Grüne Welle Baustelle

Leipzig wächst. Vielerorts werden Entwicklungs- und Infrastrukturprojekte umgesetzt, immer mehr Baustellen auf öffentlichen Straßen errichtet. Im ersten Quartal 2021 hat sich die Anzahl der Verkehrsraumeinschränkungen durch Baustellen, dem Verkehrs- und Tiefbauamt zufolge, von ungefähr 50 auf 90 fast verdoppelt. Mit den Baustellen gehen oft Verkehrsraumeinschränkungen einher.

An vielen dieser Baustellen werden Lichtzeichenanlagen aufgestellt, deren Ampelumlaufzeit von der der stationären Lichtzeichenanlagen abweicht. Das führt zu unnötigen Bremsungen, Rückstaus und wiederum zu einer Belastung der Umwelt durch mehr Abgase. Unsere Fraktion hat daher den Oberbürgermeister beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie Baustellen-Lichtzeichenanlagen in die Grüne-Welle der stationären Lichtzeichenanlagen eingebunden werden können. So soll der fließende Verkehr trotz Baustellen gewährleistet werden.

Die Verwaltung sagt, sie würde das schon tun. Aber vielleicht tut sie es nicht gut genug? Fallen hier Umsetzung durch die Verwaltung und Wahrnehmung durch die Leipziger auseinander? Wie sehen es die anderen Stadträte? In der Ratsversammlung am 23. Juni 2021 wird abgestimmt.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 19. Juni 2021

Erinnerungsort Capa-Haus dauerhaft sichern und weiterentwickeln

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass der Erinnerungsort im Capa-Haus (Jahnallee 61) erhalten, institutionell an das Stadtgeschichtliche Museum angebunden und damit dauerhaft als öffentlich zugängliche Gedenkstätte auch finanziell gesichert und weiterentwickelt wird.

Begründung:

Die Rettung, Sanierung und Neuprofilierung des 2011 bereits zum Abriss vorgesehenen Capa-Hauses war eine bürgerschaftliche Großtat und „gilt in der Öffentlichkeit als ein Musterbeispiel für eine lebendige kommunale Erinnerungskultur“ (siehe „Positionspapier zur Situation und den Perspektiven des Capa-Hauses“ der Bürgerinitiative Capa-Haus vom 26. Mai 2021). Die in Zusammenarbeit von Stadtgeschichtlichem Museum, privatem Eigentümer, Hausverwaltung und bürgerschaftlichen Akteurinnen und Akteuren gelungene Einrichtung eines Gedenkraums zu den Ereignissen vom 18. April 1945 und zur weltberühmten Fotoserie von Robert Capa hat sich als wichtiger Baustein der städtischen Erinnerungskultur etabliert und zu zahlreichen bewegenden deutsch-amerikanischen Begegnungen geführt, die in der jährlichen Kranzniederlegung unter Teilnahme des Oberbürgermeisters und des US-Generalkonsuls gipfeln.

Ziel ist es, die beträchtliche bundesweite und internationale Ausstrahlung, die das Capa-Haus gefunden hat, auszubauen: für Kooperationen auch mit überregionalen deutschen Initiativen, sowie mit Partnerinnen und Partnern wie dem US-Generalkonsulat, ergänzt um die heutigen Repräsentantinnen und Repräsentanten der damaligen Anti-Hitler-Koalition. Die erst am 17. April stattgefundene Kranzniederlegung vor dem Capa-Haus durch die französischen Verbindungsoffiziere beim Leipziger Bundeswehr-Standort weist in diese Richtung. Die bestehenden Räumlichkeiten (Cafébereich) haben das Potential, in eine solche Nutzung im Rahmen von Vorträgen und bürgerschaftlichen Diskussionsforen einbezogen zu werden, was bisher allenfalls sporadisch erfolgen konnte.

Das Erdgeschoss im Capa-Haus befindet sich in Privateigentum. Die 2016 implementierte Betreiberkonstruktion, die einen privaten Café-Betrieb mit freier Zugänglichkeit des vom Stadtgeschichtlichen Museum und dem Initiativkreis Capa-Haus betreuten Gedenkraums verknüpfte, erwies sich zwar als grundsätzlich attraktive und kostenmäßig für das Erinnerungsanliegen zunächst günstige Lösung. Doch kam es bereits in der Vergangenheit wiederholt zu Interessenkollisionen zwischen Cafébetrieb und Gedenkanliegen, die unter den verschärften Bedingungen von Lockdown und Krise zu einer faktischen Schließung der momentan nicht eigenständig zugänglichen Erinnerungsstätte geführt haben. Angesichts der völlig ungesicherten Perspektive des in existentielle Schwierigkeiten geratenen und mit der Raumfinanzierung bisher völlig alleingelassenen Cafébetreibers besteht zudem die akute Gefahr, dass der Gedenkraum mit dem dort untergebrachten originalen Mobiliar, den historischen Fotobeständen sowie den Erinnerungsstücken an die amerikanischen Befreier zweckentfremdet oder in Mitleidenschaft gezogen wird.

