Kfz-Adressenänderung im Bürger-Service-Amt

[Antrag VII-A-06228| Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass die Leipzigerinnen und Leipziger spätestens ab dem 15. Januar 2022 die Möglichkeit haben, im neuen Bürger-Service-Amt neben anderen Serviceleistungen bei einem Umzug innerhalb der Stadt Leipzig auch die Adresse im Zusammenhang mit ihrem Kfz ändern zu können und ihnen somit der Weg zur Kfz-Zulassungsstelle erspart wird.

Begründung:

Ab Mitte Januar 2022 soll das neue „Bürger-Service-Amt“ an den Start gehen. Aus der Pressemitteilung des Oberbürgermeisters am 15. Dezember 2020 geht hervor, dass unter anderem die Bürgerämter, das Bürgertelefon und die Meldebehörde des Ordnungsamtes zusammengeführt werden sollen. Es geht nicht daraus hervor, dass auch Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde in das „Bürger-Service-Amt“ einfließen werden. Da aktuell aber der Bürger seine neue Adresse sowohl im Bürgeramt als auch der Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen muss, wäre es eine spürbare Erleichterung für die Leipzigerinnen und Leipziger, wenn aus zwei Behördengängen ein Behördengang würde.

Änderungsantrag: Eine “Kunst-Tram” für Leipzig

[Änderungsantrag VII-A-02473-ÄA-03 | Einreicher: Freibeuter Fraktion | Status: Änderungsantrag wurde im Ursprungsantrag übernommen und wurde mehrheitlich beschlossen]

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird in Zusammenarbeit mit der L-Gruppe beauftragt die Möglichkeit zu prüfen, einen Wagenzug der LVB Leipziger KünstlerInnen als Kunst-, Projektions- und Darstellungsfläche („Kunst-Tram“) zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Es gibt mit der „Party-Tram“  in der L-Gruppe bereits einen Wagenzug mit Sondernutzung für kulturelle Zwecke. Kunst, besonders die regionaler KünstlerInnen, mit einem als „Kunst-Tram“ ausgewiesenen Wagenzug zu fördern, liegt im Interesse nicht nur einzelner KünstlerInnen, sondern der gesamten Leipziger Kreativszene. Eine Differenzierung zwischen Kunst und Werbung wäre durch die eindeutige Kennzeichnung des Wagenzuges als „Kunst-Tram” gegeben.
Die Finanzierung aus Mitteln des Kulturamtes und ein eventuelles Gremium zur Auswahl der Kunstwerke, sowie zur Gesamtgestaltung des Wagenzuges sind ebenfalls Inhalt des Prüfauftrages.

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Ursprüngliche Fassung (Ursprungsantrag des Jugendparlaments/Jugendbeirates):

Die Stadtverwaltung wird in Zusammenarbeit mit der L-Gruppe beauftragt, die Beklebeflächen von Straßenbahnen Leipziger Künstler*innen als Kunst-, Projektions- und Darstellungsfläche zur Verfügung zu stellen. Regionale Künstler/-innen sollen die Möglichkeit haben, sich auf derartige Flächen zu bewerben. Die finale Entscheidung über die Vergabe der Flächen wird von einem Gremium getroffen, welches mindestens folgende Mitglieder umfasst: eine*n Vertreter*in der L-Gruppe, die Bürgermeisterin für Kultur der Stadt Leipzig, eine/-n Vertreter*in des Leipzig + Kultur e. V., […]. Bei der Entscheidung sollen junge Künstler/-innen und Kollektivprojekte von jungen Menschen bevorzugt berücksichtigt werden. Der Zeitraum für die Bereitstellung der Flächen beträgt je Kunstprojekt ein halbes Jahr, wobei die unterschiedlichen Vergaben nicht synchron ablaufen müssen. In einem Pilotprojekt bis Ende des IV.

Quartals 2021 sollen bereits drei Straßenbahnen der L-Gruppe entsprechend gestaltet werden.

Bis zum IV. Quartal 2022 soll die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der L-Gruppe ein ausführliches Konzept zur dauerhaften Umsetzung auf mindestens sieben Straßenbahn leipzigweit dem Stadtrat sowie dem Jugendparlament vorlegen. Dieses Konzept ist in enger Abstimmung mit dem oben genannten zu errichtenden Gremium und dem Leipziger Kulturrat zu erstellen.

Änderungsantrag: Modernisierung einer denkmalgeschützten Schule mit Sporthalle und Ersatzneubau Hortgebäude

[Antrag VII-DS-04932-ÄA-02 | Einreicher: Fraktion Freibeuter | Status: Änderungsantrag als Prüfauftrag mehrheitlich beschlossen]

Beschluss:

Zur Beschreibung der Maßnahme wird auf Seite 9 wie folgt ergänzt:

KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)

Lüftungstechnische Anlagen – natürliche oder mechanische Lüftung in den Unterrichts- und Aufenthaltsräumen sowie natürliche und mechanische Lüftung in der Sporthalle, mechanische Lüftungsanlage in der Mensa und Küche

Begründung:

Die Corona-Pandemie verbunden mit den Forderungen des Infektionsschutzes – hier Luftaustausch – hat erneut die Notwendigkeit der Durchsetzung bzw. Einführung der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“, insbesondere die der „ASR A3-6 Lüftung“ auch für Unterrichtsräume als Arbeitsstätten von LehrerInnen und SchülerInnen gezeigt. Dort heißt es:

„In umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität.“

Gerade bei Neubau, Komplexsanierung oder Modernisierung von Schul-  und Hortgebäuden, sollte dies zukünftig generell beachtet und durchgeführt werden.

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Ursprüngliche Fassung (Ursprungsantrag des Dezernats Stadtentwicklung und Bau ):

  1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gem. Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18 in der zur Zeit gültigen Fassung).
  2. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 17.409.210 €. Der städtische Anteil beträgt 11.872.160 €.
  3. Die Auszahlungen für die Maßnahme im PSP-Element „H.-Mann-Schule (komplex) (7.0001935.700) i.H.v. 17.212.910 € sind wie folgt veranschlagt/ geplant:

bis HHJ 2020:     282.855 €

HHJ 2021:  1.662.855 €

HHJ 2022:  6.432.800 €

HHJ 2023:  7.888.200 €

HHJ 2024:     946.200 €

Die Einzahlungen für die Maßnahme im PSP-Element „H.-Mann-Schule (komplex)“ (7.0001935.705) i.H.v. 5.537.050 € sind wie veranschlagt/ geplant:

HHJ 2022:  5.537.050 €

  1. Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sind/werden folgende Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt/geplant:

HHJ 2021: 6.400.000 €, kassenwirksam 2022

HHJ 2022: 5.000.000 €, kassenwirksam 2023

HHJ 2022:    350.000 €, kassenwirksam 2024

  1. Die Aufwendungen für die konsumtive Ausstattung sind im PSP-Element „Heinrich-Mann-Schule“ (1.100.21.1.1.01.49) i. H. v. 196.300 EUR im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen.

Die Aufwendungen für die konsumtive Ausstattung werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2023/2024 durch das Fachamt angemeldet.

  1. Die ab dem Haushaltsjahr 2024 anteilig anfallenden Nutzungskosten i.H.v. 345.044 € sowie ab der Haushaltsjahr 2025 anfallenden Nutzungskosten i.H.v. 407.895 € werden innerhalb des Budgets des Fachamtes berücksichtigt.

 

Erinnerungsort Capa-Haus dauerhaft sichern und weiterentwickeln

[Antrag VII-A-02932| Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass der Erinnerungsort im Capa-Haus (Jahnallee 61) erhalten, institutionell an das Stadtgeschichtliche Museum angebunden und damit dauerhaft als öffentlich zugängliche Gedenkstätte auch finanziell gesichert und weiterentwickelt wird.

Der Oberbürgermeister prüft eine institutionelle Anbindung des Erinnerungsortes im Capa-Haus (Jahnallee 61) an das Stadtgeschichtliche Museum, um den Ort als öffentlich zugängliche Gedenkstätte dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln.

Begründung:

Die Rettung, Sanierung und Neuprofilierung des 2011 bereits zum Abriss vorgesehenen Capa-Hauses war eine bürgerschaftliche Großtat und „gilt in der Öffentlichkeit als ein Musterbeispiel für eine lebendige kommunale Erinnerungskultur“ (siehe „Positionspapier zur Situation und den Perspektiven des Capa-Hauses“ der Bürgerinitiative Capa-Haus vom 26. Mai 2021). Die in Zusammenarbeit von Stadtgeschichtlichem Museum, privatem Eigentümer, Hausverwaltung und bürgerschaftlichen Akteurinnen und Akteuren gelungene Einrichtung eines Gedenkraums zu den Ereignissen vom 18. April 1945 und zur weltberühmten Fotoserie von Robert Capa hat sich als wichtiger Baustein der städtischen Erinnerungskultur etabliert und zu zahlreichen bewegenden deutsch-amerikanischen Begegnungen geführt, die in der jährlichen Kranzniederlegung unter Teilnahme des Oberbürgermeisters und des US-Generalkonsuls gipfeln.

Ziel ist es, die beträchtliche bundesweite und internationale Ausstrahlung, die das Capa-Haus gefunden hat, auszubauen: für Kooperationen auch mit überregionalen deutschen Initiativen, sowie mit Partnerinnen und Partnern wie dem US-Generalkonsulat, ergänzt um die heutigen Repräsentantinnen und Repräsentanten der damaligen Anti-Hitler-Koalition. Die erst am 17. April stattgefundene Kranzniederlegung vor dem Capa-Haus durch die französischen Verbindungsoffiziere beim Leipziger Bundeswehr-Standort weist in diese Richtung. Die bestehenden Räumlichkeiten (Cafébereich) haben das Potential, in eine solche Nutzung im Rahmen von Vorträgen und bürgerschaftlichen Diskussionsforen einbezogen zu werden, was bisher allenfalls sporadisch erfolgen konnte.

Das Erdgeschoss im Capa-Haus befindet sich in Privateigentum. Die 2016 implementierte Betreiberkonstruktion, die einen privaten Café-Betrieb mit freier Zugänglichkeit des vom Stadtgeschichtlichen Museum und dem Initiativkreis Capa-Haus betreuten Gedenkraums verknüpfte, erwies sich zwar als grundsätzlich attraktive und kostenmäßig für das Erinnerungsanliegen zunächst günstige Lösung. Doch kam es bereits in der Vergangenheit wiederholt zu Interessenkollisionen zwischen Cafébetrieb und Gedenkanliegen, die unter den verschärften Bedingungen von Lockdown und Krise zu einer faktischen Schließung der momentan nicht eigenständig zugänglichen Erinnerungsstätte geführt haben. Angesichts der völlig ungesicherten Perspektive des in existentielle Schwierigkeiten geratenen und mit der Raumfinanzierung bisher völlig alleingelassenen Cafébetreibers besteht zudem die akute Gefahr, dass der Gedenkraum mit dem dort untergebrachten originalen Mobiliar, den historischen Fotobeständen sowie den Erinnerungsstücken an die amerikanischen Befreier zweckentfremdet oder in Mitleidenschaft gezogen wird.

Daher braucht es zügig eine koordinierte Initiative zur Sicherung des Erinnerungsortes, die nur in einer nunmehr auch formalisierten Anbindung des Gedenkraums an das Stadtgeschichtliche Museum sowie einer städtischen Kraftanstrengung zur Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit auch unter veränderten Rahmenbedingungen bestehen kann. Durch die bevorstehende Umwandlung der Bürgerinitiative Capa-Haus in einen Arbeitskreis der Hieronymus-Lotter-Gesellschaft zur Förderung des Stadtgeschichtlichen Museums Leipzig e.V. wurden bereits erste Voraussetzungen für eine organisatorische Verstetigung der bürgerschaftlichen Unterstützungsarbeit auf den Weg gebracht.

Im Kern geht es darum, die historische Relevanz des Ortes dauerhaft im Bewusstsein der Leipziger Stadtbevölkerung und der Besucherinnen und Besucher unserer Stadt zu verankern und die weit über Leipzig hinausreichende Ausstrahlung des authentischen Geschichtsortes zu bewahren. Dabei sollte ein Schwerpunkt auf dem im Leipziger Westen ohnehin entstehenden erinnerungskulturellen Cluster rund um NS-Diktatur, Widerstand, Befreiung 1945 (Memorial Ecke Karl-Heine/ Zschochersche Straße) und soziale Bewegungen (Erich-Zeigner-Haus, Felsenkeller) gelegt werden. Eine Sicherung und Profilierung der Erinnerungsstätte Capa-Haus im Verbund des Stadtgeschichtlichen Museums ist dafür ein zentraler Baustein, der jetzt die nötige Weiterentwicklung und fachliche Qualifizierung dieser bisher weitgehend bürgerschaftlich und kleingewerblich getragenen Netzwerkarbeit garantiert.

