E-Learning und hybrider Unterricht an allen Schulformen

Antrag:

1. Ausgehend von der Handreichung des Freistaates Sachsen zum E-Learning gemäß § 38 b Sächsisches Schulgesetz werden durch die Stadtverwaltung, gemeinsam mit Lehrenden sowie Eltern- und Schülervertretungen, binnen zwei Quartalen nach Veröffentlichung die resultierenden Bedarfe, sowie die zu schaffenden notwendigen technischen Voraussetzungen zur Durchführung des E-Learnings/ hybriden Unterrichts geprüft. Der Stadtrat ist mittels einer Vorlage über die Ergebnisse zu informieren.

2. Die Ergebnisse der Prüfung werden innerhalb des Folgequartals evaluiert, ein Maßnahmenplan mit verbindlichen Terminen zur kurzfristigen Umsetzung erstellt, sowie dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Über die Umsetzung ist den beteiligten Fachausschüssen quartalsweise Bericht zu erstatten.

3. Darüber hinaus wird geprüft, welche weiterführenden Maßnahmen in Zuständigkeit des Freistaates aus Sicht des Schulträgers erforderlich sind. Diese werden über die der Stadt Leipzig zur Verfügung stehenden Gremien kommuniziert.

Begründung:

Die Corona-Pandemie hat uns die Defizite, aber auch die Chancen der Digitalisierung im Bildungssystem aufgezeigt und der Digitalpakt Schule gibt uns die Werkzeuge in die Hand um diese voranzutreiben.

Ein hybrider Unterricht, die Teilnahme von SchülerInnen in teils körperlicher, teils digitaler Präsenz, ist möglich, aber weitgehend noch nicht durchführbar.

Die Gründe dafür sind vielfältig, beginnend von der Ausstattung der Unterrichtsräume (Zuständigkeit der Stadt), über die einheitliche Bereitstellung von Konferenzsoftware bis hin zur Weiterbildung und Befähigung von LehrerInnen und der Bereitstellung von digitalen Lehrmitteln (Zuständigkeit Freistaat).

Auch in der Nach-Pandemie-Zeit ist aber eine Möglichkeit des hybriden Unterrichts, auch ohne Aussetzen der Schulbesuchspflicht, wünschenswert.

Für SchülerInnen die durch Krankheit an der Unterrichtsteilnahme verhindert sind, oder SchülerInnen mit Behinderungen, deren stetige Teilnahme am (körperlichen) Präsenzunterricht nicht möglich ist, bietet der hybride Unterricht in digitaler Präsenz eine Möglichkeit Lernrückstände zu minimieren und den Kontakt zum Klassenverband aufrecht zu erhalten. Eine Schulbesuchspflicht könnte daher auch – bei Vorliegen eines triftigen Grundes – mit digitaler Präsenz erfüllt sein.

Dieser Antrag berührt die Zuständigkeiten der Stadt Leipzig und des Freistaates Sachsen. Eine Initiative von Leipzig ausgehend wäre aber begrüßenswert.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 19.01.2022 behandelt.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Zweite Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Verwaltungsstandpunkt zur zweiten Neufassung im Allris

Tempo 30 – Kreuzung Ludwig-Beck-Straße/Breitenfelder Straße

Antrag:

Es wird geprüft, ob in der Breitenfelder Straße Tempo 30 in dem Bereich zwischen Hoepnerstraße und der S-Bahn-Brücke, auf Höhe Breitenfelder Straße 39 (Käserei), eingerichtet werden kann.

Begründung:

Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, ist nach § 45 Absatz 9 S. 4 Punkt 6 StVO die Anordnung von „innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf … weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen…, allgemeinbildenden Schulen, … oder Krankenhäusern.” möglich. Die Straßenverkehrsbehörde hat dabei einen Ermessenspielraum, den sie natürlich auch im Sinne der schwächsten Verkehrsteilnehmer (Fußgänger*innen und Radfahrende) auslegen kann. Außerdem ergibt sich eine leichtere Anordnung von längeren Tempo-30-Abschnitten, da „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen …nur dort anzuordnen [sind], wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.”(§ 45 Absatz 9 S. 1 StVO).

Status:

Der Antrag wurde zurückgezogen

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Arbeitsanweisungen Nr. 05/1993 „Abschleppen und Verfahren verkehrsordnungswidrig parkender Fahrzeuge“ und Nr. 04/2001 „Abschleppmaßnahmen bei verbotswidrigem Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) in der jeweils aktuellen Fassung dem Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung sowie den StadträtInnen vorzulegen, die das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge im Ordnungsamt regelt, gemäß Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig vom 12.12.2012 zu veröffentlichen. Sollten die Arbeitsanweisungen innerhalb des zurückliegenden Jahres geändert worden sein, wird auch die Vorversion vorgelegt.

Begründung:

Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig beruft sich in der Antwort auf die Anfrage VII-F-02630 der Fraktion Freibeuter in Sachen Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge auf die Weisungsfreiheit der unteren Verkehrsbehörde gemäß § 53 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung. Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt regeln das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge hinsichtlich Zuständigkeit und Geschäftsgang. Städte wie Münster machen entsprechende Dienstanweisungen darüber hinaus der Öffentlichkeit zugänglich.

Status:

Die Neufassung wurde in der Ratsversammlung am 21.07.2021 ungeändert beschlossen

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Lichtsignalanlagen an Baustellen für Verkehrsfluss optimieren

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie Lichtsignalanlagen (LSA) an Baustellen-Lichtzeichenanlagen in die Grüne-Welle der stationären Lichtzeichenanlagen eingebunden werden für alle Verkehrsarten optimiert werden können.

Begründung:

Die Stadt Leipzig wächst. Vielerorts werden Entwicklungs- und Infrastrukturprojekte überall in der Stadt umgesetzt. Demzufolge werden immer mehr Baustellen auf öffentlichen Straßen errichtet. Diese Baustellen sind sehr oft mit Verkehrsraumeinschränkungen verbunden. Seit Anfang 2021 ist die Anzahl der Verkehrsraumeinschränkungen durch Baustellen, dem Verkehrs- und Tiefbauamt zufolge, von ungefähr 50 auf fast 90 gestiegen. Viele dieser Baustellen befinden sich in Bereichen stationärer LSA oder werden mit portablen LSA, die sich auf durch stationäre LSA gesteuerten Straßenabschnitten befinden, geregelt. Es wird daher für länger als 7 Tage bestehende Straßenbaustellen angestrebt, –          die portablen LSA weitestgehend mit der Steuerung der stationären LSA (wo vorhanden) zu koordinieren, um einen weitestgehend störungsfreien Verkehrsfluss – auch für Fuß- und Radverkehr – zu gewähren (auch bei Änderungen der Schaltvorgänge der stationären LSA) und –          bei Veränderungen in der Verkehrsführung, die sich aus den Baumaßnahmen ergeben, die Schaltvorgänge der stationären LSA – auch für Fuß- und Radverkehr – zu optimieren.

Status:

Die Neufassung wurde in der Ratsversammlung am 21.07.2021 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Leipziger Nest zum Schutz vor Erfrierung in den Wintermonaten

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aufstellung mehrerer Schlafkapseln (Nester) für Obdachlose zu prüfen.

Begründung:

Die in Leipzig lebenden Obdachlosen sind während der Wintermonate erheblichen gesundheitlichen Gefahren wie Erfrierungen ausgesetzt. Ein neues Konzept des Erfrierungsschutzes in Leipzig könnte das bestehende Konzept des Hilfebusses ergänzen. Der erste Schritt in diese Richtung kann die Prüfung der Einrichtung von „Leipziger Nestern“ sein.

Das Konzept eines Schlafkapselnestes basiert auf dem Pilotprojekt der „Ulmer Nester“, entwickelt durch die Stadt Ulm. Das Nest soll Obdachlose vor den Gefahren des Erfrierungstodes schützen. Das Nest hat die Form einer Schlafkapsel. Es ist aus massivem Holz und pulverbeschichtetem Stahlblech gebaut und benötigt minimalen Nutzungsraum. Der Nutzer kann die Kapsel außerdem von innen abschließen. In der Kapsel werden Mechanismen verbaut, die sowohl Wärmeisolation als auch frische Luft innerhalb der Kapsel sicherstellen. In den Sommermonaten werden die Nester abgebaut und bis zum nächsten Winter sicher eingelagert.

Die jährlichen Kosten eines solchen Nestes (Instandhaltung, Auf- und Abbau, Materialverschleiß) umfassen der Stadt Ulm zufolge insgesamt 5.700 Euro.

Die Freibeuter beantragen neben dem Hilfebus und der Prüfung des Duschbusses auch die Prüfung der Einrichtung des „Leipziger Nestes“ für Obdachlose während der Winterzeit.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 24.03.2020 in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Gäste zu Präsenzsitzungen der Gremien des Stadtrates zu schaffen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Stadträte, die nicht Mitglieder eines Gremiums sind, Ortschaftsräte und andere durch das Gremium eingeladene Gäste zu Präsenzsitzungen zu schaffen.
  3. Für die Teilnahme an digitalen Sitzungen wird ein Regelwerk erarbeitet, das verbindliche Auskunft darüber gibt, unter welchen Voraussetzungen digital an Sitzungen teilgenommen werden kann.

Begründung:

Die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Gäste zu Präsenzsitzungen der Gremien des Stadtrates sorgt für mehr Flexibilität und Attraktivität der Aufgabe. Geeignete Situationen sind beispielsweise die Einbringung unkomplizierter Vorlagen, die Erörterung von Sachstandsberichten oder das Zurverfügungstehen bei eventuellen Fragen zu Tagesordnungspunkten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten sich auf Abruf in ihrem Büro oder Home Office digital verfügbar oder treten unmittelbar zu einem vereinbarten Zeitpunkt der Präsenzsitzung digital bei. Auf diese Weise wird wertvolle Arbeitszeit gewonnen, Anfahrtszeit und Wartezeit vor dem Sitzungssaal durch verzögerte Diskussionen stattdessen sinnvoll genutzt. Die Stadtverwaltung stärkt so auch die Inanspruchnahme und Akzeptanz des Home Office. Analog gestaltet sich die Teilnahme an Sitzungen als Gast auch für andere Personenkreise zur Einbringung von Anträgen oder aus anderen Beratungsgründen flexibler, wenn die eingeladenen Personen die Möglichkeit erhalten, sich für eine digitale Zuschaltung entscheiden zu können. Ein verbindliches Regelwerk soll sicherstellen, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die vereinbarten und rechtlichen Spielregeln halten. Der Fokus liegt dabei auf der Wahrung der Vertraulichkeit der Beratungsgegenstände, dem möglichst störungsfreien Ablauf und dem Fokus auf die Sitzung.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 21.07.2021 ungeändert beschlossen

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Beschaffung von transparenten Schutzmasken mit FFP2-Standard für ErzieherInnen in Kitas sowie für SchulsozialarbeiterInnen und SchulbegleiterInnen

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt schnellstmöglich die Anschaffung von transparenten Schutzmasken mit FFP2-Standard für ErzieherInnen, SchulsozialarbeiterInnen und SchulbegleiterInnen, sofern von diesen gewünscht, für Einrichtungen der Stadt Leipzig und der freien Träger zu prüfen.
  2. Des weiteren wird der Oberbürgermeister aufgefordert, sich für eine Prüfung in diesem Sinne beim Freistaat Sachsen für LehrerInnen an Grundschulen und Förderschulen einzusetzen.

Begründung:

Die Rolle von Kita- und Grundschulkindern bei der Übertragung des Covid19-Virus und seiner Mutationen ist inzwischen unstrittig.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund- Nasenbedeckung wird voraussichtlich noch längere Zeit anhalten. Gerade im Bereich der frühkindlichen bzw. sonderpädagogischen Betreuung und Bildung ist jedoch das Erkennen von Mimik für die soziale Interaktion mit den Kindern wichtig. Daher wird oft auf das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske verzichtet. Dies ist pädagogisch nachvollziehbar, jedoch epidemiologisch bedenklich.

Es werden inzwischen transparente Mund- und Nase-Bedeckungen mit FFP2-Standard am Markt angeboten (z.B. [1]). Diese Masken sind zwar in der Anschaffung zunächst teurer als `konventionelle‘ FFP2 Masken – dafür sind diese Masken aber waschbar und daher wiederverwendbar. Lediglich der Filter muss täglich gewechselt werden. Somit ist diese Maskenart mittelfristig kostengünstiger, verglichen mit der Verwendung von herkömmlichen FFP2-Masken. Durch eine zentrale Beschaffung durch die Stadt Leipzig könnten sich voraussichtlich auch Mengenrabatte ergeben.

[1] https://www.news4teachers.de/2021/01/neue-transparente-maske-die-nicht-beschlaegt-mit-ffp2filtern/

Status:

Der Antrag wurde von der Fraktion zurückgezogen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

 

Veröffentlichung des Gutachtens zum 365-Euro-Ticket

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Gutachten Professor Dr.-Ing. Carsten Sommers (Universität Kassel) zur Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig umgehend auf der Homepage der Stadt Leipzig zu veröffentlichen.

Begründung:

Die Stadt Leipzig hat Professor Dr.-Ing. Carsten Sommer (Universität Kassel) mit der Untersuchung beauftragt, unter welchen Voraussetzungen die Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig sinnvoll ist. Die Ergebnisse sind in den Gremien des Stadtrates diskutiert worden. Das Thema ist auch nach Beschluss der teilweisen Einführung des 365-Euro-Tickets weiter von Interesse Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung. Darüber hinaus liegt ein Antrag zur teilweisen Einführung des 365-Euro-Tickets vor. Im Sinne der Transparenz gegenüber den Bürgern der Stadt Leipzig und zur sachgerechten Diskussion des vorliegenden Antrags in öffentlicher Sitzung ist die Veröffentlichung des Gutachtens zum 365-Euro-Ticket so in die Homepage der Stadt Leipzig einzubinden, dass das Gutachten über die Suchfunktion gefunden werden kann dringend geboten.

Status:

Der Antrag wurde zugunsten Protokollnotiz in der Ratsversammlung am 19.05.2021 zurückgezogen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Informationen zu Konzepten und Programmen der Stadt Leipzig veröffentlichen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vorhandene und beschlossene Konzepte der Stadt Leipzig (z.B. Sitzbank-, Papierkorb-, Toilettenkonzept, Gehwegsanierungsprogramm und Schulsanierungsprogramm) und deren Verfahren sowohl in die Homepage der Stadt Leipzig, als auch in die Haushalts-Website der Stadt Leipzig (www.haushalt.leipzig.de) zu integrieren und weiterzuentwickeln.

Begründung:

Um keine einzelnen Standorte zu bevorzugen und eine gesamtstädtisch ausgeglichene Aufwertung zu erhalten, erstellt die Stadt Leipzig themenbezogene Konzepte, in denen zukünftige Maßnahmen priorisiert werden. Dazu gehören unter anderem das Sitzbank-, Papierkorb-, sowie Toilettenkonzept und das Schulsanierungsprogramm. Für diese Konzepte gibt es teilweise Verfahren zur Priorisierung der einzelnen Maßnahmen wie beispielsweise Bedarfsanmeldungen über die Schulkonferenzen zu sanierungsbedürftigen Schulgebäuden.

Regelmäßig richten sich Bürgereinwände zum Haushaltsplanentwurf auf genau solche Maßnahmen, zum Beispiel mit dem Wunsch nach einer Sitzbank im Quartierspark oder der Erneuerung von Räumen in der örtlichen Schule. Genauso regelmäßig lehnt die Stadt diese Anliegen dann mit der Begründung ab, dass die Priorisierung einzelner Standorte bereits über ein Konzept geregelt und eine einzelfallbezogene Bevorzugung nicht vorgesehen ist.

Der Bürger soll daher über bereits vorhandene Konzepte und etwaige Einflussnahme-Möglichkeiten im Rahmen des dafür vorgesehenen Verfahrens informiert werden.

Status:

Die Neufassung wurde in der Ratsversammlung am 24.03.2021 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Anzeige von Wartezeiten an Wertstoffhöfen im Internet

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie mit angemessenem wirtschaftlichen Aufwand Wartezeiten an Wertstoffhöfen der Stadtreinigung Leipzig im Internet in Echtzeit einsehbar gemacht werden können.

Begründung:

Die Wertstoffhöfe der Stadt Leipzig sind über das Stadtgebiet, teilweise von Wohnbebauung umgrenzt, verteilt. Bei längeren Wartezeiten an den Wertstoffhöfen anlässlich eines erhöhten Nutzungsaufkommens, das eine wachsende Stadt mit sich bringt, kommt es zu verkehrsgefährdenden Rückstaus in die Verkehrsräume um die Wertstoffhöfe.

Dass die Kenntnisnahme der Wartezeiten vor Anfahren eines Wertstoffhofes unabdingbar macht, verdeutlicht der Verwaltungsstandpunkt selbst. Das Ansinnen des Antrags wird dadurch bestätigt, dass erst die Kollegen vor Ort an überfüllten Wertstoffhöfen über alternative Standorte informieren, sollte die sofortige Nutzung des Wertstoffhofes aktuell nicht möglich sein. Diese Tatsache soll unbedingt vermieden werden.

Eine Onlineinformation vorab könnte eine Steuerung der Nachfrage der Leipziger zu einem weniger nachgefragten Wertstoffhof ermöglichen. Diese muss nicht kostenintensiv, jedoch lediglich kreativ, sein. Die schnelle Veröffentlichung des Verwaltungsstandpunktes spricht eher dafür, dass man von einer Ideenfindung, wie ein Konzept umsetzbar wäre, abgesehen hat.

Status:

Eine geänderte Version des Antrags wurde in der Ratsversammlung am 24.02.2021 mehrheitlich bei elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag im Allris

Neufassung im Allris