Daher braucht es zügig eine koordinierte Initiative zur Sicherung des Erinnerungsortes, die nur in einer nunmehr auch formalisierten Anbindung des Gedenkraums an das Stadtgeschichtliche Museum sowie einer städtischen Kraftanstrengung zur Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit auch unter veränderten Rahmenbedingungen bestehen kann. Durch die bevorstehende Umwandlung der Bürgerinitiative Capa-Haus in einen Arbeitskreis der Hieronymus-Lotter-Gesellschaft zur Förderung des Stadtgeschichtlichen Museums Leipzig e.V. wurden bereits erste Voraussetzungen für eine organisatorische Verstetigung der bürgerschaftlichen Unterstützungsarbeit auf den Weg gebracht.

Im Kern geht es darum, die historische Relevanz des Ortes dauerhaft im Bewusstsein der Leipziger Stadtbevölkerung und der Besucherinnen und Besucher unserer Stadt zu verankern und die weit über Leipzig hinausreichende Ausstrahlung des authentischen Geschichtsortes zu bewahren. Dabei sollte ein Schwerpunkt auf dem im Leipziger Westen ohnehin entstehenden erinnerungskulturellen Cluster rund um NS-Diktatur, Widerstand, Befreiung 1945 (Memorial Ecke Karl-Heine/ Zschochersche Straße) und soziale Bewegungen (Erich-Zeigner-Haus, Felsenkeller) gelegt werden. Eine Sicherung und Profilierung der Erinnerungsstätte Capa-Haus im Verbund des Stadtgeschichtlichen Museums ist dafür ein zentraler Baustein, der jetzt die nötige Weiterentwicklung und fachliche Qualifizierung dieser bisher weitgehend bürgerschaftlich und kleingewerblich getragenen Netzwerkarbeit garantiert.

Um alle genannten Ziele zu erreichen, soll im Einvernehmen mit dem privaten Eigentümer der Immobilie und im Einklang mit dem entstehenden Konzept zur städtischen Erinnerungskultur möglichst bis Ende 4. Quartal eine institutionelle Anbindung des Gedenkraums an das fachlich bereits mitbetreuende Stadtgeschichtliche Museum erfolgen.

Verwaltungsstandpunkt:

Die Verwaltung bietet einen Alternativvorschlag an.

Strategische Ziele:

Mit der Umsetzung einer institutionellen Anbindung des Capa-Hauses als Gedenkort an das Stadtgeschichtliche Museum wird das Ziel verbunden, lokal verantwortliches Handeln, sowie die Vielfalt der Leipziger Erinnerungskultur zu erhalten und zu stärken sowie durch eine Zusammenarbeit der Akteure eine lebendige in die Zukunft gerichtete Erinnerungskultur für die Stadt zu befördern.

Sachverhalt:

1. Begründung

Das Capa-Haus ist in der Tat ein bedeutender Geschichtsort in Leipzig, an dem sich ungewöhnlich viele Facetten der städtischen Erinnerungskultur bündeln. Es ist ein Ort der Befreiung und des Kriegsendes, der angesichts der tragischen Geschehnisse rund um die letzten Kämpfe nochmals augenfällig macht, wohin Nationalsozialismus, Angriffskrieg und generell autoritär-antidemokratische Gesellschaftsentwicklung führen. Die berühmt gewordene Fotoserie Robert Capas, die zugleich für das Thema der historischen Bildchronistik steht, hat dabei dem Ort eine weit über Leipzig hinausreichende symbolische Bedeutung verliehen, die sich seit der Einrichtung eines kleinen Gedenkraumes als anschlußfähig für auch überregional beachtete Erinnerungsaktivitäten wie etwa die Kranzniederlegung im April erwiesen hat.

Das Thema Befreiung 1945 kann an keinem anderen Ort in Leipzig so überzeugend verhandelt werden wie hier am durch ikonische Bildzeugnisse beglaubigten Ort letzter Kriegstoter einschließlich des nahe gelegenen Memorials gegenüber dem Felsenkeller (die amerikanische Kommandantur in der Runden Ecke wird immer hinter dem 1989er-Branding des Gebäudes zurücktreten, und auch für die Geschichte und Wirkung des Neuen Rathauses und des Völkerschlachtdenkmals sind die Zerstörungen und Toten vom April 1945 nur ein heute weitgehend überdeckter Teil sehr viel umfassenderer Gesamterzählungen).

Die im Zusammenspiel von bürgerschaftlichen Akteuren, umsichtigen Immobilienentwicklern sowie städtischen Partnern wie dem Stadtgeschichtlichen Museum gelungene Rettung und Neuprofilierung des Hauses dürfte tatsächlich als Best-Practice-Beispiel einer kooperativen und engagierten Erinnerungskultur gelten; sie ist in dieser Weise selbst ein (ge)denkwürdiges Geschehen.

Zudem hat sich der Ort in den letzten Jahren als Stätte bewegender Zeitzeugenbegegnungen erwiesen; auch von US-Militärstellen geschätzt, ist er de facto ein idealer Themenanker für Projekte und Anliegen der deutsch-amerikanischen Freundschaft und Zusammenarbeit einschließlich des US-Generalkonsulats. Nicht zuletzt sind im Raum Lindenau-Plagwitz in den letzten Jahren Konturen eines neuzeitorientierten Geschichtsclusters entstanden, der Themen der Arbeiterbewegung (Felsenkeller, Zeigner-Haus) mit Aspekten der Befreiung und des Neuanfangs 1945 verknüpft (Memorial, Zeigner als Oberbürgermeister des Wiederaufbaus nach der Befreiung). Dafür ist das Capa-Haus ein höchst relevanter Bestandteil mit zusätzlich internationaler Dimension.

