Reinigung von Spielplätzen in der Stadt Leipzig

Anfrage:

Immer wieder finden Leipzigerinnen und Leipziger, Familien mit Kindern, Verunreinigungen an Spielplätzen im Stadtgebiet vor.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister an:

1. Welche Verunreinigungen sammeln sich über den Tag und in den Nachtstunden an Spielplätzen an?

2. Verfolgt der Oberbürgermeister eine besondere Reinigungsstrategie?

3. Mit welcher Frequenz werden Spielplätze im Leipziger Stadtgebiet gereinigt?

4. Sind Spielplätze bekannt, die einer intensiveren Reinigung mit erhöhter Frequenz unterzogen werden? Wenn ja, welche?

5. Werden Spielplätze zudem auch entgegen eines Reinigungsplanes nach Dringlichkeit gereinigt?

Antwort:

Zu Frage 1:

Es handelt sich hierbei um Verunreinigungen aller Art. Nachstehend eine beispielhafte Auflistung:

–          zerbrochene Glasflaschen, Verpackungen von Lebensmitteln (verstärkt TO GO-Verpackungen, Kaffeebecher)

–          Einzelteile von durch Vandalismus zerstörten Spielgeräten

–          Hunde- und Katzenkot im Fallschutz

–          Zigarettenstummel

–          unachtsam entsorgter Abfall

–          zerbrochene Latten vorhandener Sitzbänke

Zur Frage 2:

Die Inspektion und Reinigung von Spielgeräten und Spielplatzböden ist in DIN EN1176-7 geregelt. Teil 7 der Norm gibt eine „Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb“ derartiger Anlagen. Danach wird u.a. eine regelmäßige Inspektion durchgeführt, welche auch die Sauberkeit der gesamten Anlage und die Entfernung gefährlicher Fremdkörper einschließt.

Zu Frage 3:

Die Spielplätze werden einmal wöchentlich gereinigt. Die unter Frage 1 benannten Verschmutzungen werden dabei beseitigt und der Fallschutz wird geharkt. Der Gesamtzustand, der Fallschutz und die Spielgeräte werden augenscheinlich auf Mängel geprüft. In einzelnen Anlagen unterstützt der Kommunale Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE) zusätzlich ein- bis zweimal wöchentlich bei der Abfallbeseitigung.

Zu Frage 4:

Alle Spielplätze werden dem Grunde nach mit der gleichen Frequenz gereinigt. Gleichwohl sind der Stadtverwaltung Spielplätze bekannt, auf denen eine intensivere Reinigung aufgrund einer stärkeren Vermüllung notwendig ist. Daher erfolgt saisonal eine Anpassung. Dazu gehören:

–          stark frequentierte Spielplätze wie im Clara-Zetkin-Park, auf dem AOK-Gelände, dem Rennbahnweg sowie im Rabet

–          Spielplätze in der Nähe von Schulen wie z.B. auf dem Heinrich-Schütz-Platz oder dem Albrecht-Dürer-Platz

–          Spielplätze neben Sammelstellen wie z. B. auf dem Alexis-Schumann-Platz oder dem Herderpark

–          Jugendspielplätze, z. B. dem Streetballplatz Biedermannstraße oder der Calisthenicsanlage im Stadtteilpark Rabet

Zu Frage 5:

Bei Bürgerhinweisen zu Verschmutzungen oder Schäden an Spielplätzen wird kurzfristig, außerhalb der eingeplanten Reinigungsintervalle, gehandelt. Hierzu kann auch der städtische Mängelmelder genutzt werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

 

Kfz-Adressänderung im Bürgerbüro

Anfrage:

Mit Beschluss der Ratsversammlung am 13. Oktober 2021 wurde auf Initiative der Fraktion Freibeuter Leipzigerinnen und Leipzigern, die innerhalb der Stadt umziehen, ermöglicht, die Adressänderung bei der Meldebehörde und bei der Kfz-Zulassungsstelle in einem einzigen Behördengang beim Bürgerbüro erledigen zu können. Bis dato waren zwei Behördengänge notwendig.

Im Rahmen der Debatte im Stadtrat sagte Bürgermeister Hörning zu, ein Matchbox-Auto aus seiner Sammlung spendieren zu wollen, sollte es zur Umsetzung des Service Briefkästen in den Bürgerämtern bedürfen. Bereits am 4. Januar 2022 wurde der neue Service von Bürgermeister Hörning als wichtige Neuerung im Zusammenhang mit dem neuen Bürgerserviceamt unter dem Motto „Meine Stadt, ein Service“ gegenüber den Medien kommuniziert. Seither ist auf der Homepage der Stadt Leipzig kein einziger Hinweis auf die Kfz-Adressänderung im Bürgerbüro zu finden.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister an:

1. Wie setzt die Stadt Leipzig den Beschluss in den Bürgerbüros um?

2. Wann außer am Tag der Presseberichterstattung zum neuen Bürgerserviceamt am 05. Januar 2022 erfahren die Leipzigerinnen und Leipziger von der vereinfachten Möglichkeit, die Adressänderung des Personalausweises und der Zulassung gleichzeitig im Bürgerbüro vornehmen zu können?

