Morlok (FDP): “Erst die Aufhebung der Beschränkung von Heizstrahlern macht Freisitze im Winter attraktiv und das Umweltbundesamt hält das für eine Übergangszeit für vertretbar.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen im Stadtgebiet Leipzigs bis 31. März 2021 aufzuheben. Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 14. Oktober 2020 in die Gremien zur Beratung verwiesen.

Für Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, geht die Aufhebung der Gebühren für Freisitze nach dem Corona-Lockdown nicht weit genug: “Kein einziger Freisitz wird durch die Aussetzung der Gebühren durch die Stadt Leipzig in der kalten Jahreszeit für den Gast attraktiver. Vielmehr wird das Gemütlichkeitsempfinden auf dem Freisitz dadurch erreicht, dass er einen warmen Sitzplatz vorfindet.”

Aus Sicht der Fraktion Freibeuter reicht dabei ein Heizstrahler je 20 Quadratmeter, wie er entsprechend der Sondernutzungssatzung auf Antrag Gastronomen gestattet wird, nicht aus: “Viele Freisitze sind schmal  geschnitten, 20 Quadratmeter nicht gleich 20 Quadratmeter. Die Gastronomen sollten über den Winter bis Ende März 2021 selbst entscheiden dürfen, ob es weiterer Heizstrahler für einen durchgehend warmen Freisitz bedarf. Die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen könnte vor diesem Hintergrund vorübergehend aufgehoben werden”, so der Freidemokrat Morlok.

FDP-Stadtrat Morlok verweist zudem auf den Präsidenten des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, der Ende September in einem Interview der Funke Mediengruppe im Rahmen einer Abwägung den Einsatz elektrischer Heizstrahler angesichts des erhöhten Risikos einer Ansteckung in den geschlossen Räumen einer Gaststätte für eine Übergangszeit als vertretbar ansah.

Den Wortlaut des Antrags “Temporäre Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen” (VII-A-01845) entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Köhler (Piraten): “Stadtrat trotzt dem Widerspruch des Oberbürgermeisters beim Abschleppen verkehrsbehindernd parkender Fahrzeuge”

Der Leipziger Stadtrat stimmt in der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 erneut für den Antrag der Fraktion Freibeuter, das Abschleppen verkehrsgefährdend parkender Fahrzeuge stärker als bisher in Betracht zu ziehen. Der Stadtrat widersetzt sich damit dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen einen Teil des Beschlusses in der Ratsversammlung am 16. September 2020.

Thomas Köhler begrüßt die Hartnäckigkeit des Stadtrates, das Anliegen der Fraktion Freibeuter weiter zu verfolgen: “Unermüdlich treten wir für die Verkehrssicherheit in unserer Stadt ein. Kreuzungsbereiche, Radwege oder Haltestellen sind nicht ohne Grund Parkverbotsflächen. Dort parkende Fahrzeuge gefährden besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Radfahrer, aber auch andere Autofahrer. Bedauerlicherweise führte für den Oberbürgermeister kein Weg hin zu einer Lösung.”

Der Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung verweist auf Berlin, wo bei verbotswidrigem Parken regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden muss. Dort heißt es: „In Hinblick auf die hohe Verkehrsdichte und die in vielen Bereichen begrenzten Möglichkeiten zum Halten und Parken werden Fahrzeuge häufig so abgestellt, dass konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Die Überwachungskräfte der bezirklichen Ordnungsämter und die Polizei sind daher verpflichtet, neben den gebotenen Ahndungsmaßnahmen stets zu prüfen, ob diese Fahrzeuge zur Abwehr der Gefahren umgesetzt werden müssen.”

Darüber hinaus wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten.

Sollte nunmehr der Oberbürgermeister dem Beschluss der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 in der Neufassung des Antrags erneut widersprechen, wird sich die Landesdirektion Sachsen mit dem Sachverhalt befassen müssen.

Morlok (FDP): “Wohnen schafft einen belebten Wilhelm-Leuschner-Platz” – Stadtrat schließt Verwaltungsunterbringung am Wilhelm-Leuschner-Platz aus

Die Mehrheit der Stadträte folgt in der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 dem Antrag der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat und spricht sich gegen die Unterbringung erheblicher Teile der Stadtverwaltung auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz aus. Stattdessen sollen eine Vielzahl an Standorten in die Prüfung für die langfristige Verwaltungsunterbringung einbezogen und dem Stadtrat entsprechende Vorschläge unterbreitet werden.