Auch die Schlussfolgerungen des Papiers sind zielführend und treffen sich mit den Intentionen des in die Entwicklung des Capa-Hauses seit langem eingebundenen Stadtgeschichtlichen Museums.

Tatsächlich erweist sich trotz der genannten stadthistorischen und erinnerungskulturellen Bedeutung das gegenwärtige Betreibungs- und Nutzungsregime als so nicht dauerhaft tragfähig und krisenfest. Insbesondere die Monate der coronabedingten Einschränkungen haben dazu geführt, dass der mit den Mietkosten des Gedenkraums seit Jahren allein gelassene Gastronomiebetreiber eine Zugänglichkeit des Raums nicht mehr sicherstellen konnte und zeitweise sogar die Veräußerung des Mobiliars und der Vermittlungsmittel im Raum stand, was aber durch entsprechende Interventionen sowie eine aus Restmitteln von 2020 geleistete “Einlagerungspauschale Kulturgut” für das letzte Quartal 2020 vom Stadtgeschichtlichen Museum verhindert werden konnte.

Angesichts der völlig unsicheren Perspektive von Cafe und insolventem Betreiber wird sich ohne nachhaltige Verbesserungen an diesem sehr unbefriedigenden und immer nur provisorisch geöffneten Zustand nichts ändern.

Klar ist, dass es im Sinne einer dauerhaft ertragreichen Weiterentwicklung weiterer Gespräche mit dem Eigentümer Wastlhuber sowie dem grundsätzlich sehr unterstützend auftretenden Immobilienentwickler Langer bedarf, um für die gesamte Cafefläche sinnvolle Perspektiven zu entwerfen. Voraussetzung dafür ist jedoch nach Einschätzung aller Beteiligten, dass der Gedenkraum selbst unter allen Umständen und Nutzungsszenarien als öffentlich zugänglicher Museumsraum gesichert wird.

Das Stadtgeschichtliche Museum hat bereits über die Jahre hinweg die Einrichtung und die Aktivitäten des Capa-Hauses engagiert begleitet. Die dort gezeigten Objekte und Bildquellen stammen teils ohnehin aus deren Fundus, somit ist es naheliegend und sehe ich auch das Stadtgeschichtliche Museum in der Verantwortung, auch strukturell Flagge zu zeigen und den Gedenkraum künftig als Zweigpräsentation des Stadtgeschichtlichen Museums in Obhut zu nehmen.

Voraussetzung dafür wäre ein Stadtratsbeschluss, der auch eine überschaubare Mittelressource für verstärkte Vermittlungsaktivitäten sowie die technische Pflege des Raumes sicherstellt. Inhaltlich und von der fachlichen Betreuung ist das eine schöne Chance für das Stadtgeschichtliche Museum, sich im Leipziger Westen mit einem relevanten zeithistorischen Standort stärker zu profilieren, neue Kooperationen etwa mit der Schaubühne, dem Felsenkeller, dem Erich-Zeigner-Haus und dem TDJW ermöglicht und dem in Form der Caferäume auch Flächen für neue Veranstaltungs- und Zeitzeugenformate zur Verfügung stünden. Das Capa-Haus kann generell zu einer Spielfläche der stadtteilorientierten Bürgerpartizipation des Stadtgeschichtlichen Museums werden. Man könnte auch daran denken, bestimmte transportable erinnerungskulturelle Sonderausstellungen, für die gegenwärtig meist nur die Wandelhalle des Neuen Rathauses zur Verfügung steht, in den Caferäumen des Capa-Hauses zu zeigen (in Abhängigkeit von einem gegebenenfalls veränderten gastronomischen oder anderen Konzept). Dass der Initiativkreis Capa-Haus dabei ist, sich als Arbeitskreis innerhalb der Fördergesellschaft des Stadtgeschichtlichen Museums neu zu konstituieren, ist ein schätzbarer Vorgriff auf diese Situation und ein gutes Signal bürgerschaftlicher Kooperationsbereitschaft.

Das Stadtgeschichtliche Museum ist nach eigener Auskunft zur Übernahme von struktureller Verantwortung bereit und könnte mit überschaubaren Zusatzmitteln sowie unter Einsatz auch von ehrenamtlichen Unterstützern eine Betreuung der Räumlichkeit sowie gegebenenfalls auch die Absicherung von Öffnungszeiten außerhalb oder unabhängig vom Cafebetrieb sicherstellen.

Die Vorbereitung einer Beschlussvorlage mit einer detaillierten Darstellung der benötigten finanziellen Mittel wird geprüft. Dabei bleibt es weiterhin wichtig, die Gespräche mit den genannten Interessenvertretern fachlich zu begleiten und voranzutreiben

2. Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

Die Vorbereitung einer Beschlussvorlage mit einer detaillierten Darstellung der finanziellen Mittel wird voraussichtlich bis Ende 4. Quartal erfolgen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 15.09.2021 mit 60/0/1 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Köhler (Piraten): “Mehr benutzerfreundliche Bedarfsampeln für mehr Sicherheit im Straßenverkehr!”

Mit einem Antrag schlägt die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat vor, die Bedarfsampeln in der Stadt Leipzig hinsichtlich der Dauer der Grünphase und der Wartezeit bis zur Grünphase für Fuß- und Radverkehr zu überprüfen.

