Mischbetriebe aus Einzelhandel und Gaststättenbetrieb in Leipzig

Anfrage:

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 21. Januar 2020 unterliegt ein aus Einzelhandel und Gaststättenbetrieb zusammengesetzter Betrieb (Mischbetrieb) nicht dem Berliner Ladenöffnungsgesetz, sondern dem Gaststättengesetz (GastG).

Im Freistaat Sachsen sind sog. Mischbetriebe weder im Sächsischen Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG) noch im Sächsischen Gaststättengesetz (SächsGastG) geregelt. Daher fragen wir:

  1. Wie viele sog. Mischbetriebe aus Einzelhandel und Gaststättenbetrieb sind der Stadt Leipzig angezeigt?
  2. Wie werden diese durch die Stadt behandelt?
  3. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die bisherige Behandlung der Mischbetriebe vor dem Hintergrund der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg und der Rechtslage im Freistaat Sachsen?

Anfrage im Allris

Antwort:

  1. Wie viele sog. Mischbetriebe aus Einzelhandel und Gaststättenbetrieb sind der Stadt Leipzig angezeigt?

Die Anzahl der angemeldeten “Mischbetriebe” wird nicht statistisch erfasst. Eine Auswertung aus den Gewerbeanmeldungen ist nicht möglich, da hier lediglich nach den angemeldeten Tätigkeiten ausgewertet werden kann. Bei der Vielzahl möglicher Tätigkeiten und der damit einhergehenden Kombinationsmöglichkeiten ist eine Auswertung nicht leistbar. Es besteht aus gewerberechtlicher Sicht keine rechtliche Grundlage bzw. Notwendigkeit einen sogenannten “Mischbetrieb” bei der Gewerbeanmeldung explizit als solchen zu benennen.

  1. Wie werden diese durch die Stadt behandelt?

Bei “Mischbetrieben” werden Einzelhandel und Gastronomie immer getrennt beurteilt, da für die beiden Bereiche unterschiedliche gesetzliche Grundlagen gelten. Seitens der Behörde werden Verwaltungsverfahren dahingehend geführt, dass bei entsprechenden Feststellungen zu Verstößen, beispielsweise Ausübung des Einzelhandels nach 22:00 Uhr, gemäß des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes (SächsLadÖffG) ab 22:00 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig lediglich die Ausübung des Einzelhandels untersagt wird, da der Betrieb der gastronomischen Einrichtung nach dem Sächsischen Gaststättengesetz (SächsGastG) und nicht nach dem SächsLadÖffG zu beurteilen ist. Im konkreten Fall wird zusätzlich mit den Betreibern je nach Einzelfall dargelegt und erörtert, wie die Trennung zwischen Gastronomie und Einzelhandel gesetzeskonform erfolgen könnte (ggf. räumliche Trennung möglich oder Abhängen der Einzelhandelsregale). Durch den Außendienst des Ordnungsamtes werden nach Hinweisen bzw. Beschwerden aus der Bevölkerung entsprechende Kontrollen durchgeführt.

  1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die bisherige Behandlung der Mischbetriebe vor dem Hintergrund der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg und der Rechtslage im Freistaat Sachsen?

Die unter Frage 2 geschilderte Vorgehensweise deckt sich mit den Ausführungen im angesprochenen Urteil des OVG Berlin, wonach die Untersagung des Einzelhandels nach LadÖffG nicht gleichzeitig zur Einstellung des gastronomischen Betriebes führen darf. Überdies handelt es sich beim SächsLadÖffG und dem SächsGastG um länderspezifische Regelungen, welche nicht pauschal mit dem Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) und dem GastG vergleichbar sind.

Antwort im Allris

Parken im Waldstraßenviertel

Anfrage:

Seit dem 01. Januar 2020 wird das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel neu geregelt. Hierzu fragen wir an:

  1. Wie viele hauptwohnsitzlich gemeldete Leipziger im Gebiet des Bewohnerparkens und wie viele nebenwohnsitzlich gemeldete Bürger zählt der Oberbürgermeister?
  2. Wie viele Parkausweise wurden bisher in dem Gebiet bantragt?
  3. Wie viele Parkplätze waren vor der Einführung des Bewohnerparkens ausgewiesen? Wie viele Parkplätze sind nach der Einführung des Bewohnerparkens als solche ausgewiesen?
  4. Wie viele Härtefälle sind dem Oberbürgermeister seit der Einführung des Bewohnerparkens bekannt?

Weiterhin trifft die Stadt folgende Aussagen: “Nutzer von Free-Floating-Carsharing können die Fahrzeuge auf dem südlichen Stadionvorplatz abstellen. Weitere Möglichkeiten sind zwischen der Betreiberfirma und dem VTA im Rahmen des Pilotprojektes zum Free-Floating-Carsharing zu klären.”

  1. Wie ist der Stand der Gespräche zwischen der Betreiberfirma des Freefloatings und dem VTA?

 

Nach Aussagen von Ordnungsbürgermeister Rosenthal ist das Bewohnerparken in weiteren Stadtvierteln Leipzigs geplant.

  1. Welche Stadtviertel sind das und aus welchem Grund? Welche Parkregelung findet aktuell dort Anwendung?
  2. Sind in den vorgenannten Stadtvierteln jeweils in den vergangenen drei Jahren parkplatzrelevante Maßnahmen getroffen worden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage wurde mündlich in der Ratsversammlung zum 26.02.2020 beantwortet.

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage: In dem in Rede stehenden Gebiet, welches der Wohnbebauung im Ortsteilzentrum Nordwest entspricht, waren im Jahr 2019 laut Amt für Statistik und Wahlen 10.652 Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet. Dazu kommen 178 Einwohnerinnen und Einwohner, die mit Stand vom 18. Februar 2020 mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind.

Zur zweiten Frage: Im Gebiet wurden bisher zum Stand 10. Februar 2020  3.056 Bewohnerparkausweise beantragt und davon 3.028 erteilt. – 3.028. – Nein, richtig zuhören! 3.056.

