Fensterputz im Rathaus: eine Transparenzsatzung soll her

Die Fraktion Freibeuter beantragt, dass sich die Stadt Leipzig freiwillig dem Sächsischen Transparenzgesetz verpflichtet. Eine entsprechende Satzung soll der Oberbürgermeister ausarbeiten und dem Stadtrat vorlegen. Der Antrag wird im März in die Beratungen der Fachausschüsse verwiesen.

Sascha Matzke (FDP) sieht dabei auch die Fortschritte, die die Stadt macht: “Leipzig ist bereits jetzt ein großes Vorbild bei der Veröffentlichung von Informationen. Die Leipzigerinnen und Leipziger können dem Oberbürgermeister Anfragen in der Ratsversammlung stellen  und nutzen das auch. Die Stadt hat aktuell eine Informationsfreiheitssatzung. Das Sinnbild der gläsernen Verwaltung steht Leipzig gut zu Gesicht. Der nächste Schritt ist nun, sich dem neuen Transparenzgesetz anzuschließen. Das sollte nur noch ein Fensterputz sein.”

Das Sächsische Transparenzgesetz stellt fest: Transparenz und Offenheit sind Leitlinien für das Handeln der Verwaltung. Was einfach klingt, kann viel Arbeit machen. Der Anspruch an eine moderne Verwaltung ist hoch. Doch er ist verbunden mit wichtigen Rechten der Bürgerinnen und Bürger.

Ute Elisabeth Gabelmann (PIRATEN) betont die Hintergründe zur Satzung: “Die Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit und der Gründe für eine Nichtöffentlichkeit ist mühsam und anspruchsvoll. Doch wir müssen diesen Weg gehen. Der Bürger soll der Verwaltung nicht ausgeliefert sein, sondern die Verwaltung soll im Sinne der Bürger handeln. Es ist wichtig, dass das Handeln der Verwaltung nachvollziehbar ist und dass man im Zweifel auch nachfragen kann, wenn etwas unklar geblieben ist. Man muss auch die Rechtmäßigkeit bestimmter Vorgänge anzweifeln dürfen. Auch das gehört zu einer lebendigen Demokratie.”

Transparenzsatzung für Leipzig

Anhörungsverfahren

Antrag:

  1. Die Stadt Leipzig ist transparenzpflichtige Stelle im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes. Die entsprechende Satzung wird dem Stadtrat bis zum 30.09.2023 vom Oberbürgermeister zur Beschlussfassung vorgelegt.
  2. Sie kommt dabei sowohl der Veröffentlichungspflicht als auch der Informationspflicht nach. Für die von der Veröffentlichungspflicht betroffenen Dokumente wird dem Stadtrat bis 30.06.2025 eine vollständige Übersicht der zu veröffentlichenden Dokumente zum Beschluss vorgelegt, aus der hervorgeht geht, welche Redundanzen zu bereits veröffentlichten Unterlagen bestehen.
  3. Zur Umsetzung wird die Transparenzplattform nach Sächsischem Transparenzgesetz verwendet.
  4. Berechtigte Antragsteller/-innen sind Einwohner/-innen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Leipzig und juristische Personen mit Sitz in Leipzig.

Begründung:

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Sächsische Transparenzgesetz ermöglicht die Anwendung des Gesetzes durch die Kommune, wenn diese sich freiwillig per Satzung als transparenzpflichtige Stelle verpflichtet.

Die Anwendung des Transparenzgesetzes findet ihre Grenzen in den entgegenstehenden schutzwürdigen öffentlichen und privaten Interessen. An verschiedenen Stellen des Sächsischen Transparenzgesetzes sind entsprechende Schutzmechanismen eingearbeitet. Darüber hinaus gelten die höherrangigen Gesetze. Für personenbezogene Daten gelten hierfür maßgeblich die DSGVO sowie das BDSG. Eine Veröffentlichung von schutzbedürftigen Daten, deren Transparenzanspruch nicht die Schutzwürdigkeit überwiegt, ist daher rechtlich ausgeschlossen.

Die Veröffentlichungspflicht nach Sächsischem Transparenzgesetz besteht erst mit Errichtung der Transparenzplattform bzw. nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes. Die Verwaltung schätzt den zeitlichen Aufwand für den Organisationsprozess zur Umsetzung in der Transparenzplattform auf zwei Jahre, sodass von einem pünktlichen Einpflegen der Daten zum Start der Plattform ausgegangen werden kann. Bis zum 30.06.2025 sollen daher die erforderlichen Schritte gegangen werden, um dies so umzusetzen.