Bedarfsampeln mit Anforderungsschalter sollen dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung von Straßen gewähren und dabei den Verkehrsfluss nur bei Bedarf unterbrechen. “Wer eine Bedarfsampel bedient, begehrt eine zeitnahe Querung der Straße. Unnötige Wartezeiten nötigen zu Fuß Gehende und Radfahrende zu Rotlichtverstößen. Im Sinne der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs gilt es Wartezeiten auf die Grünphase zu verkürzen”, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Thomas Köhler (Piraten).

Köhler macht darüber hinaus deutlich, dass nicht nur Wartezeiten auf die Grünphase problematisch sind. “Auch zu kurze Grünphasen für Fuß- und Radverkehr stellen insbesondere für Kinder und Senioren eine Gefahr dar. Sie schaffen oft nicht, rechtzeitig die gegenüberliegende Straßenseite zu erreichen”, so Piraten-Stadtrat Köhler, der seine Fraktion im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Köhler führt u.a. die Bedarfsampeln in der Ratzelstraße, Höhe LVB-Haltestelle Ratzelbogen, der Zschocherschen Straße, Haltestelle Henriettenstraße, die Wundtstraße, zwischen Mahlmannstr. und Karl-Tauchnitz-Str. sowie die Lützner Straße, kurz nach der Einmündung der Odermann- bzw. Josephstraße, an.

In der Ratsversammlung am 23. Juni 2021 wird der Antrag in die Gremien des Stadtrates verwiesen.

Bedarfsampeln für zu Fuß Gehende und Radfahrende nutzerfreundlicher einrichten

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie für den Fuß- und Radverkehr,

–          bei Bedarfsampeln zur Querung von Straßen die Dauer der Grünphase und die Wartezeit zur Grünphase auf eine angemessene Zeit angepasst werden können,

und die Bedarfsampeln an LSA-gesteuerten Knoten, insbesondere bei Rad- und Fußgängerverkehrsfurten in Nebenverkehrsrichtung, dauerhaft in die LSA-Steuerung der Knoten eingeordnet werden können, damit die Anforderung komplett entfallen kann.

Begründung:

Bedarfsampeln mit Anforderungsschalter sollen dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung von Straßen gewähren, ohne den Verkehrsfluss regelmäßig zu unterbrechen.

In Leipzig gibt es mehrere dieser Einrichtungen, die zu Fuß Gehende und Radfahrende geradezu nötigen, wenn sie nicht unnötige Wartezeiten in Kauf nehmen wollen oder können, das Rotlicht zu missachten.

Ein Beispiel ist die Bedarfsampel Ratzelstraße, Höhe LVB-Haltestelle Ratzelbogen. Hier herrscht reger Verkehr von zu Fuß Gehenden, die die Haltestelle aus Richtung Mannheimer Straße erreichen wollen. Die Bedarfsampel schaltet, nach Betätigung des Anforderungsschalters, nach 2 bis 7 Minuten auf Grün für den Fußverkehr. Bei einem 5-Minuten-Takt der Straßenbahnen in den Hauptverkehrszeiten  bedeutet das, dass man zwei Bahnen beim Vorbeifahren zusehen kann. Das animiert zu Fuß Gehende verständlicherweise zu Rotlichtverstößen.

Weitere kritische Bedarfsampeln sind, zum Beispiel, die Fußgängerampel an der Zschocherschen Straße, Haltestelle Henriettenstraße, an der Wundtstraße (zwischen Mahlmannstr. und Karl-Tauchnitz-Str.) – hier ist die Grün-Phase für zu Fuß Gehende extrem kurz und an der Lützner Straße, kurz nach der Einmündung der Odermann- bzw. Josephstraße. Die Aufzählung ließe sich fortsetzen.

Auch bei Bedarfsampeln an LSA-gesteuerten Knoten, insbesondere bei Rad- und Fußgängerverkehrsfurten in Nebenverkehrsrichtung, kann vielerorts die für den Kfz-Verkehr freigegebene Richtung nicht sofort genutzt werden. Straßenbegleitend geführte Radfahrende und Passanten müssen anfordern und einen kompletten Umlauf warten, teilweise in sehr engen Bereichen an Straßenbahngleisen. Zudem sind die Anforderungs-Taster – gerade bei großen Knoten – nicht für alle Nutzer plausibel erkennbar und sicher nutzbar. Als Beispiel sei hier die Torgauer Straße genannt: Zwischen Bautzner Straße und Portitzer Allee sind 9 straßenbegleitende Querungen der Torgauer Straße als Bedarfsampeln für Fuß- und Radverkehr ausgeführt. Eine dauerhafte Einordnung in die Knoten-Signalisierung hätte geringe Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr, da hier die Knotenzufahrten über getrennte Fahrstreifen bei gemeinsamer Signalisierung verfügen.

Im Sinne der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs ist für beide Varianten Abhilfe dringend erforderlich.

Verwaltungsstandpunkt:

Die Verwaltung hält der Sachverhalt als bereits berücksichtigt.

Strategische Ziele:

Die Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs, wozu auch kurze Wartezeiten und ggfs. zyklische Freigaben an Signalanlagen zählen, ist Bestandteil einer nachhaltigen Mobilität.

Sachverhalt:

1. Anlass

Es wird beantragt zu prüfen, an Bedarfsampeln die Dauer der Grünphasen und Wartezeiten für den Fußgänger- und Radverkehr auf eine angemessene Zeit anzupassen und an lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten die Fußgänger– und Radfurten der Nebenrichtung zyklisch in jedem Umlauf ohne separate Anforderung freizugeben.

2. Beschreibung der Maßnahme

Fußgängerampeln werden aus Gründen der Schulwegsicherheit errichtet oder um Fußgängern und ggf. Radfahrern das Queren von stark befahrenen Straßen zu ermöglichen. Dabei ist es auch das Ziel, in Abwägung der unterschiedlichen, den Verkehrsarten eigenen Anforderungen, den standortspezifischen Rahmenbedingungen sowie den technischen Voraussetzungen, einerseits die Anforderungszeit an Bedarfsampeln kurz und andererseits die Grünzeit ausreichend lang zu halten. Hier ist durchaus immer wieder Optimierungsbedarf und –potential gegeben, das im Zuge des Verwaltungshandelns bereits regelmäßig mit geprüft wird.

Generell werden im Rahmen der Laufendhaltung der Signalanlagen die Steuerungsabläufe einschließlich der Warte- und Grünzeiten der einzelnen Verkehrsarten regelmäßig geprüft und wenn möglich optimiert. Zu beachten ist hierbei, dass eine Signalanlage vielen Anforderungen gerecht werden muss und ÖPNV-Beschleunigung, Kfz-Koordinierung zur Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen und die Belange des Fußgänger- und Radverkehrs oft im Konflikt zueinander stehen. Häufig müssen deshalb Kompromisse gefunden werden, die nicht für alle Verkehrsarten optimal sind.

Hinsichtlich der Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer ist zu unterscheiden, ob die Signalanlage aufgrund geringer Abstände zu benachbarten Lichtsignalanlagen koordiniert betrieben werden muss. Aufgrund der Randbedingungen einer Koordinierung unterliegen die Freigabezeiten an den Signalanlagen bestimmten Einschränkungen, so dass dadurch höhere Wartezeiten für den Fußgänger- und Radverkehr entstehen können. Bei nicht koordinierten Fußgängersignalanlagen wird eine maximale Wartezeit von 30 s und bei ÖPNV-Eingriffen von maximal 45 s angestrebt.

Die Freigabezeit für Fußgänger an Signalanlagen wird zudem grundsätzlich entsprechend den bundesweit geltenden Richtlinien so bemessen, dass Fußgänger mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite beim Lichtzeichen GRÜN überquert haben, ehe dieses wieder auf ROT wechseln darf. Nach Umschalten auf ROT ist eine Zwischenzeit berücksichtigt, welche das gefahrlose Fortsetzen der Fahrbahnquerung durch die Fußgänger gewährleistet, bevor die nächsten Kraftfahrzeuge die Fußgängerfurt passieren dürfen. Die Berechnungsansätze für diese Zwischenzeit berücksichtigt z. B. auch die besonderen Bedingungen querender Kinder und älterer Mitbürger/innen.

Die Problematik mit den teilweise hohen Wartezeiten an der Fußgängerampel Ratzelstraße am hinteren signalisierten Zugang zur Haltestelle Ratzelbogen ist bekannt. Hintergrund der hohen Wartezeiten ist die Koordinierung zum Hauptknoten Ratzelstraße/Kiewer Straße. In 2022 ist die Rekonstruktion beider Anlagen beabsichtigt. In diesem Zusammenhang wird eine neue Lichtsignalsteuerung erarbeitet, die die Verringerung der Wartezeiten an der Fußgängersignalanlage beinhaltet.

Ebenfalls einen großen Einfluss auf die Wartezeiten des Fußgängerverkehrs an der Fußgängerampel Lützner-/Odermannstraße hat die Koordinierung im Zuge der Lützner Straße. Auch die Thematik ist umfassend bekannt und es werden derzeit mögliche Verbesserungen untersucht.

In der Zschocherschen Straße befindet sich sowohl an der Weißenfelser- als auch an der Schmiedestraße jeweils eine Fußgängerampel. Die Wartezeiten an diesen beiden sowie an der Ampel Lützner Straße/Henriettenstraße sind stark von den Eingriffen des ÖPNV in die Schaltung abhängig. Sie werden im Rahmen der Laufendhaltung jedoch auf mögliche Optimierungspotenziale geprüft.

Bei der Erarbeitung der Steuerungen wird grundsätzlich geprüft, wie hoch die Verkehrsstärken der Nebenrichtung sowie das Verkehrsaufkommen der dazu parallelen Fußgänger und Radfahrer am jeweiligen Knotenpunkt ist. In Abhängigkeit davon wird festgelegt, ob eine zyklische Freigabe der Nebenrichtung einschließlich der Fußgänger- und Radfurten sinnvoll ist oder ob die Freigabe nur auf Anforderung aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens erfolgt.

Eine zyklische Freigabe der Nebenrichtung einschließlich der Fußgänger- und Radfurten ist bei geringem Verkehrsaufkommen im Sinne eines stetigen und zügigen Verkehrsablaufs nicht zweckmäßig. Trotz fehlendem Querverkehr würde die Hauptrichtung einschließlich der dazu parallelen Fußgänger- und Radfurten Rot erhalten, ohne dass anschließend konkurrierende Verkehrsströme die Kreuzung queren. Dies führt zu unnötigen Wartezeiten.

Die Steuerungen der im Antrag beispielhaft genannten Lichtsignalanlagen im Zuge der Torgauer Straße wurden zwischen 2002 und 2004 erarbeitet. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch der Ansatz verfolgt, dass bei einem geringen Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen die Furten gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr der Nebenrichtung nur freigegeben werden, wenn auch eine entsprechende Anforderung der Furten vorliegt.

Diese Strategie wird bei der Planung und Überarbeitung von LSA-Steuerungen mittlerweile nicht mehr angewendet. Bei Vorliegen einer Anforderung der Nebenrichtung (Kfz-Verkehr, Fußgänger oder Radverkehr) werden der Kfz-Verkehr sowie alle bedingt verträglichen Fußgänger- und Radfurten freigegeben, unabhängig davon, welche dieser Verkehrsströme eine Anforderung ausgelöst hat.

Mittelfristig ist eine Überarbeitung der Steuerungen der Lichtsignalanlagen im Zuge der Torgauer Straße geplant, die diesen neuen Ansatz berücksichtigen werden.

Status:

Der Antrag wurd in der Ratsversammlung am 15.09.2020 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Köhler (Piraten): “Endlich umsetzen: Faire Arbeitsverträge ohne sachgrundlose Befristungen bei der Stadt Leipzig!”

Die Fraktion Freibeuter fordert in einem Antrag Oberbürgermeister Burkhard Jung auf, endlich für faire Arbeitsverträge bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben zu sorgen.

Danach wird der Oberbürgermeister beauftragt, dem Stadtrat im IV. Quartal 2021 Maßnahmen vorzulegen, mit denen die MitarbeiterInnen, die sachgrundlos befristet angestellt sind, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

Eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen ist gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz zulässig. “Die Stadt Leipzig als Arbeitsgeber steht im Wettbewerb um Fachkräfte und engagierte Mitarbeiter. Bei aller Rechtmäßigkeit kann es nicht der Anspruch einer Kommune und ihrer Eigenbetriebe sein, Arbeitsverträge sachgrundlos zu befristen“, so Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat.

Gegen sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen in Stadtverwaltung und Eigenbetrieben hatte sich der Stadtrat bereits 2018 ausgesprochen: “Ein Blick in das städtische Stellenportal zeigt, der Oberbürgermeister kommt seither offenbar dem Auftrag von sachgrundlosen Befristungen abzusehen, nicht nach. Wir lassen ihm das nicht länger durchgehen und bringen den Stein nochmals ins Rollen”, so der Piraten-Stadtrat Köhler.

In welchem Umfang Arbeitsverträge von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig tatsächlich noch sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können, soll der Oberbürgermeister dem Stadtrat im III. Quartal 2021 darüber hinaus berichten.

In der Ratsversammlung am 23. Juni 2021 wird der Antrag in die Gremien des Stadtrates verwiesen.

Morlok (FDP): “Waffenverbotszone abschaffen: Drei Jahre Eingriff in Freiheitsrechte durch anlasslose Polizeikontrollen sind genug”

Die Fraktion Freibeuter fordert nach Vorstellung der Evaluierungsergebnisse zur Waffenverbotszone den Sächsischen Staatsminister des Innern, Prof. Dr. Roland Wöller, zur Abschaffung der Waffenverbotszone in der Leipziger Eisenbahnstraße auf.

Die Wirksamkeit der Waffenverbotszone war seit ihrer Einführung im November 2018 durch das Sächsische Ministerium des Innern evaluiert worden. Laut der Studie der Universität Leipzig hat die Waffenverbotszone wenig Einfluss auf die allgemeine Kriminalität vor Ort. Auch Sicherheitsempfinden und Akzeptanz der Anwohner wurden in ihrem Geltungsbereich nicht erhöht.

Der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, Sven Morlok (FDP), erwartet nun die unmittelbare Abschaffung der Waffenverbotszone: “Fast drei Jahre Eingriff in die Freiheitsrechte unbescholtener Leipziger durch anlasslose Polizeikontrollen auf der Eisenbahnstraße sind genug. Der Freistaat muss nun angesichts der Wirkungslosigkeit der Waffenverbotszone die richtigen Konsequenzen ziehen. Verstärkte Präsenz durch mehr Fußstaffeln der Polizei und des Stadtordnungsdienstes sind im Sinne der Anwohner begrüßenswert, jedoch braucht es die Waffenverbotszone dafür nicht.”

Der Freidemokrat Morlok erinnert an die geltende Beschlusslage im Leipziger Stadtrat: “Die Abschaffung der Waffenverbotszone ist Wille des Leipziger Stadtrates und der Leipziger, sich dafür einzusetzen, ist nun Aufgabe des Oberbürgermeisters.”

Bereits im Februar 2021 hatte auf Initiative der Fraktion Freibeuter eine Mehrheit des Leipziger Stadtrates Oberbürgermeister Burkhard Jung beauftragt, sich im Rahmen des Evaluierungsprozesses beim Freistaat Sachsen für die Abschaffung der Waffenverbotszone auszusprechen.

Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat im III. Quartal 2021 zu berichten, in welchem Maße Arbeitsverträge von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können.
  2. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im IV. Quartal 2021 einen Maßnahmenplan vor, mit dem die MitarbeiterInnen, die sachgrundlos befristete Arbeitsverträge haben, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

Begründung:

Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen ist zwar nach dem „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ (TzBfG) § 14 (2) zulässig. Es kann aber nicht der Anspruch der Stadt Leipzig und ihrer Eigenbetriebe sein, als „attraktiver Arbeitgeber mit einer etablierten Arbeitgebermarke“ in der Selbstbeschreibung, dieses Instrument weiter anzuwenden. Zudem ist der Verzicht auf sachgrundlose Befristungen seit 2,5 Jahren Beschlusslage in der Stadt Leipzig.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 10.11.2021 mit 48/9/2 mehrheitlich beschlossen.

Neufassung im Allris

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Digitale Schule nach Corona

Als 2019 der längst überfällige Digitalpakt Schule, die Ausstattung der Schulen mit digitaler Infrastruktur, beschlossen wurde, dachte noch niemand an Corona, Lockdown und Distanzunterricht.

Die Pandemie hat uns die Defizite der Digitalisierung im Bildungssystem vor Augen geführt. Die Hoffnung vieler Eltern und LehrerInnen, dass sich nach der Pandemie das Thema Distanzunterricht, also der Unterricht über Videokonferenzen, erledigt hat, ist verständlich. Meiner Meinung nach werden hier aber Chancen verkannt. Längst bestehende Probleme, wie Unterrichtsausfall bei längeren Erkrankungen von SchülerInnen, wären mit digitalen Mitteln zumindest teilweise lösbar.

Eine digitale Präsenz der SchülerInnen im Unterricht, in ihrer Klasse, würde zum einen den Lernrückstand verringern. Zum anderen hielten diese aber auch den Kontakt zu ihrem Klassenverband aufrecht. Dazu ist ein Konzept für einen hybriden Unterricht erforderlich.

Die Effekte, die für die Inklusion von SchülerInnen mit Behinderungen entstehen, sind ebenso vorhersehbar. Ich meine, wir sollten das angehen. Die geschaffenen technischen Möglichkeiten im Sinne der Kinder weiter ausbauen.

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 5. Juni 2021

Datenschutz-Folgeabschätzungen der durch die Stadt Leipzig betriebenen Videokameras

Anfrage:

Die Stadtverwaltung teilte mit, die Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgeabschätzung für bestehende vor dem 25.05.2018 in Betrieb genommene Videoüberwachungen erst nach Inkrafttreten der DSGVO festzustellen und die Erarbeitung in den gegebenen Fällen bis 25.05.2021 nachzuholen. Sie bekam dazu auch mit Beschluss des Antrags VII-A-00544-NF-02 den Auftrag, die Ratsversammlung über die Ergebnisse im Nachgang zu informieren.

1. Wurden die versäumten Feststellungen und ggf. zu erarbeitenden Datenschutz-Folgeabschätzungen inzwischen nachgeholt?

2. Wann und wie wird die Ratsversammlung über die Ergebnisse informiert?Die Stadtverwaltung teilte auch mit, die Kenntnis über die Existenz von durch die Stadt Leipzig betriebenen Videoüberwachungen über Abfragen bei den Dezernaten, Ämtern und Eigenbetrieben einzuholen.

3. Konnte die Stadtverwaltung inzwischen einen Ablauf entwickeln, der sicherstellt, dass sie zu jeder Zeit in vollem Umfang Kenntnis trägt und aussagefähig über die eigenen Videoüberwachungen ist?

4. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass es keine sich in Betrieb durch die Stadt Leipzig befindlichen Videoüberwachungen gibt, die über die Abfrage nicht zurückgemeldet wurden.

 

Antwort:

Aus der Ratsversammlung am 24.06.2021

Bürgermeister Hörning: “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf die Frage der Freibeuter-Fraktion zu Datenschutz-Folgeabschätzungen sehr gerne Antworten.

Zu Frage 1: Für gegenständliche Videoüberwachung besteht mit Ausnahme der vom Eigenbetrieb Städtisches Klinikum St. Georg im Bereich des Klinikums für Forensische Psychiatrie durchgeführten Videoüberwachung voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Eine Datenschutz-Folgeabschätzung für das seit Einführung ohne wesentliche Änderung des Verfahrens beziehungsweise der äußeren Umstände und damit verbundene Risiken fortgeführte Bestandsverfahren wird vom Eigenbetrieb St. Georg durchgeführt und vom Datenschutzbeauftragten der St.-Georg Unternehmensgruppe begleitet.

Notwendige Schritte sind veranlasst. Die Datenschutzfolgeabschätzung ist noch nicht abgeschlossen. Hierzu ist der Datenschutzbeauftragte der Stadt Leipzig auch mit dem Datenschutzbeauftragten des St. Georg entsprechend in Abstimmung.

 Bei einer vom Gewandhaus zu Leipzig im Kassenbereich betriebenen Kamera ist nach Überprüfung der Gefahrenprognose und Anpassung des Überwachungsbereichs in Hinblick auf die möglicherweise betroffenen Bediensteten keine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich. Das sind die zwei Einsatzbereiche, wo aus Sicht der Stadtverwaltung eine entsprechende Datenschutz-Folgeabschätzung geboten ist.

Zu Frage 2: Die Information der Ratsversammlung erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2021.

Zu den Fragen 3 und 4: Innerhalb der Stadt Leipzig wird die Verantwortung für die Rechte und Ordnungsmäßigkeit von Videoüberwachungen von den Organisationseinheiten wahrgenommen, die diese im Rahmen ihrer fachlichen
Aufgaben durchführen. Notwendige Beteiligungen, die Führung und Bereitstellung von Verfahrensdokumentation und Sicherheitskonzepten sowie deren Überprüfung sind in der Stadtverwaltung durch Dienstanweisung geregelt.

Über die Beteiligung des behördlichen Datenschutzbeauftragten wird auch die Aufnahme von Kameras im öffentlich zugänglichen Raum in den Themenstadtplan gewährleistet. In Hinblick auf die Vollständigkeit der bfrage war auch Fehlanzeige zu melden.”

Oberbürgermeister Jung: “Vielen Dank, Herr Hörning. – Herr Köhler.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Das hätte Sie wahrscheinlich auch gewundert, wenn ich keine Nachfrage gehabt hätte. Im ersten Teil ihrer Antwort benutzten Sie das Wort „voraussichtlich“ in Bezug darauf, dass das nicht erforderlich sei. Sie hatten gesagt, eine Datenschutz-Folgeabschätzung sei „voraussichtlich nicht erforderlich“. “

Bürgermeister Hörning: “Nein, es besteht voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Person. Deshalb ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung für das seit Einführung ohne wesentliche Änderung des Verfahrens beziehungsweise der äußeren Umstände und damit verbundene Risiken fortgeführte Bestandsverfahren nicht notwendig und wird im St. Georg durchgeführt.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Nein, ich meinte jetzt generell. Ich verstehe es jetzt so: Die Kameras der Stadt Leipzig, die die Stadt Leipzig selbst betreibt, sind geprüft, und es besteht kein Bedarf an einer Datenschutz-Folgeabschätzung, außer den beiden genannten Kameras, die sie jetzt genannt haben.”

Bürgermeister Hörning: “So ist das mit dem Datenschutzbeauftragten entsprechend aufgearbeitet worden, ja.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Okay. Es war ja ein Teil des Antrages, dass sich praktisch die Stadt Leipzig zuarbeiten lässt, wo überall Kameras sind. Denn damals konnte – Frau Dubrau war es noch – man keine Auskunft geben, wo es
überhaupt welche gibt. Und das liegt jetzt auch vor?”

Bürgermeister Hörning: “Davon gehe ich aus. Das habe ich Ihnen geantwortet. In Verantwortung des behördlichen Datenschutzbeauftragten werden diese Kameras, die im öffentlich zugänglichen Raum eingerichtet sind, in den Themenstadtplan aufgenommen. Das war der Beschluss, und das wird auch so gemacht.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Aber es kann jetzt auch jemand sagen, wo überall Kameras sind? Das war ja ein Teil unseres Antrages, was damals nicht beantwortet werden könnte. Damals hieß es ja: Wir wissen es einfach nicht.”

Bürgermeister Hörning: “Nein, das kann der behördliche Datenschutzbeauftragte per interner Weisung mitteilen. An den können Sie sich wenden. Ich denke, der wird Sie dann darauf hinweisen, dass die im Themenstadtplan vermerkt sind. Und dann können Sie sich das gemeinsam anschauen.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Alles klar, dann schauen wir uns das an. Danke schön.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anfrage im Allris

Mehrbelastung der LWB durch die CO2-Abgabe

Anfrage:

Die zum 1. Januar 2021 neu eingeführte CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas soll künftig zur Hälfte vom Vermieter getragen werden. In diesen Zusammenhang fragen wir an:

 

  1. Welche zusätzlichen Kosten werden der LWB jährlich durch die
    hälftige Übernahme auf Basis des aktuellen Abgabensatzes entstehen?
  2. Welche zusätzlichen Kosten werden der LWB auf Basis der
    beabsichtigten Erhöhung der CO2 Abgabe in den Folgejahren jeweils jährlich
    bis 2025 entstehen.
  3. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die LWB die Mehrbelastung
    auszugleichen?
  4. Sind Mieterhöhungen in diesem Zusammenhang ausgeschlossen?

Antwort:

Zur Frage 1 & 2:

Die LWB geht im Rahmen der nationalen CO2-Bepreisung derzeit von einer 50%igen Umlage der Kosten auf die Mieter/-innen innerhalb der Betriebskostenabrechnung aus. Die Frage der Verteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter ist aktuell jedoch noch immer nicht abschließend durch den Gesetzgeber geregelt.

Für das Gesamtjahr 2021 werden bei der LWB für die hälftige Übernahme der Kosten rd. 330.000 Euro eingeplant. Für die kommenden Jahre können aufgrund der unsteten Rahmenbedingungen noch keine Aussagen getroffen werden.

Zur Frage 3:

Die LWB hat Maßnahmen zur sukzessiven Senkung des CO2-Aufkommens der LWB-Bestände erarbeitet, die fortlaufend fortgeschrieben werden. Die LWB verweist dazu auf den ersten Klimabericht des Unternehmens von 2020. Die Höhe der CO2-Abgabe ist auch abhängig von den Umsetzungserfolgen dieser Maßnahmen. Für die Realisierung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen sollen Fördermittelprogramme in Anspruch genommen werden.

Zur Frage 4:

Erhöhungen der Nettokaltmieten zur Kompensation des ggf. von der LWB zu tragenden Kostenanteils sind nicht vorgesehen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris