Matzke (FDP): “Engagement erleichtern: Digitale Sitzungen für alle Stadträte ermöglichen!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt in der  Ratsversammlung am 13. Oktober 2021, allen Stadträtinnen und  Stadträten eine digitale Teilnahme an beratenden Ausschüssen zu  ermöglichen.

“Wir wollen ehrenamtliches Engagement stärker fördern. Neben  gesundheitlichen oder familiären Belangen erschweren auch berufliche  Gründe kommunalpolitische Arbeit. Daher soll für alle Mitglieder des  Stadtrates die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an beratenden  Ausschüssen gegeben sein”, begründet FDP-Stadtrat Sascha Matzke die  Intention der Fraktion Freibeuter.

“Der Oberbürgermeister soll nicht in der Privatsphäre der Stadträte  herumschnüffeln dürfen. Deshalb darf nicht nachweispflichtig sein,  warum eine persönliche Teilnahme an einem Ausschuss nicht möglich  ist”, bezieht sich der Freidemokrat Matzke auf eine Initiative aus dem  Stadtrat, Stadträtinnen und Stadträten unter Nachweis eines besonderen  Grundes gegenüber dem Oberbürgermeister, wie gesundheitliche  Einschränkungen oder Einschränkungen durch familiäre Sorgearbeit, per  Videokonferenz an beratenden Ausschüssen des Stadtrates teilnehmen zu  lassen.

Matzke verweist auf das vom Oberbürgermeister auf Anregung der  Fraktion Freibeuter zu erarbeitende Regelwerk als Grundvoraussetzung  für eine digitale Teilnahme an Sitzungen: “Das verbindliche Regelwerk  stellt sicher, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die  Spielregeln halten. Es wird u.a. die Wahrung der Vertraulichkeit von  nichtöffentlichen Beratungsgegenständen regeln und für einen möglichst  störungsfreien Ablauf der Sitzung sorgen.”

Matzke (FDP): “Sirenen im Stadtgebiet: Leipziger im Ernstfall schnell gewarnt!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt die Prüfung der Installation und Inbetriebnahme von Sirenen auf öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig.

Dazu Stadtrat Sascha Matzke (FDP): “Wir sehen im Ernstfall die Leipzigerinnen und Leipziger aktuell nicht ausreichend gewarnt. Sich als Stadt Leipzig allein auf die Bundes-Warn-App NINA, den Rundfunk und Lautsprecherdurchsagen durch Feuerwehr, Polizei und THW zu verlassen, wird möglicherweise nicht jedem Katastrophenfall gerecht.“ Die Bundes-Warn-App NINA, der Rundfunk und Lautsprecherdurchsagen durch Feuerwehr, Polizei und THW sind jedoch drei Kanäle mittels derer die Stadt Leipzig im Katastrophenfall nach eigenen Aussagen warnen wird.

Matzke verweist auf einen großflächigen Stromausfall jüngst in der sächsischen Landeshauptstadt, der die Grenzen der Digitalisierung in der Katastrophe aufzeigt: „Zuletzt war etwa die Hälfte der Haushalte in Dresden von einem Stromausfall betroffen. Ohne Strom kann aber über Mobilfunk und Rundfunk nur bedingt gewarnt werden. Und auch bei der Alarmierung durch Lautsprecherdurchsagen ist davon auszugehen, dass auf diesem Weg nicht alle rechtzeitig gewarnt werden können“.

Die Prüfung soll eine möglichst effiziente Sireneninfrastruktur umfassen und das Prüfergebnis dem Stadtrat bis zur Übergabe des Haushaltsplanentwurfes 2023/24 vorliegen. “Die Neuinstallation und Wartung der Sirenen wird kostenintensiv sein, mit Blick auf die gewaltigen Überschwemmungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz können sie jedoch möglicherweise Leben retten”, zeigt sich FDP-Stadtrat Matzke hoffnungsvoll.

