Ein Duschbus für Leipzig

[Antrag VII-A-01027 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Inbetriebnahme eines Duschbusses für Obdachlose in Leipzig zu prüfen.

2. Der Oberbürgermeister prüft zur Finanzierung des Duschbusses verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. Crowdfunding und Spendenaktionen.

Begründung:

In Leipzig leben einige Hundert Obdachlose. Eine große Anzahl von ihnen möchte die Angebote von Übernachtungshäusern aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen.

Die Stadt Leipzig betreibt bereits einen „Hilfebus“, der die auf der Straße lebenden Obdachlosen mit warmen Getränken, Kleidung und Schlafsäcken versorgt. Mit dem Duschbus sollen auch die hygienischen Bedürfnisse der Obdachlosen erfüllt werden.

In Hamburg wurde bereits ein Duschbus im Rahmen des Pilotprojekts „Waschen ist Würde“ in Betrieb genommen. Hierfür konnte ein außer Betrieb gesetzter Linienbus umgebaut werden. Der Duschbus in Hamburg fährt mehrere Stunden am Tag unterschiedliche Stadtteile an. Er verfügt über vier Duschen und wurde fast ausschließlich durch Crowdfunding und individuelle Spenden finanziert. Weitere Initiativen, einen Duschbus einzuführen, laufen aktuell in Städten wie Berlin und München.

Die Stadt Leipzig könnte dieses Konzept ggf. in kleinerem Umfang (z.B. Kleinbus mit ein bis zwei Duschen oder ein altes Wohnmobil) aufgreifen und die Initiative auch hier ermöglichen.

Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum

[Antrag VII-A-00544-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Ratsversammlung umgehend eine Aufstellung der Kameras, die in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert und durch die Stadtverwaltung oder ihre Eigenbetriebe betrieben werden, vorzulegen.

2. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung den Ratsbeschluss VI-A-04678 zur Übernahme aller kommunal betriebenen Kameras in den Themenstadtplan bis zum 10.05.2020 umsetzen wird.

3. Mitglieder der Ratsversammlung können auf formlose Nachfrage über den Datenschutzbeauftragen Einsicht in die Datenschutzkonzepte der Videoüberwachung gemäß Beschlusspunkt 2 nehmen.

4. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass bei der Überprüfung von Verarbeitungstätigkeiten hinsichtlich der Videoüberwachungen die Einbeziehung des behördlichen Datenschutzbeauftragten angeordnet ist. Soweit für vor dem 25.05.2018 (Inkrafttreten DSGVO) bestehende Videoüberwachungen die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) festgestellt wird, wird diese – soweit bereits eine Freigabe vor dem 25.05.2018 erfolgte – bis zum 25.05.2021 nachgeholt. Über die Ergebnisse wird die Ratsversammlung im Nachgang informiert.

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Ursprüngliche Fassung vom 03.12.2019:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. umgehend eine Aufstellung der Kameras, die in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert und durch die Stadt Leipzig oder ihre Eigenbetriebe betrieben werden, vorzulegen,

2. für die Einrichtungen aus Punkt 1 die Datenschutz-Folgenabschätzungen gem. Art. 35 Abs. 3c DSGVO, Datenschutzkonzepte und Löschkonzepte vorzulegen,

3. die Nachweise für die Pflichterfüllung gemäß § 4 BDSG zu erbringen,

4. im Falle des Nichtvorhandenseins der entsprechenden Unterlagen die Einrichtungen, bis zur Herstellung eines DSGVO-konformen Zustandes, unverzüglich außer Betrieb zu setzen,

5. eine Verwertung von Aufnahmen aus der Zeit des DSGVO-widrigen Zustandes sowie eine weitere Speicherung dieser Aufnahmen und abgeleiteten Daten zu unterlassen.

Begründung:

Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter in der Stadtratssitzung am 19.11.2019  konnte die Verwaltung die Frage nach den im öffentlichen Raum installierten Kameras nicht beantworten. Weder die Anzahl noch die Standorte der von der Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieben betriebenen derartigen Einrichtungen ist der Verwaltung bekannt.

Daraus ist zu schließen, dass auch keine eindeutigen Feststellungen zur Konformität der Einrichtungen mit DSGVO und BDSG getroffen werden können.

Masterplan Hochhäuser

[Antrag VII-A-07939-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Stadtrat fühlt sich weiterhin an das Ergebnis des Hochhauskolloquiums von 1992 gebunden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Ratsversammlung die Errichtung von Hochhäusern nur an den Standorten vorzuschlagen, in deren Umfeld ein Gewinn für die Stadtgestaltung und Stadtkomposition erzielt wird.