Da Leipzig bereits sehr viele die Leipzigerinnen und Leipziger betreffende Dokumente veröffentlicht und dauerhaft zur Verfügung stellt, entsteht dabei eine Redundanz. Die Veröffentlichung von Beschlüssen erfolgt bereits über das Ratsinformationssystem. Darüber hinaus gibt es auf der Webseite der Stadt und ihren Unterseiten bereits sehr viele Informationen, unter anderem auch zu statistischen Daten und dem Haushalt. Zur konkreten Umsetzung der Veröffentlichungspflicht in der Kommune steht der Gesetzgeber des Sächsischen Transparenzgesetzes den Kommunen zur Seite. Die zu veröffentlichenden Dokumente können also bis zum Start der Plattform zusammengestellt und bewertet werden. Diese Zusammenstellung soll Gegenstand der Beratung des sich dann im Amt befindlichen Stadtrates sein, der darüber befinden soll, ob und wieweit die Veröffentlichungspflichten in über die Transparenzsatzung eingeschränkt werden sollen.

Die Mindereinnahmen aufgrund der Kostenfreiheit für Anträge bis 600,00 Euro sind sehr gering. Im Jahr 2021 wurden 23 Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung gestellt. Die Gebührentabelle sah für die Beantwortung von Anfragen Gebühren von 5 € bis 100 € vor.

Mit der aktuellen Bearbeitungszeit von durchschnittlich 25,5 Tagen für Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung liegt Leipzig innerhalb des zeitlichen Rahmens des Sächsischen Transparenzgesetzes. Demnach sollen die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats bereitgestellt werden. Sollte dies bei eingereichten Anträgen nicht möglich sein, kann diese Frist angemessen verlängert werden. Dies entspricht grundsätzlich der Regelung der Informationsfreiheitssatzung.

Die Antragsberechtigung soll sich auf natürliche und juristische Personen Leipzigs beschränken, um die Verpflichtung zur Beantwortung automatisierter an alle Kommunen versendete Sammelanfragen auszuschließen.

Status:

Der Verwaltungsstandpunkt wurde in der Ratsversammlung am 14.06.2023 einstimmig beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris 

Abstand um das Denkmal 17. Juni 1953

Antrag:

Um das Denkmal für den Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der DDR in Leipzig im Salzgässchen hinter der Alten Handelsbörse wird vom Marktamt bei der Planung von Märkten und Veranstaltungen ein Abstand von zwei Metern beachtet.

Begründung:

Das Denkmal für den Volksaufstand am 17. Juni 1953 besteht in Form zweier in den Boden eingelassener symbolischer Panzerspuren und einer Gedenktafel. Aufgrund der prominenten Lage und der Beschaffenheit des Denkmals herrscht an Markttagen und auch zu anderen Veranstaltungen reger Betrieb am und auf dem Denkmal. Eine Würdigung des Denkmals ist dabei allerdings teilweise unmöglich. Die Aufstellung von markt- bzw. veranstaltungsbezogenen Bauten erfolgt in unmittelbarer Nähe des Denkmals. Teilbauten werden zudem auch auf dem Denkmal platziert. Die Stadt soll daher bei der Planung und Aufstellung im Salzgässchen Sorge dafür tragen, dass um das Denkmal herum ein angemessener Freiraum verbleibt.

Status:

Der Verwaltungsstandpunkt wurde in der Ratsversammlung im Mai einstimmig beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Klima-Kleber Stadt Leipzig

Die Berliner Straße wird umge-baut. Die Stadtverwaltung schreibt dazu, dass es “in den kurzen Zeiträumen der mor-gendlichen Spitzenstunde zu Rückstauerscheinungen in der Berliner Straße kommen“ wird. Diese Aussicht scheint schier untertrieben. Man versetze sich in die Lage eines Pendlers, der dort im Stau stehen wird. Oder in die Lage eines Zustellers, der seine Waren nicht auslie-fern kann, weil die Straße ein-spurig ist und er nicht auf dem Radweg parken darf. Dass trotzdem irgendwer auf dem Radweg parken wird, ist jetzt schon klar. Das nimmt man offenbar in Kauf. Eine bereits jetzt stark ausgelastete Straße wird weiter eingeschränkt, noch bevor Alternativen ge-schaffen und etabliert werden konnten. Die Verkehrswende muss alle Verkehrsteilnehmer mitnehmen, auch den motori-sierten Verkehr. Egal wie sich die Situation dieses Teils des Verkehrs entwickeln wird, der Kraftverkehr wird im Stau ste-hen. Die Stadt klebt sich selbst auf der Straße fest. Die Frakti-on Freibeuter konnte die Re-duzierung auf zwei Fahrspu-ren nicht verhindern, wird sich aber weiterhin hartnäckig für eine pragmatische und ver-nünftige Verkehrspolitik ein-setzen. Nutzen Sie die Mög-lichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregun-gen per E-Mail an: in-fo@freibeuterfraktion.de.

Sascha Matzke, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 25. Februar 2023

Verkehrschaos hausgemacht

Auf Leipzigs Straßen steht man im Stau. Mit dem Auto kommt man nicht voran. Handwerker und Pflegedienste finden keinen Parkplatz. Was läuft da schief?

Der Stadtrat hatte einstimmig das Nachhaltigkeitsszenario beschlossen. Mit neuen ÖPNV-Angeboten und einem Ausbau des Radwegenetzes sollten die Autofahrer zum Umstieg bewogen werden. Dabei geht es doch um den Verkehr vom Stadtrand ins Zentrum und zurück. Vom Rathaus zum Hauptbahnhof fährt schon heute kaum jemand mit dem Auto.

Was macht aber der OBM? Radwege auf dem Promenadenring und in der Innenstadt. Keine neuen Buslinien in die Randgebiete, keine neuen Straßenbahnlinien, keine Radschnellwege. Welcher Autofahrer aus Baalsdorf lässt sein Auto wegen der grünen Streifen im Stadtzentrum stehen? Hat der OBM das nicht kapiert und hat keine Ahnung von Verkehrspolitik? Oder hat er den Konsens in der Verkehrspolitik auf dem Altar seiner Wiederwahl geopfert und muss vielleicht mit grünen Symbolstreifen Zusagen für den Rückzug der Kandidatinnen der Linken und Grünen einlösen? Sonst säße wohl heute Sebastian Gemkow auf seinem Platz.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de

Sven Morlok, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 15. Februar 2023

Digitale Agenda ohne Strategie

Der Stadtrat beauftragte gestern den Oberbürgermeister, endlich eine Strategie für die “Digitale Agenda” zu entwickeln. Das von der Verwaltung vorgelegte Papier war nur eine Broschüre, in der einige Projekte erläutert wurden. Ein ganzheitliches Konzept wurde nicht deutlich. Die Freibeuter besserten deshalb mit einem Antrag nach.

Fraktionsvorsitzender Ute Elisabeth Gabelmann (PIRATEN) präzisiert: “So eine Strategie muss klarmachen, dass öffentliche Daten den Bürgern gehören, private Daten zu schützen sind, Informationen barrierefrei angeboten und abgeholt werden. Aussagen dazu fehlen im Papier völlig. Dass man Fachbegriffe wie Open Data, Open Access und Open Source vermeiden wollte, ist verständlich. Es zeugt aber nicht von Detailtiefe. Wir fordern Nachbesserung, um hier die politischen Leitlinien für eine zeitgemäße Stadtverwaltung zu beschließen. Die Stadt hat jetzt bis Ende des Jahres Zeit, ihre Hausaufgaben nachzuholen.”

Die Stadtverwaltung benennt die Digitale Agenda als “strategischen Überbau” für Digitalisierung, räumte aber ein, dass es eine verkürzte Version eines umfangreicheren internen Strategiepapiers ist.

Sascha Matzke (FDP) moniert als fachlich zuständiger Stadtrat: “In der Agenda, also der Broschüre zur Öffentlichkeitsarbeit, steckt viel Mut zur Lücke. Die Projekte darin können wir guten Gewissens zur Kenntnis nehmen. Was aber fehlt, ist der strategische Überbau. Es kann nicht sein, dass Stadträten nur eine verkürzte Version interner Papiere vorgelegt wird, über die wir dann befinden sollen. Wichtige Aspekte wie ein Sicherheitskonzept werden nur angerissen. Deshalb kann das nur ein erster Aufschlag sein.”

Die Stadtverwaltung hat nun bis Ende des Jahres Zeit, ihre Überlegungen und Vorhaben strategisch einzuordnen und mit einem roten Faden nachvollziehbar zu machen.

Ohne Verbrennungsmotor keine Wohltaten für die Leipziger

Ohne Verbrennungsmotor keine Wohltaten für die Leipziger

Der Leipziger Haushalt ist beschlossen. Die Mehrkosten, die der Stadtrat mit seinen zusätzlichen Beschlüssen verursacht hat, werden hauptsächlich von der gestiegenen Gewerbesteuer getragen. Der Finanzbürgermeister rechnet mit 55 Millionen Euro Mehreinnahmen. Daher stimmte die Fraktion Freibeuter dem Haushalt zu.

Sven Morlok (FDP), stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt: “Die Leipziger Gewerbesteuer ist nicht gleichmäßig auf viele Zahler verteilt, sondern stammt von einzelnen, besonders ertragsstarken Unternehmen aus der Automobilindustrie. Dieses sogenannte „Klumpenrisiko“ bedeutet letztlich: Die Umsetzung der grünen Ideen hängt am Erfolg des Verbrennungsmotors. Die linken Blütenträume gehen nur in Erfüllung, wenn es genug Menschen gibt, die sich Luxuskarren leisten können. Wie verlogen ist denn das?!”

Der diesjährige Haushalt hält nur aufgrund einer Ausnahmeregelung. Zehn Millionen Euro fehlen, um regulär genehmigungsfähig zu sein. 50 Millionen Euro Mehrausgaben gehen direkt auf das Konto des Stadtrats aufgrund von beschlossenen Änderungsanträgen.

Auch das birgt laut Morlok Risiken: „Wer bei seinen vielen Sonderwünschen auf die Spitzenzahler der Gewerbesteuer vertraut, begibt sich aber über kurz oder lang in große Abhängigkeit. Wenn zahlungskräftige Gewerbe plötzlich ausfallen, können soziale Zusatzangebote nicht weitergeführt werden. Über den Haushalt entscheidet zwar der Stadtrat. Über Haushaltssperren jedoch entscheidet der Kämmerer. Dessen Rotstift wird dann richtig wehtun.”

Leipzig ist Standort mehrerer großer deutscher Autohersteller. Aufgrund deren höherer Gewinne profitiert die Stadt direkt.

Morlok verwies in der Debatte auch darauf, dass bei den Personalausgaben lediglich eine Tarifsteigerung von 2 Prozent eingeplant ist. Bei Personalausgaben von über 500 Millionen Euro pro Jahr führt jedes Prozent mehr zu einer zusätzlichen Deckungslücke von 10 Millionen Euro im beschlossenen Doppelhaushalt.

Repräsentativer Stadtrat

Die Demokratie auf kommunaler Ebene ist auf die ehrenamtliche Arbeit der Stadträte angewiesen. Der Zeitaufwand für einen Mandatsträger hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Das wirkt sich negativ auf das Familien- und Berufsleben aus. Da die Arbeit in der Regel die einzige Einnahmequelle ist, müssen sich viele zwischen Familie und Ehrenamt entscheiden. Es ist schade, wenn man 1-2 Stunden später als geplant nach Hause kommt und das eigene Kind nicht mehr ins Bett bringen kann. Mehrere Stadträte haben alleine in dieser Wahlperiode ihr Mandat niederlegen müssen, weil sie es nicht mit ihrem Beruf und ihrer Familie vereinbaren konnten. Ich habe mich deswegen gefreut, dass dieses Problem diskutiert wurde und wir im Kompromiss mit allen Fraktionen ein gutes Ergebnis finden konnten. Das Konzept ist nicht allumfassend. Die Frage der Vereinbarkeit zwischen Ehrenamt und Beruf ist noch ungeklärt. Auch zu diesem Thema soll sich die Verwaltung Gedanken machen. Aber was wir beschlossen haben ist der erste Schritt und der richtige Schritt hin zu einer Demokratie, die unsere lebendige Gesellschaft abbilden sollte – eine Gesellschaft, die gleichberechtigt und repräsentativ ist.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 28. Januar 2023

Einschränkung des Betriebs der Kleintierklinik der Universität Leipzig

Anfrage:

Die Kleintierklinik der Universität Leipzig hat überregionale Bedeutung als Maximalversorger und Notdienst mit einem Einzugsbereich von bis zu 200 km. Aufgrund schwerwiegender Personalkürzungen ist diese Notfallversorgung ab 1. Februar 2023 unter der Woche nach 15:30 Uhr bzw. an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr möglich. Die jetzt nachrangig Versorgungspflichtigen niedergelassenen Tierärzte können ebenfalls aufgrund Personalmangels und gesetzlicher Regelungen wie dem Arbeitszeitgesetz die entstehende Lücke nicht übernehmen. Zudem sind niedergelassene Tierärzte oftmals nicht auf Spezialfälle ausreichend vorbereitet oder die Praxisräume ausgestattet.

Haustiere gehören ebenso wie Familienmitglieder und Freunde zu einem stabilen sozialen Umfeld und sind für viele Menschen ein wichtiger Anker im täglichen Leben. In der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Gesamtsituation in der sich viele aufgrund der sich häufenden Krisen verunsichert, ängstlich und wenig zuversichtlich fühlen, können diese zur seelischen und körperlichen Gesundheit beitragen. Die die nun drohende Situation, sein Haustier im eingetretenen Notfall nicht angemessen versorgen lassen zu können (sogenannter “Pütti-Effekt”) gilt es abzuwenden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Welche konkreten Maßnahmen (jenseits von Appellen) kann die Stadt Leipzig bis zu einer Lösung auf Landesebene ergreifen, um eine klinische Notfallversorgung von Kleintieren auch wochentags nach 15:30 Uhr sowie an den Wochenenden und Feiertagen sicherstellen zu können?
  2. Welche kommunalen Ressourcen können kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, um die Versorgungssituation zu stabilisieren?
  3. Wann können die unter 1. und 2. erfragten Mittel greifen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Stadt Leipzig ist nicht zuständig.

Die Universität Leipzig und somit auch die Veterinärmedizinische Fakultät mit ihrer Kleintierklinik untersteht dienstrechtlich dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Für die Stadtverwaltung besteht in der Angelegenheit keine Zuständigkeit und auch keine Möglichkeit, Einfluss auf die dienstrechtlichen oder personalrechtlichen Belange der Universität Leipzig zu nehmen.

Ebenso zählt es nicht zu den Aufgaben der Stadt Leipzig, Notfalldienste zur Behandlung von Tieren privater Tierhalter anzubieten oder die Notdienste der praktizierenden Tierärzte zu organisieren oder zu regeln. Insoweit ist die Stadtverwaltung Leipzig auch nicht gehalten, etwaige Ressourcen für Notfallbehandlungen in personeller oder ausstattungstechnischer Hinsicht vorzuhalten.

Die praktizierenden, niedergelassenen Tierärzte in Sachsen, so auch die der Stadt Leipzig, werden gemäß der Sächsischen Berufsordnung verpflichtet, Notfalldienste zu leisten.  Die praktizierenden Tierärzte in der Stadt Leipzig regeln und gestalten daher die Notdienste selbst.

Die Tierarztpraxen in Leipzig haben aufgrund der Einschränkung von Notfallbehandlungen durch die Kleintierklinik der Universität Leipzig bereits reagiert und bieten aktuell in wechselnden Praxen die Notfallversorgung im Anschluss an die täglichen Sprechzeiten an Wochentagen in der Zeit von 19-8 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen einen 24-Stunden-Dienst an. Hierzu existiert eine zentrale Notrufnummer, die auf der Internetseite www.notdienst-tierarzt-leipzig.de publiziert ist und den Kontakt zur diensthabenden Praxis herstellt. Die Kleintierklinik hat auf ihrer Homepage die Patientenbesitzer von der geänderten Situation in Kenntnis gesetzt und auf die Notrufnummer verwiesen.

Die Notfallversorgung ist damit insoweit sicher gestellt.

Zur Frage 2:

Die Stadt Leipzig ist nicht zuständig.

Da für die Stadt Leipzig keine Zuständigkeit besteht (s. Antwort unter 1.), ist die Stadtverwaltung Leipzig auch nicht gehalten für tierärztliche Behandlungen Ressourcen vorzuhalten. Wie in Antwort zu 1. dargelegt, stellen die praktizierenden Tierärzte in der Stadt Leipzig die Notfallversorgung außerhalb ihrer Sprechzeiten sicher.

Zur Frage 3:

siehe Fragen 1 und 2

Anfrage im Allris

Prüfschema für das bezahlbare Wohnen

Anfrage:

Der Oberbürgermeister wurde am 13. Juli 2022 durch Beschlussfassung des Freibeuter-Antrags VII-A-06963 beauftragt, bei allen städtischen Entscheidungen die Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen zu prüfen.

Hierzu sollte seitens der Verwaltung analog des Prüfschemas zur Klimawirkung ein Vorschlag bis zum III. Quartal 2022 vorgelegt werden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Ist der Oberbürgermeister gewillt, Stadtratsbeschlüsse umzusetzen?
  2. Wie lautet der Vorschlag zum Prüfschema für das bezahlbare Wohnen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Ja.

Zur Frage 2:

Das Prüfschema zum bezahlbaren Wohnen ist neben der Prüfung der Klimawirkungen ein Bestandteil der Gremienvorlagen der Stadt Leipzig.

Die Vorlagen werden aktuell optimiert. Das Prüfungsschema für Klimawirkungen wird dabei vereinfacht und das neue Schema für bezahlbares Wohnen aufgenommen. Die Vorlagen werden danach in Bezug auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Nebenkosten und Baukosten geprüft.

Die Überarbeitung der Vorlagen ist Mitte März 2023 abschlossen. Anschließend stehen die neuen Vorlagen den Gremien der Stadtverwaltung zur Verfügung.

Anfrage im Allris
Antwort im Allris