Im Falle der Entscheidung des Stadtrates, die Sireneninfrastruktur tatsächlich zu schaffen, Freidemokrat Matzke weiter: „Wenn wir die Sirenen installieren, muss sichergestellt werden, dass alle Kinder und Erwachsenen in Leipzig die Zeichen richtig deuten lernen. Wenn uns beispielsweise im Schulunterricht, wo wir alle Kinder erreichen würden, der Freistaat Sachsen im Weg steht, dann machen wir die Informationskampagne auf einem anderen Weg ohne ihn. Wo eine Wille, da ein Weg.“

Die den Antrag begleitende Anfrage der Fraktion Freibeuter an den Oberbürgermeister zur Dauer der Alarmierung durch Lautsprecherdurchsagen im gesamten Stadtgebiet (VII-F-06317) wird ebenfalls in der Ratsversammlung am 13. Oktober 2021 beantwortet.

Der Antrag VII-A-06359 “Sirenen zur Katastrophenwarnung” wird in der Ratsversammlung am 13. Oktober 2021 zur Beratung in die Gremien verwiesen.

Morlok (FDP): “Mehrwert Moderne Verwaltung: Ein Behördengang weniger bei Umzug innerhalb Leipzigs!”

Die Fraktion Freibeuter schlägt dem Leipziger Stadtrat vor, Oberbürgermeister Burkhard Jung zu beauftragen, sicherzustellen, dass die Leipzigerinnen und
Leipziger spätestens mit der Zusammenführung von Dienstleistungen im neuen Bürger-Service-Amt ab dem 15. Januar 2022 die Möglichkeit haben, bei einem Umzug innerhalb der Stadt Leipzig auch die Adresse im Zusammenhang mit ihrem Kfz ändern zu können, ohne zusätzlich die Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen zu müssen.

Ab Mitte Januar 2022 sollen die Bürgerämter, das Bürgertelefon und die Meldebehörde des Ordnungsamtes in das neue Bürger-Service-Amt überführt werden.

“Moderne Verwaltung bedeutet insbesondere, mit echter Zeit- und Wegeersparnis den Leipzigerinnen und Leipzigern einen Mehrwert zu bieten. Gerade beim Umzug innerhalb Leipzigs wäre eine spürbare Erleichterung für die Leipzigerinnen und Leipziger, wenn aus zwei Behördengängen ein Behördengang würde. Denn bisher teilt man sowohl dem Bürgeramt als auch der Kfz-Zulassungsstelle seine neue Anschrift mit”, fordert der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Sven Morlok.

“Es ist nicht ersichtlich, dass zukünftig auch Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde in das Bürger-Service-Amt einfließen werden. Die Bürgerrinnen und Bürger interessiert nicht, wo die Mitarbeiter des Bürgertelefons zukünftig zum Telefonhörer greifen werden. Man gewinnt den Eindruck, dass vielmehr die Strukturen hinter den Kulissen optimiert werden sollen, statt bürgerfreundlicher zu werden”, kritisiert FDP-Stadtrat Morlok mit Blick auf die Dienstleistungen des neuen Bürger-Service-Amtes.

Köhler (Piraten): “Informationsfreiheitssatzung erweitern und Antworten veröffentlichen: Mehr Transparenz für die Leipziger, weniger Arbeit für die Verwaltung”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Geltungsbereich der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig auf Weisungsaufgaben gemäß § 2 Absatz 3 SächsGemO auszuweiten. Die aktuell gültige Fassung vom 12. Dezember 2012 regelt lediglich den Zugang zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig.

Zu den Weisungsaufgaben zählen u.a. Denkmalschutz, Bauaufsicht, Ortspolizeibehörde, Pass- und Personenstandsangelegenheiten, Meldewesen und Statistik.

“Informationen zu Weisungsaufgaben unterliegen nicht per se der Geheimhaltung. Die Verweigerung von Informationen zu Vorgängen im Zusammenhang mit Weisungsaufgaben widerspricht dem in der Informationsfreiheitssatzung festgelegten Transparenzgedanken. Nicht einmal der Bund selbst beschränkt in seinem Informationsfreiheitsgesetz die Auskunft auf weisungsfreie Aufgaben einer Kommune. Er verweist vielmehr auf Ausnahmegründe. Diese Ausnahmegründe muss die Behörde darlegen. Die Ablehnung des Auskunftsersuchens ist weiterhin in begründeten Fällen möglich”, stellt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Thomas Köhler (Piraten) klar.

