Auswirkungen von städtischen Entscheidungen auf bezahlbares Wohnen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei allen städtischen Entscheidungen die Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen zu prüfen. Eine Vorlagenprüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen erfolgt innerhalb der Vorlagensystematik sowie im strategischen Zielsystem des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 (INSEK). Die abschätzbare Auswirkung auf bezahlbares Wohnen einer Vorlage ist so darzulegen, dass die Folgen und ihre Ausmaße im Falle eines Beschlusses ersichtlich werden. Hierzu wird seitens der Verwaltung analog des Prüfschemas zur Klimawirkung ein Vorschlag bis zum III. Quartal 2022 vorgelegt.

Begründung:

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) 2030 ist bezahlbares Wohnen als ein Ziel im Handlungsfeld „Leipzig schafft soziale Stabilität“ eingeordnet. Vor diesem Hintergrund sind die Auswirkungen von städtischen Entscheidungen auf bezahlbares Wohnen in der Stadt Leipzig zu prüfen. Dabei ist es nicht ausreichend, wie bisher durch Ankreuzen aufzuzeigen, ob ein positiver Beitrag zum Ziel bezahlbares Wohnen geleistet wird. Es ist vielmehr erforderlich, gerade auch negative Beiträge zum Ziel bezahlbares Wohnen zu benennen und zu bewerten und somit Zielkonflikte aufzuzeigen.

Status:

Der Antrag wurde erfolgreich in der Ratsversammlung am 13.07.2022 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Amtsblatt digitaler und ökologischer

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zugänglichkeit des Amtsblattes für alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und prüft bis zum 4. Quartal 2022 folgende Punkte:

1. Wie das Amtsblatt prominenter auf der Startseite der Stadt Leipzig beworben werden kann,

2. in welchem Rahmen der Vertrag mit der Zustellungsfirma geändert werden muss, um eine Auslage an zentralen und stark frequentierten Orten in bisher nur mangelhaft abgedeckten Bereichen (v.a. Ortschaften) zu ermöglichen,

3. ob eine stadtweite Auslage bei rechtlicher Verbindlichkeit der digitalen Bekanntmachung, ohne Zustellung in die Haushalte, effizient und kostensparend sein könnte,

4. die Möglichkeit der persönlichen Zustellung im Rahmen eines Abonnement.

Begründung:

Die Fraktion Freibeuter hat großes Interesse an einer verlässlichen Zustellung des Amtsblattes im Stadtgebiet und sieht es im Rahmen des 2019 ausgerufenen Klimanotstandes durch die Stadt Leipzig als geboten an, die Auflagenstärke zu prüfen und hier gegebenenfalls den Verbrauch von Papier-Ressourcen zu schonen. Grundlage für die Verteilung des Amtsblattes ist der Vertrag über Druck und Vertrieb mit der WVD Dialog Marketing GmbH in der aktuellen Fassung vom 08. September 2016. In diesem Vertrag ist die Belieferung „der Haushalte der Stadt Leipzig“ am Erscheinungstag des Amtsblatts (samstags, 14-tägig) festgeschrieben. Nicht zugestellt wird das Amtsblatt an Haushalte, die eine Belieferung nicht wünschen („Werbeverweigerer“) und dies z. B. durch ein entsprechendes Hinweisschild deutlich anzeigen. Es kommt immer wieder zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über mangelhafte Zustellung des Amtsblattes. Anschließende Zustell-Verbesserungen waren oftmals leider nicht zielführend. Eine Auslage an zentralen Orten in den Stadtteilen oder Ortsteilen regelt der Vertrag nicht. Ob eine solche Regelung eine maßgebliche Vertragsänderung wäre, sollte geprüft werden. Sollte dies der Fall sein, könnte der Vertrag nicht angepasst werden, sondern die gesamte Leistung zum Druck und Vertrieb des Amtsblatts müsste neu ausgeschrieben werden. Nach der Diskussion des vorhergehenden Stadtrats 2018 gehört diese Diskussion unseres Erachtens erneut auf die Tagesordnung. In Anbetracht der Corona-Pandemie und der dadurch Anschub geleisteten Digitalisierung und mit Rücksicht auf den 2019 ausgerufenen Klimanotstand gehört die Digitalisierung des Amtsblattes und auch die Verfügbarkeit des Amtsblattes für ältere Leipzigerinnen und Leipziger, die dieses an präsenten Orten mitnehmen könnten oder auch z.B. über ambulante Pflegedienste beziehen könnten, erneut geklärt.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 15.06.2022 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Informationsvorlage im Allris

Corona-Prämie 2021 und 2022 in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ermöglichen

 

Gemeinsamer Antrag von: Grüne, Linke, Freibeuter und SPD

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen werden für die Jahre 2021 und 2022 erneut ermächtigt, über die Auszahlung einer Corona-Prämie in analoger Anwendung der COVID-19-Prämien-RL eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.

2. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.

Begründung:

Das Jahr 2021 war wieder einmal stark von den pandemischen Wirkungen betroffen. Dies hat auch in unseren Eigenbetrieben sowie in Bereichen der Stadtverwaltung zu enormen zusätzlichen physischen wie psychischen Belastungen geführt, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterworfen waren. Unsere Eigenbetriebe und die besonders betroffenen Bereiche der Stadtverwaltung sind dennoch verhältnismäßig gut durch diese anhaltend schwierigen Zeiten gekommen, was in erster Linie den engagierten Mitarbeitenden zu verdanken ist bzw. ohne ihr unermüdliches Mitwirken nicht möglich gewesen wäre.

Wir halten es auch in diesem Jahr für dringend geboten, den Mitarbeiter*innen unserer Eigenbetriebe und der Stadtverwaltung unseren Dank auszusprechen und eine coronabedingte Sonderprämie zukommen zu lassen.

Im vergangenen Jahr wurden der Oberbürgermeister und die Betriebsleiter*innen per Ratsbeschluss (VII-DS-01487-NF-02) über die COVID-19-Prämien-RL des VKA, die bis zum 31.12.2020 befristet war, ermächtigt, eigenständig über die Vergabe sogenannter Corona-Prämien bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und auf Grundlage nachvollziehbarer Kriterien entscheiden zu können. Dabei ist zugleich zugesagt worden, dass im unwahrscheinlichen Falle fehlende wirtschaftliche/finanzielle Möglichkeiten eines Eigenbetriebes durch einen möglichen Verlustausgleich durch die Stadt Leipzig im Rahmen des Jahresabschlusses kompensiert werden könnten. Eine fristgemäße Zahlung einer steuerfreien Prämienzahlung muss bis spätestens 31.03.2022 erfolgen. Die grundsätzliche Steuerfreiheit von Sonderprämien ist auf einen Gesamtbetrag von insgesamt 1.500 Euro begrenzt (§ 3 Nr. 11a EStG). Diese Summe schließt bereits gezahlte Prämien aus den Jahren 2020 und 2021 ein. Dies betrifft konkret die Corona-Prämie nach dem Ratsbeschluss 2020 und die Corona-Prämie vom Dezember 2020 aufgrund des Tarifabschluss (gestaffelt nach Entgeltgruppen; max. 600 Euro). Dies führt dazu, dass die Steuerfreigrenze je nach Einzelfall bereits erreicht sein könnte und bei erneuter Prämierung eine Prämie unattraktiver aber dennoch möglich wäre. Nichtsdestotrotz könnten auch Mitarbeiter*innen prämiert werden, die bislang keine Prämie erhalten haben, da die Pandemieaufgaben im Jahr 2021 noch vielfältiger geworden sind und hierdurch auch mehr Beschäftigte mit Sonderaufgaben betraut und abgeordnet wurden. Außerdem ist es gerade durch Personalabordnungen für spezielle Pandemieaufgaben zu erhöhten Aufgabenmengen in der Stammbelegschaft gekommen, um das operative Alltagsgeschäft aufrecht zu erhalten.

  1. Die Freigabe der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Honorierung besonderer Belastungen von Beschäftigten während der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Prämien-RL) für die Anwendung in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben wird beschlossen.
  2. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter werden ermächtigt, über die Anwendung der COVID-19-Prämien-RL eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.
  3. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.

Stadtratsbeschluss VII-DS-01487-NF-02 vom 16.09.2020

Wir halten es daher auch in diesem Jahr für dringend geboten, den Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen wie im vergangenen Jahr zu ermächtigen, über die Vergabe von coronabedingten Sonderprämien an ihre Mitarbeiter*innen entscheiden zu dürfen. Dies wäre nicht nur ein angemessenes Zeichen des Dankes und der Wertschätzung ihrer in diesem Jahr geleisteten Arbeit, sondern dient zugleich auch der Fachkräftebindung in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarktes.

Mit dem Beschluss des vorliegenden Antrages soll die Ermächtigung des Oberbürgermeisters und der Eigenbetriebsleiter*innen zur Zahlung einer Corona-Prämie entsprechend eines transparenten Kriterienkataloges analog zu 2020 gegeben werden. Da auch in 2022 von einer coronabedingt anhaltend angespannten Lage auszugehen ist, erscheint es sinnvoll, diese Ermächtigung für 2021 und 2022 auszusprechen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 09.02.2022 geändert beschlossen.

Antrag im Allris

 

Eutritzscher Markt begrünen und urban wiederbeleben

Antrag:

Der OBM wird beauftragt, im Zuge der Erarbeitung des Stadtplatzprogramms in 2022 den Eutritzscher Markt in die stadtweite Priorisierung von Stadtplätzen einzubeziehen. Das Stadtplatzprogramm wird dem Stadtrat bis zum 31.12.2022 vorgelegt.

Begründung:

Der Eutritzscher Markt bietet aktuell keinen belebten urbanen Platz. Ansiedlungenvon Wochenmarkthändlern unter Federführung des Marktamtes schlugen in denletzten Jahren leider fehl. Um die Urbanisierung des Eutritzscher Marktesvoranzutreiben, ist eine Umgestaltung nötig. Hierbei sollen dieeinzusetzenden Mittel möglichst gering gehalten werden. Im Rahmen desBaumkonzeptes können im westlichen Teil des Eutritzscher Marktes Schattenspendende Verweilorte geschaffen werden, die insbesondere den Senioreneinrichtungen vor Ort zu Gute kämen. Im östlichen Teil kanndurch möglichst geringe finanzielle Mittel eine bauliche Vereinigung derdrei Pavillons erreicht werden. Diese begünstigt dann eine effizientereGastronomie, die bisher durch drei kleine Pavillons behindert wurde. Darüber hinaus kann die Ertüchtigung der WC-Einrichtung im Rahmen desToilettenkonzepts geprüft werden. Auch zum Prüfautrag gehört dieErtüchtigung des ansässigen Brunnens.