Begründung:

Zuletzt 1992 hatte sich die Stadtverwaltung im Rahmen eines Kolloqiums  “Hochhäuser in Leipzig” unter Teilnahme von Stadträten, Stadtplanern,  Architekten und Investoren mit dem Thema befasst. Angesichts des Wachstums und knapper werdenden Wohnraums in der Stadt bringt die Verwaltung die konkurrierenden stadterneuernden Ziele Flächenschonung und Erhalt von Stadtgrün sowie den baulichen Flächenerhalt in Einklang.


Ursprüngliche Fassung vom 12.04.2019:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Erarbeitung eines Masterplans Hochhäuser zu prüfen. Der Masterplan Hochhäuser greift die Ergebnisse des Kolloquiums “Hochhäuser in Leipzig” im Jahre 1992 auf und schreibt sie vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Anforderungen an die Stadtentwicklung fort. An der Erarbeitung des Masterplans sind die Bürger der Stadt Leipzig zu beteiligen.

Begründung:

Zuletzt 1992 hatte sich die Stadtverwaltung im Rahmen eines Kolloqiums “Hochhäuser in Leipzig” unter Teilnahme von Stadträten, Stadtplanern, Architekten und Investoren mit dem Thema befasst. Angesichts des Wachstums und knapper werdenenden Wohnraums in der Stadt könnte ein strategisches Konzept klären, an welchen Stellen in der Stadt Leipzig
und welcher Ausgestaltung hochgeschossige Bebauung möglich und sinnvoll wäre, um dem Bedarf gerecht zu werden und eine Mischnutzung von Immobilien zu gewährleisten. Der Masterplan Hochhäuser bringt die konkurrierenden stadterneuernden Ziele Flächenschonung und Erhalt von Stadtgrün sowie den baulichen Flächenerhalt in Einklang.

Automatisierte Auskunft zur Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt

[Antrag VII-A-07053 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB sowie durch das Jobcenter für Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zwischen dem Jobcenter und der LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.

2. Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über sechs Monate die Praxistauglichkeit erprobt.

3. Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheitsprüfung gescheitert ist.

4. Danach prüft der Oberbürgermeister, inwieweit dieses Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden kann.


Ursprüngliche Fassung vom 27.02.2019:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in wie weit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.

Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über 6 Monate die Praxistauglichkeit evaluiert.

Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheit gescheitert ist.

Nach erfolgreichem Modellversuch prüft der Oberbürgermeister, inwieweit diese Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden können.

Begründung:

Empfänger der Sozialleistung und der Grundsicherung im Alter müssen vor Anmietung einer Wohnung die Kostenangemessenheit durch das Sozialamt bestätigen lassen. Dazu können die Betroffenen zweimal in der Woche dienstags bzw. donnerstags vorsprechen. Hinzu kommt, dass die Bearbeitungszeit einen erheblichen Zeitverzug für die Antragsteller bedeutet.

In der heutigen Marktsituation für 1- und 2-Personen-Haushalte bedeutet dies für die Empfänger der Grundsicherung einen besonderen Wettbewerbsnachteil auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Eine zügige Bescheidung könnte diesen Wettbewerbsnachteil zumindest abmildern.

Park-and-Ride am S-Bahnhof Leipzig Wahren

[Antrag VI-A-06883 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der OBM prüft, ob die Möglichkeit besteht, auf den ungenutzten Flächen am S-Bahnhof Leipzig-Wahren einen Park-and-Ride-Platz einzurichten. Der Oberbürgermeister nimmt dazu Gespräche mit dem Eigentümer der Flächen auf.

Begründung:

Die Bevölkerung im Nordwesten Leipzigs nimmt zu, der Stadtteil Wahren entwickelt sich positiv. Die B6 und die Georg-Schumann-Straße verzeichnen ein hohes Verkehrsaufkommen, Pendeln wird zunehmend attraktiver. Der Stadtverkehr könnte im weiteren Verlauf entlastet werden. Zudem herrscht Parkplatzmangel in der Gegend. Die Ausweisung von Parkflächen kann das Zuparken der Verkehrswege eindämmen. Der Nahverkehrsplan sieht eine Anbindung des S-Bhf Wahren an eine Straßenbahn vor. Während durch die Straßenbahn die Anbindung an die S-Bahn verbessert wird, ist damit zu rechnen, dass sie gleichzeitig den Autoverkehr durch die Linkelstraße verschlechtern wird.
Ein weiterer Park-and-Ride-Platz aus Richtung Schkeuditz und Halle würde die bestehenden Park-and-Ride-Plätze im Westen und Norden der Stadt entlasten.

Neugestaltung des Gohliser Angers

[Antrag VI-A-06666-NF-02 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1. Die Stadt Leipzig nimmt eine Neugestaltung des Gohliser Angers unter Berücksichtigung seiner historischen Rolle als gründerzeitlichem Stadtplatz vor. Die Nutzung des Angers für Bürger als autofreie Grünfläche wird gewährleistet. Die Aufstellung eines thematisch angepaßten Brunnens wird ausdrücklich geprüft. Ein Parkverbot für die Fläche wird im Zuge der Neugestaltung geprüft.

2. Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird die Sanierung des Gohliser Angers in den Doppelhaushalt 2021/22 eingeordnet. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden finanziellen Mittel bereits bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. Die Planung wird 2019/2020 unterjährig eingeordnet.

3. Es erfolgt eine Beteiligung unter Einbeziehung des Stadtbezirksbeirates, Vereinen und Bürgern.

Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird über die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Planung und den Bau des Gohliser Angers erst bei der Aufstellung des neuen Haushaltes 2021/2022 entschieden.

Sachverhalt:

Der Gohliser Anger ist in seiner Form an seinem historischen Ort erhalten. Derzeit lässt sich nur mit geübtem Blick erkennen, dass dieses Stück Leipzig ein Ort historischen Bezugs im ehemaligen Dörfchen Gohlis ist. Derzeit wird der historische Ort vorwiegend als Parkfläche genutzt.

Wie im VSP beschrieben: „Der Gohliser Anger war in der Zeit von Gohlis als eigenständiges Dorf – vor der Eingemeindung nach Leipzig – Kernbereich der alten, dörflichen Ortslage von Gohlis im Bereich der Menckestraße. Früher mit einem kleinen Schulgebäude und angebautem Betsaal bestanden, wurde der Bereich des Gohliser Angers nach dem Abbruch der Gebäude um die vorangegangene Jahrhundertwende im Stil eines gründerzeitlichen Stadtplatzes mit Wegebeziehungen und kleineren eingefassten Wiesen- und Beetflächen umgebaut.

Der Bereich des Gohliser Angers steht z. Z. nicht unter Denkmalschutz. Eine Unterschutzstellung als sogenanntes Gartendenkmal wird aber z.Z. auf Anregung der Stadt Leipzig durch das Landesdenkmalamt Sachsen geprüft.1

Daher befürwortet die Stadtverwaltung den Vorschlag zur Neugestaltung des Gohliser Angers grundsätzlich, auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, die Planungs- und Beteiligungsprozesse sowie die finanziellen Mittel frühzeitig entsprechend einzuordnen.

1 aus dem Verwaltungsstandpunkt VI-A-06666-VSP-01


Ursprüngliche Fassung vom 13.11.2018:

Die Stadt Leipzig nimmt eine Neugestaltung des Gohliser Angers unter Berücksichtigung seiner historischen Rolle vor. Entsprechende Haushaltsmittel werden im Plan berücksichtigt. Die Aufstellung eines Brunnens wird geprüft.

Dabei werden die Wünsche der Bürger berücksichtigt, d.h. der Anger wird wieder unter Denkmalschutz gestellt sowie die Nutzung für Bürger als für Autos gesperrte Grünfläche gewährleistet. Ein Parkverbot für die Fläche wird im Zuge der Neugestaltung geprüft.

Sachverhalt:

Der Gohliser Anger ist in seiner Form an seinem historischen Ort erhalten. Derzeit lässt sich nur mit geübtem Blick erkennen, dass dieses Stück Leipzig ein Ort historischen Bezugs im ehemaligen Dörfchen Gohlis ist.  Derzeit wird der historische Ort kaum erkennbar und als Parkfläche genutzt.

Mit einer Informationstafel kann zur geschichtlichen Einordnung und Bildung beigetragen werden. Ebenfalls denkbar wären das Aufstellen eines Brunnens, z.B. in Form einer Viehtränke, wie historisch auf einem Dorfanger üblich. Dazu passend könnten bekletterbare Kuh-, Pferde- oder Ziegen-Figuren als Kinderspielstätte dienen.