Die Fraktion Freibeuter regt zudem an, die den Leipzigerinnen und Leipzigern auf Antrag gemäß Informationsfreiheitssatzung erteilten Informationen öffentlich zugänglich zu machen. “An einem zentralen Ort könnten alle Anfragen, zu denen die Stadt Leipzig einem Bürger Auskunft nach Informationsfreiheitssatzung erteilt hat, einschließlich der Antworten, sowie die von der Stadt Leipzig freigegebenen Informationen, für jedermann einsehbar sein”, so Piraten-Stadtrat Köhler.

Aus Sicht Köhlers würden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: “Einerseits würde die Transparenz der Arbeit der Stadtverwaltung erhöht, andererseits würden Mehrfachbearbeitungen ähnlicher Anfragen vermieden. Die Freigabe der Informationen wurde von BürgerInnen ohnehin bereits gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig bezahlt.”

Matzke (FDP): “Gefährdet Reform des Befristungsrechts die Existenz des KEE?” / Köhler (Piraten): “Faire Arbeitsverträge statt sachgrundloser Befristungen bei der Stadt Leipzig!”

In einem Referentenentwurf vom 14. April 2021 plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Reform des allgemeinen Befristungsrechts, geregelt im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Danach sollen u.a. sachgrundlose Befristungen nur noch 18 Monate andauern dürfen. Innerhalb dieser Zeit soll nur noch eine Verlängerung zulässig sein.

In der Ratsversammlung am 21. Juli 2021 wird der Oberbürgermeister eine entsprechende Anfrage der Fraktion Freibeuter nach den Auswirkungen der beabsichtigten Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) auf die Stadtverwaltung, die kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig und der Eigenbetriebe sowie etwaige Risiken erläutern.

Insbesondere beim Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) befürchtet Stadtrat Sascha Matzke (FDP), Mitglied für die Freibeuter im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Engelsdorf, erhebliche Auswirkungen: “Aus dem öffentlichen Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 des KEE geht hervor, dass die Personalfluktuation ein Risiko beim KEE darstellt. Danach sind jene Mitarbeiter, die andere bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen sollen, selbst befristet beschäftigt. Man sieht durch die Befristung von Arbeitsverträgen sogar die Umsetzung der Ziele der Stadt Leipzig in der Beschäftigungspolitik erschwert. Daher könnten weitere Einschränkungen des Befristungsrechts den KEE in seiner Existenz gefährden.”

Vor diesem Hintergrund verweist der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion Freibeuter, Thomas Köhler (Piraten), auf den Antrag seiner Fraktion im Verfahren, der Oberbürgermeister Burkhard Jung beauftragt, dem Stadtrat im IV. Quartal 2021 Maßnahmen vorzulegen, mit denen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben, die sachgrundlos befristet angestellt sind, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

“Mit umfangreichen Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wären sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen stark eingeschränkt. Ein Grund mehr bei der Stadt Leipzig endgültig auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten. Die Stadt Leipzig als Arbeitgeber steht im Wettbewerb um Fachkräfte und engagierte Mitarbeiter. Nur mit fairen Arbeitsverträgen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ist sie attraktiv auf dem Arbeitsmarkt. Trotz eines klaren Auftrags durch den Stadtrat bereits mit dem Beschluss des Antrags VI-A-05918 vom 23. Januar 2019 zeigt der Blick ins städtische Stellenportal, dass der Oberbürgermeister seither nicht von sachgrundlosen Befristungen absieht”, stellt Piraten-Stadtrat Thomas Köhler fest.

In welchem Umfang Arbeitsverträge von Mitarbeitern der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig tatsächlich noch sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können, soll der Oberbürgermeister entsprechend des Antrags der Freibeuter dem Stadtrat im III. Quartal 2021 außerdem berichten.

Den Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 des KEE” finden Sie unter: https://kee-leipzig.de/wp-content/uploads/2021/05/KEE_Bericht-2020_elektronische-Kopie_Kennwort.pdf

Morlok (FDP): “Kohlrabizirkus: Chance für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung an der Bio City!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat begrüßt die Pläne der Stadt Leipzig, den Kohlrabizirkus anzukaufen.

“Der Ankauf des Kohlrabizirkus ist wirtschaftlich sinnvoll. Die Entwicklung des Standorts schafft neue Erweiterungs- und Ansiedlungsmöglichkeiten für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung am Areal der Bio-City. Darüber hinaus ergeben sich Potentiale für Freizeitaktivitäten nicht nur für die Bewohner des neu entstehenden Quartiers am Bayerischen Bahnhof. Die Fraktion Freibeuter unterstützt daher den Ankauf des Kohlrabizirkus durch die Stadt Leipzig”, bekräftigt Sven Morlok, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, den Standpunkt seiner Fraktion zum Vorhaben.

Köhler (Piraten): “Mehr benutzerfreundliche Bedarfsampeln für mehr Sicherheit im Straßenverkehr!”

Mit einem Antrag schlägt die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat vor, die Bedarfsampeln in der Stadt Leipzig hinsichtlich der Dauer der Grünphase und der Wartezeit bis zur Grünphase für Fuß- und Radverkehr zu überprüfen.

Bedarfsampeln mit Anforderungsschalter sollen dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung von Straßen gewähren und dabei den Verkehrsfluss nur bei Bedarf unterbrechen. “Wer eine Bedarfsampel bedient, begehrt eine zeitnahe Querung der Straße. Unnötige Wartezeiten nötigen zu Fuß Gehende und Radfahrende zu Rotlichtverstößen. Im Sinne der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs gilt es Wartezeiten auf die Grünphase zu verkürzen”, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Thomas Köhler (Piraten).

Köhler macht darüber hinaus deutlich, dass nicht nur Wartezeiten auf die Grünphase problematisch sind. “Auch zu kurze Grünphasen für Fuß- und Radverkehr stellen insbesondere für Kinder und Senioren eine Gefahr dar. Sie schaffen oft nicht, rechtzeitig die gegenüberliegende Straßenseite zu erreichen”, so Piraten-Stadtrat Köhler, der seine Fraktion im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Köhler führt u.a. die Bedarfsampeln in der Ratzelstraße, Höhe LVB-Haltestelle Ratzelbogen, der Zschocherschen Straße, Haltestelle Henriettenstraße, die Wundtstraße, zwischen Mahlmannstr. und Karl-Tauchnitz-Str. sowie die Lützner Straße, kurz nach der Einmündung der Odermann- bzw. Josephstraße, an.

In der Ratsversammlung am 23. Juni 2021 wird der Antrag in die Gremien des Stadtrates verwiesen.

Köhler (Piraten): “Endlich umsetzen: Faire Arbeitsverträge ohne sachgrundlose Befristungen bei der Stadt Leipzig!”

Die Fraktion Freibeuter fordert in einem Antrag Oberbürgermeister Burkhard Jung auf, endlich für faire Arbeitsverträge bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben zu sorgen.

Danach wird der Oberbürgermeister beauftragt, dem Stadtrat im IV. Quartal 2021 Maßnahmen vorzulegen, mit denen die MitarbeiterInnen, die sachgrundlos befristet angestellt sind, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

Eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen ist gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz zulässig. “Die Stadt Leipzig als Arbeitsgeber steht im Wettbewerb um Fachkräfte und engagierte Mitarbeiter. Bei aller Rechtmäßigkeit kann es nicht der Anspruch einer Kommune und ihrer Eigenbetriebe sein, Arbeitsverträge sachgrundlos zu befristen“, so Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat.

Gegen sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen in Stadtverwaltung und Eigenbetrieben hatte sich der Stadtrat bereits 2018 ausgesprochen: “Ein Blick in das städtische Stellenportal zeigt, der Oberbürgermeister kommt seither offenbar dem Auftrag von sachgrundlosen Befristungen abzusehen, nicht nach. Wir lassen ihm das nicht länger durchgehen und bringen den Stein nochmals ins Rollen”, so der Piraten-Stadtrat Köhler.

In welchem Umfang Arbeitsverträge von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig tatsächlich noch sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können, soll der Oberbürgermeister dem Stadtrat im III. Quartal 2021 darüber hinaus berichten.

In der Ratsversammlung am 23. Juni 2021 wird der Antrag in die Gremien des Stadtrates verwiesen.

Morlok (FDP): “Waffenverbotszone abschaffen: Drei Jahre Eingriff in Freiheitsrechte durch anlasslose Polizeikontrollen sind genug”

Die Fraktion Freibeuter fordert nach Vorstellung der Evaluierungsergebnisse zur Waffenverbotszone den Sächsischen Staatsminister des Innern, Prof. Dr. Roland Wöller, zur Abschaffung der Waffenverbotszone in der Leipziger Eisenbahnstraße auf.

Die Wirksamkeit der Waffenverbotszone war seit ihrer Einführung im November 2018 durch das Sächsische Ministerium des Innern evaluiert worden. Laut der Studie der Universität Leipzig hat die Waffenverbotszone wenig Einfluss auf die allgemeine Kriminalität vor Ort. Auch Sicherheitsempfinden und Akzeptanz der Anwohner wurden in ihrem Geltungsbereich nicht erhöht.

Der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, Sven Morlok (FDP), erwartet nun die unmittelbare Abschaffung der Waffenverbotszone: “Fast drei Jahre Eingriff in die Freiheitsrechte unbescholtener Leipziger durch anlasslose Polizeikontrollen auf der Eisenbahnstraße sind genug. Der Freistaat muss nun angesichts der Wirkungslosigkeit der Waffenverbotszone die richtigen Konsequenzen ziehen. Verstärkte Präsenz durch mehr Fußstaffeln der Polizei und des Stadtordnungsdienstes sind im Sinne der Anwohner begrüßenswert, jedoch braucht es die Waffenverbotszone dafür nicht.”

Der Freidemokrat Morlok erinnert an die geltende Beschlusslage im Leipziger Stadtrat: “Die Abschaffung der Waffenverbotszone ist Wille des Leipziger Stadtrates und der Leipziger, sich dafür einzusetzen, ist nun Aufgabe des Oberbürgermeisters.”

Bereits im Februar 2021 hatte auf Initiative der Fraktion Freibeuter eine Mehrheit des Leipziger Stadtrates Oberbürgermeister Burkhard Jung beauftragt, sich im Rahmen des Evaluierungsprozesses beim Freistaat Sachsen für die Abschaffung der Waffenverbotszone auszusprechen.

Köhler (Piraten): “Hybrider Unterricht in Leipzig: Lernrückstände minimieren, Kontakt zum Klassenverband aufrecht erhalten”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, ein Konzept für die Durchführung des hybriden Unterrichts und dessen Verstetigung in allen Schulformen zu erarbeiten. Hybrider Unterricht, die Teilnahme von SchülerInnen in teils körperlicher, teils digitaler Präsenz ist aus Sicht der Fraktion Freibeuter möglich, jedoch gegenwärtig weitgehend noch nicht durchführbar.

Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Thomas Köhler (Piraten): “Die Corona-Pandemie hat uns die Defizite, aber auch die Chancen der Digitalisierung im Bildungssystem aufgezeigt. Der Digitalpakt Schule gibt uns die Werkzeuge in die Hand, um nun die Chancen zu nutzen und weiterzuentwickeln. Wir wünschen uns eine wegweisende Initiative von Leipzig ausgehend.”

Das Vorliegen eines triftigen Grundes soll die Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht per Videotechnik sein: “Für SchülerInnen, die durch Krankheit an der Unterrichtsteilnahme verhindert sind, oder SchülerInnen mit Behinderungen, deren stetige Teilnahme am (körperlichen) Präsenzunterricht nicht möglich ist, bietet der hybride Unterricht in digitaler Präsenz eine Möglichkeit, Lernrückstände zu minimieren und den Kontakt zum Klassenverband aufrecht zu erhalten”, begründet Köhler, der seine Fraktion im Fachausschuss Jugend, Schule und Demokratie vertritt, den Antrag seiner Fraktion.

Problematisch sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten in der Schule. Die Ausstattung der Unterrichtsräume fällt in die Zuständigkeit der Stadt Leipzig. Die einheitliche Bereitstellung von Konferenzsoftware bis hin zur Weiterbildung und Befähigung von LehrerInnen und der Bereitstellung von digitalen Lehrmitteln berührt die Regelungskompetenz des Freistaates Sachsen. “Trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten Lösungen zu finden, muss für unsere Kinder endlich Priorität haben. Geht nicht, gibt es jetzt nicht mehr”, mahnt Köhler.