Die Neufassung des Antrags erweitert den Verwaltungsstandpunkt um einen konkreten Termin zur Vorlage des Stadtplatzprogramms.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 12.10.2022 geändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

 

Sirenen zur Katastrophenwarnung

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Installation von Sirenen auf öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig und an freistehenden Masten unverzüglich und unabhängig von der Einführung des Cell Broadcastings zu prüfen. Die Prüfung soll eine möglichst effiziente Sireneninfrastruktur umfassen sowie Mittel aus dem „Sonderförderprogramm Sirenen“ des Bundes einbinden und dem Stadtrat bis zur Übergabe des Entwurfes des Doppelhaushaltes 2023/24noch im ersten Halbjahr 2022 vorliegen.

2. Bei positiver Prüfung der Sireneninfrastruktur wird die anschließende Installation und Inbetriebnahme der Sirenen gegenüber Kindern und Erwachsenen in Leipzig kommunikativ begleitet, um zu gewährleisten, dass jeder die Signale einer Sirene richtig deuten und entsprechend handeln kann. Es werden dabei kommunikative Wege gefunden, die alle Leipzigerinnen und Leipziger erreichen, eine Einbindung des Freistaat Sachsen jedoch nicht erfordern.

Begründung:

Unbenommen der Einführung des Cell Broadcastings in 2022 reicht der Freistaat Sachsen seit Dezember 2021 Fördermittel des Bundes für die Neuinstallation von Sirenen aus (Förderrichtlinie . Die Montage einer neuen Sirene wird mit 10.850 Euro bzw. 17.350 Euro gefördert. Um die Fördermittel nutzen zu können, duldet die Prüfung von Sirenen zur Katastrophenwarnung keinen Aufschub bis in das Jahr 2023.

Die Stadt Leipzig verlässt sich bei der Katastrophenwarnung allein auf die App NINA des Bundes, die auf Mobilfunkgeräten zum Einsatz kommt, den Rundfunk sowie in kleinräumigen Gefahrenlagen auf Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr, der Polizei und des THW und ab 2022 auch auf das Cell Broadcasting des Bundes.

Ein bundesweiter Test der App NINA geriet im Jahr 2020 an seine Grenzen. Bei großflächigen Stromausfällen bliebe lediglich die Lautsprecherdurchsage als gegenwärtig einzige Maßnahme, um die Leipzigerinnen und Leipziger zu erreichen. Vor diesem Hintergrund erscheinen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung als wirkungsvollste Maßnahme im Katastrophenfall, die zudem noch relativ unabhängig von Art und Ausmaß der Katastrophe erscheint.

Im Falle der Installation und Inbetriebnahme von Sirenen initiiert die Stadt Leipzig eine stadtweite Informationskampagne beispielsweise über Außenwerbung im gesamten Stadtgebiet, Informationsvideo ohne Ton im ÖPNV, o.Ä.. Sollte eine Informationskampagne an Schulen eine Einbindung des Freistaat Sachsen erfordern, werden alternative kommuale Lösungen zur Information von Kindern gewählt, um das Projekt nicht zu gefährden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 19.01.2022 mit 53/6/3 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt zur Neufassung im Allris

Kfz-Adressenänderung im Bürger-Service-Amt

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass die Leipzigerinnen und Leipziger spätestens ab dem 15. Januar 2022 die Möglichkeit haben, im neuen Bürger-Service-Amt neben anderen Serviceleistungen bei einem Umzug innerhalb der Stadt Leipzig auch die Adresse im Zusammenhang mit ihrem Kfz ändern zu können und ihnen somit der Weg zur Kfz-Zulassungsstelle erspart wird.

Begründung:

Ab Mitte Januar 2022 soll das neue „Bürger-Service-Amt“ an den Start gehen. Aus der Pressemitteilung des Oberbürgermeisters am 15. Dezember 2020 geht hervor, dass unter anderem die Bürgerämter, das Bürgertelefon und die Meldebehörde des Ordnungsamtes zusammengeführt werden sollen. Es geht nicht daraus hervor, dass auch Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde in das „Bürger-Service-Amt“ einfließen werden. Da aktuell aber der Bürger seine neue Adresse sowohl im Bürgeramt als auch der Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen muss, wäre es eine spürbare Erleichterung für die Leipzigerinnen und Leipziger, wenn aus zwei Behördengängen ein Behördengang würde.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 13.10.2021 mit 51/1/10 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Informationspolitik der Stadt Leipzig verbessern

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Geltungsbereich der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig auch auf Weisungsaufgaben gemäß § 2 Absatz 3 SächsGemO auszuweiten.Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass eine Erstreckung der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig auf Weisungsaufgaben aus Rechtsgründen nicht möglich ist. Auch im Bereich der Weisungsaufgaben ist der Stadtverwaltung aber eine Beantwortung von Anfragen möglich, sofern keine anderweitigen Versagungsgründe vorliegen. Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt, sicherzustellen, dass Anfragen zu Weisungsaufgaben (§ 2 Abs. 3 SächsGemO) nicht allein durch Verweis auf den Bereich der Weisungsaufgaben zurückgewiesen werden, sondern eine eigenständige Prüfung im Einzelfall erfolgt, ob die Auskunft erteilt werden kann.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Plattform für die Veröffentlichung aller Anfragen und Antworten nach Informationsfreiheitssatzung, inklusive der durch die Stadt Leipzig freigegebenen Informationen, zu installieren.

Begründung:

Hinsichtlich der Weisungsaufgaben der Stadt Leipzig fehlt der Kommunalverwaltung die Normsetzungskompetenz, ihre Informationsfreiheitssatzung (IFS) auf diesen Bereich zu erstrecken. Allerdings unterliegen auch im Bereich der Weisungsaufgaben Informationen nicht per se der Geheimhaltung. Die Ablehnung der Freigabe von Informationen aus diesem Bereich widerspricht dem in der IFS festgehaltenen Transparenzgedanken. Die Verwaltung ist nicht gehindert, auch aus diesem Bereich auf entsprechende Anfrage, Informationen zu erteilen. Versagungsgründe, wie Geheimhaltungsvorschriften, personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse u.a., bleiben selbstverständlich möglich.

Eine Ablehnung der Informationserteilung allein mit dem Hinweis auf Weisungsaufgaben ist daher unzureichend.

Wenn ein Antrag auf Freigabe der Information zu Weisungsaufgaben mit der Begründung der IFS gestellt wird, ist der Antragsteller zu informieren, dass die begehrte Auskunft nicht nach IFS gegeben wird. Die Möglichkeit der  Auskunftserteilung ist nach o.g. Kriterien zu prüfen. Im Falle der Möglichkeit ist sie zu erteilen, bei Ablehnung ist diese zu begründen.

Um die Transparenz der Arbeit der Stadtverwaltung zu erhöhen und gleichzeitig Mehrfachbearbeitungen ähnlicher Anfragen zu vermeiden, ist eine solche Plattform unabdingbar. Die Freigabe der Informationen wurden von BürgerInnen bereits gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig bezahlt und sind überdies Informationen, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurden.

Status:

Der Verwaltungsstandpunkt wird in der Ratsversammlung am 19.01.2022  mit 26/18/20 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt zur Neufassung im Allris

Erinnerungsort Capa-Haus dauerhaft sichern und weiterentwickeln

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass der Erinnerungsort im Capa-Haus (Jahnallee 61) erhalten, institutionell an das Stadtgeschichtliche Museum angebunden und damit dauerhaft als öffentlich zugängliche Gedenkstätte auch finanziell gesichert und weiterentwickelt wird.

Begründung:

Die Rettung, Sanierung und Neuprofilierung des 2011 bereits zum Abriss vorgesehenen Capa-Hauses war eine bürgerschaftliche Großtat und „gilt in der Öffentlichkeit als ein Musterbeispiel für eine lebendige kommunale Erinnerungskultur“ (siehe „Positionspapier zur Situation und den Perspektiven des Capa-Hauses“ der Bürgerinitiative Capa-Haus vom 26. Mai 2021). Die in Zusammenarbeit von Stadtgeschichtlichem Museum, privatem Eigentümer, Hausverwaltung und bürgerschaftlichen Akteurinnen und Akteuren gelungene Einrichtung eines Gedenkraums zu den Ereignissen vom 18. April 1945 und zur weltberühmten Fotoserie von Robert Capa hat sich als wichtiger Baustein der städtischen Erinnerungskultur etabliert und zu zahlreichen bewegenden deutsch-amerikanischen Begegnungen geführt, die in der jährlichen Kranzniederlegung unter Teilnahme des Oberbürgermeisters und des US-Generalkonsuls gipfeln.

Ziel ist es, die beträchtliche bundesweite und internationale Ausstrahlung, die das Capa-Haus gefunden hat, auszubauen: für Kooperationen auch mit überregionalen deutschen Initiativen, sowie mit Partnerinnen und Partnern wie dem US-Generalkonsulat, ergänzt um die heutigen Repräsentantinnen und Repräsentanten der damaligen Anti-Hitler-Koalition. Die erst am 17. April stattgefundene Kranzniederlegung vor dem Capa-Haus durch die französischen Verbindungsoffiziere beim Leipziger Bundeswehr-Standort weist in diese Richtung. Die bestehenden Räumlichkeiten (Cafébereich) haben das Potential, in eine solche Nutzung im Rahmen von Vorträgen und bürgerschaftlichen Diskussionsforen einbezogen zu werden, was bisher allenfalls sporadisch erfolgen konnte.

Das Erdgeschoss im Capa-Haus befindet sich in Privateigentum. Die 2016 implementierte Betreiberkonstruktion, die einen privaten Café-Betrieb mit freier Zugänglichkeit des vom Stadtgeschichtlichen Museum und dem Initiativkreis Capa-Haus betreuten Gedenkraums verknüpfte, erwies sich zwar als grundsätzlich attraktive und kostenmäßig für das Erinnerungsanliegen zunächst günstige Lösung. Doch kam es bereits in der Vergangenheit wiederholt zu Interessenkollisionen zwischen Cafébetrieb und Gedenkanliegen, die unter den verschärften Bedingungen von Lockdown und Krise zu einer faktischen Schließung der momentan nicht eigenständig zugänglichen Erinnerungsstätte geführt haben. Angesichts der völlig ungesicherten Perspektive des in existentielle Schwierigkeiten geratenen und mit der Raumfinanzierung bisher völlig alleingelassenen Cafébetreibers besteht zudem die akute Gefahr, dass der Gedenkraum mit dem dort untergebrachten originalen Mobiliar, den historischen Fotobeständen sowie den Erinnerungsstücken an die amerikanischen Befreier zweckentfremdet oder in Mitleidenschaft gezogen wird.