Sven Morlok (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, begründet das Anliegen seiner Fraktion, den Wilhelm-Leuschner-Platz von der Auswahl möglicher Standortkombinationen für die Unterbringung der Stadtverwaltung auszuschließen: “Wir begrüßen ausdrücklich das Institut für Völkerkunde, den Global Hub und das Forum Recht am Standort Wilhelm-Leuschner-Platz als einen Gewinn für Leipzig. Die Verwaltung am Wilhelm-Leuschner-Platz kommt für uns jedoch nicht in Frage. Innerstädtische Plätze und Flächen leben davon, dass sie belebt sind. Tagsüber arbeitet man dort und abends nicht. Wir wollen einen belebten Wilhelm-Leuschner-Platz. Die ideale Form der Nutzung eines Platzes ist jedoch Wohnen. Wohnen schafft einen belebten Wilhelm-Leuschner-Platz.”

Der Freidemokrat Morlok verweist auf die Prüfung alternativer Standorte für die Stadtverwaltung in diesem frühen Stadium und die Möglichkeit, den Mietvertrag am Verwaltungsstandort Prager Straße gegebenenfalls zu verlängern: “Rathäuser in einer Großstadt werden nicht nur für wenige Jahre errichtet. Sie stellen Grundsatzentscheidungen für 50 bis 100 Jahre dar. Angesichts der Tragweite der Entscheidung für eine Verwaltungsunterbringung begrüßen wir die Prüfung weiterer Standorte.”

Köhler (Piraten): “Verwaltung und Abschleppen – Wo ein Wille, da ein Weg!”

Der Sachverhalt des Antrags “Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Fahrzeugen” (VII-A-00898) wird wieder Verhandlungsgegenstand der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 sein. Der erneuten Abstimmung geht der Widerspruch des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, zum von der Fraktion Freibeuter initiiertem und von der Mehrheit der Ratsversammlung bestätigten Beschluss in der Ratsversammlung am 16. September 2020 voraus.

Der Widerspruch richtet sich gegen die vom Oberbürgermeister als rechtswidrig bezeichnete Regelentscheidung, wonach das Abschleppen von verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen von der Stadtverwaltung bevorzugt angeordnet werden soll, im Beschlusstext ist jedoch bewusst der Begriff bevorzugte Maßnahme gewählt, weil dieser eine Einzelfallprüfung nicht ausschließt.

Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei in der Fraktion Freibeuter konstatiert: “Um eine Lösung für das Problem des Falschparkens zu finden, muss allerdings die Stadtverwaltung, hier der Oberbürgermeister und der Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, Willens sein, diese gemeinsam mit dem Stadtrat zu erarbeiten. Die rechtskonforme Gestaltung einer bevorzugten Abschleppanordnung ist durchaus möglich. Wo ein Wille, da ein Weg!”

Der Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung verweist auf Berlin, wo bei verbotswidrigem Parken regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden muss. Dort heißt es: „Im Hinblick auf die hohe Verkehrsdichte und die in vielen Bereichen begrenzten Möglichkeiten zum Halten und Parken werden Fahrzeuge häufig so abgestellt, dass konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Die Überwachungskräfte der bezirklichen Ordnungsämter und die Polizei sind daher verpflichtet, neben den gebotenen Ahndungsmaßnahmen stets zu prüfen, ob diese Fahrzeuge zur Abwehr der Gefahren umgesetzt werden müssen.”

Darüber hinaus wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Auch dieser Beschlussvorschlag wurde von der Ratsversammlung am 16. September 2020 mehrheitlich angenommen.

Köhler (Piraten): “Gegen Gefährdung durch Falschparker im fließenden Verkehr – Hartnäckigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit zahlt sich aus”

Die Forderung der Fraktion Freibeuter nach Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen im fließenden Verkehr wird von der Mehrheit der Ratsversammlung am 16. September 2020 bestätigt. Danach wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten.

Dazu Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung: “Von im fließenden Verkehr geparkten Fahrzeugen geht eine erhebliche Verkehrsgefährdung für Fußgänger, besonders Kinder und Menschen mit Behinderungen, sowie Radfahrer und Autofahrer aus. Falsch Parken im fließenden Verkehr darf vom Ordnungsamt nicht eher geduldet werden als im ruhenden Verkehr. Hartnäckigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit zahlt sich aus.”

Mit Blick auf die Verwaltung, die auch nach Jahren der Begehr der Stadträte den dringenden Handlungsbedarf negiert, das Abschleppen als verhältnismäßiges Mittel sogar ablehnt, zeigt sich Köhler bestärkt durch die Mehrheit des Stadtrates optimistisch: “Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung des Beschlusses und damit die Durchsetzung des geltenden Rechts § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, rechtskonform möglich ist.”

Die Einschätzung Köhlers deckt sich mit den “vier Vorschlägen(n) für einen sicheren Fußverkehr” des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Dort heißt es unter Punkt 4: “Kreuzungsbereiche freihalten, Sichtbeziehungen verbessern. Damit sich Fußverkehr und Kfz-Führende an Kreuzungen besser sehen und in kritischen Situationen entsprechend handeln können, müssen Kreuzungsbereiche konsequent von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Dazu sind Kommunen gefordert, falschparkende Kfz konsequent abzuschleppen*, Poller und Fahrradbügel aufzustellen sowie bauliche Maßnahmen wie vorgezogene Fahrbahnränder zu nutzen.”

Köhler (Piraten): “Straßenbahnen in Leipzig – elektrisch, smart, autonom fit für die Zukunft”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, bis 2025 zu prüfen, wie ab 2040 die Straßenbahnen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) im Stadtgebiet Leipzig auf smarten Linienführungen im autonomen Regelbetrieb fahren können.

Stadtrat Thomas Köhler (Piraten), für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Mitglied im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, begründet den Bedarf an smarten Linienführungen mit den Entwicklungen im Nutzungsverhalten im ÖPNV: “Das Konzept des ÖPNV-Massentransports mit gegenwärtig breiteren Straßenbahnzügen und entsprechend großen Gleisabständen, hat ausgedient. Die Bedarfe der Leipziger haben sich, beschleunigt durch Corona, grundlegend geändert. Durch den weiteren Ausbau von Homeoffice, der digitalen Verwaltung und den Anpassungen im beruflichen und privaten Alltag in den nächsten Jahren werden sie sich weiter grundlegend ändern.”

Köhler verweist auf die Vorteile des elektrischen, smarten und autonomen Fahrens insbesondere kleinerer Straßenbahnen mit engeren Taktungen, die auf intelligenten und bedarfsgerechten Linien geführt werden: “Durch den Einsatz von künstlicher bzw. artifizieller Intelligenz können Änderungen und Bedarfsanpassungen im laufenden Straßenbahnbetrieb erfolgen. Dies ist nur durch das Konzept des autonomen Schienenverkehrs möglich, menschliche Intelligenz gerät hier schnell an seine Grenzen.”

Der Vorzug des autonomen Schienenverkehrs gegenüber dem autonomen Busverkehr aus Sicht Köhlers liegt ebenfalls auf der Hand: “Sensorik in Schienen, Oberleitungen und Fahrzeugen ist eine bereits international eingesetzte Technik. Die Risiken des autonomen Fahrens auf der Schiene sind wesentlich geringer als beim autonomen Fahren eines Straßenfahrzeuges. Einfach gesagt: Es gibt nur Fahren oder Bremsen.”

Als Grundvoraussetzung für den Einsatz mittels künstlicher Intelligenz gesteuerter autonomer Fahrzeuge verweist Köhler auf eine grundlegende Sanierung und Instandhaltung der Gleis- und Weichenanlagen.

 

Künstliche und artifizielle Intelligenz ist ein Teilgebiet der Informatik, das sich mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens und maschinellen Lernens befasst.

 

Morlok (FDP): “Nachsitzen im Waldstraßenviertel: Belange der Unternehmen und Mitarbeiter vor Ort stärker berücksichtigen!”

FDP-Stadtrat Sven Morlok im Leipziger Stadtrat begrüßt den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen, das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel im Bereich westlich der Leibnizstraße (Gebiet E) vorläufig außer Vollzug zu setzen. Das Gericht hält die Größe des räumlichen Geltungsbereiches für unzulässig. Einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Vollzug der Bewohnerparkgebiete hatte der Inhaber einer ortsansässigen Steuerkanzlei im Bewohnerparkgebiet E gestellt, dessen Mitarbeiter und Kundschaft in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei keinen Parkplatz ohne zeitliche Beschränkung und Kosten fänden.

Morlok: “Der Gerichtsweg des Steuerberaters verdeutlicht die Benachteiligung der Unternehmer im Waldstraßenviertel beim Parken. Nun heißt es, Nachsitzen in Sachen Parkraumkonzept im Waldstraßenviertel. Die Stadt muss ihre Hausaufgaben machen und neben der Anpassung der Größe des Gebietes auch die Belange der Unternehmen und insbesondere der Mitarbeiter, die dort arbeiten, stärker berücksichtigen.”

Das Anliegen des Liberalen: “Mitarbeiter sollten im Waldstraßenviertel den ganzen Tag parken dürfen – selbstverständlich entgeltlich, wie jeder andere auch. Sie sollten jedoch nicht mehrfach am Tag zum Parkautomaten rennen müssen, um ein Parkticket zu lösen.”

Die Fraktion Freibeuter, der FDP-Stadtrat Morlok vorsitzt, hatte in dem Modell der Stadt Leipzig eine Benachteiligung von ortsfremden parkenden Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter gesehen. Eine Initiative der Fraktion Freibeuter, das Parkraumkonzept Waldstraßenviertel mit dem Ziel zu überarbeiten, den Gewerbetreibenden, Freiberuflern und deren Mitarbeitern auf Wunsch einen Mitarbeiterparkausweis auszustellen, mit dem zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket tagsüber des Parken gestattet wird, war von der Mehrheit des Stadtrates abgelehnt worden.

Köhler (Piraten): “Fraktion stellt klar: Kommunale Abschleppflotte absurd!”

Die Fraktion Freibeuter stellt klar, dass die Diskussion um eine kommunale Abschleppflotte in der Stadt Leipzig zu unrecht geführt werde. Die Fraktion Freibeuter hat zu keinem Zeitpunkt die Anschaffung einer kommunalen Abschleppflotte gefordert!

Der Verweis auf die Berliner Verkehrsbetriebe und auf die Stadt Stuttgart war ausschließlich zur Illustration der Wichtigkeit, die andere Städte dem Thema Verkehrsbehinderung beimessen, gedacht. Die unterstellte Zuordnung einer Abschleppflotte zu den Leipziger Verkehrsbetrieben ist darüber hinaus absurd, deren Zuständigkeit entfiele lediglich auf die Freihaltung der Gleisanlagen, wenn das rechtlich überhaupt möglich ist. Es geht der Fraktion jedoch u.a. auch um auf Radwegen abgestellte Fahrzeuge.

Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei und für die Fraktion Freibeuter Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung, stellt klar:

„Das Ziel unseres Antrags ist die Durchsetzung des geltenden Rechts, also des § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, und die Erhöhung der Verkehrssicherheit – nicht eine kommunale Abschleppflotte. Die Diskussion über eine solche ist dem Grundgedanken des Freibeuter-Antrags abträglich.”

“Der Aufbau eines städtischen Abschleppdienstes ist für die Fraktion Freibeuter allein schon aus finanziellen und personellen Gründen nicht das Ziel. Hier entstünde, abgesehen von den Kosten der Anschaffung und Unterhaltung der Fahrzeuge, ein Fachkräftebedarf der kommunal nicht realisierbar ist. Entgegen der landläufigen Meinung, dass die moderne Abschlepptechnik entscheidend ist, sind die Fachkräfte der ausschlaggebende Faktor, ob das Be- und Entladen der falsch geparkten Fahrzeuge schadenfrei durchgeführt wird. Wir haben in Leipzig mehrere Abschlepp- und Bergungsunternehmen, die auch jetzt schon für das Ordnungsamt tätig sind. Hier ist eine Abstimmung mit eben diesen Unternehmen erforderlich”, so Köhler weiter, der 15 Jahre als Kraftfahrer und später als Betriebsleiter im Abschlepp- und Bergungsdienst in Leipzig und Bremen tätig war.

Anbei der Antrag der Fraktion Freibeuter “Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen” (VII-A-00898). Die Beschlussfassung des Antrags ist für die Ratsversammlung am 16. September 2020 vorgesehen.

Rudolph (FDP): “Soziale Wohnungspolitik: Menschen statt Beton fördern!”

Angesichts der Beschlussfassung im Leipziger Stadtrat zur Fachförderrichtlinie Große Wohnungen in der Ratsversammlung am 09. Juli 2020, wonach in Leipzig mietpreis- und belegungsgebundene große Wohnungen geschaffen werden sollen, kritisiert die Fraktion Freibeuter zum einen das grundsätzliche Ziel der Förderung in sozialer Wohnungsmarktpolitik und erklärt ihre Gründe für die Ablehnung der Vorlage.

“Wir sind grundsätzlich für eine Förderung einkommensschwacher Familien, kritisieren jedoch mit der Objektförderung den Fokus der Förderung sozialer Wohnungsmarktpolitik”, erläutert Stadträtin Franziska Rudolph, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat. Rudolph verweist auf die Lösung der Freibeuter für einkommensschwache Familien, die Menschen unmittelbar und nicht die Wohnungen zu fördern. „Wir wollen Familien statt Wohnungen fördern! Wir wollen Menschen statt Beton fördern! Und schon gar nicht die Wohnungsgenossenschaften. Und zwar so lange wie die Menschen einen individuellen Bedarf an der Förderung von Wohnen haben. Denn die Bedarfe von Familien ändern sich. Das Einkommen kann wieder steigen, die Kinder flügge werden, während die Eltern weiter und inzwischen unberechtigt in mietpreis- und belegungsgebundenen großen Wohnungen wohnen bleiben.”

Für bezahlbaren Wohnraum sorgen aus Sicht der Freidemokratin Marktmechanismen: “Der Wunsch nach günstigem Wohnraum in Bestlagen Leipzigs kann nicht mit Steuergeldern erfüllt werden. Ein Angebot an bezahlbarem Wohnraum schaffen wir allein durch den Bau von noch mehr Wohnungen, die nicht Sozialwohnungen sind”, ergänzt FDP-Stadträtin Rudolph den Lösungsvorschlag ihrer Fraktion.

Rudolph führt eine vom Freistaat Sachsen in Auftrag gegebene Studie des Forschungsinstituts Empirica an, die zu dem Ergebnis kommt, dass in Leipzig kein Bedarf an sozialem Wohnungsbau besteht, die Ergebnisse sogar der praktizierten Leipziger Wohnungspolitik widersprechen. “Der Wohnungsmarkt in Leipzig ist nicht angespannt, wie landläufig behauptet wird, nicht jetzt und auch nicht in naher Zukunft. Der Anteil der Miete am Einkommen liegt selbst bei geringen Einkommen in Leipzig bundesweit unter dem Durchschnitt. Diese Fakten jedoch werden landläufig ignoriert, die Ergebnisse offenbar von Stadt und Freistaat in den Giftschrank verbannt.”

Im Rahmen der Fachförderrichtlinie zur Schaffung mietpreis- und belegungsgebundener großer Wohnungen sollen auch Fördermittel des Freistaates Sachsen eingesetzt werden: “Eingesetzt werden die bis zu 50 Millionen Euro des Freistaates für Leipzig und Dresden, von denen die Studie sagt, dass sie besser in schrumpfenden Regionen im ländlichen Raum Sachsens eingesetzt wären”, kritisiert Rudolph.

Köhler (Piraten): “Mit dem Duschbus ein kleines Stück Menschenwürde zurückgeben!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat bringt in der Ratsversammlung am 09. Juli 2020 erfolgreich die Verwaltung zur Prüfung eines Duschbusses in der Stadt Leipzig in die Spur.

“Sauberkeit und Hygiene sind nicht nur ein Menschenrecht, sie sind auch für das Selbstbewusstsein und das Wohlgefühl, also für die Würde des Menschen wichtig. Auch in unserer Stadt gibt es Menschen die wohnungslos sind und für die eine tägliche Dusche, ja nicht einmal das tägliche Waschen, keine Selbstverständlichkeit ist. Nicht alle dieser wohnungslosen Menschen können oder wollen eine Einrichtung aufsuchen, in der sie diesem grundlegenden Bedürfnis nachkommen können”, so Stadtrat Thomas Köhler (Piraten), Vertreter der Freibeuter im Fachausschuss Soziales und Gesundheit.

Leipzig kann von der Erfahrung in Hamburg profitieren. In der Hansestadt fährt bereits ein mit vier Duschen ausgestatteter ehemaliger Linienbus die Stadtteile der Hansestadt an. “Den Duschbus für wohnungslose Menschen nutzten in Hamburg in den ersten zwei Monaten nach der Inbetriebnahme etwa 1.000 Gäste – statistisch gesehen jeder in Hamburg lebende obdachlose Mensch einmal. Ein voller Erfolg, den wir uns auch für wohnungslose Menschen in Leipzig wünschen. Wir geben so ein kleines Stück Menschenwürde zurück”, so der von dem Projekt begeisterte Piraten-Stadtrat Köhler.

In Leipzig wird bereits ein mobiler Hilfebus betrieben, der die auf der Straße lebenden Wohnungslosen mit warmen Getränken, Kleidung und Schlafsäcken versorgt. Mit dem Duschbus kann auch dem Wunsch nach Hygiene der Obdachlosen entsprochen werden.