Zur dritten Frage: Im Bewohnerparkgebiet Waldstraßenviertel wurden im Rahmen der detaillierten Bestandsaufnahme zum Parkraumkonzept im November 2014 insgesamt rund 3.500 öffentlich zugängliche Stellplätze erhoben. Davon befanden sich circa 450 Stellplätze auf dem Stadionvorplatz. Mit Umsetzung der Bewohnerparkregelung im Waldstraßenviertel und der damit verbundenen baulichen und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen ist die Anzahl der im öffentlichen Verkehrsraum befindlichen, nutzbaren Stellplätze nur unwesentlich zurückgegangen, wobei die Anzahl der Stellplätze mit Bewohnerparkbevorrechtigung unverändert geblieben ist.
Zur vierten Frage: Bisher wurden 46 Anträge unter Bezugnahme auf die Härtefallregelung gestellt. Und auch hier kann ich zum 11. Februar 2020 den statistischen Wert mitgeben: Davon wurden bisher zwei Anträge abgelehnt. Der Rest ist in Bearbeitung.

Zur fünften Frage: Um das Parken und Abstellen von free-floating Carsharing-Fahrzeugen wie cityflitzern auch im Waldstraßenviertel zu ermöglichen, werden derzeit verschiedene Optionen geprüft und mit dem Betreiber Mobility Center GmbH besprochen. Zum Stand der internen Gespräche kann noch keine Auskunft gegeben werden. Es gibt diverse Optionen, die diskutiert werden. Eine Option stellt zum Beispiel die Einrichtung fester Stellplätze für cityflitzer dar, eine andere der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Mobility Center GmbH zur Parkbevorrechtigung im Rahmen des Pilotprojekts zur Einrichtung von flexiblem Carsharing in Leipzig.
Zur Frage 6: Aufgrund des bestehenden hohen Parkdrucks, der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum und auf Privatflächen sowie verschiedener konkurrierender Nutzergruppen bei der Parkplatzsuche soll in Gebieten um die Innenstadt, die sogenannte erweiterte Innenstadt, geprüft werden, ob die Umsetzung von Bewohnerparken möglich ist. Kurzfristig wird die Umsetzung im Gebiet südlich der Jahnallee zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Käthe-Kollwitz-Straße vorbereitet, da die für die Anordnung des Bewohnerparkens notwendigen Voraussetzungen bereits im Rahmen der Untersuchung zum Parkraumkonzept Zentrum-West nachgewiesen werden konnten. Ein weiteres im Rahmen dieses Parkraumkonzeptes untersuchtes Gebiet ist das Bachstraßenviertel. Nach Durchführung entsprechender Nacherhebungen mit Nachweis entsprechend der nach Vorschrift Straßenverkehrsordnung zu erfüllenden Kriterien für die Anordnung des Bewohnerparkens könnte die Umsetzung auch hier vorbereitet werden. Die Anordnung des Bewohnerparkens in weiteren potenziellen Bewohnerparkgebieten ist erst nach Vorlage und Bewertung entsprechender Parkraumerhebungen in diesen Gebieten möglich, entsprechend der wieder von mir zu zitierenden Vorschrift Straßenverkehrsordnung. Aus derzeitiger Sicht kommen dafür unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen maximalen Ausdehnung von Bewohnerparkgebieten Teilgebiete der Südvorstadt, des Zentrums-Südost und des Zentrums-Ost in Frage. Die in diesen Gebieten öffentlich zugänglichen Stellplätze werden zum Teil monetär oder mit Parkscheibe bewirtschaftet. Eine erhebliche Anzahl an Stellplätzen ist derzeit noch unbewirtschaftet.

Zur siebten Frage: Maßnahmen mit Einfluss auf vorhandene Stellplätze im öffentlichen Straßenraum können sowohl Verkehrsbauvorhaben mit grundhaftem Ausbau von Straßen als auch Straßen- und Erhaltungsmaßnahmen sein, die mit einer Neuaufteilung der Straßenquerschnitte oder einzelner -querschnittsbestandteile verbunden sind. Des Weiteren können Hochbaumaßnahmen wie zum Beispiel Lückenschließungen und die Einordnung von Wohn- und Gewerbestandorten unabhängig von den geforderten Stellplatznachweisen mit erheblichen Auswirkungen auf öffentliche und öffentlich zugängliche Stellplätze verbunden sein. Detaillierte Aussagen zu einzelnen Maßnahmen können den entsprechenden Planungsunterlagen dann entnommen werden. Im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage ist dies nicht so konkret möglich. Das muss man sich dann bei der konkreten Maßnahme anschauen. – So weit von mir.” 

 

Umsetzung des Beschlusses VI-A-06575-NF-02 vom 17.04.2019

Anfrage:

Der Stadtrat hat mit o. g. Beschluss gefordert, dass „sämtliche Radverkehrsanlagen und Gehwege vom ruhenden Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen des rechtlich Zulässigen frei zu halten sind.“

Über die Maßnahmen soll der OBM im I. Quartal 2020 berichten. Daher fragen wir an:

  1. Wie ist der Stand der Maßnahmen?
  2. Welche Maßnahmen wurden bis Dezember 2019 durchgeführt?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie ist der Stand der Maßnahmen?

Der o. g. Beschluss des Stadtrates befindet sich in der Umsetzung durch das Ordnungsamt.

2. Welche Maßnahmen wurden bis Dezember 2019 durchgeführt?

Es gehört zu den täglichen Arbeitsaufgaben der kommunalen Verkehrsüberwachung, Verkehrsverstöße an und auf Radverkehrsanlagen zu erforschen und in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens zu ahnden.

Darüber hinaus wurde die Polizeidirektion Leipzig für die Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten sensibilisiert.

Seit Einrichtung der Fahrradstaffel im Stadtordnungsdienst unterstützen dabei die dortigen Inspektoren die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Verkehrsüberwachung.

Wie im Verwaltungsstandpunkt dargelegt, wird eine Berichterstattung zu den Arbeitsergebnissen im Frühjahr 2020 vorgelegt.

Außerdem ist ein externer Sachverständiger beauftragt, die verwaltungsinterne Arbeitsanweisung in Bezug auf die Durchführung von Abschleppmaßnahmen auf die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung zu prüfen. Das Ergebnis wird voraussichtlich im März 2020 vorliegen.

Antwort im Allris

Aktueller Stand der Inbetriebnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Leipzig

Anfrage:

Der Leipziger Stadtrat verabschiedete im Oktober 2017 den Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten (Leipzig-Kitas). Noch im Jahr 2018 sollten Kindertagesstätten in Betrieb gehen (VI-DS-04806-NF-06). Anlässlich der Eröffnung der ersten Leipzig-Kita in freier Trägerschaft am 24. Mai 2019 und der ersten kommunalen Leipzig-Kita in der Kleiststraße 58 am 09. Dezember 2019 fragen wir an:

  1. Bei welchen der 2017 beschlossenen Bauten von Kindertageseinrichtungen (Leipzig-Kitas und andere) kann der ursprüngliche Zeitpunkt der Inbetriebnahme gehalten werden? Bei welchen nicht?
  2. Im Falle einer Verzögerung: Welcher Zeitraum liegt zwischen dem ursprünglichen und dem korrigierten Zeitpunkt der Inbetriebnahme der jeweiligen Kitabauten seit 2017 (Leipzig-Kitas und andere)?
  3. Bis zu welchem Zeitpunkt werden alle Kinder einen Kitaplatz in Leipzig haben?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zu Frage eins:

Der geplante Fertigstellungstermin bis Ende 2019 konnte bei 7 der 12 Leipziger Kitas gehalten werden. Bei den Kitas Paul-Küstner-Straße, Gärtnerstraße, Ludolf-Colditz-Straße, Seehausener Allee und Delitzscher Straße traten in vor der Leistungsphase zwei HOAI Problemstellungen auf, die vor der GU-Ausschreibung eine Durchplanung bis einschließlich Leistungsphase vier inklusive Baugenehmigung zur abschließenden Klärung notwendig machten. Zu klärende Punkte waren u. a. stadtplanerische Rahmenbedingungen, Erschließungsfragen, Lärmschutzanforderungen, Fragen des Baum- und Biotopschutzes, Fragen zu Bodenbeschaffenheit und Gründung.

Zu Frage zwei:

Die Verzögerungen betragen nach jetzigem Stand bei der Kita Paul-Küstner-Straße sechs Monate, bei der Kita Gärtnerstraße sieben Monate, bei der Kita Ludolf-Colditz-Straße acht Monate, bei der Kita Seehausener Allee zwölf Monate und bei der Kita Delitzscher Straße sechzehn Monate.

Zu Frage drei:

Mit Schuljahresbeginn 2020/2021 soll eine bedarfsgerechte Versorgung mit Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt erreicht werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die geplanten Maßnahmen – wovon ich ausgehe – termingerecht in Betrieb genommen werden und ausreichend Fachpersonal verfügbar ist.

Anspruch auf Ganztagsbetreuung aller Grundschüler ab 2025

Anfrage:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung aller Grundschüler in Deutschland bis 2025 (siehe Koalitionsvertrag). Hierzu fragen wir an:

  1. Welche Konsequenzen sind mit dem Anspruch jedes Grundschülers auf eine Ganztagsbetreuung ab 2025 verbunden?
  2. Wie viele Grundschüler werden 2025 einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben?
  3. Wie viele Plätze zur Ganztagsbetreuung werden 2025 in der Stadt Leipzig zur Verfügung stehen (Bestand und Neubau)?
  4. Welche Maßnahmen trifft die Stadt Leipzig, um im Jahr 2025 allen Grundschülern eine Ganztagsbetreuung gewähren zu können?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zu Frage 1:

Die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung liegen noch nicht vor. In Leipzig erhält jedoch bereits heute jedes Grundschulkind an einer kommunalen Schule auf Wunsch Hortbetreuung.

Zu Frage 2:

Im Schuljahr 2025/26 werden das voraussichtlich 23.700 Schülerinnen und Schüler an kommunalen Grundschulen sein.

Zu Frage 3:

Circa 23.700 Plätze werden zur Verfügung stehen.

Zu Frage 4:

Ob und welche Maßnahmen dann zu ergreifen sind, hängt von den zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Alle Grundschulen werden weiterhin mit ausreichend Hortplätzen geplant und gebaut.

Datenschutz und Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum

Anfrage:

Anlässlich der Ausführungen der Bürgermeisterin Dubrau in der Ratsversammlung am 19. November 2019 zur Kenntlichmachung von Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum im Themenstadtplan fragen wir an:

  1. Wer entscheidet über die Aufstellung der Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum?
  2. Wem liegen im Zusammenhang mit den durch die Stadt Leipzig im öffentlichen Raum aufgestellten Kameras
    • die systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge
      und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von
      dem Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen,
    • die Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der
      Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck,
    • die Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der
      betroffenen Personen (…) und
    • die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen,
      einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch
      die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis
      dafür erbracht wird, dass diese Verordnung eingehalten wird, wobei den
      Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und
      sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird,
    • im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung vor?
  3. Ist der Datenschutzbeauftragte in die Datenschutz-Folgenabschätzung involviert?

Antwort:

1. Wer entscheidet über die Aufstellung der Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum?

Die Entscheidung über die Aufstellung von Videokameras obliegt den Dezernaten, Ämtern und Eigenbetrieben, die im Rahmen ihrer Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts personenbezogene Daten verarbeiten. Bei verwaltungsgenutzten Liegenschaften wird grundsätzlich das Amt für Gebäudemanagement einbezogen, insbesondere bei Video­überwachungen, die in Wahrnehmung des Hausrechts erfolgen.

2. Wem liegen im Zusammenhang mit den durch die Stadt Leipzig im öffentlichen Raum aufgestellten Kameras

a) die systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von dem Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen,

b) die Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck,

c) die Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen (…) und

d) die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen, einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis dafür erbracht wird, dass diese Verordnung eingehalten wird, wobei den Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird,

im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung vor?

Die Dokumentation von Videoüberwachungen ist Aufgabe der Dezernate, Ämter und Eigenbetriebe, die im Rahmen Ihrer Aufgaben oder in Wahrnehmung des Hausrechts Videoüberwachungen durchführen.

Für Videoüberwachungen wurde noch keine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Soweit im Rahmen der Überprüfung von bestehender Verfahren die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung festgestellt wird, wird entsprechend der Orientierungshilfe des Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Datenschutz-Folgenabschätz­ung verfahren und die Datenschutz-Folgenabschätzung bis zum 25. Mai 2021 nachgeholt.

Obligatorisch ist diese bei der systematischen umfangreichen Überwachung öffentlich zu­gänglicher Bereiche (Art. 35 Abs. 3 Buchst. c DSGVO). Gemäß Erwägungsgrund 91 zur Datenschutzgrundverordnung stellt der Gesetzgeber auf eine „weiträumige Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche, insbesondere mittels optoelektronischer Vorrichtungen“ ab. Daneben können auch andere Umstände, die zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen führen, eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern. Nicht jede Videoüberwachung erfordert daher eine Datenschutz-Folgenabschätzung.

3. Ist der Datenschutzbeauftragte in die Datenschutz-Folgenabschätzung involviert?

Die Durchführung erforderlicher Datenschutz-Folgenabschätzungen ist den zuständigen Dezernaten und Ämtern übertragen. Der Datenschutzbeauftragten und das Informations­sicherheitsmanagmentteam sind gem. Nr. 3.2.1 Dienstanweisung Informationssicherheit und Datenschutz (DA Nr. 18/2019) zu beteiligen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Zurückstellung von Bauanträgen

Anfrage:

Bezugnehmend auf die Aufstellungsbeschlüsse Sozialer Erhaltungssatzungen in Teilen der Stadt Leipzig fragen wir an:

  1. Wie viele Bauanträge wurden seit Beschluss zur Einrichtung von Erhaltungssatzungen zurückgestellt?
  2. Wie viele davon würden zu einer CO2- Einsparung führen?
  3. Wie viele Tonnen CO2 könnten jährlich eingespart werden, wenn diese Maßnahmen umgesetzt würden?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es geht um die Zurückstellung von Bauanträgen in den Bereichen, wo der Stadtrat eine Aufstellung von Erhaltungssatzungen beschlossen hat. 

Zu Frage eins:

Seit den Aufstellungsbeschlüssen des Stadtrates wurden 50 Bauvorhaben geprüft und 24 zurückgestellt. Bei den anderen konnte die Möglichkeit auch durch Änderung ergriffen werden, dass diese Bauanträge ganz normal bearbeitet werden. 

Zu Frage zwei:

Die Zurückstellung gemäß § 15 BauGB bedeutet nicht, dass ein Bauvorhaben letztendlich nicht realisiert werden kann. Die Zurückstellung bedeutet nur, dass die Entscheidung über den Bauantrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, der gesetzlich verankert ist und nicht beliebig verlängert werden kann, herausgeschoben wird. Das ist maximal ein Jahr. Fragen zu einer CO2-Einsparung können nicht beantwortet werden, weil hier keine vergleichbare Datenerfassung und damit keine Auswertung möglich ist. 

Zu Frage drei:

Mit den vom Stadtrat beschlossenen Aufstellungsbeschlüssen zum Erlass der Erhaltungssatzung auf der Grundlage des Baugesetzbuches soll die Bevölkerungsstruktur bei Beseitigung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen trotzdem erhalten bleiben. Auf dieser Grundlage lässt sich der Ausstoß von CO2 nicht steuern. Die Verfolgung dieser Ziele ist mit der vorgenannten Rechtsgrundlage der Erhaltungssatzung beziehungsweise des Aufstellungsbeschlusses unabhängig davon nicht realisierbar. Das Thema ist aber natürlich zuerst Aufgabe der Stadt. – Danke schön. 

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Frau Dubrau! Wenn Sie das Merkmal CO2-Einsparung im Rahmen der Antragstellung nur mit Mühe erkennen können: Ist es dann möglich, im Rahmen der Antragstellung von Bauanträgen zu erkennen, ob eine energetische Sanierung Bestandteil des Bauantrages ist? – Das ist also erkennbar. Dann würde ich gerne nachfragen: In wie vielen dieser 24 Fälle, die zurückgestellt wurden, war denn eine energetische Sanierung Teil des Bauantrages? 

Bürgermeisterin Dubrau:

Das müsste ich prüfen. Das kann ich natürlich so nicht sagen. Ich muss aber ganz eindeutig sagen: Das Thema der Energiesparverordnung, die ja in diese Richtung geht, ist kein Thema, wonach ein Bauantrag zurückgestellt werden kann, sondern das gehört zu dem, was auf jeden Fall auch genehmigt wird. 

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Das war nicht die Frage. Ich kann verstehen, dass Sie die Zahl jetzt nicht präsent haben, deswegen würde ich Sie bitten, die Zahl nachzureichen. 

Bürgermeisterin Dubrau:

Ja, danke. Das mache ich. 

Handreichung für Bauträger zur Erlangung von Baurecht (HafüBazEvoB): Hintergrund, Personalressourcen und Gründe

Anfrage:

In der Antwort auf die Anfrage der Fraktion Freibeuter zum „Investorenleitfaden“ wird die Prüfung einer „Handreichung für Bauträger zur Erlangung von Baurecht“ (im weiteren: „HafüBazEvoB“) beschrieben. Ein vom Oberbürgermeister angekündigter „Investorenleitfaden“ ist hingegen nicht Gegenstand von Prüfungen oder Erarbeitungen.

Die Verwaltung führt als Grund für die Prüfung aus, dass „oft Unsicherheiten bestehen, welche Verfahrensschritte erforderlich sind, welche Gutachten benötigt werden und was zu welchem Zeitpunkt bezüglich Erschließung, Ausgleichsflächen, sozialem Wohnungsbau etc. in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart wird.“

Weiter wird beschrieben: „Insbesondere nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, wenn parallel zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet wird, kommt es teilweise zu Verzögerungen, da die Vorhabenträger erforderliche Voraussetzungen für ihre Vorhaben zur Erlangung des Baurechts noch nicht bearbeitet haben.“

Dies vorweg geschickt fragen wir mit Blick auf den Wohnungsbau in Leipzig an:

  1. Wie wird die aktuell in Prüfung befindliche „HafüBazEvoB“, die sich an Dritte richtet, die Prozesse zur Erlangung von Baurecht innerhalb der Verwaltung verbessern?
  2. Welche Maßnahmen hat die Stadt in den letzten 24 Monaten von „Investoren“ verlangt, die über gesetzliche oder kommunalrechtliche Mindestanforderungen hinausgehen?
  3. In welchem Umfang könnte die Reduzierung der in 2. genannten Forderungen die Baukosten senken?
  4. Ist angedacht, derartige Forderungen auch in der „HafüBazEvoB“ aufzumachen?
  5. Wenn 4. mit ja beantwortet wird: Auf welcher Grundlage passiert dies?
  6. Wenn 4. mit ja beantwortet wird: Wie setzt die Stadtverwaltung ihre über rechtliche Anforderungen hinausgehenden Forderungen durch?
  7. Wie viele neu begonnene Vorhaben hätte die „HafüBazEvoB“ in 2016, 2017, 2018 und bisher in 2019 insgesamt betroffen? Welche sind dies?
  8. Welche Probleme sind bei den in (7) genannten Vorhaben entstanden, die dazu führen, dass die Verwaltung Personalressourcen für die Erarbeitung der „HafüBazEvoB“ erwägt?
  9. Mit welchem Personalaufwand in welchen Ämtern/Sachgebieten rechnet der OBM für die Erarbeitung der „HafüBazEvoB“?
  10. Ist sicher gestellt, dass angesichts der immer wieder genannten Personalknappheit in allen Ämtern, die Bearbeitung laufender Vorhaben in mindestens dem gleichen Tempo und der gleichen Qualität trotz eventueller Erarbeitung der „HafüBazEvoB“ weitergeht und neue Projekte ebenso engagiert bearbeitet werden?
  11. Wenn 10. mit Ja beantwortet wird: Kann davon ausgegangen werden, dass derzeit ungenutzte personelle Ressourcen in den Ämtern bestehen, die für die Erstellung der „HafüBazEvoB“ genutzt werden? Warum werden die Kapazitäten nicht für die Beschleunigung laufender Vorhaben genutzt?

Anfrage im Allris

Antwort:

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet und von einer Einzelbeantwortung abgesehen, da der dafür notwendige Bearbeitungsaufwand Ressourcen in Anspruch nehmen würde, die nicht zur Verfügung stehen und der zu Lasten der Erledigung der verpflichtenden Verwaltungsaufgaben ginge.

Anknüpfend an die Beantwortung der ursprünglichen Fragestellung zur Handreichung für Investoren, ist die Schaffung von Transparenz für Partner aus der privaten Wirtschaft, die mit der Stadt gemeinsam Projekte entwickeln und realisieren wollen, Zielstellung der Handreichung.

Die Komplexität der Planung, der Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung, Erschließungsplanung, Eigentumsverhältnisse an Grundstücken, Nachweise über die wirtschaftliche Befähigung der privaten Partner zur Realisierung der Projekte und größtmögliche Sicherheit für die Stadt sind Anforderungen, die in jedem einzelnen Fall größerer Gebietsentwicklungen zu regeln sind. Auslöser waren in der Vergangenheit Probleme bei der Erarbeitung der städtebaulichen Verträge (Zeitverzögerungen durch fehlende vertiefende Gutachten und Planungen, die von den Vertragspartnern rechtzeitig hätten vorgelegt werden müssen).

Daher soll im gemeinsamen Interesse von Stadt und Vorhabenträger von Anfang an vermittelt werden, welche Anforderungen an die Planungen gestellt werden und zu welchem Zeitpunkt die Vorlage entsprechender Nachweise durch die Vertragspartner erbracht werden müssen, damit insbesondere die finanziellen Aufwendungen für Investoren kalkulierbar bleiben und ein Zeitablauf vereinbart werden kann.

Der erforderliche einmalige Aufwand zur Ausarbeitung einer Handreichung trägt langfristig zur Optimierung und damit Reduzierung von Arbeitszeit auch bei der Verwaltung bei, da eine verlässliche Grundlage für nachfolgende Projekte entsteht, auf die aufgebaut werden kann. Mit Blick auf laufende Planverfahren stellt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im Kontext zu Bebauungsplänen in Leipzig eher einen Regelfall dar, weshalb die Zusammenstellung der Planungen für jeden Einzelfall mehr Aufwand erzeugt, als zu Beginn der Verfahren eine Handreichung zu übergeben. Die Verwaltung arbeitet insoweit kontinuierlich an der Verbesserung der Abläufe, schafft intern Dienstanweisungen und ordnet damit Zuständigkeiten und Beteiligungsregeln als Geschäft der laufenden Verwaltung.

Diese internen Prozesse auf die Bedingungen zu erweitern, Partner der privaten Wirtschaft mit Blick auf den Wohnungsbau und dessen Folgeinvestitionen der technischen und der sozialen Infrastruktur frühzeitig einzubeziehen, wird als notwendig erachtet, wobei die Handreichung keine Maßnahmen von den Investoren verlangt, vielmehr Ihnen darstellt, was auf Grund des BauGB, der konkreten Planung und von Ratsbeschlüssen sowieso notwendig ist (u.a. Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, Sozialer Wohnungsbau). Insbesondere steht dabei der zeitlich mit dem Bebauungsplanverfahren korrespondierende Abschluss städtebaulicher Verträge gemäß § 11 BauGB mit seinen im Absatz 2 genannten Grenzen zwischen Leistung und Gegenleistung im Vordergrund.

Antwort im Allris

Nachfrage zur Anfrage die Datenbereitstellung an Google betreffend

Anfrage:

Zur Antwort auf die Anfrage der Fraktion Freibeuter die Datenbereitstellung an Google betreffend stellen wir folgende Nachfragen:

  1. Wie hoch sind die Kosten für die Schnittstelle zur Übermittlung der Echtzeitfahrdaten der LVB an Google?
  2. Könnte die Verfügbarkeit der Echtzeitinformationen Vorteile für Besucher der Stadt Leipzig bieten, welche keine Kenntnis der lokalen Online-Angebote haben?
  3. Welcher Preis wäre angesichts der Bestrebung zur Digitalen Stadt für eine solche Schnittstelle angemessen?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es geht um die Nachfrage zur Datenbereitstellung an Google. 

Zur Frage eins:

Die Bereitstellung von ÖPNV-Daten an Dritte wird aktuell durch den Mitteldeutschen Verkehrsverbund bearbeitet. Hierbei liegt der Fokus aktuell auf der Bereitstellung von Soll-Daten. Dieses Ziel wurde nach einem längeren Testzeitraum Anfang Dezember erreicht, und seitdem werden auch über Google Informationen zu dem ÖPNV-Angebot im MDV bereitgestellt. Für die Weitergabe von Echtzeitdaten an externe Systeme bedarf es einer weiteren Schnittstelle, die bezogen auf Google das entsprechende Format überträgt.

Darüber hinaus setzt die Nutzung dieser Daten eine vertragliche Vereinbarung mit den Verkehrsunternehmen voraus, die bisher seitens Google noch nicht angefragt wurde. Da bisher auch noch keinen anderen Unternehmen außerhalb des ÖPNV eine Nachfrage dazu vorliegt, wurden bisher keine Projektkosten für diese Schnittstelle ermittelt. Der Austausch der Echtdaten zwischen den Verkehrsunternehmen selbst erfolgt dagegen auf der Basis eines Standards des Verbandes der deutschen Verkehrsunternehmen und benötigt keine besondere Schnittstelle. 

Zu Frage zwei, Kunden des ÖPNV:

Ein hohes Maß an Informationen für die Nutzung von Verkehrsmitteln bereitzustellen, ist natürlich erklärtes Ziel der Verkehrsunternehmen. Das betrifft nicht nur die Soll- und Echtzeitfahrplandaten, sondern auch zum Beispiel den Ticketerwerb und Informationen rund um Verkehrseinschränkungen. Um dieses Ziel zu erreichen, stellen die Verkehrsunternehmen im mitteldeutschen Verband verschiedene Auskunftssysteme wie „EasyGo“, „Leipzig Mobil“, „INSA“ und die in Kürze startende Verbindungsauskunft an stationären Fahrausweisautomaten der LVB bereit. Eine reine Bereitstellung von Echtzeitdaten an Google wird diesem Ziel dagegen im adäquaten Maße gerecht. Im Rahmen des Projekts „Mobility Inside“ entwickelten die Unternehmen des VDV zudem aktuell eine deutschlandweite Auskunft und Ticketplattform.

Ich denke, das ist eigentlich das wichtigste: eine deutschlandweit einheitliche Plattform zu haben. Ziel dieser Plattform ist es, Kunden des ÖPNV deutschlandweit den Zugang zu ÖPNV-Verbindungsauskünften mit Echtzeitdaten und die Möglichkeit des direkten Ticketerwerbs zu geben. Die LVB nimmt dabei als eine der zehn Gründungsgesellschaften dabei eine Vorreiterrolle ein. Auf diesem Weg wird das Ziel für die Kunden erreicht, ohne Kenntnis von regionalen Online-Angeboten und Zugang zu allen relevanten ÖPNV-Angeboten zu erhalten. Ich denke mal, das ist der richtige Weg. – Danke schön. 

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

In der Beantwortung der ursprünglichen Frage wurde dem Stadtrat mitgeteilt, dass eine Echtzeitübermittlung an Google nicht erfolgt, weil die Schnittstelle, die man dafür benötigt, zu teuer sei. Das war Ihre Antwort in der letzten Ratsversammlung. Sie sind Oberbürgermeister. Jemand hat diese Antwort also in Ihrem Namen abgegeben. Heute erfährt der Stadtrat nun, dass die Projektkosten für die Schnittstelle gar nicht ermittelt wurden. Meine Frage, Herr Oberbürgermeister, ist: Wie können Sie oder Ihre Mitarbeiter wissen, dass die Schnittstelle zu teuer ist, wenn man die Kosten noch nicht ermittelt hat?

Bürgermeisterin Dubrau:

Also wir wissen, dass das auf jeden Fall sehr teuer ist, aber Sie haben ja jetzt nach dem ganz konkreten Wert gefragt.  Ich hatte aber vergessen, sorry, die Frage drei zu beantworten. Hierzu ist zu sagen: Der zu bewertende Preis einer solchen Schnittstelle ergibt sich aus den Kosten der reinen Investition, der technischen Realisierung und den laufenden Betriebskosten eines solchen Systems. In Anbetracht der Tatsache, dass bisher auch gar keine Anfrage Dritter vorliegt, wurden hierzu keine ganz konkreten Umsetzungs- und Betriebskosten ermittelt. Dazu wäre nach Erstellung eines entsprechenden technischen Lastenheftes die Durchführung eines Vergabeverfahrens erforderlich. Erst nach dem Vergabeverfahren könnten wir Ihnen die konkreten Kosten benennen.