Daher braucht es zügig eine koordinierte Initiative zur Sicherung des Erinnerungsortes, die nur in einer nunmehr auch formalisierten Anbindung des Gedenkraums an das Stadtgeschichtliche Museum sowie einer städtischen Kraftanstrengung zur Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit auch unter veränderten Rahmenbedingungen bestehen kann. Durch die bevorstehende Umwandlung der Bürgerinitiative Capa-Haus in einen Arbeitskreis der Hieronymus-Lotter-Gesellschaft zur Förderung des Stadtgeschichtlichen Museums Leipzig e.V. wurden bereits erste Voraussetzungen für eine organisatorische Verstetigung der bürgerschaftlichen Unterstützungsarbeit auf den Weg gebracht.

Im Kern geht es darum, die historische Relevanz des Ortes dauerhaft im Bewusstsein der Leipziger Stadtbevölkerung und der Besucherinnen und Besucher unserer Stadt zu verankern und die weit über Leipzig hinausreichende Ausstrahlung des authentischen Geschichtsortes zu bewahren. Dabei sollte ein Schwerpunkt auf dem im Leipziger Westen ohnehin entstehenden erinnerungskulturellen Cluster rund um NS-Diktatur, Widerstand, Befreiung 1945 (Memorial Ecke Karl-Heine/ Zschochersche Straße) und soziale Bewegungen (Erich-Zeigner-Haus, Felsenkeller) gelegt werden. Eine Sicherung und Profilierung der Erinnerungsstätte Capa-Haus im Verbund des Stadtgeschichtlichen Museums ist dafür ein zentraler Baustein, der jetzt die nötige Weiterentwicklung und fachliche Qualifizierung dieser bisher weitgehend bürgerschaftlich und kleingewerblich getragenen Netzwerkarbeit garantiert.

Um alle genannten Ziele zu erreichen, soll im Einvernehmen mit dem privaten Eigentümer der Immobilie und im Einklang mit dem entstehenden Konzept zur städtischen Erinnerungskultur möglichst bis Ende 4. Quartal eine institutionelle Anbindung des Gedenkraums an das fachlich bereits mitbetreuende Stadtgeschichtliche Museum erfolgen.

Verwaltungsstandpunkt:

Die Verwaltung bietet einen Alternativvorschlag an.

Strategische Ziele:

Mit der Umsetzung einer institutionellen Anbindung des Capa-Hauses als Gedenkort an das Stadtgeschichtliche Museum wird das Ziel verbunden, lokal verantwortliches Handeln, sowie die Vielfalt der Leipziger Erinnerungskultur zu erhalten und zu stärken sowie durch eine Zusammenarbeit der Akteure eine lebendige in die Zukunft gerichtete Erinnerungskultur für die Stadt zu befördern.

Sachverhalt:

1. Begründung

Das Capa-Haus ist in der Tat ein bedeutender Geschichtsort in Leipzig, an dem sich ungewöhnlich viele Facetten der städtischen Erinnerungskultur bündeln. Es ist ein Ort der Befreiung und des Kriegsendes, der angesichts der tragischen Geschehnisse rund um die letzten Kämpfe nochmals augenfällig macht, wohin Nationalsozialismus, Angriffskrieg und generell autoritär-antidemokratische Gesellschaftsentwicklung führen. Die berühmt gewordene Fotoserie Robert Capas, die zugleich für das Thema der historischen Bildchronistik steht, hat dabei dem Ort eine weit über Leipzig hinausreichende symbolische Bedeutung verliehen, die sich seit der Einrichtung eines kleinen Gedenkraumes als anschlußfähig für auch überregional beachtete Erinnerungsaktivitäten wie etwa die Kranzniederlegung im April erwiesen hat.

Das Thema Befreiung 1945 kann an keinem anderen Ort in Leipzig so überzeugend verhandelt werden wie hier am durch ikonische Bildzeugnisse beglaubigten Ort letzter Kriegstoter einschließlich des nahe gelegenen Memorials gegenüber dem Felsenkeller (die amerikanische Kommandantur in der Runden Ecke wird immer hinter dem 1989er-Branding des Gebäudes zurücktreten, und auch für die Geschichte und Wirkung des Neuen Rathauses und des Völkerschlachtdenkmals sind die Zerstörungen und Toten vom April 1945 nur ein heute weitgehend überdeckter Teil sehr viel umfassenderer Gesamterzählungen).

Die im Zusammenspiel von bürgerschaftlichen Akteuren, umsichtigen Immobilienentwicklern sowie städtischen Partnern wie dem Stadtgeschichtlichen Museum gelungene Rettung und Neuprofilierung des Hauses dürfte tatsächlich als Best-Practice-Beispiel einer kooperativen und engagierten Erinnerungskultur gelten; sie ist in dieser Weise selbst ein (ge)denkwürdiges Geschehen.

Zudem hat sich der Ort in den letzten Jahren als Stätte bewegender Zeitzeugenbegegnungen erwiesen; auch von US-Militärstellen geschätzt, ist er de facto ein idealer Themenanker für Projekte und Anliegen der deutsch-amerikanischen Freundschaft und Zusammenarbeit einschließlich des US-Generalkonsulats. Nicht zuletzt sind im Raum Lindenau-Plagwitz in den letzten Jahren Konturen eines neuzeitorientierten Geschichtsclusters entstanden, der Themen der Arbeiterbewegung (Felsenkeller, Zeigner-Haus) mit Aspekten der Befreiung und des Neuanfangs 1945 verknüpft (Memorial, Zeigner als Oberbürgermeister des Wiederaufbaus nach der Befreiung). Dafür ist das Capa-Haus ein höchst relevanter Bestandteil mit zusätzlich internationaler Dimension.

