Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Antrag:

Die Stadt Leipzig schafft unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf dem städtischen Kitaplatz-Portal www.meinkitaplatz-leipzig.de die Möglichkeit, Kitaplatztausch-Anzeigen durch angemeldete Eltern für angemeldete Eltern sichtbar einzustellen. Die Darstellungsweise ermöglicht die direkte Kontaktaufnahme von interessierten Eltern bei inserierenden Eltern.

Begründung:

Glücklich der, der einen Kitaplatz in Leipzig findet. Nicht selten jedoch bleibt den Eltern nichts anderes übrig als den einen sich bietenden Kitaplatz am anderen Ende der Stadt anzunehmen. Zweimal täglich sind damit lange Fahrtwege zwischen Wohnung, Kita und Arbeitsplatz verbunden. Da es vielen Eltern so geht, erhärtet sich der Eindruck, dass sich deren Wege tagtäglich auf irrsinnige Weise kreuzen.

Tauschbedarfe können gegenwärtig bereits über www.meinkitaplatz-leipzig.de dem Amt für Jugend, Soziales, Gesundheit und Bildung (AJuFaBi) angezeigt werden. Den angemeldeten Eltern bleiben Informationen über Platzgesuche und -angebote jedoch verborgen.

Das AJuFaBi selbst steht grundsätzlich vor großen Herausforderungen dem Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig gerecht zu werden. Es soll nicht auch noch Tausche koordinieren müssen. Jedoch genießt das Amt einen klaren Vorteil: Alle Eltern, die in Leipzig einen Kitaplatz suchen, kommen im Rahmen ihrer Bedarfsanzeige nicht an www.meinkitaplatz-leipzig.de vorbei. Daher sollte das AJuFaBi mit dem Kitaplatz-Portal zusätzlich eine Plattform bieten, auf der Eltern selbst aufeinander zugehen und einen Tausch initiieren können. Gemeinsam könnten sie dann an die jeweiligen Kita-Leitungen herantreten und die Verträge neu schließen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Originalfassung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan

Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 Finanzierungsvorschläge für die im Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig enthaltenen, aber bisher nicht umgesetzten Maßnahmen vorzulegen.

Begründung:

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar 2018, ein Einfahrverbot von Dieselfahrzeugen für rechtmäßig zu erklären, sind zunächst andere Maßnahmen des Luftreinhalteplanes umzusetzen. Nicht zuletzt stünde die Stadtverwaltung selbst unter Druck, da sie, ihre Tochterunternehmen und Eigenbetriebe über 1.000 Dieselfahrzeuge unterhalten – 218 Fahrzeuge davon mit Euro 4 und schlechter, 398 Fahrzeuge mit Euro 5 sowie 396 Fahrzeuge mit Euro 6 Norm.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Städtische Publikationen kostenfrei digital veröffentlichen

Städtische Publikationen kostenfrei digital veröffentlichen

Antrag:

  1. Alle ab 1.1.2018 von der Stadt Leipzig neu herausgegebenen Publikationen werden in elektronischer Form dauerhaft zum kostenfreien Abruf für alle Interessierten auf leipzig.de bereit gestellt. Eventuelle Verträge mit Dienstleistern (Gestalter, Fotografen etc.)  werden entsprechend angepasst.
  2. Alle zwischen dem 1.1.2000 und dem 31.12.2017 von der Stadt Leipzig herausgegebenen Publikationen werden – sofern die entsprechenden Rechte bei der Stadt Leipzig liegen – bis zum 31.12.2018 in elektronischer Form (ggf. als Scan) dauerhaft zum kostenfreien Abruf für alle Interessierten auf leipzig.de bereit gestellt.
  3. Für alle zwischen dem 1.1.2000 und dem 31.12.2017 von der Stadt Leipzig herausgegebenen Publikationen, deren Rechte für eine Online-Veröffentlichung nicht bei der Stadt Leipzig liegen, unterbreitet der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen Umsetzungsvorschlag im Sinne der Punkte 1 und 2 – ggf. unter Einordnung entsprechender Haushaltsmittel.

Begründung:

Die Publikationen der Stadt Leipzig stellen wir die Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationsquellen dar. Einige Publikationen sind aktuell nur gegen Zahlung eines teils hohen Betrages (bspw. Grundstücksmarktbericht als Druck oder PDF für 60 Euro) zu erhalten. Dies behindert den freien Zugang zu öffentlichen Informationen für alle Menschen in unserer Stadt. Um die Kosten für Druck gering zu halten, sollten die Publikationen digital kostenfrei veröffentlicht werden. Für die Lieferung gedruckter Ausgaben sollte weiterhin eine Gebühr verlangt werden dürfen. Zur Dokumentation vergangener Publikationen sollten auch diese online gestellt werden.

Status:

Der Antrag wurde durch uns zurückgezogen und wird nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Heiraten im Stadion

Heiraten im Stadion

Antrag:

Die Stadt Leipzig weist die Red Bull Arena zukünftig als offiziellen weiteren Trauort des Standesamtes aus und ermöglicht auf diese Art dort Trauungen sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. Die Einzelheiten sind mit dem Betreiber des Stadions abzustimmen.

Sachverhalt:

Außergewöhnliche Ereignisse benötigen manchmal einen außergewöhnlichen Rahmen. Für Viele ist das Stadion ein fester Bestandteil des (gemeinsamen) Lebens. Viele andere Städte haben sich  bereits dazu entschlossen, die Vereinsliebe und die Liebe des Lebens zu  kombinieren.

So ist zum Beispiel das standesamtliche Heiraten in folgenden Stadien möglich:

    • Signal Iduna Park (Borussia Dortmund, Hankook Loge & EVONIK Stammtisch West 4 & Borussia Park)
    • BayArena (Bayer Leverkusen, VIP-Lounge)
    • Gelsenkirchener Veltins Arena (Schalke 04, Event-Loge)
    • SchücoArena (Arminia Bielefeld, Arminia-Loge),
    • Berliner Olympiastadion (Herta BSC, derzeit ausgesetzt)
    • DDV-Stadion (Dynamo Dresden, Loge & Businessbereich)
    • Mercedes-Benz Arena (VfB Stuttgart, Soccer Lounge & Eventbox)
    • Millerntor Stadion (FC St. Pauli)
    • RheinEnergieSTADION (1. FC Köln)

und zukünftig auch in der community4you ARENA (Chemnitzer FC).

Bereits jetzt kann man in der Red Bull Arena Hochzeiten feiern, jedoch ist die Trauung selbst dort bisher nicht möglich, da die notwendige Widmung für standesamtliche Trauungen fehlt. Daher soll das bisherige Angebot nun erweitert werden.

Status:

Der Antrag ruht und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig

Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren zur Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig in Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) so zu gestalten, dass die Aufteilung der Lose die von den jeweiligen Schulkonferenzen gewünschte Verpflegungsform berücksichtigt. Dabei sind die räumlichen Gegebenheiten der einzelnen Schulen für die Verpflegungsformen Cook and Chill, Freeflow und Abgabe/Ausgabe – Essen ebenfalls als Kriterium heranzuziehen.
  2. Nach Ablauf der Laufzeit der 2018 geschlossenen Verträge zur Speisenversorgung in Kindertagesstätten der Stadt Leipzig wird analog verfahren.

Begründung:

Mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 enden die aktuell laufenden Verträge zur Speisenversorgung an den Schulen der Stadt Leipzig. Die Neuausschreibung der Speisenversorgung an den kommunalen Schulen wird analog dem Vorgehen zur Ausschreibung der Speisenversorgung an Kindertagesstätten der Stadt Leipzig in Umsetzung der EU-Richtlinien RL 2014/24/EU und RL 2014/24/EU erfolgen.

Die neuen Verträge mit den Speisenversorgern an den Kindertagesstätten schließen die Eltern aktuell beginnend ab März 2018. Angesichts des rückschrittlichen Vorgehens der Verwaltung, die fehlende Beteiligung der Eltern an der Auswahl der Caterer, die mangelnde Kommunikation gegenüber den Eltern, der Verlust der Qualität des Essens durch die neuen Essensanbieter regt sich jedoch erheblicher Unmut unter den Eltern. Diese Defizite im Zusammenhang mit der Ausschreibung sollen sich bei Schulen nicht wiederholen.

Dem Beschluss des Stadtrates zur Stärkung des regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig aus Oktober 2017 folgend, sind die Losgrößen bei der Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen entsprechend anzupassen und für die nächste Ausschreibungsphase auch auf Kindertagesstätten anzuwenden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung im Form des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

  1. Für die Ausschreibung der Speiseversorgung an Schulen in kommunaler Trägerschaft wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, im Ergebnis dessen die Stadt Leipzig mit den bezuschlagten Unternehmen Rahmenvereinbarungen zur Speiseversorgung abschließt.

  2. Mit dem unter 1. genannten Verfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen werden die Schulen unter Berücksichtigung geltender vergaberechtlicher Regelungen in hohem Maß an der Ausschreibung beteiligt.

  3. Alle künftigen Ausschreibungen zur Essensversorgung in Kitas der Stadt Leipzig erfolgen über eine Rahmenvereinbarung analog zum für Schulen geplanten Verfahren.

Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene

Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene

Antrag:

Die Stadt Leipzig organisiert zweimal im Jahr eine gemeinsame Gedenkfeier (inklusive Traueranzeige) für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene. Die Kosten hierfür werden ab sofort im städtischen Haushalt eingeplant. Die Gedenkfeier ist in den Terminlauf des Referats Protokoll aufzunehmen.

Begründung:

Die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen entfaltet auch über seinen Tod hinaus Wirkung. Ein Gedenken bei der Bestattung eines ohne Angehörige oder gar völlig unbekannt verstorbenen Menschen sollte selbstverständlich sein. Bereits jetzt übernehmen die Kommunen bei Verstorbenen ohne Hinterbliebene die letzte Fürsorge. Die ggf. einzeln dazu abgehaltenen und nicht selten ohne Gäste stattfindenden Zeremonien sollen zu einer größeren öffentlichen Gedenkfeier zusammengefasst werden. Diese soll öffentlich bekanntgemacht werden, damit interessierte Bürger, aber auch ggf. doch noch existierende Freunde, Kollegen, Bekannte oder Verwandte an der Festlichkeit teilnehmen können.

Status:

Der Antrag wurde beschlossen in Fassung des Verwaltungsstandpunktes mit Protokollnotiz, dass es sowohl eine Traueranzeige geben wird als auch Vertreter der Stadt Leipzig anwesend sind.

Badebrunnen

Badebrunnen

Antrag:

Die Stadt Leipzig

  1. prüft ihre Brunnen auf eine mögliche Ausweisung als Badebrunnen auf eigene Gefahr. Hierbei werden eventuelle Kosten für eine Anpassung, Erreichbarkeit durch die Bürger, spätere Wartungskosten sowie ein ggf. vorherrschender Denkmalschutz miteinander abgewogen. Die Ergebnisse werden veröffentlicht sowie den Ausschüssen vorgelegt.
  2. setzt aus der Auswahl möglicher Brunnen im Jahr 2019 einen Badebrunnen um. Im Jahr 2020 folgen zwei weitere. Bei der Auswahl der umzugestaltenden Brunnen findet eine Beteiligung der Bürger statt.

Begründung:

Leipzigs vielfältige Brunnenlandschaft gehört zum Stadtbild und damit zum öffentlichen Raum. Dieser soll möglichst durch alle Leipziger nutzbar sein.

Seit Jahrzehnten ist ein Leipziger Sommer nicht ohne an und in Brunnen spielende Kinder (und auch Erwachsene) denkbar. Auftretende Risiken wie z.B. gesundheitliche Schäden durch mangelnde Wasserqualität oder Unfälle aufgrund glitschiger Böden, werden sowohl durch die Badenden als auch durch die Stadt in Kauf genommen. Dennoch weist die Stadt Jahr für Jahr auf das geltende Badeverbot für Brunnen hin, obwohl durch entsprechende Beschilderung dem Haftungsrisiko entgegnet werden kann.

Darüber hinaus ist bei der Betrachtung aller Brunnen in Leipzig nicht von der Hand zu weisen, dass der Badespaß nur begrenzt möglich sein kann. Ein Brunnen mit zerbrechlichen historischen Skulpturen ist dabei vermutlich weniger zum Baden geeignet, als eine jüngst installierte Steingruppierung ohne historische Bedeutung.

Solange das Baden in keinen der Brunnen erlaubt ist, stehen prinzipiell alle Brunnen gleichermaßen zur Erfrischung (nicht) zur Verfügung. Es ist anzunehmen, dass eine Ausweisung mehrerer geeigneter Brunnen als solche zusätzlichen Schutz für dafür ungeeignete Brunnen darstellt.

Als möglicherweise geeignete Brunnen empfehlen die Antragsteller:

Brunnen vor dem Ring-Café, Pusteblumen-Brunnen, Opernbrunnen, Brunnen am Thomaskirchhof.

Status:

Der Antrag ruht und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Großtagespflege ermöglichen

Großtagespflege ermöglichen

Antrag:

Oberbürgermeister und Sozialbürgermeister setzen sich beim Freistaat Sachsen und in geeigneten Gremien auf Landesebene dafür ein, Großtagespflege zu ermöglichen.

Begründung:

In Sachsen existiert keine landesrechtliche Regelung zur Großtagespflege. Ein Zusammenschluss von Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen ist daher in Leipzig bisher nicht möglich.

Die aktuelle Kinderbetreuungslage in Leipzig erfordert über den Kitabau hinaus weitere Maßnahmen, um den anhaltend hohen Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig zu decken.

Auch Aussagen des Sozialbürgermeisters, zukünftig Elterninitiativen zur Betreibung kleinerer Einrichtungen zulassen zu wollen, machen Hoffnung, mit der zusätzlichen Alternative Großtagespflege die Herausforderungen angehen zu können.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014

Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert bis zu einer Neufassung oder weiteren Fortschreibung des STEP Verkehr und öffentlicher Raum keine Maßnahmen (ausgenommen solche mit ausschließlich temporärem Charakter) umzusetzen, welche zu einer Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit des ÖPNV oder des MIV führen würden.

Ausgenommen davon sind Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben aus dem Luftreinhalteplan sowie Verkehrssicherheit vor Schulen, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen.

Sollten solche Maßnahmen aus Sicht des Oberbürgermeisters nicht zurückgestellt werden können, wird er sie unabhängig von finanziellem Umfang dem Stadtrat im Einzelfall zur Beschlussfassung vorlegen.

Begründung:

Im STEP Verkehr und öffentlicher Raum wird von  einem Wachstum der Stadt auf 600.000 Einwohner ausgegangen. Durch eine Veränderung des Modal Splits wird keine Zunahme des KFZ-Verkehrs erwartet. Vielmehr wird eine Verringerung des KFZ-Verkehrs für möglich gehalten.

Auf Grund aktueller Prognosen wird eine Einwohnerzahl von 720.000 erwartet. Damit passt der STEP Verkehr und öffentlicher Raum nicht mehr zu der tatsächlichen Entwicklung der Stadt. Alle Maßnahmen sind daher im Einzelfall auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Wiederinbetriebnahme der historischen Fahnenmasten vor dem Rathaus

Wiederinbetriebnahme der historischen Fahnenmasten vor dem Rathaus

Antrag:

  1. Im Zuge der Umgestaltung des Rathausvorplatzes werden die zwei historischen Fahnenmasten, die auf dem Gelände stehen, so hergerichtet, dass sie zukünftig für Beflaggung wieder in Betrieb genommen und genutzt werden können
  2. Bei der Gestaltung soll außerdem darauf geachtet werden, dass auf die vorhandenen Steinfundamente am Fuße der Masten Sitzmöglichkeiten aus Holz angebracht werden.

Begründung:

Zu festlichen Anlässen kann es vorkommen, dass eine Flagge gehisst wird und dafür eine der vier durchgehend hängenden Flaggen (Leipzig, Sachsen, Deutschland, Europa) temporär abgehangen wird. Durch Nutzung der historischen Fahnenmasten können die vier Fahnen dauerhaft gehisst bleiben und gleichzeitig weitere Flaggen (z.B. Mayors for Peace, zum CSD,…) durchgehend während bestimmter Veranstaltungen gehangen werden.

Auf den Steinfundamenten sitzen gern und häufig Menschen, weshalb eine Verbesserung der Sitzqualität in Zuge dessen mit übernommen werden könnte.

Status:

Der Antrag ruht und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt