürgerbüro oder schriftlich in der Abteilung Meldeservice beantragen. Dazu müssen entsprechende Urkunden oder Nachweise vorgelegt werden.

Zur Frage 3:

Hierzu kann keine Auswertung vorgelegt werden.

Zur Frage 4:

Dazu kann keine Aussage getroffen werden.

In den Bürgerbüros wird bei der Anmeldung oder Ummeldung jedes Personal-Dokument auf Echtheit geprüft. Dazu werden die Mitarbeiter/-innen geschult, auch in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden. Prüftechnik der Bundesdruckerei steht in jedem Bürgerbüro zur Verfügung.

Zur Frage 5:

Jede/-r Einwohner/-in kann eine Berichtigung der Daten im Melderegister direkt im Bürgerbüro oder schriftlich in der Abteilung Meldeservice beantragen. Dazu müssen entsprechende Urkunden oder Nachweise vorgelegt werden.

Zur Frage 6:

Die Anzahl der Korrekturen von Datensätzen wird erfasst (s. Punkt 2). Nicht zentral erfasst wird der Anlass zur Korrektur, denn die Anlässe sind sehr vielfältig. Eine Auswertung ist technisch nicht möglich und nicht unbedingt zielführend in Bezug auf Service- und Sicherheitsaspekte.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Freikarten für alle

Als Stadträten kommt uns neben vielen anderen eine besondere Verantwortung zu: gelegentlich ist es unsere Aufgabe, uns selbst zu regulieren. Nun war es seit langem der Wunsch der Kulturbürgermeisterin, die Eintrittspreise innerhalb der städtischen Kultureinrichtungen einheitlich zu gestalten. Dazu gehört auch, die Ehrenkarten gleichmäßig zu ordnen. Ehrenkarten sind die gratis Eintrittskarten, die dekorierte Persönlichkeiten erhalten, um sich von der Arbeit der Kulturhäuser zu überzeugen. Diese Gelegenheit wollte ich nutzen, um die Freikarten auf die Mitglieder des Stadtrats zu beschränken, die inhaltlich mit den Kulturbetrieben befasst sind: also die Mitglieder des Betriebsausschusses Kulturstätten und gern auch deren Stellvertreter. Mit der beschlossenen Entgeltordnung haben die Kulturstätten nun weiterhin die Möglichkeit, diese Freikarten allen Stadträten anzubieten. Auch wenn einige Häuser dies von sich aus einschränken, ist mir unklar, warum ein Ratsmitglied mit den Arbeitsschwerpunkten Städtebau oder Verkehr auf Kosten des Steuerzahlers in der Oper Platz nehmen soll. An dieser Stelle hätte man die Ehre beweisen können, aufgrund derer man die Karte einfordert. Der Stadtrat hat meinen Änderungsantrag leider mit großer Mehrheit abgelehnt.

Sascha Matzke, stv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 02. Dezember 2023

Aktuelles Infektionsgeschehen

Anfrage:

Einer Mitteilung der mitgliederstärksten Krankenkassen zufolge steuern die Krankmeldungen mit über 20 Fehltagen pro Jahr und Beschäftigtem 2023 auf ein Rekordhoch zu. Er liegt deutlich höher als noch zur Vor-Corona-Zeit. Die Tagesschau warnte vor wenigen Tagen bereits vor nicht auffangbaren Ausfällen bei den Arbeitnehmern und dementsprechenden Folgen wie z. B. Schulschließungen aufgrund des hohen Krankenstandes. Die meisten Fehltage sind auf Atemwegsinfektionen wie Erkältung, Grippe, grippale Infekte oder Bronchitis aber auch Corona zurückzuführen.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Fehltage gab es 2023 durchschnittlich pro Beschäftigtem der Stadt Leipzig?
  2. Wie viele Überlastungsanzeigen gab es in den Jahren 2018 bis 2023 jeweils in den Monaten Oktober bis Dezember bei der Stadt Leipzig (bitte aufschlüsseln in Kernverwaltung, Eigenbetriebe und angeschlossene Unternehmen)?
  3. Welche der seitens des Gesundheitsamtes als “sinnvoll” und “empfohlen” bezeichneten Gesundheitsvorsorge-Maßnahmen wird die Stadt Leipzig als Arbeitgeber unterstützen z. B. durch Beschaffung und Bereitstellung von Hilfsmitteln (Maske, Schnelltest, Luftfilter), Freistellung von der Arbeitszeit (Impftermin) sowie Home-Office (Selbstisolation)?
  4. Das Gesundheitsamt ließ gegenüber der Presse mitteilen, es rate besonders bei Kindern zur Grippeschutz-Impfung da (Zitat) “in den Einrichtungen nicht alle hygienischen Vorkehrungen beachtet werden können”.
    1. Warum können in den Einrichtungen nicht alle hygienischen Vorkehrungen beachtet werden?
    2. Was unternimmt das Gesundheitsamt bei Einrichtungen, die nicht alle hygienischen Vorkehrungen beachten?
    3. Welche Umstände müssen herrschen, damit alle hygienischen Vorkehrungen beachtet werden?
    4. Welche Einrichtungen beachten derzeit nicht alle hygienischen Vorkehrungen?

Antwort:

Zu Frage 1.):

Die Anzahl an Fehltagen im Bereich der Stadtverwaltung Leipzig betrug 2023 durchschnittlich 33 (Kalender-)Tage pro Person*. Berücksichtigt wurden dabei alle Fehltage aufgrund von Arbeitsunfähigkeit (inkl. Langzeiterkrankung). Da das Jahr 2023 noch nicht vorüber ist, konnten in der Statistik nur die bisher bekannten Arbeitsunfähigkeiten berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt wurden Fehlzeiten aufgrund von Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit.

* zum Vergleich:

Jahr Kranktage pro
Bedienstete/-r
2018 29,5
2019 29,9
2020 33,4
2021 31,5
2022 37,9

 

Hinweis: Hier werden nur die Fehltage aufgrund Krankheit ausgewiesen. Fehltage aufgrund Elternschaft, unbezahltem Urlaub, Erkrankung des Kindes, coronabedingte Fehlzeiten und Sonstiges (Streik, Pflegezeit) werden nicht aufgeführt.

Zu Frage 2.):

Stadtverwaltung: Überlastungsanzeigen werden in der Stadtverwaltung direkt an den/die Vorgesetzte/-n im Amt gerichtet. Eine zentrale Erfassung und Auswertung erfolgt nicht.

Daher kann aktuell keine Auskunft über die Anzahl der Überlastungsanzeigen gegeben werden. Ein Verfahren dazu wird momentan aber entwickelt.

KEE:    keine Überlastungsanzeigen

Schauspiel Leipzig:  keine Überlastungsanzeigen

VKKJ:    eine Überlastungsanzeige (2021)

Oper:    eine Überlastungsanzeige

TdJW:    keine Überlastungsanzeigen

Stadtreinigung: keine Überlastungsanzeigen

Musikschule:  eine Überlastungsanzeige (2023)

Zu Frage 3.):

Seit Beendigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordung gibt es zwar Empfehlungen, jedoch keine gesetzlichen Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz vor respiratorischen Infekten. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt den Ämtern und Einrichtungen der Stadt auf Anfrage weiterhin Atemschutzmasken und Schnelltests zur Verfügung und berät zu den bekannten Hygienemaßnahmen wie Handhygiene und Lüften. In Abstimmung mit den Führungskräften kann mobiles Arbeiten oder Arbeiten aus dem Homeoffice zur Kontaktreduktion genutzt werden.

Zum Grippeschutz wurden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bereits im Oktober über das Intranet informiert und Impfangebote unterbreitet, die während der Arbeitszeit an ausgewiesenen Impfstellen genutzt werden konnten und über den Arbeitsmedizinischen Dienst weiterhin zur Verfügung stehen. In Sachsen wird die Grippeimpfung von der Sächsischen Impfkommission allen Erwachsenen (und Kindern ab vollendetem 6. Lebensmonat) jährlich empfohlen.

Zuständig für den hier betreffenden Arbeitsschutz ist der Arbeitsmedizinische Dienst (ASiD) im Personalamt.

Eigenbetriebe:

VKKJ:

In den Einrichtungen des VKKJ sind Hilfsmittel, wie Atemschutzmasken und Schnelltests auf eine Infektion mit dem Corona-Virus vorhanden. In den Jahren 2021 und 2022 wurde in Kooperation mit dem Klinikum St. Georg ein gesondertes Impfangebot bezüglich dem Corona-Virus gemacht. Die Beschäftigten des VKKJ können durch die Betriebsärztin des VKKJ daneben insbesondere eine Grippeimpfung erhalten.

Im VKKJ werden Kinder und Jugendliche rund um die Uhr in stationären Einrichtungen betreut. Eine Selbstisolation im Homeoffice ist für den größten Teil der Beschäftigten nicht möglich. Wo die betrieblichen Gegebenheiten eine Arbeit im Homeoffice zulassen, kann davon Gebrauch gemacht werden.

Stadtreinigung:

Im Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig stehen die genannten Hilfsmittel zur Verfügung. Die Möglichkeiten zur Wahrnahme von Arztterminen bestehen. Zudem werden aktiv Grippeschutzimpfungen angeboten, welche durch die Betriebsärzte realisiert werden. Zudem bietet der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig Homeoffice an.

Zu Frage 4.):

In der Mitteilung des Gesundheitsamtes ging es allein um die Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden. Die Aussage, dass hygienische Vorkehrungen in Kitas nicht beachtet werden können, bezieht sich vornehmlich auf die Altersstruktur der Kinder und deren natürliches Verhalten.

Kindertageseinrichtungen sind Orte der Begegnung und des Spielens und Lernens für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung und darüber hinaus (Horte). Schon während der Corona-Pandemie wurde festgestellt, dass es auf Grund der Altersgruppen und Gruppenstrukturen in Kitas nicht möglich ist, Kinder in größerem Maße zu trennen. Aus pädagogischer und bindungstheoretischer Sicht ist es ebenso wenig sinnvoll, Kinder von ihren Spielpartnern/-innen oder auch Bezugspersonen (Erzieher/-innen) zu trennen. Das Bedürfnis nach Nähe und Geborgenheit gehört zu einem essentiellen Grundbedürfnis, welches es auch innerhalb einer Kindertageseinrichtung zu stillen gilt. Folglich sind in Betreuungseinrichtungen für Kinder (Kindergärten, Krippen, Horte, Schulen etc.) die Kontakte sowohl zwischen den Kindern als auch zum Betreuungspersonal üblicherweise sehr viel enger, was die Einhaltung bestimmter hygienischer Vorkehrungen erschwert bzw. unmöglich macht.

Insbesondere Kleinkinder im Krippenbereich (ein bis drei Jahre) neigen dazu, Gegenstände häufiger in den Mund zu nehmen als ältere Kinder. Aus diesem Grund treten besonders Ansteckungskrankheiten im Krippen und -Kindergartenbereich häufiger auf. Weiterhin ist es im Vergleich zu älteren Kindern oder Jugendlichen weniger möglich, ansteckungsvermeidende Verhaltensweisen wie in die Armbeuge nießen oder Hände waschen nach einer Berührung in Mund/ Nase sicher einzuüben.

Durch das pädagogische Personal ist darauf zu achten, dass kranke Kinder nicht in der Einrichtung betreut werden, um weitere Infektionsgeschehnisse zu vermeiden (siehe Anlage „Kranke Kinder“). Das regelmäßige Lüften und Desinfizieren von Oberflächen kann Infektionsgeschehnissen in Einrichtungen vorbeugen.

Kindertageseinrichtungen arbeiten nach besten Möglichkeiten im Rahmen der Prävention oder Intervention im Infektionsfall. Dazu halten alle Einrichtungen Hygienepläne vor, in welchen klar gekennzeichnet ist, in welchen Fällen und zeitlichen Abständen Hände oder Oberflächen mit welchen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln zu reinigen sind. Weiterhin sind meldepflichtige Krankheiten bekannt und die Einrichtungsleitungen informieren die Elternschaft bei Auftreten von ansteckenden Krankheiten unverzüglich, um Infektionsketten zu durchbrechen.

Kommt es zu Häufungen bestimmter Erkrankungen in Kinderbetreuungseinrichtungen, steht das Gesundheitsamt stets beratend zur Seite und führt ggf. auch Diagnostik durch, wenn bisher kein Erreger bekannt ist.

Wird eine Einrichtung neu gebaut, berät das Gesundheitsamt bereits bei der Planung zu hygienischen Aspekten. Des Weiteren finden regelmäßig Begehungen in den Einrichtungen statt.

Eigenbetriebe:

VKKJ:

Bei den Einrichtungen des VKKJ handelt es sich um betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen. Im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis werden seitens des Landesjugendamtes und des Gesundheitsamtes Leipzig vorab die Einhaltung aller denkbaren hygienischen Vorkehrungen geprüft. Im laufenden Betrieb kommt es dann zu regelmäßigen Überprüfungen durch das Gesundheitsamt.

Für alle Einrichtungen des VKKJ bestehen Hygienekonzepte im Sinne des § 36 Infektionsschutzgesetz. In diesen werden innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt. Auch diese unterliegen der Überwachung des Gesundheitsamtes. In den Einrichtungen selbst sind ausgewählte Beschäftigte mit der Funktion der/des Hygienebeauftragten betraut.

Daneben nimmt die hygiene-spezifische Erziehung der im VKKJ betreuten Kindern und Jugendlichen nicht erst seit der Corona-Pandemie eine wichtige Rolle in der täglichen pädagogischen Arbeit ein.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Anhang zur Antwort im Allris

Informationskampagne zur Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten

Anfrage:

In der Neufassung der Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten ist die Informationskampagne kein Bestandteil der Vorlage mehr.

Wir fragen dazu an:

  1. Ist im Rahmen der aktuellen Neufassung der Vorlage zur Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten eine Informationskampagne geplant?
  2. Wenn ja, wird im Projektstrukturplan oder anderswo in der Durchführung weiterhin mit „Bündnis 90/Die Grünen“ von nur einer Partei als Projektpartner ausgegangen oder werden auch andere Parteien eingebunden, wenn ja welche?

Antwort:

Zur Frage 1:

Nein, eine städtische Informationskampagne war und ist nie geplant bzw. Teil der Beauftragung gewesen. Auch eine Kampagne, die von Projektpartnern unterstützt wird, ist nicht vorgesehen.

Zur Frage 2:

s. o.

Anmerkung:

Hierzu wurde bereits klargestellt, dass es sich um den Vorschlag einer studentischen Projektarbeit zu einer Informationskampagne handelt. Die benannte Partei war und ist seitens der Verwaltung nie als alleiniger Projektpartner vorgesehen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Repression von Cannabis in Leipzig

Anfrage:

In der Einleitung zum Suchtbericht 2023 stellt Dr. Münch fest, dass unter anderem angesichts der von der Bunderegierung geplanten Legalisierung von Cannabis „eine gute Vorbereitung entscheidend ist, um anspruchsvolle Ziele zu erreichen. […] Es ist wichtig, dass wir uns auf einheitliche Rahmenbedingungen abstimmen und unsere Ressourcen optimal nutzen und erweitern.“

Als Teil des Suchtberichts wird im Kapitel „Rauschgiftlagebild der Polizeidirektion Leipzig 2022“ ausgeführt, dass Cannabis nach wie vor den Schwerpunkt bei der Aufteilung der Substanzen im Bereich der Polizeidirektion Leipzig bildet. Im Fazit werden die Bekämpfungsstrategien ausgeführt. Als Prognose steht in Aussicht: „Diese Anstrengungen werden weiter notwendig sein, weil die Stadt Leipzig auch zukünftig durch Straftaten im Bereich der Rauschgiftkriminalität hoch belastet sein wird. Die Polizeidirektion Leipzig wird deshalb im präventiven und repressiven Bereich weiterhin konsequent ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. Ziel ist es, durch permanente polizeiliche Einsatzmaßnahmen und intensiver Ermittlungsarbeit die Anbieter- und Konsumentenszene zu verunsichern und einzuschränken.“

Wir fragen daher an:

  1. Erachtet die Stadt Leipzig aufgrund der geplanten Legalisierung von Cannabis eine Veränderung der Strategie bei der Bekämpfung von Drogenkriminalität hinsichtlich der unterschiedlichen Substanzen als geboten?
  2. Falls ja, ist sie dahingehend bereits in Gesprächen mit der Polizeidirektion und bis wann sind voraussichtlich erste Ergebnisse der Gespräche zu erwarten?
  3. Sind aus Sicht der Stadt Leipzig nach einer geplanten Legalisierung von Cannabis weiterhin in gleicher Intensität Personal und Ressourcen für die Bekämpfung von Drogenkriminalität in Bezug auf Cannabis erforderlich?

Antwort:

Zur Frage 1:

Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung zählen nicht zu den Zuständigkeiten kommunaler Behörden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Strategien zur Bekämpfung von Drogenkriminalität angepasst werden müssen. Abschließend lässt sich dazu erst Auskunft erteilen, wenn seitens des Bundes verbindliche Aussagen zur kontrollierten Abgabe von Cannabis vorliegen.

Die Zuständigkeiten des Stadtordnungsdienstes beschränken sich bei der Thematik Drogen lediglich auf die damit verbundenen Nebenerscheinungen unterhalb der Strafbarkeit:

Präsens in den Schwerpunktbereichen, abgestimmte Verdrängung/Verlagerung des öffentlichen Konsums durch Kontrolldruck, Unterbreitung von Hilfsangeboten und Maßnahmen zur Beseitigung von Spritzen und sonstigen Utensilien. Diese Maßnahmen werden unabhängig von der Thematik Cannabis fortgeführt, da sich diese vordergründig ohnehin auf die Nebenerscheinungen des Konsums anderer Drogen bezieht.

Zur Frage 2:

Im Rahmen mehrerer Gremien mit Themenschwerpunkt Sucht (Drogenbeirat, Drogenrapport, AK Suchtprävention) sowie unter dem Dach des Kommunalen Präventionsrates Leipzig findet ein regelmäßiger Austausch von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leipzig und der Polizeidirektion Leipzig sowie weiterer relevanter Akteure statt. Zu gegebener Zeit können diese Gespräche intensiviert bzw. bei Bedarf in einem angepassten Rahmen fortgeführt werden.

Zur Frage 3:

Nach Vorliegen des finalen Konzepts zur kontrollierten Abgabe von Cannabis wird im Austausch mit der Polizeidirektion Leipzig und anderen relevanten Akteuren erörtert werden, ob Personal und Ressourcen zur Bekämpfung von Drogenkriminalität in Bezug auf Cannabis angepasst werden müssen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Sachstand Querungshilfe für Fußgänger über die Zschochersche Straße (II)

Anfrage:

Am 9. November 2022 beschloss die Ratsversammlung, dass auf der Zschocherschen Straße für den Zeitraum bis zur Realisierung der Komplexmaßnahme Zschochersche Straße eine interimistische Fußgängersignalanlage auf Höhe der LVB Haltestelle Markranstädter Straße eingerichtet wird und dass über den Vollzug dem FA Stadtentwicklung und Bau und dem SBB Südwest bis zum 30. Juni 2023 berichtet wird.

Auf unsere Nachfrage in der Ratsversammlung am 5. Juli 2023 hieß es, die Einrichtung der interimistischen Fußgängersignalanlage hätte trotz Stadtratsbeschluss im zuständigen Verkehrs- und Tiefbauamt bisher keine Priorität gehabt. Es wurde jedoch erklärt, dass eine Umsetzung für 2023/24 vorgesehen ist.

Daher fragen wir an:

  1. Wurde die Fußgängersignalanlage inzwischen eingerichtet?
  2. Wie lange dauert die Errichtung einer solchen Ampel bei einer externen Beauftragung?
  3. Wurde die Ampel schon beauftragt und bei wem?
  4. Wie schätzt die Verwaltung die Querungssituation für den dort ansässigen Kindergarten inzwischen ein?
  5. Wie lange soll die Querungssituation in einer derart desolaten Situation verbleiben?

Antwort:

Zu den Fragen 1-5:

Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.

Der konkrete Standort der transportablen Fußgängersignalanlage wurde mit allen zu beteiligenden Institutionen abgestimmt und festgelegt. Derzeit wird die Steuerung der Signalanlage von einem beauftragten Ingenieurbüro erarbeitet. Sobald die Unterlagen vorliegen, muss die für eine Anordnung nötige Anhörung erfolgen und die Anhörungsergebnisse abgewogen werden. Es erfolgt dann die Ausschreibung der Anlage mit anschließender Vergabe.

Die Gesamtplanungsdauer für eine Signalsteuerung einer transportablen Signalanlage entspricht grundsätzlich der Dauer der Planung einer stationären Signalanlage und beträgt vorbehaltlich der vorhandenen internen und externen Kapazitäten ca. 33 Wochen. Wir gehen davon aus, dass spätestens im Juni 2024 die Anlage aufgebaut werden kann.

Zur Frage 4:

Von Seiten der Kindertagesstätte erhielten wir bisher keine Hinweise zur Querungssituation der Zschocherschen Straße. Im Gegensatz zu Grundschulen werden für Kindergärten auch keine Wegepläne erarbeitet, da die Kinder grundsätzlich gebracht und abgeholt werden oder als Gruppe mit Begleitpersonen unterwegs sind. Inwieweit eine regelmäßige Querung der Zschocherschen Straße für Kindergartengruppen erforderlich ist, kann von Seiten der Verwaltung daher nicht beurteilt werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Die Stasi hat gewonnen

Die erste Runde des Städtebaulichen Wettbewerbs zur künftigen Bebauung des Matthäikirchhofs ist zu Ende, die Teilnehmer der Finalrunde stehen fest. Schon jetzt lässt sich feststellen: Die zum Zeitpunkt der Wende nur wenige Jahre alte Stasi-Bebauung wird uns wohl dauerhaft im Stadtbild begleiten. Wie sich die Stasi durch ihr Wirken in die Leben der Menschen fraß, so fraß sich ihre unästhetische Bebauung in den kriegsverwundeten Gründungsort unserer Stadt – offenbar so fest, dass es nun als “nachhaltig” geschönt wird, die Bauten nicht abzureißen. Das ist nicht nur feige, sondern auch klar gegen die Mehrheitsmeinung der Leipziger.

Es wird daher zu fragen sein, ob es bei künftigen städtebaulichen oder gestalterischen Jurys Sinn macht, diese mehrheitlich immer mit Leuten zu besetzen, die nichts mit Leipzig zu tun haben und daher auch nicht mit ihren geschmacklich fragwürdigen Entscheidungen umgehen müssen. Sie fahren nach dem Jurydienst nach Hause und Leipzig muss mit den Folgen leben. Die heiligen Wettbewerbsregeln verhindern ein Eingreifen der gewählten Stadträte. Schönheit von Architektur wird geringgeschätzt, Ästhetik belächelt. Ein Armutszeugnis.

Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 18. November 2023

Kahlschlag verhindern: Verwaltung soll Schulbibliotheken retten

Kein Aus für die Schulbibliotheken – so der Wille des Stadtrates. Nach dem Ende einer umfangreichen Bundesförderung für sogenannte “Arbeitsgelegenheiten” muss die Stadt sich nun darum kümmern, was 2024 aus den Stellen wird. Das konkrete Konzept, muss bis Ende März 2024 vorgestellt werden, beschloss die Ratsversammlung auf Antrag der Freibeuter.

Für Stadtrat Sascha Matzke (stellvertretender Fraktionsvorsitzender, FDP) ist es ein Herzensthema: “Leipzig hat die Bibliotheken in die Schulen gebracht. Dafür bin ich sehr dankbar. Sie wurden nicht nur zum Ort der Literatur, sondern auch zum Lern- und Begegnungsraum. Schülerinnen und Schüler können sich selbst organisieren, wenn wir sie unterstützen. Auch Eltern und Literaturinteressierte könnten sich aktiv einbringen. Es wird möglicherweise nicht anders gehen als durch das Ehrenamt, wenn wir unseren Kindern diese Möglichkeit erhalten wollen.”

Neben der Betreuung der Schulbibliotheken sind auch andere für das gesellschaftliche Leben wichtige Stellen betroffen, wie beispielsweise für die Pflege der Anlagen von Sportvereinen oder die Betreuung von Tafelgärten zum Anbau von Obst und Gemüse. Zum Jahreswechsel laufen viele dieser Stellen aus, da die Förderung wegfällt. Nun gilt es, Prioritäten zu setzen und Lösungen zu finden.

“Die Stadt riskiert, dass die Schulbibliotheken zu Neujahr verwaisen und auch andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens leiden. Man hat sich jahrelang bequem darauf verlassen, dass jemand anderes die Stellen finanziert und das Stadtsäckel geschont wird. Das ist jetzt vorbei, aber vielleicht ist es möglich, mit einigen wenigen Stellen zumindest das Schlimmste zu verhindern. Wenn die geförderten Stellen wegfallen, muss man aber auch qualifiziertes Personal einstellen und entsprechend vergüten. Ob das überhaupt finanzierbar ist, wird sich zeigen.” so Matzke.

Ehrenamt entlasten: Kostenfreies Kontomodell für gemeinnützige Vereine kommt

Ein kostenloses Konto bei der Sparkasse – das soll gemeinnützigen Leipziger Vereinen zukünftig möglich sein. Der Oberbürgermeister soll sich mit der Sparkasse auf ein Modell einigen. Das beschloss der Stadtrat heute auf Initiative der Freibeuterfraktion.

Ute Elisabeth Gabelmann (PIRATEN) beschreibt, warum die Stadt die Ehrenamtlichen auf diesen Weg fördern soll: “Gemeinnützige Vereine leben immer von der Gemeinschaft. Sie finanzieren sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, werden darüber hinaus manchmal staatlich gefördert. Grundsätzlich werden sie also von uns allen bezahlt. Gerade bei kleinen Vereinen werden schon viele ‚Nebenbei-Kosten‘ von den Ehrenamtlichen übernommen. Ein kostenfreies Kontomodell entlastet die Vereinskasse und entlastet diejenigen, die nach Schule, Arbeit oder Studium ihre Freizeit aufbringen, um zu helfen.”

Zunächst war unklar, zu welchen Konditionen das Kontomodell kommen kann. Die Sparkasse bepreist zusätzlich zur monatlichen Kontoführungsgebühr die unterschiedlichsten Einzelleistungen. Dazu kommt die breitgefächerte Leipziger Vereinslandschaft. Ohne fachliche Einblicke ist nicht klar bezifferbar, welche Kosten überhaupt regelmäßig anfallen und welche davon den Vereinen erlassen werden könnten.

“Letztlich muss fast jeder Verein ein Konto haben, was derzeit Gebühren kostet. Diese wollen ebenso erwirtschaftet sein wie zum Beispiel preisintensive Sondergebühren beim Vorstandswechsel. Welche Leistungen des Kontos ganz konkret kostenfrei werden, muss nun der Oberbürgermeister in Zusammenarbeit mit der Sparkasse klären. Wir empfehlen einen Blick in andere Städte – es gibt bereits jetzt viele Sparkassen, die das schon so machen.” zeigt sich Gabelmann zuversichtlich.

Benennung des Gohliser Angers

Antrag:

1. Die historisch als Gohliser Anger bekannte, neugestaltete Grünfläche (Menckestraße) erhält offiziell den Namen “Gohliser Anger”.

2. Der in Verlängerung der ehemaligen Turmgutstraße über die Parthe führende Fußgänger-Steg erhält den Namen “Turmgutsteg”.

3. Beide Benennungen werden durch eine entsprechende Beschilderung begleitet.

Begründung:

In der Neufassung wurden die Vorstellungen der Antragsteller, Bürgervorschläge, die Belange des Stadtbezirksbeirates, Wünsche der Betreiber des anliegenden Gohliser Schlösschens sowie die begleitenden Hinweise der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Der Gohliser Anger als Mittelpunkt des Dorfes Gohlis kehrte spätestens mit der auf Initiative der Antragsteller durchgeführten Sanierung und Umgestaltung wieder ins aktive Gedächtnis des Stadtteils zurück. Die erfolgreiche Umgestaltung soll nun durch auch die formale Benennung als Gohliser Anger abgeschlossen werden.

An das ebenfalls historisch verankerte Turmgut, dessen Bezeichnung mit der Umbenennung der Turmgutstraße verlustig ging, soll künftig mit einer Benennung des bisher namenlosen Steges (zwischen Wilhelmssteg und Schlösschensteg) erinnert werden. Der Steg liegt in der Raumbeziehung am Eingang zum ehemaligen Turmgut und würde mit den weiteren Fußgänger-Stegen künftig auch eine Sinnbeziehung bilden.

Durch beide Benennungen werden keine Adressänderungen notwendig

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 15.11.  in die Gremien verwiesen.

Der Antrag wird zur Beschlussfassung in die Ratsversammlung am 28.02. eingebracht.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Neufassung im Allris