3. Wann erfolgt auf der Homepage der Kfz-Zulassung der Stadt Leipzig ein Hinweis auf den neuen Service im Bürgerbüro?

4. In welchem Bürgerbüro ist das von Bürgermeister Hörning angekündigte Matchbox-Auto zu bestaunen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Seit Jahresbeginn ist es möglich, in allen Bürgerbüros Anträge auf Änderung der KfZ-Halterdaten aufgrund

  • eines Umzugs innerhalb Leipzigs
  • eines Zuzugs nach Leipzig aus dem Inland, wenn das Kennzeichen beibehalten werden soll
  • einer Namensänderung
  • einer Umschreibung, wenn das Kennzeichen beibehalten werden soll abzugeben.

Die Anträge können aktuell direkt bei den Sachbearbeiter/-innen abgegeben werden.

Zur Frage 2:

Zum Jahreswechsel wurden entsprechende Hinweise auf www.leipzig.de ergänzt, so zum Beispiel auf www.leipzig.de/buergerbuero :

Weiterhin wird bei der Terminbuchung zu einer Ummeldung auf Hinweise für Kfz-Halter/-innen verwiesen, die sich ebenso in der Teminbestätigungs-Mail wiederfinden.

Eine weitere Anpassung der Internetseiten und damit eine bessere Orientierung der Inhalte an Lebenslagen ist in Vorbereitung.

Zur Frage 3:

Ein Hinweis ist bereits auf den Internetseiten der Kfz-Zulassungsbehörde zu finden:

siehe https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/fahrzeugzulassung-waehrend-der-coronavirus-pandemie

Zur Frage 4:

Antwort zu Frage 4: Bisher findet sich noch in keinem Bürgerbüro ein Matchbox-Auto.

Erst kürzlich wurden die bestellten Briefkästen geliefert und mehrere (!) Matchbox-Autos zur Verfügung gestellt. Diese unterlaufen aktuell die nötige Hauptuntersuchung und werden nach Abschluss der gestaltungsrechtlichen Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Bürgerbüros montiert.

Nachfrage in der Ratsversammlung am 09.02.2022

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok hat eine Nachfrage.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sie führen in Ihren Antworten aus, dass die entsprechenden Informationen, dass man die Kfz-Ummeldung im Bürgeroffice beantragen kann, auf der Homepage der Stadt Leipzig veröffentlicht sind. Wenn man sich allerdings anschaut, was dort veröffentlicht ist, dann steht dort, dass es aufgrund der Pandemie aktuell möglich ist, an der Stelle diese Kfz-Adressänderung vorzunehmen. Damit habe ich jetzt natürlich so meine Probleme, weil der Stadtrat etwas anderes beschlossen hatte, das nämlich grundsätzlich zu machen.

Da ist meine Frage: Folgen Sie dem Stadtratsbeschluss, dass das auch nach der Pandemie noch möglich ist? Und wenn ja, ändern Sie dann den entsprechenden Hinweis auf der Homepage, dass das nur in Pandemiezeiten so sein wird?”

Oberbürgermeister Jung: “Kollege Hörning.”

Bürgermeister Hörning: “Entschuldigung, ich habe jetzt die Frage nicht mitbekommen.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sie führen in Ihrer Antwort aus, dass im Internet auf der Homepage der Stadt Leipzig darüber informiert wird, dass man die entsprechenden Kfz-Ummeldungen beim Bürgeramt mit erledigen kann. Wenn man aber auf die Homepage der Stadt Leipzig schaut, stellt man fest, dass dort steht, das sei „aufgrund der Pandemie“ aktuell möglich. Das suggeriert für den Bürger, dass es nach der Pandemie nicht mehr möglich sein wird. Der Stadtrat hat aber etwas anderes beschlossen. Deswegen meine Frage: Halten Sie sich denn an den Stadtratsbeschluss, das auch nach der Pandemie generell zu ermöglichen, und wenn ja, ändern Sie dann Ihre entsprechende Einladung auf der Homepage?”

Bürgermeister Hörning:Nein, das wird auch noch nach der Pandemie möglich sein. Das ist einer der Punkte, den wir in Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachbehörden und dem Bürgerserviceamt erarbeitet haben. Und das wird natürlich auch noch nachträglich möglich sein. – Wir werden das dann auf der Homepage entsprechend abbilden, ja, aber zurzeit haben wir ja noch Pandemie.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Park-and-Ride am S-Bahnhof Wahren zur Entlastung der Parksituation am Haus Auensee

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 17. April 2019 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Prüfung zur Einrichtung eines Park-and-Ride-Platzes am S-Bahnhof Leipzig-Wahren. Dabei wurde auch beschlossen, dass der Oberbürgermeister Gespräche mit den Eigentümern der Flächen, die Deutsche Bahn AG und Freistaat Sachsen, aufnimmt.

Vor dem Hintergrund der Parksituation am Haus Auensee und der im Verwaltungsstandpunkt zur Petition zur Lösung der Parkplatzsituation am Haus Auensee (VII-P-00770-VSP-01-NF-01), welches weniger als einen Kilometer vom S-Bahnhof Wahren entfernt liegt, vorgeschlagenen Prüfung eines Zubringerbusses, sobald in „akzeptabler Entfernung zum Haus Auensee ein neuer P+R-Parkplatz“ entstünde, fragen wir an:

1. Hat die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn und dem Freistaat zur Nutzung der Flächen am Bahnhof Wahren aufgenommen? Wie ist der Stand der Verhandlung?