Auch die Schlussfolgerungen des Papiers sind zielführend und treffen sich mit den Intentionen des in die Entwicklung des Capa-Hauses seit langem eingebundenen Stadtgeschichtlichen Museums.

Tatsächlich erweist sich trotz der genannten stadthistorischen und erinnerungskulturellen Bedeutung das gegenwärtige Betreibungs- und Nutzungsregime als so nicht dauerhaft tragfähig und krisenfest. Insbesondere die Monate der coronabedingten Einschränkungen haben dazu geführt, dass der mit den Mietkosten des Gedenkraums seit Jahren allein gelassene Gastronomiebetreiber eine Zugänglichkeit des Raums nicht mehr sicherstellen konnte und zeitweise sogar die Veräußerung des Mobiliars und der Vermittlungsmittel im Raum stand, was aber durch entsprechende Interventionen sowie eine aus Restmitteln von 2020 geleistete “Einlagerungspauschale Kulturgut” für das letzte Quartal 2020 vom Stadtgeschichtlichen Museum verhindert werden konnte.

Angesichts der völlig unsicheren Perspektive von Cafe und insolventem Betreiber wird sich ohne nachhaltige Verbesserungen an diesem sehr unbefriedigenden und immer nur provisorisch geöffneten Zustand nichts ändern.

Klar ist, dass es im Sinne einer dauerhaft ertragreichen Weiterentwicklung weiterer Gespräche mit dem Eigentümer Wastlhuber sowie dem grundsätzlich sehr unterstützend auftretenden Immobilienentwickler Langer bedarf, um für die gesamte Cafefläche sinnvolle Perspektiven zu entwerfen. Voraussetzung dafür ist jedoch nach Einschätzung aller Beteiligten, dass der Gedenkraum selbst unter allen Umständen und Nutzungsszenarien als öffentlich zugänglicher Museumsraum gesichert wird.

Das Stadtgeschichtliche Museum hat bereits über die Jahre hinweg die Einrichtung und die Aktivitäten des Capa-Hauses engagiert begleitet. Die dort gezeigten Objekte und Bildquellen stammen teils ohnehin aus deren Fundus, somit ist es naheliegend und sehe ich auch das Stadtgeschichtliche Museum in der Verantwortung, auch strukturell Flagge zu zeigen und den Gedenkraum künftig als Zweigpräsentation des Stadtgeschichtlichen Museums in Obhut zu nehmen.

Voraussetzung dafür wäre ein Stadtratsbeschluss, der auch eine überschaubare Mittelressource für verstärkte Vermittlungsaktivitäten sowie die technische Pflege des Raumes sicherstellt. Inhaltlich und von der fachlichen Betreuung ist das eine schöne Chance für das Stadtgeschichtliche Museum, sich im Leipziger Westen mit einem relevanten zeithistorischen Standort stärker zu profilieren, neue Kooperationen etwa mit der Schaubühne, dem Felsenkeller, dem Erich-Zeigner-Haus und dem TDJW ermöglicht und dem in Form der Caferäume auch Flächen für neue Veranstaltungs- und Zeitzeugenformate zur Verfügung stünden. Das Capa-Haus kann generell zu einer Spielfläche der stadtteilorientierten Bürgerpartizipation des Stadtgeschichtlichen Museums werden. Man könnte auch daran denken, bestimmte transportable erinnerungskulturelle Sonderausstellungen, für die gegenwärtig meist nur die Wandelhalle des Neuen Rathauses zur Verfügung steht, in den Caferäumen des Capa-Hauses zu zeigen (in Abhängigkeit von einem gegebenenfalls veränderten gastronomischen oder anderen Konzept). Dass der Initiativkreis Capa-Haus dabei ist, sich als Arbeitskreis innerhalb der Fördergesellschaft des Stadtgeschichtlichen Museums neu zu konstituieren, ist ein schätzbarer Vorgriff auf diese Situation und ein gutes Signal bürgerschaftlicher Kooperationsbereitschaft.

Das Stadtgeschichtliche Museum ist nach eigener Auskunft zur Übernahme von struktureller Verantwortung bereit und könnte mit überschaubaren Zusatzmitteln sowie unter Einsatz auch von ehrenamtlichen Unterstützern eine Betreuung der Räumlichkeit sowie gegebenenfalls auch die Absicherung von Öffnungszeiten außerhalb oder unabhängig vom Cafebetrieb sicherstellen.

Die Vorbereitung einer Beschlussvorlage mit einer detaillierten Darstellung der benötigten finanziellen Mittel wird geprüft. Dabei bleibt es weiterhin wichtig, die Gespräche mit den genannten Interessenvertretern fachlich zu begleiten und voranzutreiben

2. Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

Die Vorbereitung einer Beschlussvorlage mit einer detaillierten Darstellung der finanziellen Mittel wird voraussichtlich bis Ende 4. Quartal erfolgen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 15.09.2021 mit 60/0/1 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Bedarfsampeln für zu Fuß Gehende und Radfahrende nutzerfreundlicher einrichten

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie für den Fuß- und Radverkehr,

–          bei Bedarfsampeln zur Querung von Straßen die Dauer der Grünphase und die Wartezeit zur Grünphase auf eine angemessene Zeit angepasst werden können,

und die Bedarfsampeln an LSA-gesteuerten Knoten, insbesondere bei Rad- und Fußgängerverkehrsfurten in Nebenverkehrsrichtung, dauerhaft in die LSA-Steuerung der Knoten eingeordnet werden können, damit die Anforderung komplett entfallen kann.