Sofern sich die Errichtung eines Boule- oder Grillplatzes mit dem Denkmalschutz vereinbaren ließe, wäre auch das eine Option zur künftigen Nutzung des Angers.

In die Neugestaltung soll der Bürgerverein Gohlis e.V. einbezogen werden.

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Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

[Antrag VI-A-06667-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung mit Beherbergungsportalen zum automatisierten Einzug der Gästetaxe und berichtet der Ratsversammlung bis zum 30.06.2019 über das Ergebnis.

Sachverhalt:

In der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer Gästetaxe lehnt die Stadt Leipzig unter Verweis auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) das beantragte Vorgehen ab. Tatsächlich jedoch haben die Städte Dortmund, Frankfurt am Main und Dresden diese Vereinbarungen mit bspw. dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, obwohl weder das nordrheinwestfälische noch das hessische Kommunalabgabengesetz vom SächsKAG abweichende Regelungen treffen.

Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Leipzig nicht bereits mit Tag 1 der Einführung der Gästetaxe die angekündigten elektronischen Geräte zur Verfügung stellen kann. Über die Portalbetreiber kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.


Ursprüngliche Fassung vom 13.11.2018:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende März 2019 eine Kooperation mit Beherbergungsportalen mit dem Ziel zu prüfen, einen durch die Beherbergungsportale automatisierten Einzug der Gästetaxe von den Gästen nach Zustimmung der Gastgeber und in deren Namen vornehmen und an die Stadtkasse Leipzig überweisen zu lassen.

Sachverhalt:

In der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer Gästetaxe lehnt die Stadt Leipzig unter Verweis auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) das beantragte Vorgehen ab. Tatsächlich jedoch haben die Städte Dortmund und Frankfurt am Main diese Vereinbarungen mit bspw. dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, obwohl weder das nordrheinwestfälische noch das hessische Kommunalabgabengesetz vom SächsKAG abweichende Regelungen treffen.

Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Leipzig nicht bereits mit Tag 1 der Einführung der Gästetaxe die angekündigten elektronischen Geräte zur Verfügung stellen kann. Über die Portalbetreiber kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.

 

 

 

Generationen-Spielplatz

[Antrag VI-A-06330 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

Die Stadt Leipzig berücksichtigt beim Neubau und der grundlegenden Umgestaltung vorhandener größerer Spielplätze die Wünsche von Menschen verschiedener Altersstufen und möglicher körperlicher Einschränkungen.

Die Spielplätze bleiben auch weiterhin Tag und Nacht zugänglich.


Ursprüngliche Fassung vom 11.09.2018:

Die Stadt Leipzig findet einen geeigneten Ort für einen Generationen-Spielplatz oder baut einen bereits vorhandenen Spielplatz zu einem solchen aus.

Berücksichtigung soll hierbei finden, dass Menschen möglichst aller Lebenslagen mindestens eines, vorzugsweise mehrere vorhandene Spielgeräte nutzen können. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass Menschen verschiedener Altersstufen und möglichst unabhängig von körperlichen Einschränkungen (Rollstuhl, Wahrnehmungsschwierigkeiten, Übergewicht,…) Spielgeräte zur Benutzung finden.

Der Spielplatz ist Tag und Nacht zugänglich zu halten.

Sachverhalt:

Der Wunsch zum Spielen ist kein Phänomen, das nur bei Kindern auftritt. Auch ist es nicht allen Kindern möglich, sich frei zu bewegen oder die Welt so wahrzunehmen, wie das die meisten anderen tun. Hierfür gibt es zahlreiche Spielgeräte.

Darüber hinaus gibt es auch erwachsene Menschen, die sich gern auf einem Spielplatz aufhalten. Hierunter zählen auch, aber nicht nur, Menschen mit kognitiven Behinderungen. Generell lässt sich sagen, dass das Erreichen eines bestimmten Alters oder einer gewissen Körpergröße nicht parallel zum Wunsch nach Spielen einhergeht.

Derzeit ist die Benutzung kommunaler Spielplätze oftmals altersmäßig begrenzt. In Fällen, wo dies nicht so ist, sind die Spielgeräte aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für erwachsene Menschen geeignet: Klettergerüste sind oft nicht für hohes Gewicht ausgelegt, Schaukeln hängen zu tief und die Sitzfläche ist zu schmal, sodass sich die Kettenaufhängungen bei der Benutzung in den Körper schnüren, Wippen sind auf einen tiefen Aufstieg ausgelegt.

Für Senioren existieren Bewegungsparcours, die aber einem anderen Zwecks als jenem des unbefangenen Spiels dienen. Die körperliche Erscheinung oder das Alter sollte bei keinem Menschen dazu führen, gar kein Spielgerät kommunaler Spielplätze benutzen zu können.

Nicht zuletzt freuen sich auch die kleinen Leipziger darüber, wenn ihre erwachsene Begleitung adäquat mitspielen kann.

Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

[Antrag VI-A-05727 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Die Stadt Leipzig schafft unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf dem städtischen Kitaplatz-Portal www.meinkitaplatz-leipzig.de die Möglichkeit, Kitaplatztausch-Anzeigen durch angemeldete Eltern für angemeldete Eltern sichtbar einzustellen. Die Darstellungsweise ermöglicht die direkte Kontaktaufnahme von interessierten Eltern bei inserierenden Eltern.

Sachverhalt:

Glücklich der, der einen Kitaplatz in Leipzig findet. Nicht selten jedoch bleibt den Eltern nichts anderes übrig als den einen sich bietenden Kitaplatz am anderen Ende der Stadt anzunehmen. Zweimal täglich sind damit lange Fahrtwege zwischen Wohnung, Kita und Arbeitsplatz verbunden. Da es vielen Eltern so geht, erhärtet sich der Eindruck, dass sich deren Wege tagtäglich auf irrsinnige Weise kreuzen.

Tauschbedarfe können gegenwärtig bereits über www.meinkitaplatz-leipzig.de dem Amt für Jugend, Soziales, Gesundheit und Bildung (AJuFaBi) angezeigt werden. Den angemeldeten Eltern bleiben Informationen über Platzgesuche und -angebote jedoch verborgen.

Das AJuFaBi selbst steht grundsätzlich vor großen Herausforderungen dem Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig gerecht zu werden. Es soll nicht auch noch Tausche koordinieren müssen. Jedoch genießt das Amt einen klaren Vorteil: Alle Eltern, die in Leipzig einen Kitaplatz suchen, kommen im Rahmen ihrer Bedarfsanzeige nicht an www.meinkitaplatz-leipzig.de vorbei. Daher sollte das AJuFaBi mit dem Kitaplatz-Portal zusätzlich eine Plattform bieten, auf der Eltern selbst aufeinander zugehen und einen Tausch initiieren können. Gemeinsam könnten sie dann an die jeweiligen Kita-Leitungen herantreten und die Verträge neu schließen.

Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

[Antrag VII-A-05727| Status: ungeändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

Die Stadt Leipzig schafft unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf dem städtischen Kitaplatz-Portal www.meinkitaplatz-leipzig.de die Möglichkeit, Kitaplatztausch-Anzeigen durch angemeldete Eltern für angemeldete Eltern sichtbar einzustellen. Die Darstellungsweise ermöglicht die direkte Kontaktaufnahme von interessierten Eltern bei inserierenden Eltern.

Begründung:

Glücklich der, der einen Kitaplatz in Leipzig findet. Nicht selten jedoch bleibt den Eltern nichts anderes übrig als den einen sich bietenden Kitaplatz am anderen Ende der Stadt anzunehmen. Zweimal täglich sind damit lange Fahrtwege zwischen Wohnung, Kita und Arbeitsplatz verbunden. Da es vielen Eltern so geht, erhärtet sich der Eindruck, dass sich deren Wege tagtäglich auf irrsinnige Weise kreuzen.

Tauschbedarfe können gegenwärtig bereits über www.meinkitaplatz-leipzig.de dem Amt für Jugend, Soziales, Gesundheit und Bildung (AJuFaBi) angezeigt werden. Den angemeldeten Eltern bleiben Informationen über Platzgesuche und -angebote jedoch verborgen.

Das AJuFaBi selbst steht grundsätzlich vor großen Herausforderungen dem Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig gerecht zu werden. Es soll nicht auch noch Tausche koordinieren müssen. Jedoch genießt das Amt einen klaren Vorteil: Alle Eltern, die in Leipzig einen Kitaplatz suchen, kommen im Rahmen ihrer Bedarfsanzeige nicht an www.meinkitaplatz-leipzig.de vorbei. Daher sollte das AJuFaBi mit dem Kitaplatz-Portal zusätzlich eine Plattform bieten, auf der Eltern selbst aufeinander zugehen und einen Tausch initiieren können. Gemeinsam könnten sie dann an die jeweiligen Kita-Leitungen herantreten und die Verträge neu schließen.