Wir haben aber natürlich auch in anderen Städten gefragt, was in etwa ein solches Projekt kostet. Deshalb die Aussage: Es ist sehr teuer. Wenn es aber nicht einmal jemand anfragt, wird ein solcher Vorgang natürlich auch nicht durchgeführt. Ich denke mal, dieses Thema, an dem derzeit gearbeitet wird, und insbesondere das neue deutschlandweite System, sollte für die Benutzer einen sehr, sehr großen Sprung in die Zukunft bringen. 

Oberbürgermeister Jung:

Danke schön, Frau Dubrau. Es sei mir ein Bonmot gestattet: Ein kluger Mann hat gesagt: Die Daten sind das Uran des 21. Jahrhunderts. Insofern sind wir, meine ich – da schaue ich einmal Herrn Middelberg an -, sind wir sehr, sehr gut beraten, sehr vorsichtig mit der Herausgabe von Daten umzugehen. 

Umsetzung der Sofortmaßnahmen nach Ausrufung des Klimanotstandes

Anfrage:

Der Stadtrat hat am 30. Oktober 2019 den Oberbürgermeister beauftragt, den Klimanotstand auszurufen.

Auf Vorschlag der Fraktion Freibeuter hat der Stadtrat darüber hinaus die in Folge der Ausrufung eines Notstandes erforderlichen CO2-reduzierende Sofortmaßnahmen, wie das Verbot der Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger und das Verbot von Dienstfahrten in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger, ergänzt.

Wir fragen hierzu an:

  1. In welchen Bereichen der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der kommunalen Beteiligungsunternehmen ist der Beschluss noch nicht umgesetzt?
  2. Bis wann erfolgt die Umsetzung des Beschlusses?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Oberbürgermeister Jung:

Die Freibeuter fragen, und ich gestatte mir, selbst zu antworten.  Der Beschluss wird umgesetzt. Das ist die erste und wichtige Antwort, Herr Morlok. Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Freibeutern, liebe Stadträte: Der Beschluss wird umgesetzt, obwohl er natürlich noch große, große Unsicherheiten und Unklarheiten hat. Zur Wahrheit gehört auch, dass der Teufel im Detail steckt, wie Sie wissen. Der Stadtrat hat beschlossen, den Klimanotstand auszurufen, und das bedeutet für uns, dass wir die globalen Herausforderungen in der Tat für uns annehmen, und wir hier für uns auf der lokalen Ebene versuchen, der Klimaanpassung und dem Klimaschutz gerecht zu werden. 

Dann sind wir beim Thema Dienstreisen: Unser Grundsatz ist, dass Dienstreisen zukünftig mit Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotoren gemacht werden sollen. Dem fühlen wir uns verpflichtet; er ist aber im Detail natürlich nicht von heute auf morgen umsetzbar ist. Ich muss Ihnen nicht erklären, dass ein Feuerwehrauto der Stadt Leipzig nach den Brandschutzbestimmungen in Deutschland kein Elektroauto sein dürfte. Ich brauche Ihnen auch nicht zu erklären, dass ein Kind im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gegebenenfalls eine Einrichtung aufsuchen muss, die man nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Es gibt also viele, viele Aspekte im Einzelnen, die genau bedacht werden müssen.  Der Beschluss – so wunderbar er sich liest – ist im Detail natürlich ungeheuer kompliziert.

Ich habe es sofort in unserer eigenen Verwaltung veranlasst, dass wir Dienstfahrten innerhalb und außerhalb mit Pkw mit Verbrennungsmotoren so weit wie möglich vermeiden. Bei der Abwägungsentscheidung werden in der Tat organisatorische, finanzielle und zeitliche Gesichtspunkte betrachtet, um dann zu einer Entscheidung zu kommen. Bei Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften innerhalb des Stadtgebiets besteht das Genehmigungserfordernis im Einzelfall.

Normalerweise braucht man in der Tat für eine Flugreise oder einen Pkw mit Verbrennungsmotor die Genehmigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.  Das heißt aber auch, dass wir die jetzt vorliegende Dienstanweisung überarbeiten müssen. Wir sind dabei. Ich denke, dass wir im ersten Quartal 2020 die jetzt gültige Dienstanweisung verändert und überarbeitet haben werden. Der Kollege Hörning und die anderen Kollegen sind in einem regen Diskussionsprozess, sodass ich Ihnen dort auf jeden Fall dieses Signal geben kann. 

Zweitens: Wir möchten Ihnen gerne eine Informationsvorlage zureichen, wo wir Ihnen noch einmal ausführen möchten, wie wir den Beschluss versuchen zu leben – realistisch, pragmatisch, aber dennoch den Zielen verpflichtet.  Drittens: Ich habe selbstverständlich alle Unternehmen der Stadt Leipzig – auch die Beteiligungsunternehmen – angeschrieben und Sie gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf diesen Beschluss einzugehen. Ich kann Ihnen sagen: Alle direkt betroffenen Beteiligungsunternehmen haben sich rückgemeldet und sind intensiv in der Diskussion und der Prüfung möglicher Maßnahmen zur zielorientierten Umsetzung. Zur Wahrheit gehört aber auch: Auch das ist nur bedingt möglich.

Um Beispiele zu nennen: Denken Sie an die Stadtreinigung; denken Sie an die Fahrzeuge, die wir bei den Wartungen der LVB brauchen. Hier geht es immer um die Erfüllung des jeweiligen Unternehmenszwecks, der natürlich nicht durch die Sofortmaßnahmen eingeschränkt werden darf, wie Sie sich vorstellen können. Ich gebe Ihnen ein anderes Beispiel: Ein Vergabeverfahren, das zurzeit läuft, kann nicht aufgehoben werden, weil die Beschaffungsvorgänge gegebenenfalls schon juristische Folgen haben können. Das heißt, wir sind in einer intensiven Diskussion. Es gibt in der Tat, wie der Kollege Hörning ausgeführt hat, eine sehr, sehr intensive Befassung von der LVV – ich sehe die Kollegen, die unter uns sitzen – bis hin zur LVB oder anderen Unternehmen. Sie können sicher sein, dass wir dem Thema die nötige Aufmerksamkeit geben. Sie werden über den laufenden Prozess informiert, und ich denke, dass wir im ersten Quartal 2020 deutlicher und klarer die jeweiligen Ausnahmen und Möglichkeiten diskutiert haben.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister, es ist sicherlich nachvollziehbar, dass umfangreiche Änderungen auch eine gewisse Vorlaufszeit benötigen. Angesichts der Tatsache, dass es sich hier um einen Notstand handelt, ist natürlich ein besonders schnelles Handeln erforderlich. Ich denke, dass in dem Beschluss auch impliziert ist, dass der Erstellung des Konzeptes gegenüber anderen Tätigkeiten in der Verwaltung Priorität einzuräumen ist, sonst hätte man es ja nicht als Notstand bezeichnet. Es kann also nicht sein, dass es genauso wie das Normale abgearbeitet wird, sondern es muss schon als die prioritäre Maßnahme im Umsetzungsprozess der Verwaltung verstanden werden. Andernfalls macht – da geben Sie mir sicherlich recht – die Bezeichnung „Notstand“ in dem Zusammenhang relativ wenig Sinn, wenn diese von Ihnen angekündigten Konzepte nicht prioritär erstellt werden. – Ich habe gefragt, ob man mir recht gibt, wenn ich sage, dass es keinen Sinn macht, das als Notstand zu bezeichnen, wenn man diese Dinge dann nicht prioritär behandelt. Dann braucht man es nicht als Notstand zu bezeichnen.  

Als weitere Frage: Ich kann nachvollziehen, dass es mit der Abgrenzung der Dienstfahrten, was man nun tatsächlich darunter verstehen möchte oder aus guten Gründen nicht darunter versteht, schwierig ist. Der Beschluss beinhaltete ja aber auch eine Aussage, dass diese entsprechenden Fahrten, sofern sie mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor betrieben werden, hinsichtlich des CO2-Ausstoßes zu kompensieren sind. Bezüglich dieser Sache ist klar: Es ist zu kompensieren, und zwar alle, die da getroffen werden. Meine Frage ist: Ist dieser Beschlussteil umgesetzt? Denn wenn man es nicht durch ein Elektromobil ersetzen kann, muss man es eben kompensieren. Haben Sie dies umgesetzt? In welchen Bereichen haben Sie es gegebenenfalls noch nicht umgesetzt? 

Oberbürgermeister Jung:

Ich fange einmal mit der zweiten Frage an:

In der Tat haben wir ja, wie Sie wissen, eine Dienstanweisung gültig, dass Flugreisen im Hinblick auf die CO2-Auswirkungen in einen Klimafonds eingespeist werden. Das ist vollzogen. Und wir arbeiten auch gerade an der aktuellen Dienstanweisung, dass wir auch Fahrten mit Verbrennungsmotor in einen solchen Fonds einspeisen. Wir diskutieren gerade auch den Einstiegspreis. Für diesen werden wir uns – das kann ich Ihnen ganz offen sagen – auf den Preis einigen, den die Bundesregierung jetzt zum Klimaschutzprogramm besprochen hat. Da gehen wir ganz bewusst, um auch Ausgleichsmöglichkeiten zu haben, in einen etwas höheren Preis hinein. Das wird Gegenstand der Informationsvorlage sein. Auch heute sind wir aber schon in der Lage, auszurechnen, wie die CO2-Belastung aufgrund unserer fossilen Nutzung gegebenenfalls abgerechnet werden kann. 

Bei den Beteiligungsunternehmen wird das Thema selbstverständlich auch aufgerufen. Da gibt es je nach Branche aber auch ganz unterschiedliche Antworten. 

Zur Frage eins:

Ich will jetzt nicht noch einmal die Debatte vom letzten Mal aufmachen, aber was auch im Hinblick auf die Außenwirkung wichtig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir haben hier nach langer Diskussion den Begriff „Klimanotstand“ genutzt, nicht, weil wir ihn mit der Notstandsgesetzgebung vergleichen wollen, und auch nicht, weil wir meinen, die Stadt Leipzig sei in einem Notstand. Sondern weil wir deutlich und symbolhaft klarmachen wollen, dass die Erde in einer Notstandssituation ist, in der wir uns verpflichtet fühlen, dem im Rahmen unserer Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Klar ist das dann eine Priorität, die aber immer mit der Erfüllung der Aufgaben, der Wirtschaftlichkeit und zeitlichen Fragen abgewogen werden muss. 

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn der Kollege Klitschko aus Kiew, unserer Partnerstadt, mich anruft und dringend darum bittet, dass jemand aus der Stadtverwaltung ihn bei stadtplanerischen Prozessen in der Stadt unterstützt, weil derzeit in der Ukraine sehr heftig diskutiert wird, zentrale Regierungsanordnungen im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltung zu unterlaufen, dann kann ich den Kollegen nicht mit einem Bus Kiew schicken, um dort zu helfen, sondern der muss  ein Flugzeug nutzen. Das ist, glaube ich, immer abzuwägen, wie wir uns da aufstellen. Ich kann sonst auch das Referat Internationale Beziehungen in ihrer Tätigkeit nicht einstellen. Kurzum: Es sind tausend Dinge zu bedenken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und ich bitte Sie, dass Sie uns das Vertrauen geben, dass wir das im Rahmen dessen, was wir verantworten können, auch tun.