Begründung:

Bedarfsampeln mit Anforderungsschalter sollen dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung von Straßen gewähren, ohne den Verkehrsfluss regelmäßig zu unterbrechen.

In Leipzig gibt es mehrere dieser Einrichtungen, die zu Fuß Gehende und Radfahrende geradezu nötigen, wenn sie nicht unnötige Wartezeiten in Kauf nehmen wollen oder können, das Rotlicht zu missachten.

Ein Beispiel ist die Bedarfsampel Ratzelstraße, Höhe LVB-Haltestelle Ratzelbogen. Hier herrscht reger Verkehr von zu Fuß Gehenden, die die Haltestelle aus Richtung Mannheimer Straße erreichen wollen. Die Bedarfsampel schaltet, nach Betätigung des Anforderungsschalters, nach 2 bis 7 Minuten auf Grün für den Fußverkehr. Bei einem 5-Minuten-Takt der Straßenbahnen in den Hauptverkehrszeiten  bedeutet das, dass man zwei Bahnen beim Vorbeifahren zusehen kann. Das animiert zu Fuß Gehende verständlicherweise zu Rotlichtverstößen.

Weitere kritische Bedarfsampeln sind, zum Beispiel, die Fußgängerampel an der Zschocherschen Straße, Haltestelle Henriettenstraße, an der Wundtstraße (zwischen Mahlmannstr. und Karl-Tauchnitz-Str.) – hier ist die Grün-Phase für zu Fuß Gehende extrem kurz und an der Lützner Straße, kurz nach der Einmündung der Odermann- bzw. Josephstraße. Die Aufzählung ließe sich fortsetzen.

Auch bei Bedarfsampeln an LSA-gesteuerten Knoten, insbesondere bei Rad- und Fußgängerverkehrsfurten in Nebenverkehrsrichtung, kann vielerorts die für den Kfz-Verkehr freigegebene Richtung nicht sofort genutzt werden. Straßenbegleitend geführte Radfahrende und Passanten müssen anfordern und einen kompletten Umlauf warten, teilweise in sehr engen Bereichen an Straßenbahngleisen. Zudem sind die Anforderungs-Taster – gerade bei großen Knoten – nicht für alle Nutzer plausibel erkennbar und sicher nutzbar. Als Beispiel sei hier die Torgauer Straße genannt: Zwischen Bautzner Straße und Portitzer Allee sind 9 straßenbegleitende Querungen der Torgauer Straße als Bedarfsampeln für Fuß- und Radverkehr ausgeführt. Eine dauerhafte Einordnung in die Knoten-Signalisierung hätte geringe Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr, da hier die Knotenzufahrten über getrennte Fahrstreifen bei gemeinsamer Signalisierung verfügen.

Im Sinne der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs ist für beide Varianten Abhilfe dringend erforderlich.

Verwaltungsstandpunkt:

Die Verwaltung hält der Sachverhalt als bereits berücksichtigt.

Strategische Ziele:

Die Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs, wozu auch kurze Wartezeiten und ggfs. zyklische Freigaben an Signalanlagen zählen, ist Bestandteil einer nachhaltigen Mobilität.

Sachverhalt:

1. Anlass

Es wird beantragt zu prüfen, an Bedarfsampeln die Dauer der Grünphasen und Wartezeiten für den Fußgänger- und Radverkehr auf eine angemessene Zeit anzupassen und an lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten die Fußgänger– und Radfurten der Nebenrichtung zyklisch in jedem Umlauf ohne separate Anforderung freizugeben.

2. Beschreibung der Maßnahme

Fußgängerampeln werden aus Gründen der Schulwegsicherheit errichtet oder um Fußgängern und ggf. Radfahrern das Queren von stark befahrenen Straßen zu ermöglichen. Dabei ist es auch das Ziel, in Abwägung der unterschiedlichen, den Verkehrsarten eigenen Anforderungen, den standortspezifischen Rahmenbedingungen sowie den technischen Voraussetzungen, einerseits die Anforderungszeit an Bedarfsampeln kurz und andererseits die Grünzeit ausreichend lang zu halten. Hier ist durchaus immer wieder Optimierungsbedarf und –potential gegeben, das im Zuge des Verwaltungshandelns bereits regelmäßig mit geprüft wird.

Generell werden im Rahmen der Laufendhaltung der Signalanlagen die Steuerungsabläufe einschließlich der Warte- und Grünzeiten der einzelnen Verkehrsarten regelmäßig geprüft und wenn möglich optimiert. Zu beachten ist hierbei, dass eine Signalanlage vielen Anforderungen gerecht werden muss und ÖPNV-Beschleunigung, Kfz-Koordinierung zur Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen und die Belange des Fußgänger- und Radverkehrs oft im Konflikt zueinander stehen. Häufig müssen deshalb Kompromisse gefunden werden, die nicht für alle Verkehrsarten optimal sind.

Hinsichtlich der Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer ist zu unterscheiden, ob die Signalanlage aufgrund geringer Abstände zu benachbarten Lichtsignalanlagen koordiniert betrieben werden muss. Aufgrund der Randbedingungen einer Koordinierung unterliegen die Freigabezeiten an den Signalanlagen bestimmten Einschränkungen, so dass dadurch höhere Wartezeiten für den Fußgänger- und Radverkehr entstehen können. Bei nicht koordinierten Fußgängersignalanlagen wird eine maximale Wartezeit von 30 s und bei ÖPNV-Eingriffen von maximal 45 s angestrebt.

Die Freigabezeit für Fußgänger an Signalanlagen wird zudem grundsätzlich entsprechend den bundesweit geltenden Richtlinien so bemessen, dass Fußgänger mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite beim Lichtzeichen GRÜN überquert haben, ehe dieses wieder auf ROT wechseln darf. Nach Umschalten auf ROT ist eine Zwischenzeit berücksichtigt, welche das gefahrlose Fortsetzen der Fahrbahnquerung durch die Fußgänger gewährleistet, bevor die nächsten Kraftfahrzeuge die Fußgängerfurt passieren dürfen. Die Berechnungsansätze für diese Zwischenzeit berücksichtigt z. B. auch die besonderen Bedingungen querender Kinder und älterer Mitbürger/innen.

Die Problematik mit den teilweise hohen Wartezeiten an der Fußgängerampel Ratzelstraße am hinteren signalisierten Zugang zur Haltestelle Ratzelbogen ist bekannt. Hintergrund der hohen Wartezeiten ist die Koordinierung zum Hauptknoten Ratzelstraße/Kiewer Straße. In 2022 ist die Rekonstruktion beider Anlagen beabsichtigt. In diesem Zusammenhang wird eine neue Lichtsignalsteuerung erarbeitet, die die Verringerung der Wartezeiten an der Fußgängersignalanlage beinhaltet.

Ebenfalls einen großen Einfluss auf die Wartezeiten des Fußgängerverkehrs an der Fußgängerampel Lützner-/Odermannstraße hat die Koordinierung im Zuge der Lützner Straße. Auch die Thematik ist umfassend bekannt und es werden derzeit mögliche Verbesserungen untersucht.

In der Zschocherschen Straße befindet sich sowohl an der Weißenfelser- als auch an der Schmiedestraße jeweils eine Fußgängerampel. Die Wartezeiten an diesen beiden sowie an der Ampel Lützner Straße/Henriettenstraße sind stark von den Eingriffen des ÖPNV in die Schaltung abhängig. Sie werden im Rahmen der Laufendhaltung jedoch auf mögliche Optimierungspotenziale geprüft.

Bei der Erarbeitung der Steuerungen wird grundsätzlich geprüft, wie hoch die Verkehrsstärken der Nebenrichtung sowie das Verkehrsaufkommen der dazu parallelen Fußgänger und Radfahrer am jeweiligen Knotenpunkt ist. In Abhängigkeit davon wird festgelegt, ob eine zyklische Freigabe der Nebenrichtung einschließlich der Fußgänger- und Radfurten sinnvoll ist oder ob die Freigabe nur auf Anforderung aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens erfolgt.

Eine zyklische Freigabe der Nebenrichtung einschließlich der Fußgänger- und Radfurten ist bei geringem Verkehrsaufkommen im Sinne eines stetigen und zügigen Verkehrsablaufs nicht zweckmäßig. Trotz fehlendem Querverkehr würde die Hauptrichtung einschließlich der dazu parallelen Fußgänger- und Radfurten Rot erhalten, ohne dass anschließend konkurrierende Verkehrsströme die Kreuzung queren. Dies führt zu unnötigen Wartezeiten.

Die Steuerungen der im Antrag beispielhaft genannten Lichtsignalanlagen im Zuge der Torgauer Straße wurden zwischen 2002 und 2004 erarbeitet. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch der Ansatz verfolgt, dass bei einem geringen Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen die Furten gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr der Nebenrichtung nur freigegeben werden, wenn auch eine entsprechende Anforderung der Furten vorliegt.

Diese Strategie wird bei der Planung und Überarbeitung von LSA-Steuerungen mittlerweile nicht mehr angewendet. Bei Vorliegen einer Anforderung der Nebenrichtung (Kfz-Verkehr, Fußgänger oder Radverkehr) werden der Kfz-Verkehr sowie alle bedingt verträglichen Fußgänger- und Radfurten freigegeben, unabhängig davon, welche dieser Verkehrsströme eine Anforderung ausgelöst hat.

Mittelfristig ist eine Überarbeitung der Steuerungen der Lichtsignalanlagen im Zuge der Torgauer Straße geplant, die diesen neuen Ansatz berücksichtigen werden.

Status:

Der Antrag wurd in der Ratsversammlung am 15.09.2020 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat im III. Quartal 2021 zu berichten, in welchem Maße Arbeitsverträge von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können.
  2. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im IV. Quartal 2021 einen Maßnahmenplan vor, mit dem die MitarbeiterInnen, die sachgrundlos befristete Arbeitsverträge haben, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

Begründung:

Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen ist zwar nach dem „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ (TzBfG) § 14 (2) zulässig. Es kann aber nicht der Anspruch der Stadt Leipzig und ihrer Eigenbetriebe sein, als „attraktiver Arbeitgeber mit einer etablierten Arbeitgebermarke“ in der Selbstbeschreibung, dieses Instrument weiter anzuwenden. Zudem ist der Verzicht auf sachgrundlose Befristungen seit 2,5 Jahren Beschlusslage in der Stadt Leipzig.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 10.11.2021 mit 48/9/2 mehrheitlich beschlossen.

Neufassung im Allris

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris