Ein Höhenwindrad für Leipzig

[Antrag VII-A-07082| Status: geändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss (Verwaltungsstandpunkt):

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im bereits bestehenden Vorrang- und Eignungsgebiet auf Leipziger Stadtgebiet, die Zulässigkeit zur Errichtung eines Höhenwindrades bis Ende 2022 zu prüfen. Darüber hinaus wird der OBM beauftragt, sich im Rahmen der Fortschreibung zum Regionalplan in der Untersuchung zu Potenzialflächen bzw. bei der Ausweisung weiterer Vorrang- und Eignungsgebiete für Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Leipzig für die Errichtung des Höhenwindrades einzusetzen.


Ursprungsantrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2022 zu prüfen, ob sich in Leipzig Standorte befinden, die für den Bau von „Höhenwindanlagen“ nach Modell des Leipziger Windrades von Horst Bendix grundsätzlich geeignet sein könnten.

Begründung:

Deutschland gilt in Europa als eins der innovativsten Länder der Welt. Ob sich die innovativen Erfindungen, die aus Deutschland stammen, auch in unserem Land gewinnbringend vermarkten lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Zudem hat Deutschland bekanntermaßen das Problem der Energieversorgung. Erneuerbare Energien sind nicht nur für das Klima gut – sie machen uns auch unabhängig von diktatorischen Regimes.

Der Leipziger Bendix, der die Idee der Höhenwindanlage im Binnenland (auch Leipziger Windrad genannt) hatte, kann somit zum Sprunginnovator für Leipzig werden, der gleichzeitig die Energieversorgung unabhängiger macht.

Leipzig könnte der Ort sein, an dem innovative Ideen nicht nur geboren, sondern auch umgesetzt werden. Mit dem Antrag soll geprüft werden, ob eine Umsetzung dieser Idee innerhalb des Leipziger Stadtgebiets grundsätzlich möglich ist.

 

Ein Höhenwindrad für Leipzig

Ein Höhenwindrad für Leipzig (VII-A-07082)
Einreicher: Fraktion Freibeuter; SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 14.09.2022

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Mitglieder der Ratsversammlung! Sehr geehrte Leipzigerinnen und Leipziger! Seit der wirtschaftspolitischen Stunde beschäftigt dieses Höhenwindrad diesen Rat. Hierzu gab es bereits auch eine Anfrage. Bundespolitiker benutzen aktuell Worte wie Zeitenwende oder Technologieoffenheit.

Wann, wenn nicht jetzt, in diesen Zeiten, in denen Europa grundlegend seit dem 24. Februar anders ist, gibt es den Anspruch, neu, technologieoffen zu denken? Das Mehr an Wind in der Höhe senkt die Stromentstehungskosten im Vergleich zu herkömmlichen Windrädern in vergleichbaren Windzonen, sodass sich der höhere Aufwand für den Bau eben auch lohnt.

Die Vision ist, diese Höhenwindräder, die etwa doppelt so groß sind wie die bisherigen Windräder, zum Beispiel als zweite Ebene in Windparks zu integrieren. Hier kann Leipzig vorangehen und ein Leuchtturm für Höhenwindräder werden. Insbesondere die technologische Weiterentwicklung der Windenergieanlagen im Sinne der Effizienzsteigerung – so sagt es der Verwaltungsstandpunkt – wird positiv gesehen.

Um auch einmal auf ein Beispiel einzugehen: Im Stadtgebiet von Leipzig gibt es gemäß Regional- plan ein Vorrangs- und Eignungsgebiet im Ortsteil Hartmannsdorf-Knautnaundorf, welches auch als solches im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellt ist. Dieses Gebiet ist derzeit bereits fast vollständig mit Windkraftanlagen belegt. Derzeit wird geprüft, inwiefern dort ein Höhenwindrad vielleicht Platz finden kann.

Um den Oberbürgermeister zu zitieren: „Alle Visionen enden im VTA“. Wir geben aber – also die SPD-Fraktion und die Fraktion Freibeuter – diese Idee nicht auf, ob eine Genehmigung auf Grundlage der Sächsischen Bauordnung gegeben ist und ob ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zulässig ist. Hier lässt sich dann eben auch eine Betreiberkonstellation, gegebenenfalls in Zuständigkeit der Landesdirektion, realisieren.

Ich bitte den Rat, über den Verwaltungsstandpunkt zu befinden, weil seine Ambition, auch bis Ende 2022 diesen Prüfauftrag zu vollenden, uns sehr zusagt. – Vielen Dank.”

(es gilt das gesprochene Wort)

Sicherung der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH

Sicherung der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (VII-DS-07604)
Einreicher: Oberbürgermeister

Aus der Ratsversammlung am 14.09.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Herr Erster Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an das anknüpfen, was Herr Tornau gesagt hat. Wir geben keine Ergebnishilfe für die Stadtwerke Leipzig, sondern wir geben eine Liquiditätshilfe. Und die geben wir auch nicht, weil die Stadtwerke Strom oder Wärme einkaufen müssten, sondern weil sie Strom verkaufen. Wir leisten Sicherheit für eine eingegangene Lieferverpflichtung an der Börse, für Stromlieferungen im Jahre 2023.

Wie Sie alle wissen, verfügen die Stadtwerke über Kraftwerke, mit denen sie vor allem Wärme für die Leipziger Bevölkerung produzieren. Sie haben Gas, das sie benötigen, um die Wärme zu produzieren, eingekauft; sie haben CO2- Zertifikate eingekauft; sie haben die Kraftwerke. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Stadtwerke diese Lieferverpflichtungen auch erfüllen können und somit diese Liquiditätshilfe in Schritten im Jahre 2023 auch wieder zurückgeführt werden kann. Das ist letztendlich die Situation. Daher können wir uns auch sehr sicher sein, dass die 400 Millionen Euro, sofern sie in Anspruch genommen werden müssen, auch wieder zurückgeführt werden.

Aber: Sie könnten zum 31.12. dieses Jahres tatsächlich als ausgeschöpfte Kreditlinie im Raum stehen, vielleicht auch mehr. Deswegen, Herr Oberbürgermeister, kann ich Sie nur nachdrücklich unterstützen, beim Freistaat Sachsen einzufordern, dass diese Liquiditätsregelungen außer- halb der normalen Haushaltsregularien behandelt werden, also Liquiditätshilfen nicht auf die Kassenkreditlinie angerechnet werden und auch der Saldo, der am 31.12. übrig ist, nicht auf die Kreditmöglichkeit der Stadt Leipzig angerechnet werden wird.

Das ist nämlich die nächste Frage: Wir haben den Haushaltsentwurf gerade eingebracht bekommen. Stellen Sie sich einmal vor, da kommen 400 Millionen obendrauf. Das ist wohl kaum zu schaffen. Hier ist der Freistaat in der Pflicht, und hier muss der Freistaat Sachsen auch die entsprechenden Antworten geben.

Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu den Unterstützungsleistungen für den LVV-Konzern in den weiteren Beschlusspunkten. Ich kann nachvollziehen, dass die 25 Millionen in diesem Jahr als Bareinlage in die Kapitalrücklage gewährt werden, weil einfach andere Möglichkeiten nicht verfügbar sind. Ich habe aber meine Zweifel daran, ob es sinnvoll ist, heute bereits zu beschließen, dass die 15 Millionen im Jahre 2023 und die 15 Millionen im Jahre 2024 als Bareinlagen in die Kapitalrücklage erfolgen.

Wie wir alle wissen, kann die LVV die Kreditfinanzierungsfähigkeit über entsprechende Ergebnisentwicklungen um das 4,5-fache steigern. Wenn es uns gelänge, Wege zu finden, die 15 Millionen in diesen beiden Jahren über die GuV der LVV zukommen zu lassen, hätte das einen Vorteil. Nur: Dann dürften wir heute nicht das beschließen, was Sie uns vorschlagen, nämlich eine Einlage in die Kapitalrücklage. Ich wehre mich nicht gegen die 15 Millionen, aber vielleicht können Sie ja, um einen Änderungsantrag zu vermeiden, Ihre Vorlage selbst dergestalt abändern, dass der Weg dieser 15 Millionen in den Jahren 2023 und 2024 offengehalten wird.

Gestatten Sie mir noch ein Wort zu Russland, weil das heute auch angesprochen worden ist: Für den Fall, dass sich Russland vollständig militärisch aus dem Staatsgebiet der Ukraine zurückzieht und durch den Krieg angerichtete Schäden in der Ukraine beseitigt und bezahlt, kann ich mir durchaus vorstellen, für eine gewisse Zeit weiter Erdgas aus Russland zu beziehen – wenn nicht, dann aber auch nicht.”

(es gilt das gesprochene Wort)

Ein Hufeisen für Leipzig

Auf uns kommen weniger angenehme Zeiten zu – sowohl in Leipzig als auch global. Gewählte Abgeordnete, ob im Bundes-, Landtag oder Stadtrat, tragen mit ihren Befugnissen auch eine besondere Verantwortung. Es ist unsere Aufgabe, Menschen in politischen Prozessen mitzunehmen, Zusammenhänge zu verdeutlichen, auf Vor- und Nachteile hinzuweisen. Wenn man diese besondere Stellung dazu missbraucht, Ängste zu schüren, statt zu verbinden, Menschen emotional zu manipulieren statt ihnen klare Fakten zu vermitteln und billige Parolen auszugeben statt zu differenzieren, hat man seine Aufgabe verfehlt. Es liegt an jedem von uns selbst, wie wir durch diese holprigen Zeiten kommen. Lassen wir uns von Extremisten von links wie rechts aufhetzen? Lassen wir unser Verhalten durch unsere Ängste bestimmen? Oder kämpfen wir für unsere Werte? Werte, die uns jahrzehntelang Wohlstand und Frieden geschenkt haben. Werte, nach denen andere sehnsüchtig streben. In diesem Land ist nie alles perfekt gewesen, aber in diesen Tagen sollten wir mehr als zuvor unsere gemeinsame Basis zu schätzen wissen. Verteidigen wir diese gegen Angriffe von links wie rechts. Zustimmung? Widerspruch? Empörung?

Lassen Sie uns diskutieren unter anfragen@polilytik.de

Ute Elisabeth Gabelmann, Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 18. Juni 2022

Stand der Umsetzung zur Anschaffung einer geeigneten Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 13. Dezember 2017 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Einrichtung einer langfristig geeigneten Software für das Bewerber- und Personalmanagement. Konkrete Punkte des Beschlusses sind bisher offenbar nicht umgesetzt worden.

Zum einen besteht noch keine Möglichkeit des „Matching“, wonach Bewerber beim Ausfüllen eines Bewerbungsformulars die Wahl hätten, für weitere, passende Stellen der Stadt Leipzig berücksichtigt zu werden.

Zum anderen besteht weiterhin keine Gelegenheit für Interessierte, außer für Erzieher, Initiativbewerbungen zu hinterlegen. Im Gegenteil wird nach wie vor auf der Webseite der Stadt Leipzig darum gebeten, sich „nur auf ausgeschriebene Stellen“ zu bewerben.

Darüber hinaus ist die Bewerbung auf mehrere Stellen umständlich, da man alle Einzelschritte für jede Stelle neu durchlaufen muss.

Darum fragen wir an:

  1. Wie setzt die Stadtverwaltung den Beschluss der Anschaffung bzw. Anmietung einer geeigneten Personalmanagementsoftware bzw. eines geeigneten Moduls um?
  2. Wann wird die oben genannte Software bzw. das Modul für künftige Bewerber freigeschaltet?
  3. Wer ist bis zur Freischaltung der Ansprechpartner der Stadt Leipzig für Initiativbewerbungen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Analog der Änderung des Ausführungsbeschlusses LOGA Ausbaustufe 2 (VI-DS-05960-DS-01) vom 14.04.2022 (Beschluss Ratsversammlung) wurde die produktneutrale öffentliche Ausschreibung weiter forciert. Der abgestimmte Terminplan zum Vergabeverfahren Bewerbermanagement ist noch gültig. Die Auftragsbekanntmachung ist veröffentlicht und bis Ende September sollen die Angebote vorliegen. Der Vertragsabschluss soll im Dezember 2022 erfolgen (siehe nachfolgende Tabelle)

 

  Termin Datum
1 EU: Absendung Auftragsbekanntmachung; nat.: Veröffentlichung am Fr., 26.08.2022
2 Ende der Angebotsfrist am Mo., 26.09.2022
3 abschließende Vergabeentscheidung Mo., 05.12.2022
4 Vertragsschluss am Fr., 16.12.2022
5 Ende Bindefrist Mo., 19.12.2022
6 vertraglicher Leistungsbeginn Mo., 02.01.2022

Zur Frage 2:

Nach der Vergabe an einen entsprechenden Bieter in 2022 erfolgt in 2023 das Einführungsprojekt für die Bewerbermanagementsoftware (BMS) und soll sukzessive implementiert und zur Nutzung für das Personalamt, die Fachämter und Bewerber/-innen freigeschaltet werden.

Zur Frage 3:

Neben der Dauerausschreibung für Erzieher/-innen im Kitabereich sind auf der Webseite leipzig.de Aktuelle Stellenausschreibungen – Stadt Leipzig acht weitere Dauerausschreibungen geschaltet. Dauerausschreibungen sind ein Instrument der Abteilung Personalgewinnung, um in Berufen mit anhaltendem Bedarf (Engpassberufsgruppen) Initiativbewerbungen zu ermöglichen.

Weiterhin arbeitet die Abteilung Personalgewinnung inzwischen mit Talentepools. Potentiell geeigneten Bewerber/-innen, die in einem Auswahlverfahren nicht den Zuschlag erhalten haben, wird die Aufnahme in einen Talentepool (Beispielsweise IT/Informatik, Kaufmännische Abschlüsse, Medizinische Angestellte, Projektmanager etc.) angeboten, um im Bedarfsfall automatisiert in einem weiteren Verfahren berücksichtigt werden zu können.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Zeit Blut zu spenden!

15.000 Blutspenden werden jeden Tag in Deutschland gebraucht. Ob nach Unfällen, für lebenswichtige Operationen oder zur Behandlung von Krankheiten. Ein Drittel aller Menschen ist mindestens einmal im Leben auf eine Blutspende angewiesen. Aber nur 3% aller Menschen spenden regelmäßig Blut. In den Sommermonaten geht die Anzahl der Spenden noch weiter zurück. Sowohl das warme Wetter als auch die Urlaubszeit wirken sich negativ auf die Spendenbereitschaft aus. Dabei geht, auch in Leipzig, die Anzahl der Spenden bis teilweise auf die Hälfte der eigentlich benötigen Menge zurück. Gerade jetzt wo eigentlich die durch Corona verschobenen Operationen nachgeholt werden sollen wird jede Spende gebraucht. Auf www.blutspenden.de/blutspendedienste können Sie sich über die verschiedenen Stellen an denen gespendet werden kann informieren. Nutzen sie doch Ihre freie Zeit und tun noch etwas Gutes, bevor es in die wohlverdienten Ferien geht! Wir die Freibeuterfraktion wünschen Ihnen in jedem Fall einen schönen Sommer und freuen uns darauf auch nach der Sommerpause die Stadt Leipzig weiter tatkräftig mitzugestalten.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 30. Juli 2022

Neuverschuldung ist verantwortungslos

Der Oberbürgermeister hat dem Stadtrat vorgeschlagen, 200 Mio. Euro zusätzliche Schulden machen zu können und nennt das Entschuldungskonzeption.

Wer so handelt, betreibt bewusste Wählertäuschung und darf sich nicht wundern, wenn das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik ständig sinkt.

Und das Problem sind nicht nur die 200 Mio. Euro sondern die Tatsache, dass der OBM die Stadt bis an die Grenze des gesetzlich zulässigen verschulden will. Das heißt, das Wasser steht uns dann nicht nur bis zum Hals sondern Oberkante Unterlippe.

Wir haben dann keine Reserven mehr für ein neues Problem.  Putins Krieg, Flucht, Energiepreise, steigende Baupreise für Schulen und Kitas – Krisen gibt es genug und die nächste Krise kommt bestimmt.

Wenn jemand keine Reserven mehr hat, weil der Dispo bis zum Anschlag ausgeschöpft ist und der Kühlschrank geht kaputt, entsteht ein großes Problem. So sollte man keinen Privathaushalt, kein Unternehmen und auch keine Stadt führen. Leider denkt nicht nur der OBM so, sondern auch eine rot-rot-grüne Mehrheit im Stadtrat.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morolok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 16. Juli 2022

Auswirkungen von städtischen Entscheidungen auf bezahlbares Wohnen

[Antrag VII-A-06963| Status: ungeändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei allen städtischen Entscheidungen die Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen zu prüfen. Eine Vorlagenprüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen erfolgt innerhalb der Vorlagensystematik sowie im strategischen Zielsystem des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 (INSEK). Die abschätzbare Auswirkung auf bezahlbares Wohnen einer Vorlage ist so darzulegen, dass die Folgen und ihre Ausmaße im Falle eines Beschlusses ersichtlich werden. Hierzu wird seitens der Verwaltung analog des Prüfschemas zur Klimawirkung ein Vorschlag bis zum III. Quartal 2022 vorgelegt.

Begründung:

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) 2030 ist bezahlbares Wohnen als ein Ziel im Handlungsfeld „Leipzig schafft soziale Stabilität“ eingeordnet. Vor diesem Hintergrund sind die Auswirkungen von städtischen Entscheidungen auf bezahlbares Wohnen in der Stadt Leipzig zu prüfen. Dabei ist es nicht ausreichend, wie bisher durch Ankreuzen aufzuzeigen, ob ein positiver Beitrag zum Ziel bezahlbares Wohnen geleistet wird. Es ist vielmehr erforderlich, gerade auch negative Beiträge zum Ziel bezahlbares Wohnen zu benennen und zu bewerten und somit Zielkonflikte aufzuzeigen.

Ein Einheitsdenkmal, das inspiriert

Vor 30 Jahren gingen die Leipziger und Leipzigerinnen auf die Straße, um für die Freiheit zu demonstrieren – Reisefreiheit, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit. Kurz gesagt, sie wollten sich aus den autokratischen und diktatorischen Fängen des SED-Regimes befreien. So wie Leipzig vor etwa 200 Jahren Schauplatz der Völkerschlacht wurde, die zur Einigung Deutschlands führte, durfte Leipzig wieder eine zentrale Rolle bei der Wiedervereinigung spielen. Dieses Mal bei den Montagsdemonstrationen der Friedlichen Revolution. Es ist wichtig diesem Ereignis zu gedenken. Es ist wichtig, dass dies in Form eines Einheitsdenkmals stattfindet und es ist wichtig, dass dies in Leipzig geschieht.
Ein Einheitsdenkmal dient nicht nur der Erinnerung an die Heldentaten eines Volkes, das nach Freiheit und Demokratie strebte. Ein Einheitsdenkmal kann auch weltweit inspirieren -dass es auch in den restriktivsten Diktaturen möglich ist, Freiheit und Gerechtigkeit zu gewinnen.
Der Stadtrat hat in der Ratsversammlung am 16. Juni mehrheitlich die Rahmenbedingungen für ein Einheitsdenkmal in Leipzig beschlossen, das nicht nur für Leipzig oder Deutschland, sondern für alle Völker der Welt gilt. Wir können darauf stolz sein!

Fragen & Anregungen an:

info@freibeuterfraktion.de

Sascha Matzke, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 02. Juli 2022

Zukunft des Wackerbads

Anfrage:

Am 28.10.2021 wurde im SBB Nord durch das Amt für Sport zum Thema “Wackerbad” ausführlich berichtet – von der Ausgangssituation bis zur Verpachtung. Es hieß, das Verhältnis mit dem Pachtverein habe sich verschlechtert. Die Stadt Leipzig forderte den Pächterverein daraufhin auf, das Wackerbad wieder zu öffnen. Nachdem der Pächterverein nicht gehandelt hat, kündigte die Stadt Leipzig dem Betreiber. Es folgte ein Rechtsstreit. Seit 16.08.2021 hat die Stadt das Objekt wieder in Besitz genommen.

Bereits mit Antrag von 2019 (Beschluss VI-A-06284) beauftragte der Stadtrat den OBM mit der Prüfung, ob das Wackerbad der Sportbäder Leipzig GmbH angegliedert werden kann. Mit dem SPD-Antrag VII-HP-05252 wurden für 2022 200.000 EUR als Planungsmittel für die Sanierung des Wackerbades in den Haushalt eingestellt.

Aktuell ist das Wackerbad weder saniert noch geöffnet.

Wir fragen daher an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Sanierung des Wackerbads?
  2. Wann wurde die Planung zur Sanierung beauftragt bzw. wann soll sie beauftragt werden?
  3. Wann wird die Sanierungsplanung vorliegen?
  4. Wann erfolgt die Sanierung des Wackerbades? In welchem Umfang sind die dafür erforderlichen Mittel im Entwurf des HH 23/24 eingestellt?

Antwort:

Die Antwort erfolgt mündlich in der Ratsversammlung.

Anfrage im Allris