2. Wann ist geplant, „in akzeptabler Entfernung“ zum Haus Auensee einen P+R Parkplatz zu errichten? Hat die Verwaltung dabei die beschlossene Prüfung des S-Bahnhofs Wahren als Standort für einen P+R-Parkplatz im Blick?

3. Wann wird die Stadt dem Stadtrat erste Pläne zur Einrichtung eines P+R-Platzes am S-Bahnhof Wahren vorlegen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Nein, bisher wurden keine Gespräche aufgenommen. Im Zuge des Rahmenplans zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie sowie der darauf beruhenden Netzerweiterung Straßenbahn, werden in der dort verankerten und in Kürze beginnenden Machbarkeitsstudie für eine Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Wahren die Anlage einer Wendeschleife mit Betriebshof und ergänzend eines Park+Ride-Platzes untersucht. Bei entsprechendem Planungsstand werden dann auch die Gespräche mit der Eigentümerin aufgenommen. Im Weiteren ist zu beachten, dass im Flächennutzungsplan der Stadt diese Flächen als Gewerbeflächen dargestellt sind und sich aus den Festsetzungen des (einfachen) Bebauungsplans Nr. 264 der Stadt Leipzig ein Planerfordernis ergeben kann.

Zur Frage 2:

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird die Anlage einer Wendeschleife, eines Betriebshofes sowie ergänzend dazu eines Park+Ride-Platzes am Bahnhof Wahren untersucht. In diesem Zusammenhang sind auch die bereits vorliegenden Planungen eines Park+Ride-Platzes in Lützschena zu betrachten.

Weiterhin ist unabhängig davon im Zusammenhang mit dem Komplexvorhaben Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken die Realisierung eines P+R Platzes einschl. Gleisschleife der LVB an der Philipp-Reis-Straße vorgesehen.

Zur Frage 3:

Dies ist vom Fortgang der Machbarkeitsstudie abhängig, mit deren Vorliegen aktuell bis Ende 2023 gerechnet wird.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Mitarbeiterführung innerhalb der Stadtverwaltung

Einreicher: SR Dr. Olga Naumov, SR Karsten Albrecht, SR Sven Morlok

Anfrage:

Zur Mitarbeiterführung in einem Unternehmen, aber auch innerhalb der Stadtverwaltung, gehören gute Kommunikation, Respekt, Motivation, Fairness, Kompetenzförderung, Weiterbildung, Zielfestlegungen sowie konstruktives Feedback, um die Entwicklung von Mitarbeitern und Führungskräften zielgerichtet zu fördern und das lebenslange Lernen zu ermöglichen.

Dazu haben wir folgende Fragen:

1. Welche Führungsinstrumente werden ebenenübergreifend eingesetzt? Gibt es hierfür Vorgaben oder Best Practices in der Stadtverwaltung?

2. Wie erfolgt die Mitarbeiterentwicklung? Gibt es einen Seminarkatalog, aus dem Mitarbeiter selbst Schulungen wählen können, oder werden Mitarbeiter gezielt zu Schulungen angemeldet? Welche Schulungen werden angeboten, wie oft wurden diese in Anspruch genommen? Mit welchen Schulungen werden Führungskräfte entwickelt?

3. Welche Feedbackinstrumente werden zur Mitarbeiterführung (Führungskräfte einbezogen) werden genutzt? Wird das Instrument der Abmahnung genutzt, wenn ja, weshalb und wie oft? Gibt es eine Auswertung zu Mahnverfahren u.a. gegenüber Mitarbeitern und Führungskräften (Abteilungsleitern, Amtsleitung und Dezernatsleitungen)?

Sollte es keine derartigen Auswertungen geben, begründen Sie diese Herangehensweise.

4. Gibt es Best Practices aus anderen Städten zur Mitarbeiterentwicklung und -führung? Legen Sie bitte eine Gegenüberstellung vor. Wenn ja, welche wurden für die Stadt Leipzig übernommen? Welche sollte die Stadt Leipzig übernehmen?

Antwort:

Die Anfrage wird mündlich in der Ratsversammlung am 09.02.2022 beantwortet

Anfrage im Allris

Straßenbahnen und Fahrradmitnahme

Anfrage:

Die Stadt Leipzig setzt im Rahmen der Mobilitätsstrategie 2030 auf das  Nachhaltigkeits-Szenario mit dem Fokus auf eine saubere und nachhaltige Mobilität, die “die Verkehrslösungen auf verträgliche Weise einbettet”
(https://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/verkehrsplanung/mobilitaetsstrategie-2030/nachhaltigkeits-szenario). Der bis 2030 ansteigende Verkehr in Leipzig soll überwiegend über den Umweltverbund (öffentlicher Personennahverkehr, Radverkehr und Fußverkehr) erfolgen. Die Verbesserung des ÖPNV-Angebots soll dabei ein wichtiger Aspekt sein.

Gegenwärtig ist die Fahrradmitnahme in den Straßenbahnen in Leipzig nur dann möglich, wenn die Freiräume nicht bereits durch Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen belegt sind. Vor dem Hintergrund, dass die Leipziger Verkehrsbetriebe Ende des Jahres 2021 bei der HeiterBlick GmbH die Fertigung von Straßenbahnen im Volumen von bis zu 600 Millionen Euro beauftragt haben, fragen wir an:

1. Hat die Stadt Leipzig als Gesellschafterin der LVB GmbH sichergestellt, dass die neuen Straßenbahnen für die Fahrradmitnahme geeignet sind?

2. Falls nein: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Fahrradmitnahme in den neuen Straßenbahnen der LVB uneingeschränkt möglich sein wird?

Antwort:

Die schriftliche Beantwortung der Anfrage wurde auf Grundlage einer Zuarbeit der LVB erstellt.

Zur Frage 1:

Grundsätzlich gilt für die LVB in Bezug auf die Anforderungen hinsichtlich der Erweiterung des Fahrzeugparks die zweite Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig (VI-DS-08001) vom 18.12.2019. Der Zielstandard Z9 gibt hier konkret vor, dass ausreichend Raum für Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder und Traglasten sowie eine barrierefreie Gestaltung und ein angemessenes Sitzplatzangebot zu berücksichtigen sind.

Werden neue Fahrzeuge bestellt, überprüft die LVB stets die im Lastenheft zu beschreibenden Anforderungen. Besonderes Gewicht hat dabei die Innenraumgestaltung, für die es unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen und Zielkonflikte zu entscheiden gilt. In diesen Prozess werden u.a. Vertreter von Fahrgastbeirat und Behindertenverbänden umfangreich einbezogen.

Die neue Fahrzeuggeneration mit 2,40 Meter Wagenkastenbreite wird über großzügige Multifunktionsflächen verfügen, die eine Mitnahme von Fahrrädern in begrenztem Umfang ermöglichen, soweit der Raum nicht durch andere Nutzer beansprucht wird. Insofern sind die neuen Straßenbahnen für eine Fahrradmitnahme geeignet.

Die Länge und Breite der Fahrzeuge und deren Grundkonfiguration sind durch die Streckengeometrie festgelegt, weshalb die Flächenaufteilungen für Sitz- und Stehplätze sowie andere Nutzungen wie Kinderwagen, Rollstühle/Rollatoren, Fahrräder usw. Ergebnis eines umfassenden Optimierungsprozesses sind. Eine Ausweitung von Aufstellflächen geht dabei immer zu Lasten von verfügbaren Sitzplätzen und damit von Beförderungskomfort.

Zur Frage 2:

Die Sicherstellung der Fahrradmitnahme war durch den Nahverkehrsplan gegeben. Die Fahrradmitnahme kann jedoch aufgrund der eingangs genannten Gründe nicht uneingeschränkt möglich sein. Hier liegen entsprechender Interessenskonflikte zu anderen Fahrgästen vor, die gegeneinander abgewogen werden müssen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Leerstehende Gebäude in kommunalem Eigentum

Anfrage:

Die Stadt Leipzig hat mit der Vorlage „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“ (VII-Ifo-06013) angekündigt, stärker gegen nicht mitwirkende Eigentümer von leerstehenden Immobilien vorzugehen.

Hierzu fragen wir an:

Wie viele leerstehende Immobilien im Sinne der Vorlage „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“ (VII-Ifo-06013)  befinden sich im Eigentum

a)     der Stadt Leipzig,

b)     der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig,

c)     der Unternehmen der Stadt Leipzig in der Rechtsform des privaten Rechts (100%).

Antwort:

Die Ermittlung der Anzahl leerstehender Immobilien der Stadt Leipzig, der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig sowie der Unternehmen der Stadt Leipzig in der Rechtsform des privaten Rechts steht nicht im direkten Zusammenhang mit den Inhalten der Vorlage VII-Ifo-06013 „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“.
Mit der Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten soll dem (spekulativen) Leerstand begegnet und die städtebauliche und denkmalpflegerische Qualität in den Stadtquartieren erhalten werden.

Zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen und Verhandlungspositionen der Stadt Leipzig kann analog des Verwaltungsstandpunktes VI-HP-07448-VSP-01-NF-01 “Kennzeichnung von stadteigenen Liegenschaften im Stadtplan” (Ratsbeschluss vom 11.12.2019) keine öffentliche Auskunft zu leerstehenden Immobilien im Eigentum der Stadt Leipzig erteilt werden. Die freie Verfügbarkeit der vertraulichen Daten würde die Interessen der Stadt Leipzig aus wirtschaftlichen und strategischen Gründen beeinträchtigen. Sie könnten Grundstücksspekulationen befördern und den Erwerb dringend benötigter Flächen erschweren. Stadträtinnen und Stadträte können jedoch auf Anfrage beim Dezernat Stadtentwicklung und Bau die Übersicht der aktuell leerstehenden kommunalen Gebäude einsehen.

Die städtischen Immobilien werden für sehr unterschiedliche, zumeist öffentliche Zwecke verwendet. Dabei werden die Fachliegenschaften der einzelnen Ämter zur Erfüllung der Aufgaben der Ämter benötigt. Temporär auftretende Leerstände in einzelnen Gebäuden sind den Abläufen bei Sanierungs- bzw. Neubauvorhaben geschuldet und bilden die Ausnahme. Werden Liegenschaften dauerhaft nicht mehr für Zwecke der Fachämter benötigt, werden diese für ein weiteres Liegenschaftsmanagement an das Liegenschaftsamt abgegeben.

Zu den nicht betriebsnotwendigen Immobilien der Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig existiert ein etabliertes Verfahren. Informationen über nicht betriebsnotwendige Immobilien werden von den Unternehmen den Fachbereichen vorgelegt – und bei fehlendem Bedarf im Dezernat – an das Liegenschaftsamt für ein weiteres Liegenschaftsmanagement übergeben. Da alle anderen nicht gemeldeten Flächen betriebsnotwendig sind, ist darüber hinaus ist keine Weitergabe von zweckgebundenen Informationen geboten.

Nachfragen in der Ratsversammlung am 15.03.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sie führen in Ihrer Antwort aus, dass die Offenlegung der Zahlen schutzwürdige Interessen berühren würde, und
man die Zahlen deswegen nicht offenlegen kann. Diesbezüglich möchte ich nachfragen: Ist Ihnen die Möglichkeit der Beantwortung einer Anfrage in
nicht öffentlicher Sitzung bekannt? Kennen Sie das, dass so etwas möglich ist? Und wenn Sie das kennen, dass man auch in nicht öffentlicher Stadtratssitzung Anfragen beantworten kann, warum haben Sie nicht den Weg gewählt, diese möglicherweise vertraulichen Informationen durch eine Antwort in nichtöffentlicher Stadtratssitzung zu geben?”

Oberbürgermeister Jung: Herr Dienberg.

Bürgermeister Dienberg: “Herr Morlok, mir ist das Instrument der nichtöffentlichen Sitzung bekannt, und ich habe an dieser Stelle angesichts der Anfrage von Ihnen und auch der Beantwortung – nicht in der letzten Ratssitzung, sondern in dieser Ratssitzung – die entsprechende Zeit gehabt, dass wir von den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben die Antworten vorgelegt bekommen. Ich möchte an der Stelle noch einmal deutlich machen, dass das auch entsprechende strategische Aspekte betrifft. Wer hier Interesse hat, dem habe ich angeboten, dann in meinem Büro Einblick in die Liste zu nehmen.”

Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister, steht es im Ermessen der Dezernenten, Fragen von Stadträten und Fraktionen, die hier eingereicht werden, nach eigenem Ermessen -selbst wenn sie nichtöffentlich beantwortet werden könnten – durch ein Angebot auf Einsichtnahme in einem Büro zu ersetzen? Prüfen Sie bitte die Gemeindeordnung. Ich frage Sie jetzt persönlich. Anfragen, die hier gestellt werden, sind im Rat zu beantworten, und wenn sie nicht öffentlich beantwortet werden können, müssen sie nichtöffentlich beantwortet werden. Teilen Sie diese Rechtsaufassung, Herr Oberbürgermeister? Werden Sie diese Antworten in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung nachreichen?”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Dienberg, ich glaube, bevor wir uns weiter verfransen: Herr Morlok hat recht.”

Bürgermeister Dienberg: “Dann müssen wir das in nichtöffentlicher Sitzung beim nächsten Mal machen, ja.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

 

Rechtsgutachten zum Abschleppen

Anfrage

Mit dem Verwaltungsstandpunkt VII-A-00898-VSP-01 zu unserem Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ wurde vom Ordnungsamt der Stadt Leipzig eine fehlerhafte Rechtsgrundlage kommuniziert. Durch das von der Stadt Leipzig beauftragte Rechtsgutachten wurde eine andere Rechtslage festgestellt.

Deshalb fragen wir an:

1. Welche Maßnahmen wurden innerhalb des Ordnungsamtes zur Durchsetzung der Verkehrssicherheit auf Grund der im Rechtsgutachten festgestellten Rechtslage getroffen?

2. Wie wurde die korrigierte Rechtsauffassung den MitarbeiterInnen im Außendienst vermittelt?

3. Wurden „generalpräventive Maßnahmen“ zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Abschleppen/Umsetzen von verkehrsbehindernd parkenden Kfz durchgeführt oder sind solche für das Jahr 2022 geplant?

Antwort

Zur Frage 1:

Die Arbeitsanweisung des Ordnungsamtsleiters „Abschleppen und Verwahren verkehrsordnungswidrig parkender Fahrzeuge“ wurde im April 2021 mit der Anlage „Entscheidungshilfe zum Anordnen von Abschleppmaßnahmen im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Leipzig“ von Prof. Dr. Dieter Müller versehen. Entsprechend der in der Arbeitsanweisung getroffenen Festlegung, kann die Entscheidungshilfe bei der Abwägung des Einzelfalls herangezogen werden.

Zur Frage 2:

Die Arbeitsanweisung und die Entscheidungshilfe, die in zwei Fassungen existiert, wurden im amtsinternen Intranet veröffentlicht. Zudem wurde die Entscheidungshilfe in der sogenannten Praktikerfassung allen mit Abschleppvorgängen befassten Bediensteten des Ordnungsamtes über die o. g. Arbeitsanweisung zur Kenntnis gegeben. Die aktenkundige Belehrung der gemeindlichen Vollzugsbediensteten ist erfolgt. Es ist ein jährlicher Belehrungsturnus verfügt.

Darüber hinaus haben die Beschäftigten die Möglichkeit für Rückfragen im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme mit dem Verfasser am 6./7. Oktober 2021 genutzt und können diese auch schriftlich an ihn weiterleiten lassen.

Zur Frage 3:

Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, ist jeder Fall, bei dem eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt, vor Einleitung einer Vollzugsmaßnahme einer Einzelfallprüfung zu unterziehen. Im Rahmen dieser können auch generalpräventive Aspekte berücksichtigt werden. Statistisch ist keine Unterscheidung hinsichtlich dieses Kriteriums möglich. Im Jahr 2021 wurden durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten insgesamt 4.344 Abschleppmaßnahmen angeordnet. Im Vorjahr waren dies 3.661. Der Anstieg der Zahlen ist insbesondere vor dem Hintergrund beachtlich, dass im Jahr 2020 die Einsatzkräfte der kommunalen Verkehrsüberwachung unter Corona-Bedingungen nur eingeschränkt ihrer originären Aufgabe nachgehen konnten und die Gesamtzahl der erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten mit 242.618 im Vergleich zum Jahr 2020 (264.915 Fallerfassungen) deshalb geringer ausfiel. Man kann demnach, mit gewisser Vorsicht, davon ausgehen, dass das von vornherein als Arbeitshilfe gedachte Gutachten von Prof. Dr. Müller seine beabsichtigte Wirkung erzielte, den Außendienstbeschäftigten die Ermessensausübung zu erleichtern.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Stand zur Prüfung der Beleuchtung im Friedenspark

Anfrage

In der Ratsversammlung am 26. Februar 2020 beschloss der Stadtrat die Prüfung, ob und wie im Friedenspark und anderen Leipziger Parkanlagen eine Beleuchtung, temporäre Beleuchtung bzw. (temporäre) Leuchtmarkierung der Hauptwege verwirklicht werden kann. Dies sollte bis zum II. Quartal 2020 geschehen.

Daher fragen wir an:

1. Wie ist der Stand der Prüfung der Beleuchtung im Friedenspark?

2. Wurde der Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig entsprechend angepasst?

Antwort

Zur Frage 1:

Mit Beschluss des Oberbürgermeisters vom 30.09.2019 wurde der Lichtmasterplan der Stadt Leipzig, der auch in intensiver Abstimmung unter den Dezernaten entstand, als verbindliches Konzept für Beleuchtungsmaßnahmen im öffentlichen Raum bestätigt und 2020 beschlossen. Der Lichtmasterplan stellt somit auf Grundlage der strategischen Ziele für das gesamte Stadtgebiet die räumliche und städtebauliche Verteilung des öffentlichen Lichtes dar.

Im Lichtmasterplan wird dem aktuellen Thema „Lichtverschmutzung“ besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So wurden zum Schutz von Lebensräumen innerhalb des gesamten Stadtgebiets “Lichtempfindliche Gebiete” definiert, die aktuell oder auch zukünftig unbeleuchtet bleiben sollen. Dabei handelt es sich um Gebiete und Zonen wie z. B. Landwirtschaftsflächen, Park- und Grünanlagen sowie Gewässer. Ausgangspunkt dafür war die Schutzgebietskarte des Landschaftsplanes der Stadt Leipzig.

Der Lichtmasterplan der Stadt Leipzig weist im Teilkonzept „Lichtempfindliche Gebiete“ die Gebiete aus, in denen grundsätzlich keine neuen Beleuchtungen installiert werden sollen. Bei besonderem (z. B. sicherheitsrelevantem) Bedarf von Beleuchtungsanlagen ist nach Abwägung der auftretenden Belange im Einzelfall zu entscheiden. Sollte somit eine Beleuchtung in diesen Bereichen geplant sein, ist zunächst der „besondere Bedarf“ bzw. die Abweichung vom verabschiedeten Lichtmasterplan darzulegen.

Der Friedenspark, wie auch andere Grün- und Parkanlagen, ist im Lichtmasterplan entsprechend als lichtempfindliches Gebiet ausgewiesen.

Im Sinne des beschlossenen Prüfauftrages ist der besondere Bedarf im Friedenspark unter Berücksichtigung der relevanten Belange und unter Beteiligung der betroffenen Ämter (hier Amt für Umweltschutz und Verkehrs- und Tiefbauamt) erneut geprüft worden. Eine Begründung des besonderen Bedarfs hier von den Grundsätzen des Lichtmasterplans abzuweichen ist im Ergebnis der Prüfung nicht erkenn- bzw. ableitbar. Dies betrifft sowohl dauerhafte als auch temporäre Beleuchtung.

Geprüft wurde der angeführte und aus subjektiver Wahrnehmung durchaus verständliche besondere Bedarf, die Hauptwege im Friedenspark auch in den Dunkelstunden als Wegeverbindung zu nutzen. Die erneute Prüfung hat ergeben, dass hier auch aktuell eindeutig ausreichend beleuchtete Alternativen in der parallel zum Park verlaufenden Linnéstraße sowie auf weiteren entsprechend beleuchteten Verkehrswegen um den Friedenspark bestehen, die von sicherheitsbedürftigen Personen ohne wesentliche Umwege genutzt werden können, so dass keine zwingende Notwendigkeit gesehen wird, das „Lichtempfindliche Gebiet“ hier auszusetzen und die mit dem Lichtmasterplan verfolgten Ziele aufzuweichen.

Die Stadt Leipzig hat sich mit dem Beschluss und der Umsetzung des Lichtmasterplans verpflichtet, einen Beitrag zum Schutz der Nacht und damit zur Förderung der biologischen Vielfalt zu leisten. Darüber hinaus sollte wegen der Ausrufung des Klimanotstandes (VI-A-07961) jeder zusätzliche CO2-Ausstoß vermieden werden.

Im Friedenspark wie auch in anderen Parkanlagen wurden in den letzten Jahren zudem konkrete Anstrengungen unternommen durch die Etablierung von Blühstreifen und ein angepasstes Mahdregime die Insektenvielfalt zu steigern. Damit verbunden ist auch die Verbesserung des Nahrungsangebotes für nachtaktive Tiere wie insbesondere Fledermäuse. Die Beleuchtung von Parks und Grünanlagen kann immer nur ein Kompromiss zwischen dem Sicherheitsbedürfnis von Menschen und dem Erhalt der urbanen Lebens- und Rückzugsräumen für Insekten und Tiere sein.

Unter Berücksichtigung all dieser Belange ist die erneute Prüfung zum dem Ergebnis gekommen, dass den Belangen des Umweltschutzes, auch unter Berücksichtigung des Klimanotstandes, im Friedenspark – nicht zuletzt aufgrund der bestehenden Wegeverbindungen, die als beleuchtete Alternativen zur Verfügung stehen – hier weiterhin Vorrang einzuräumen ist.

Aus diesen Gründen ist auch über den Ausbau der Beleuchtung von Hauptwegen in anderen Leipziger Parkanlagen zukünftig weiterhin jeweils im Einzelfall entsprechend des Begründungserfordernisses aus dem Lichtmasterplan zu entscheiden.

Zur Frage 2:

Die Anpassung des Lichtmasterplans ist nicht begründet.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Fallzahlen im Ordnungsamt

Anfrage:

Anhand der Antworten zu Anfragen der Fraktion Freibeuter im Jahr 2018 hinsichtlich der Fallzahlen von Ordnungswidrigkeiten (VI-F-06319) und der Aufstockung von Personal im Ordnungsamt (VI-F-06172) war festzustellen, dass die Fallzahlen pro Sachbearbeiter unangemessen hoch waren. Laut Verwaltung werden zwischen 2016 – 2018 ca. 2.300 Fälle pro Sachbearbeiter bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten bearbeitet. Jedoch sollten 2.000 Fallbearbeitungen je VZÄ im Jahr nicht dauerhaft überschritten werden, um Mängel an Qualität zu vermeiden, eine zeitnahe Bearbeitung zu sichern und den Eintritt der Verjährung wegen Zeitverfalls zu verhindern. Außerdem sollen die Vorgänge bei Verkehrsordnungswidrigkeiten die Zahl von mehr als 14.000 Fällen je VZÄ nicht überschreiten.

Wir fragen daher an:

1. Welche jährlichen durchschnittlichen Fallzahlen je VZÄ verzeichnet der Oberbürgermeister ab einschließlich 2019 im Vergleich zum Zeitraum 2016 – 2018 in den Bereichen Allgemeine Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsordnungswidrigkeiten?

2. Hat der Oberbürgermeister die in 2018 angekündigten kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Welche stattdessen?

Am 9. November 2021 trat ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Zudem hat die Stadt Leipzig bei den mobilen Blitzern aufgerüstet. Verkehrsexperten erwarten außerdem, dass Autofahrer vermehrt gegen die neuen hohen Bußgelder vorgehen werden.

3. Mit welchen Auswirkungen auf die Mitarbeiter im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten rechnet der Oberbürgermeister in den kommenden Jahren im Vergleich zu den vergangenen Jahren?

4. Welche Maßnahmen steuern der vom Oberbürgermeister skizzierten Entwicklung entgegen? Und werden diese angestrebt?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Angaben zu den Fallzahlen umfassen alle Tatbestände des ruhenden und des fließenden Verkehrs sowie Unfälle. Hinsichtlich der Feststellung beinhalten sie alle Anzeigen der kommunalen Verkehrsüberwachung, des Polizeivollzugsdienstes, anderer Ämter und Behörden sowie Privatanzeigen.

Der in der nachstehenden Tabelle für die Jahre 2020 und 2021 dargestellte Fallzahlenrückgang bedarf der Erläuterung. Er hat vor allem folgende Ursachen:

  • In den Zeiträumen 19.03.2020 bis 11.05.2020 und 14.12.2020 bis 15.02.2021 wurden Kontrollkräfte der kommunalen Verkehrsüberwachung in erheblichem Umfang für Kontrollmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingesetzt. Es handelte sich hierbei um einen personellen Umfang von 60 bzw. 63 Mitarbeiter/-innen.
  • Einstellung des Messbetriebes mit einem Messsystem, welches aufgrund Abweichung der Verkehrsfehlergrenze von Rechts wegen bundesweit nicht mehr eingesetzt werden durfte
  • Außerbetriebnahme von drei wichtigen stationären Verkehrsüberwachungsanlagen infolge von Verkehrsbaumaßnahmen
  • mehrere unbesetzte Planstellen, Einsatz von Mitarbeiter/-innen in der Kontakt-nachverfolgung sowie Briefwahlstelle
  • Zudem wirkte sich der „Lockdown“ sowohl in der ersten Pandemiephase 2020 als auch im Dezember 2020 bis Februar 2021 auf das allgemeine Verkehrsaufkommen aus. Hier konnte zudem ein Rückgang festgestellt werden, welcher sich ebenfalls in den Fallzahlen niederschlägt.

Fallzahl pro VZÄ – Verkehrsordnungswidrigkeiten

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 1. HJ 2021
Fallzahlen 485.850 479.956 461.929 472.642 417.852 170.812
VZÄ lt. Stellenplan ohne SGL 31,75 30,25 30,25 36,125 36,125 35,625
Fälle pro VZÄ lt. Stellenplan 15.302 15.867 15.270 13.084 11.567 9.590*

* Hochrechnung anhand des Halbjahres

Angaben zu den Fallzahlen des Sachgebietes Allgemeine Ordnungswidrigkeiten umfassen alle Anzeigen des Polizeivollzugsdienstes, anderer Ämter und Behörden sowie Privatanzeigen. Hier ist eine deutliche Fallzahlensteigerung erkennbar. Die Zunahme der zu bearbeitenden Vorgänge in den Jahren 2020 und vor allem im Jahr 2021 ist ausschließlich auf eine Fallzahlensteigerung von Ordnungswidrigkeiten auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie der darauf fußenden Verordnungen und Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzuführen.

Seit April 2020 gingen bis zur 47. KW 2021 nunmehr 9.382 Ordnungswidrig­keiten­anzeigen wegen verschiedenster Verstöße gegen die Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bei der Zentralen Bußgeldbehörde ein. Diese führten seit Beginn der Pandemie bis einschließlich 25.11.2021 zur Einleitung von insgesamt 8.512 Ordnungswidrig-keitenverfahren.

Kurzfristig konnte hier durch Unterstützung seitens der Mitarbeiter/-innen aus dem Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten innerhalb der Zentrale Bußgeldbehörde Unterstützung geleistet werden.

Fallzahl pro VZÄ – Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 1. HJ 2021
Fallzahlen 13.400 12.556 14.074 14.046 14.318 10.834
VZÄ lt. Stellenplan ohne SGL 6,0 7,0 8,0 10,0 10,0 10,0
Fälle pro VZÄ lt. Stellenplan** 2.436 1.931 1.759 1.405 1.432 2.167*

* Hochrechnung anhand des Halbjahres
** davon eine Stelle nur zu 0,5 VZÄ mit Fallbearbeitung befasst (lt. Stellenbeschreibung)

Zur Frage 2:

Wie unter Frage 1 dargestellt, ist eine Umsetzung der kurzfristigen und langfristigen Maß­nahmen erfolgt.

Zur Frage 3:

Mit dem Inkrafttreten der neuen Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) zum 09.11.2021 wird in der Tat mit einer Zunahme des Bearbeitungsaufwandes je Fall gerechnet. Dies liegt vor allem an der Verschiebung von Vergehen aus dem Verwarngeld- in den Bußgeldbereich, einer teil­weise deutlichen Erhöhung der Strafen allgemein und der darauf fußenden Zunahme von Interventionen der Betroffenen im Anhörungsverfahren, einer Zunahme von Bußgeld­bescheiden und Einsprüchen gegen die selbigen sowie der Zunahme von Fahrten­buchauflagen und Lichtbildabgleichen zur rechtssicheren Verfolgung von Ordnungs­widrig­keiten. Gleichermaßen kann jedoch mit Blick auf die insgesamt härteren Sanktionen auch mit einer Verbesserung des Verkehrsverhaltens der Verkehrsteilnehmer gerechnet werden. Das ist schließlich auch Ziel des neuen Bußgeldkataloges. Das würde sich dann in einem Rückgang der Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten bemerkbar machen.

Gegenwärtig liegen weder zur Zunahme des Bearbeitungsaufwandes noch zu einem verbesserten Verkehrsverhalten verwertbare Erkenntnisse vor. In diesem Zusammenhang sind belastbare Zahlen, aus denen eine sichere Tendenz abgeleitet werden kann, nicht vor Ende des I. Halbjahres 2022 zu erwarten. Mithin kann momentan keine klare Aussage über einen perspektivisch insgesamt höheren Aufwand für die Bußgeldbehörde getroffen werden.

Zur Frage 4:

Sollte sich in Auswertung der Anzahl der in den kommenden Monaten eingehenden Anzeigen sowie des damit einhergehenden Bearbeitungsaufwandes in der Sachbearbeitung ein personeller Mehrbedarf in der Zentralen Bußgeldbehörde abzeichnen, ist beabsichtigt gegenzusteuern.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Leerstehende Gebäude in städtischem Eigentum

Anfrage:

Die Stadt Leipzig hat mit der Vorlage „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“ (VII-Ifo-06013) angekündigt, stärker gegen nicht mitwirkende Eigentümer von leerstehenden Immobilien vorzugehen.

Hierzu fragen wir an:

Wie viele leerstehende Immobilien befinden sich im Eigentum und Miteigentum

a)      der Stadt Leipzig,

b)      der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig,

c)      der Stiftungen bürgerlichen Rechts der Stadt Leipzig,

d)      der Unternehmen der Stadt Leipzig in der Rechtsform des privaten Rechts (100%),

e)      der Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt Leipzig mittel- und unmittelbar zu über 50 Prozent beteiligt ist?

Antwort:

Die Anfrage wurde vom OBM abgewiesen. Eine aktualisierte Version der Anfrage wurde eingereicht.

Anfrage im Allris