Um alle genannten Ziele zu erreichen, soll im Einvernehmen mit dem privaten Eigentümer der Immobilie und im Einklang mit dem entstehenden Konzept zur städtischen Erinnerungskultur möglichst bis Ende 4. Quartal eine institutionelle Anbindung des Gedenkraums an das fachlich bereits mitbetreuende Stadtgeschichtliche Museum erfolgen.

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Ursprüngliche Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass der Erinnerungsort im Capa-Haus (Jahnallee 61) erhalten, institutionell an das Stadtgeschichtliche Museum angebunden und damit dauerhaft als öffentlich zugängliche Gedenkstätte auch finanziell gesichert und weiterentwickelt wird.

Bedarfsampeln für zu Fuß Gehende und Radfahrende nutzerfreundlicher einrichten

[Antrag VII-A-02919-NF-02| Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie für den Fuß- und Radverkehr,

–          bei Bedarfsampeln zur Querung von Straßen die Dauer der Grünphase und die Wartezeit zur Grünphase auf eine angemessene Zeit angepasst werden können, und die Bedarfsampeln an LSA-gesteuerten Knoten, insbesondere bei Rad- und Fußgängerverkehrsfurten in Nebenverkehrsrichtung, dauerhaft in die LSA-Steuerung der Knoten eingeordnet werden können, damit die Anforderung komplett entfallen kann.

Begründung:

Bedarfsampeln mit Anforderungsschalter sollen dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung von Straßen gewähren, ohne den Verkehrsfluss regelmäßig zu unterbrechen.
In Leipzig gibt es mehrere dieser Einrichtungen, die zu Fuß Gehende und Radfahrende geradezu nötigen, wenn sie nicht unnötige Wartezeiten in Kauf nehmen wollen oder können, das Rotlicht zu missachten.
Ein Beispiel ist die Bedarfsampel Ratzelstraße, Höhe LVB-Haltestelle Ratzelbogen. Hier herrscht reger Verkehr von zu Fuß Gehenden, die die Haltestelle aus Richtung Mannheimer Straße erreichen wollen. Die Bedarfsampel schaltet, nach Betätigung des Anforderungsschalters, nach 2 bis 7 Minuten auf Grün für den Fußverkehr.

Bei einem 5-Minuten-Takt der Straßenbahnen in den Hauptverkehrszeiten  bedeutet das, dass man zwei Bahnen beim Vorbeifahren zusehen kann. Das animiert zu Fuß Gehende verständlicherweise zu Rotlichtverstößen. Weitere kritische Bedarfsampeln sind, zum Beispiel, die Fußgängerampel an der Zschocherschen Straße, Haltestelle Henriettenstraße, an der Wundtstraße (zwischen Mahlmannstr. und Karl-Tauchnitz-Str.) – hier ist die Grün-Phase für zu Fuß Gehende extrem kurz und an der Lützner Straße, kurz nach der Einmündung der Odermann- bzw. Josephstraße. Die Aufzählung ließe sich fortsetzen.

Auch bei Bedarfsampeln an LSA-gesteuerten Knoten, insbesondere bei Rad- und Fußgängerverkehrsfurten in Nebenverkehrsrichtung, kann vielerorts die für den Kfz-Verkehr freigegebene Richtung nicht sofort genutzt werden. Straßenbegleitend geführte Radfahrende und Passanten müssen anfordern und einen kompletten Umlauf warten, teilweise in sehr engen Bereichen an Straßenbahngleisen. Zudem sind die Anforderungs-Taster – gerade bei großen Knoten – nicht für alle Nutzer plausibel erkennbar und sicher nutzbar. Als Beispiel sei hier die Torgauer Straße genannt: Zwischen Bautzner Straße und Portitzer Allee sind 9 straßenbegleitende Querungen der Torgauer Straße als Bedarfsampeln für Fuß- und Radverkehr ausgeführt. Eine dauerhafte Einordnung in die Knoten-Signalisierung hätte geringe Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr, da hier die Knotenzufahrten über getrennte Fahrstreifen bei gemeinsamer Signalisierung verfügen.

Im Sinne der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs ist für beide Varianten Abhilfe dringend erforderlich.

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Ursprüngliche Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie bei Bedarfsampeln für Fuß- und Radverkehr die Dauer der Grünphase und die Wartezeit zur Grünphase auf eine angemessene Zeit angepasst werden können.

Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt

[Antrag VII-A-02631-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Arbeitsanweisungen Nr. 05/1993 „Abschleppen und Verfahren verkehrsordnungswidrig parkender Fahrzeuge“ und Nr. 04/2001 „Abschleppmaßnahmen bei verbotswidrigem Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) in der jeweils aktuellen Fassung dem Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung sowie den StadträtInnen vorzulegen, die das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge im Ordnungsamt regelt, gemäß Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig vom 12.12.2012 zu veröffentlichenSollten die Arbeitsanweisungen innerhalb des zurückliegenden Jahres geändert worden sein, wird auch die Vorversion vorgelegt.

 

Begründung:

Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig beruft sich in der Antwort auf die Anfrage VII-F-02630 der Fraktion Freibeuter in Sachen Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge auf die Weisungsfreiheit der unteren Verkehrsbehörde gemäß § 53 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung. Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt regeln das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge hinsichtlich Zuständigkeit und Geschäftsgang. Städte wie Münster machen entsprechende Dienstanweisungen darüber hinaus der Öffentlichkeit zugänglich.

 

Ursprüngliche Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Arbeitsanweisung, die das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge im Ordnungsamt regelt, gemäß Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig vom 12.12.2012 zu veröffentlichen.

Lichtsignalanlagen an Baustellen für Verkehrsfluss optimieren

[Antrag VII-A-02587-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie Lichtsignalanlagen (LSA) an Baustellen-Lichtzeichenanlagen in die Grüne-Welle der stationären Lichtzeichenanlagen eingebunden werdenfür alle Verkehrsarten optimiert werden können.

Begründung:

Die Stadt Leipzig wächst. Vielerorts werden Entwicklungs-und Infrastrukturprojekte überall in der Stadt umgesetzt. Demzufolge werden immer mehr Baustellen auf öffentlichen Straßen errichtet. Diese Baustellen sind sehr oft mit Verkehrsraumeinschränkungen verbunden. Seit Anfang 2021 ist die Anzahl der Verkehrsraumeinschränkungen durch Baustellen, dem Verkehrs- und Tiefbauamt zufolge, von ungefähr 50 auf fast 90 gestiegen.

Viele dieser Baustellen befinden sich in Bereichen stationärer LSA oder werden mit portablen LSA, die sich auf durch stationäre LSA gesteuerten Straßenabschnitten befinden, geregelt.

Es wird daher für länger als 7 Tage bestehende Straßenbaustellen angestrebt,

–          die portablen LSA weitestgehend mit der Steuerung der stationären LSA (wo vorhanden) zu koordinieren, um einen weitestgehend störungsfreien Verkehrsfluss – auch für Fuß- und Radverkehr – zu gewähren (auch bei Änderungen der Schaltvorgänge der stationären LSA) und

–          bei Veränderungen in der Verkehrsführung, die sich aus den Baumaßnahmen ergeben, die Schaltvorgänge der stationären LSA – auch für Fuß- und Radverkehr – zu optimieren.

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Ursprüngliche Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie Baustellen-Lichtzeichenanlagen in die Grüne-Welle der stationären Lichtzeichenanlagen eingebunden werden können.

 

 

Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen

[Antrag VII-A-02467 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Gäste zu Präsenzsitzungen der Gremien des Stadtrates zu schaffen.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Stadträte, die nicht Mitglieder eines Gremiums sind, Ortschaftsräte und andere durch das Gremium eingeladene Gäste zu Präsenzsitzungen zu schaffen.

3. Für die Teilnahme an digitalen Sitzungen wird ein Regelwerk erarbeitet, das verbindliche Auskunft darüber gibt, unter welchen Voraussetzungen digital an Sitzungen teilgenommen werden kann.

Begründung:

Die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Gäste zu Präsenzsitzungen der Gremien des Stadtrates sorgt für mehr Flexibilität und Attraktivität der Aufgabe. Geeignete Situationen sind beispielsweise die Einbringung unkomplizierter Vorlagen, die Erörterung von Sachstandsberichten oder das Zurverfügungstehen bei eventuellen Fragen zu Tagesordnungspunkten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten sich auf Abruf in ihrem Büro oder Home Office digital verfügbar oder treten unmittelbar zu einem vereinbarten Zeitpunkt der Präsenzsitzung digital bei. Auf diese Weise wird wertvolle Arbeitszeit gewonnen, Anfahrtszeit und Wartezeit vor dem Sitzungssaal durch verzögerte Diskussionen stattdessen sinnvoll genutzt. Die Stadtverwaltung stärkt so auch die Inanspruchnahme und Akzeptanz des Home Office.

Analog gestaltet sich die Teilnahme an Sitzungen als Gast auch für andere Personenkreise zur Einbringung von Anträgen oder aus anderen Beratungsgründen flexibler, wenn die eingeladenen Personen die Möglichkeit erhalten, sich für eine digitale Zuschaltung entscheiden zu können.

Ein verbindliches Regelwerk soll sicherstellen, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die vereinbarten und rechtlichen Spielregeln halten. Der Fokus liegt dabei auf der Wahrung der Vertraulichkeit der Beratungsgegenstände, dem möglichst störungsfreien Ablauf und dem Fokus auf die Sitzung.

Änderungsantrag: Forstwirtschaftsplan 2021

[Änderungsantrag VII-A-02132-ÄA-02 | Einreicher: Freibeuter Fraktion | Status: Änderungsantrag wurde mehrheitlich beschlossen]

Beschluss:

Unter 2. Grundsätze der Bewirtschaftung des Stadtwaldes Leipzig wird in Punkt 2 Absatz 2 der folgende Satz wie folgt geändert:

Dabei muss die Bewirtschaftung so erfolgen, dass alle Waldfunktionen, prioritär unter Naturschutz- und Klimaaspekten, insbesondere die aber auch unter Berücksichtiguung der Erholungsfunktion des Leipziger Auenwaldes ausreichend gewahrt werden.

Begründung:

Der ursprüngliche Satz insistiert eine mögliche Abweichung von Umweltschutz- und Klimaaspekten, wenn diese der Erholungsfunktion (die nicht näher definiert ist) entgegensteht. Hier wären z.B. forstwirtschaftliche Maßnahmen zu Gunsten des wassertouristischen Konzeptes gegenüber dem Auenentwicklungskonzept  möglich.

 

Klimaziele und Hundesteuer

[Antrag VI-A-02036 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die Klimaziele der Stadt Leipzig bei der Erhebung der Hundesteuer berücksichtigt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle kommunalen Abgaben und Steuern im Hinblick auf ihre Auswirkung auf das Klima zu analysieren, die mit der Erreichung der Klimaziele verbundenen finanzwirtschaftlichen Konsequenzen aufzuzeigen sowie Möglichkeiten der Steuerung mit wissenschaftlicher Begleitung zu untersuchen.

Ursprüngliche Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die Klimaziele der Stadt Leipzig bei der Erhebung der Hundesteuer berücksichtigt.

Begründung:

Neben der Ausrufung des Klimanotstands per Stadtratsbeschluss im Jahr 2019 hat die Stadt Leipzig sich zu strengen Klimaschutzzielen verpflichtet, beispielsweise die Reduzierung der CO2 Emissionen um 10 Prozent aller fünf Jahre oder die Senkung des Pro-Kopf-Ausstoßes bis zum Jahr 2050 auf 2,5 Tonnen CO2.

Eine Studie zur Umweltbelastung eines Haushundes des Instituts für Umwelttechnologie der TU Berlin kommt im Rahmen der Analyse der Auswirkungen des Hundes auf das Klima zu dem Ergebnis, dass der durchschnittliche Haushund während seiner Lebenszeit circa 8,2 Tonnen CO2 verursacht. Der Studie zufolge, verursacht ein Hund damit 630 kg CO2 pro Jahr, was 7 Prozent des jährlichen Ausstoßes eines in Deutschland lebenden Menschen (8,9 Tonnen CO2) entspricht. Im Vergleich stößt ein Auto mit einem durchschnittlichen Benzinverbrauch von 5l/100km rund 13 kg CO2 aus (https://bit.ly/35mYst4). Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur zufolge, beträgt die durchschnittliche Jahresfahrleistung eines in Deutschland angemeldeten Benzin-PKWs circa 11.800 km (https://bit.ly/3m1HvKQ). Dies entspricht ungefähr 1,53 Tonnen CO2-Ausstoß bei einem Benzin-Pkw pro Jahr. Ein Hund in Leipzig produziert damit etwa 40 Prozent des CO2-Ausstoßes eines Benziners pro Jahr. In Leipzig waren Anfang 2019 mehr als 21.611 Hunde registriert, die zusammen 13.614,93 Tonnen CO2 ausstießen.

Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer im Sinne des Art. 105 2 a GG, deren Erhebung der Gemeinde obliegt. Im Jahr 2018 erzielte die Stadt Leipzig Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von fast 2 Millionen Euro.