Auf ein Neues in 2022

Wir wurden gefragt, was in Leipzig in 2021 schlecht war und was durch uns besser wird in 2022. Wir sehen viel Positives in Leipzig. Gleichwohl besteht vielerorts in der Stadt noch Handlungsbedarf, einerseits infrastrukturell beim Ausbau des ÖPNV, andererseits sozial vor dem Hintergrund eines steigenden Bedarfs an Hilfen zur Erziehung. Hier müssen wir Leipziger weiter anpacken. Damit wir unsere schöne Stadt in vollen Zügen genießen können, müssen wir die Pandemie in den Griff bekommen. Deshalb der Vorsatz für das Neue Jahr: Verantwortung zeigen, Impfen gehen! In 2022 wird die Bürger-Stadt-Beziehung in Leipzig digitaler, einfacher und besser. Dank der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat wird der Umzug innerhalb Leipzigs zukünftig nur noch der Meldebehörde und nicht zusätzlich auch der Zulassungsstelle angezeigt. Aber auch die Gremienarbeit der Stadträte, ehrenamtlich Tätiger in den Stadtbezirksbeiräten und interessierter Bürger wird digitaler, politische Mitwirkung und Teilhabe durch digitale Zuschaltung zu Gremien deutlich effizienter. Wo in Leipzig, wann welche Parkbank, Toilette, welcher Fußweg-, Radweg- und welche Straßensanierung geplant ist, wird die Stadt auf Initiative der Freibeuter für die Bürger im Themenstadtplan visuell und bürgerfreundlich aufbereiten. Wenden Sie sich gern an info@freibeuterfraktion.de

Corona-Prämie 2021 und 2022 in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ermöglichen

 

Gemeinsamer Antrag von: Grüne, Linke, Freibeuter und SPD

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen werden für die Jahre 2021 und 2022 erneut ermächtigt, über die Auszahlung einer Corona-Prämie in analoger Anwendung der COVID-19-Prämien-RL eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.

2. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.

Begründung:

Das Jahr 2021 war wieder einmal stark von den pandemischen Wirkungen betroffen. Dies hat auch in unseren Eigenbetrieben sowie in Bereichen der Stadtverwaltung zu enormen zusätzlichen physischen wie psychischen Belastungen geführt, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterworfen waren. Unsere Eigenbetriebe und die besonders betroffenen Bereiche der Stadtverwaltung sind dennoch verhältnismäßig gut durch diese anhaltend schwierigen Zeiten gekommen, was in erster Linie den engagierten Mitarbeitenden zu verdanken ist bzw. ohne ihr unermüdliches Mitwirken nicht möglich gewesen wäre.

Wir halten es auch in diesem Jahr für dringend geboten, den Mitarbeiter*innen unserer Eigenbetriebe und der Stadtverwaltung unseren Dank auszusprechen und eine coronabedingte Sonderprämie zukommen zu lassen.

Im vergangenen Jahr wurden der Oberbürgermeister und die Betriebsleiter*innen per Ratsbeschluss (VII-DS-01487-NF-02) über die COVID-19-Prämien-RL des VKA, die bis zum 31.12.2020 befristet war, ermächtigt, eigenständig über die Vergabe sogenannter Corona-Prämien bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und auf Grundlage nachvollziehbarer Kriterien entscheiden zu können. Dabei ist zugleich zugesagt worden, dass im unwahrscheinlichen Falle fehlende wirtschaftliche/finanzielle Möglichkeiten eines Eigenbetriebes durch einen möglichen Verlustausgleich durch die Stadt Leipzig im Rahmen des Jahresabschlusses kompensiert werden könnten. Eine fristgemäße Zahlung einer steuerfreien Prämienzahlung muss bis spätestens 31.03.2022 erfolgen. Die grundsätzliche Steuerfreiheit von Sonderprämien ist auf einen Gesamtbetrag von insgesamt 1.500 Euro begrenzt (§ 3 Nr. 11a EStG). Diese Summe schließt bereits gezahlte Prämien aus den Jahren 2020 und 2021 ein. Dies betrifft konkret die Corona-Prämie nach dem Ratsbeschluss 2020 und die Corona-Prämie vom Dezember 2020 aufgrund des Tarifabschluss (gestaffelt nach Entgeltgruppen; max. 600 Euro). Dies führt dazu, dass die Steuerfreigrenze je nach Einzelfall bereits erreicht sein könnte und bei erneuter Prämierung eine Prämie unattraktiver aber dennoch möglich wäre. Nichtsdestotrotz könnten auch Mitarbeiter*innen prämiert werden, die bislang keine Prämie erhalten haben, da die Pandemieaufgaben im Jahr 2021 noch vielfältiger geworden sind und hierdurch auch mehr Beschäftigte mit Sonderaufgaben betraut und abgeordnet wurden. Außerdem ist es gerade durch Personalabordnungen für spezielle Pandemieaufgaben zu erhöhten Aufgabenmengen in der Stammbelegschaft gekommen, um das operative Alltagsgeschäft aufrecht zu erhalten.

  1. Die Freigabe der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Honorierung besonderer Belastungen von Beschäftigten während der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Prämien-RL) für die Anwendung in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben wird beschlossen.
  2. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter werden ermächtigt, über die Anwendung der COVID-19-Prämien-RL eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.
  3. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.

Stadtratsbeschluss VII-DS-01487-NF-02 vom 16.09.2020

Wir halten es daher auch in diesem Jahr für dringend geboten, den Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen wie im vergangenen Jahr zu ermächtigen, über die Vergabe von coronabedingten Sonderprämien an ihre Mitarbeiter*innen entscheiden zu dürfen. Dies wäre nicht nur ein angemessenes Zeichen des Dankes und der Wertschätzung ihrer in diesem Jahr geleisteten Arbeit, sondern dient zugleich auch der Fachkräftebindung in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarktes.

Mit dem Beschluss des vorliegenden Antrages soll die Ermächtigung des Oberbürgermeisters und der Eigenbetriebsleiter*innen zur Zahlung einer Corona-Prämie entsprechend eines transparenten Kriterienkataloges analog zu 2020 gegeben werden. Da auch in 2022 von einer coronabedingt anhaltend angespannten Lage auszugehen ist, erscheint es sinnvoll, diese Ermächtigung für 2021 und 2022 auszusprechen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 09.02.2022 geändert beschlossen.

Antrag im Allris

 

Matzke (FDP): “Unter Bäumen und auf Bänken auf dem Eutritzscher Markt verweilen!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt die Prüfung der Errichtung von Bäumen und Bänken auf dem Eutritzscher Markt, sowie im Sinne einer gastronomischen Entwicklung nach Absprache mit dem Pächter die bauliche Vereinigung der Pavillons vor Ort.

“Es muss mehr Leben auf das Pflaster am Eutritzscher Markt. In der Regel zieht Einzelhandel die Menschen an einen Ort, so wie ins Eutritzscher Zentrum. Der Eutritzscher Markt hingegen lädt nicht einmal zum Verweilen ein, weder Baum noch Bank zieren den Platz”, beklagt Freibeuter-Stadtrat Sascha Matzke den trostlosen Ort.

Baum und Bank könnten jedoch die Lösung sein. “Es soll nicht durch Einzelhandel ein Konkurrenzangebot zum Eutritzscher Zentrum geschaffen werden, stattdessen eine echte, zur Erholung beitragende, Alternative”, fordert Freibeuter-Stadtrat Sascha Matzke.

“Nicht immer muss dafür viel Geld in die Hand genommen werden. Auch mit geringen Mitteln kann eine große Wirkung erzielt werden. Die Entfernung einzelner Pflastersteine, das Pflanzen von Bäumen und das Setzen von Bänken kann nicht die Welt kosten. Wenn dann noch die ansässige Gastronomie eine räumliche Optimierung erfahren könnte, wäre dem Eutritzscher Markt als Anziehungspunkt zum Verweilen schon geholfen. in einem nächsten Schritt könnten die Ertüchtigung der WC-Einrichtung und des ansässigen Brunnens hinzu kommen”, führt Freibeuter-Stadtrat Sascha Matzke (FDP) zur Weiterentwicklung des Eutritzscher Marktes aus.

Der Eutritzscher Markt bietet aktuell keinen belebten urbanen Platz. Ansiedlungen von Wochenmarkthändlern unter Federführung des Marktamtes schlugen in den letzten Jahren fehl.

Den Beschlussvorschlag im Wortlaut entnehmen Sie bitte dem beigefügten Antrag VII-A-06669 “Eutritzscher Markt begrünen und urban wiederbeleben”. Er wird in der Ratsversammlung am 19. Januar 2022 ins Verfahren verwiesen.

Straßenbahnen und Fahrradmitnahme

Anfrage:

Die Stadt Leipzig setzt im Rahmen der Mobilitätsstrategie 2030 auf das  Nachhaltigkeits-Szenario mit dem Fokus auf eine saubere und nachhaltige Mobilität, die “die Verkehrslösungen auf verträgliche Weise einbettet”
(https://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/verkehrsplanung/mobilitaetsstrategie-2030/nachhaltigkeits-szenario). Der bis 2030 ansteigende Verkehr in Leipzig soll überwiegend über den Umweltverbund (öffentlicher Personennahverkehr, Radverkehr und Fußverkehr) erfolgen. Die Verbesserung des ÖPNV-Angebots soll dabei ein wichtiger Aspekt sein.

Gegenwärtig ist die Fahrradmitnahme in den Straßenbahnen in Leipzig nur dann möglich, wenn die Freiräume nicht bereits durch Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen belegt sind. Vor dem Hintergrund, dass die Leipziger Verkehrsbetriebe Ende des Jahres 2021 bei der HeiterBlick GmbH die Fertigung von Straßenbahnen im Volumen von bis zu 600 Millionen Euro beauftragt haben, fragen wir an:

1. Hat die Stadt Leipzig als Gesellschafterin der LVB GmbH sichergestellt, dass die neuen Straßenbahnen für die Fahrradmitnahme geeignet sind?

2. Falls nein: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Fahrradmitnahme in den neuen Straßenbahnen der LVB uneingeschränkt möglich sein wird?

Antwort:

Die schriftliche Beantwortung der Anfrage wurde auf Grundlage einer Zuarbeit der LVB erstellt.

Zur Frage 1:

Grundsätzlich gilt für die LVB in Bezug auf die Anforderungen hinsichtlich der Erweiterung des Fahrzeugparks die zweite Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig (VI-DS-08001) vom 18.12.2019. Der Zielstandard Z9 gibt hier konkret vor, dass ausreichend Raum für Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder und Traglasten sowie eine barrierefreie Gestaltung und ein angemessenes Sitzplatzangebot zu berücksichtigen sind.

Werden neue Fahrzeuge bestellt, überprüft die LVB stets die im Lastenheft zu beschreibenden Anforderungen. Besonderes Gewicht hat dabei die Innenraumgestaltung, für die es unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen und Zielkonflikte zu entscheiden gilt. In diesen Prozess werden u.a. Vertreter von Fahrgastbeirat und Behindertenverbänden umfangreich einbezogen.

Die neue Fahrzeuggeneration mit 2,40 Meter Wagenkastenbreite wird über großzügige Multifunktionsflächen verfügen, die eine Mitnahme von Fahrrädern in begrenztem Umfang ermöglichen, soweit der Raum nicht durch andere Nutzer beansprucht wird. Insofern sind die neuen Straßenbahnen für eine Fahrradmitnahme geeignet.

Die Länge und Breite der Fahrzeuge und deren Grundkonfiguration sind durch die Streckengeometrie festgelegt, weshalb die Flächenaufteilungen für Sitz- und Stehplätze sowie andere Nutzungen wie Kinderwagen, Rollstühle/Rollatoren, Fahrräder usw. Ergebnis eines umfassenden Optimierungsprozesses sind. Eine Ausweitung von Aufstellflächen geht dabei immer zu Lasten von verfügbaren Sitzplätzen und damit von Beförderungskomfort.

Zur Frage 2:

Die Sicherstellung der Fahrradmitnahme war durch den Nahverkehrsplan gegeben. Die Fahrradmitnahme kann jedoch aufgrund der eingangs genannten Gründe nicht uneingeschränkt möglich sein. Hier liegen entsprechender Interessenskonflikte zu anderen Fahrgästen vor, die gegeneinander abgewogen werden müssen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Leerstehende Gebäude in kommunalem Eigentum

Anfrage:

Die Stadt Leipzig hat mit der Vorlage „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“ (VII-Ifo-06013) angekündigt, stärker gegen nicht mitwirkende Eigentümer von leerstehenden Immobilien vorzugehen.

Hierzu fragen wir an:

Wie viele leerstehende Immobilien im Sinne der Vorlage „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“ (VII-Ifo-06013)  befinden sich im Eigentum

a)     der Stadt Leipzig,

b)     der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig,

c)     der Unternehmen der Stadt Leipzig in der Rechtsform des privaten Rechts (100%).

Antwort:

Die Ermittlung der Anzahl leerstehender Immobilien der Stadt Leipzig, der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig sowie der Unternehmen der Stadt Leipzig in der Rechtsform des privaten Rechts steht nicht im direkten Zusammenhang mit den Inhalten der Vorlage VII-Ifo-06013 „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“.
Mit der Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten soll dem (spekulativen) Leerstand begegnet und die städtebauliche und denkmalpflegerische Qualität in den Stadtquartieren erhalten werden.

Zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen und Verhandlungspositionen der Stadt Leipzig kann analog des Verwaltungsstandpunktes VI-HP-07448-VSP-01-NF-01 “Kennzeichnung von stadteigenen Liegenschaften im Stadtplan” (Ratsbeschluss vom 11.12.2019) keine öffentliche Auskunft zu leerstehenden Immobilien im Eigentum der Stadt Leipzig erteilt werden. Die freie Verfügbarkeit der vertraulichen Daten würde die Interessen der Stadt Leipzig aus wirtschaftlichen und strategischen Gründen beeinträchtigen. Sie könnten Grundstücksspekulationen befördern und den Erwerb dringend benötigter Flächen erschweren. Stadträtinnen und Stadträte können jedoch auf Anfrage beim Dezernat Stadtentwicklung und Bau die Übersicht der aktuell leerstehenden kommunalen Gebäude einsehen.

Die städtischen Immobilien werden für sehr unterschiedliche, zumeist öffentliche Zwecke verwendet. Dabei werden die Fachliegenschaften der einzelnen Ämter zur Erfüllung der Aufgaben der Ämter benötigt. Temporär auftretende Leerstände in einzelnen Gebäuden sind den Abläufen bei Sanierungs- bzw. Neubauvorhaben geschuldet und bilden die Ausnahme. Werden Liegenschaften dauerhaft nicht mehr für Zwecke der Fachämter benötigt, werden diese für ein weiteres Liegenschaftsmanagement an das Liegenschaftsamt abgegeben.

Zu den nicht betriebsnotwendigen Immobilien der Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig existiert ein etabliertes Verfahren. Informationen über nicht betriebsnotwendige Immobilien werden von den Unternehmen den Fachbereichen vorgelegt – und bei fehlendem Bedarf im Dezernat – an das Liegenschaftsamt für ein weiteres Liegenschaftsmanagement übergeben. Da alle anderen nicht gemeldeten Flächen betriebsnotwendig sind, ist darüber hinaus ist keine Weitergabe von zweckgebundenen Informationen geboten.

Nachfragen in der Ratsversammlung am 15.03.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sie führen in Ihrer Antwort aus, dass die Offenlegung der Zahlen schutzwürdige Interessen berühren würde, und
man die Zahlen deswegen nicht offenlegen kann. Diesbezüglich möchte ich nachfragen: Ist Ihnen die Möglichkeit der Beantwortung einer Anfrage in
nicht öffentlicher Sitzung bekannt? Kennen Sie das, dass so etwas möglich ist? Und wenn Sie das kennen, dass man auch in nicht öffentlicher Stadtratssitzung Anfragen beantworten kann, warum haben Sie nicht den Weg gewählt, diese möglicherweise vertraulichen Informationen durch eine Antwort in nichtöffentlicher Stadtratssitzung zu geben?”

Oberbürgermeister Jung: Herr Dienberg.

Bürgermeister Dienberg: “Herr Morlok, mir ist das Instrument der nichtöffentlichen Sitzung bekannt, und ich habe an dieser Stelle angesichts der Anfrage von Ihnen und auch der Beantwortung – nicht in der letzten Ratssitzung, sondern in dieser Ratssitzung – die entsprechende Zeit gehabt, dass wir von den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben die Antworten vorgelegt bekommen. Ich möchte an der Stelle noch einmal deutlich machen, dass das auch entsprechende strategische Aspekte betrifft. Wer hier Interesse hat, dem habe ich angeboten, dann in meinem Büro Einblick in die Liste zu nehmen.”

Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister, steht es im Ermessen der Dezernenten, Fragen von Stadträten und Fraktionen, die hier eingereicht werden, nach eigenem Ermessen -selbst wenn sie nichtöffentlich beantwortet werden könnten – durch ein Angebot auf Einsichtnahme in einem Büro zu ersetzen? Prüfen Sie bitte die Gemeindeordnung. Ich frage Sie jetzt persönlich. Anfragen, die hier gestellt werden, sind im Rat zu beantworten, und wenn sie nicht öffentlich beantwortet werden können, müssen sie nichtöffentlich beantwortet werden. Teilen Sie diese Rechtsaufassung, Herr Oberbürgermeister? Werden Sie diese Antworten in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung nachreichen?”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Dienberg, ich glaube, bevor wir uns weiter verfransen: Herr Morlok hat recht.”

Bürgermeister Dienberg: “Dann müssen wir das in nichtöffentlicher Sitzung beim nächsten Mal machen, ja.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

 

Rechtsgutachten zum Abschleppen

Anfrage

Mit dem Verwaltungsstandpunkt VII-A-00898-VSP-01 zu unserem Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ wurde vom Ordnungsamt der Stadt Leipzig eine fehlerhafte Rechtsgrundlage kommuniziert. Durch das von der Stadt Leipzig beauftragte Rechtsgutachten wurde eine andere Rechtslage festgestellt.

Deshalb fragen wir an:

1. Welche Maßnahmen wurden innerhalb des Ordnungsamtes zur Durchsetzung der Verkehrssicherheit auf Grund der im Rechtsgutachten festgestellten Rechtslage getroffen?

2. Wie wurde die korrigierte Rechtsauffassung den MitarbeiterInnen im Außendienst vermittelt?

3. Wurden „generalpräventive Maßnahmen“ zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Abschleppen/Umsetzen von verkehrsbehindernd parkenden Kfz durchgeführt oder sind solche für das Jahr 2022 geplant?

Antwort

Zur Frage 1:

Die Arbeitsanweisung des Ordnungsamtsleiters „Abschleppen und Verwahren verkehrsordnungswidrig parkender Fahrzeuge“ wurde im April 2021 mit der Anlage „Entscheidungshilfe zum Anordnen von Abschleppmaßnahmen im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Leipzig“ von Prof. Dr. Dieter Müller versehen. Entsprechend der in der Arbeitsanweisung getroffenen Festlegung, kann die Entscheidungshilfe bei der Abwägung des Einzelfalls herangezogen werden.

Zur Frage 2:

Die Arbeitsanweisung und die Entscheidungshilfe, die in zwei Fassungen existiert, wurden im amtsinternen Intranet veröffentlicht. Zudem wurde die Entscheidungshilfe in der sogenannten Praktikerfassung allen mit Abschleppvorgängen befassten Bediensteten des Ordnungsamtes über die o. g. Arbeitsanweisung zur Kenntnis gegeben. Die aktenkundige Belehrung der gemeindlichen Vollzugsbediensteten ist erfolgt. Es ist ein jährlicher Belehrungsturnus verfügt.

Darüber hinaus haben die Beschäftigten die Möglichkeit für Rückfragen im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme mit dem Verfasser am 6./7. Oktober 2021 genutzt und können diese auch schriftlich an ihn weiterleiten lassen.

Zur Frage 3:

Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, ist jeder Fall, bei dem eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt, vor Einleitung einer Vollzugsmaßnahme einer Einzelfallprüfung zu unterziehen. Im Rahmen dieser können auch generalpräventive Aspekte berücksichtigt werden. Statistisch ist keine Unterscheidung hinsichtlich dieses Kriteriums möglich. Im Jahr 2021 wurden durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten insgesamt 4.344 Abschleppmaßnahmen angeordnet. Im Vorjahr waren dies 3.661. Der Anstieg der Zahlen ist insbesondere vor dem Hintergrund beachtlich, dass im Jahr 2020 die Einsatzkräfte der kommunalen Verkehrsüberwachung unter Corona-Bedingungen nur eingeschränkt ihrer originären Aufgabe nachgehen konnten und die Gesamtzahl der erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten mit 242.618 im Vergleich zum Jahr 2020 (264.915 Fallerfassungen) deshalb geringer ausfiel. Man kann demnach, mit gewisser Vorsicht, davon ausgehen, dass das von vornherein als Arbeitshilfe gedachte Gutachten von Prof. Dr. Müller seine beabsichtigte Wirkung erzielte, den Außendienstbeschäftigten die Ermessensausübung zu erleichtern.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Eutritzscher Markt begrünen und urban wiederbeleben

Antrag:

Der OBM wird beauftragt, im Zuge der Erarbeitung des Stadtplatzprogramms in 2022 den Eutritzscher Markt in die stadtweite Priorisierung von Stadtplätzen einzubeziehen. Das Stadtplatzprogramm wird dem Stadtrat bis zum 31.12.2022 vorgelegt.

Begründung:

Der Eutritzscher Markt bietet aktuell keinen belebten urbanen Platz. Ansiedlungenvon Wochenmarkthändlern unter Federführung des Marktamtes schlugen in denletzten Jahren leider fehl. Um die Urbanisierung des Eutritzscher Marktesvoranzutreiben, ist eine Umgestaltung nötig. Hierbei sollen dieeinzusetzenden Mittel möglichst gering gehalten werden. Im Rahmen desBaumkonzeptes können im westlichen Teil des Eutritzscher Marktes Schattenspendende Verweilorte geschaffen werden, die insbesondere den Senioreneinrichtungen vor Ort zu Gute kämen. Im östlichen Teil kanndurch möglichst geringe finanzielle Mittel eine bauliche Vereinigung derdrei Pavillons erreicht werden. Diese begünstigt dann eine effizientereGastronomie, die bisher durch drei kleine Pavillons behindert wurde. Darüber hinaus kann die Ertüchtigung der WC-Einrichtung im Rahmen desToilettenkonzepts geprüft werden. Auch zum Prüfautrag gehört dieErtüchtigung des ansässigen Brunnens.

Die Neufassung des Antrags erweitert den Verwaltungsstandpunkt um einen konkreten Termin zur Vorlage des Stadtplatzprogramms.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 12.10.2022 geändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

 

Mehr Transparenz wagen

Jeder Leipziger kann nach Informationsfreiheitssatzung Auskunft von der Stadt Leipzig verlangen. Das betrifft vor allem weisungsfreie Aufgaben der Kommune, wie beispielsweise die freiwilligen Aufgaben in den Bereichen Kultur und Wirtschaftsförderung. Die Stadt erfüllt jedoch auch Aufgaben, die ihr zugewiesen sind.

Diese Weisungsaufgaben liegen beispielsweise in den Bereichen Denkmalschutz, Bauaufsicht, Ortspolizeibehörde, Pass- und Personenstandsangelegenheiten, Meldewesen und Statistik. Auskünfte erteilt die Stadt hier mit der Begründung nicht, die Anfragen würden Weisungsaufgaben betreffen. Aus unserer Sicht kein Grund! Denn welche Auskünfte die Stadt erteilt, steht ihr grundsätzlich frei. Wo ein Wille, da ein Weg. Wir wollen daher die Informationspolitik verbessern. Und inzwischen zeigt sich nach Androhung der Zurückweisung unseres entsprechenden Antrags wegen Rechtswidrigkeit auch der zuständige Verwaltungsbürgermeister offen für unseren Transparenzgedanken. Gemeinsam werden wir mit der Verwaltung nun einen gangbaren Weg finden. Denn eine Transparenzplattform wird inzwischen auch auf der Ebene des Freistaates in Aussicht gestellt.

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Erschienen im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 18. Dezember 2021

Unkompliziert, schnell, digital

Auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird Digitalisierung, nun mit liberaler Handschrift, weiter groß geschrieben. Verwaltung muss im 21. Jahrhundert unkompliziert, schnell und digital sein. Das Leben der Leipziger vereinfachen, ein Thema, bei dem wir Freibeuter im Leipziger Stadtrat nicht müde werden, es voranzutreiben. Denn, bei allen digitalen Initiativen der Stadtverwaltung bisher, mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. In die Modernisierung der Stadtverwaltung muss weiter umfassend investiert werden. Um bei der Digitalisierung in der Verwaltung weiter voran zu kommen, braucht es neben der Sachausstattung auch gut ausgebildetes Personal. Digitalisierung darf auch vor dem Leipziger Stadtrat und der Erfüllung des Wählerauftrages nicht Halt machen. Und so wurde auf Initiative der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Gremienarbeit der Stadträte, aber auch ehrenamtlich Tätiger in den Stadtbezirksbeiräten und interessierter Bürger digitaler und politische Teilhabe durch digitale Zuschaltung deutlich effizienter. Kommen Sie bei Fragen und Anregungen gern auf uns zu: info@freibeuterfraktion.de

von Sascha Matzke, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 4. Dezember 2021

Unkompliziert, schnell, digital

Auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird Digitalisierung, nun mit liberaler Handschrift, weiter groß geschrieben. Verwaltung muss im 21. Jahrhundert unkompliziert, schnell und digital sein. Das Leben der Leipziger vereinfachen, ein Thema, bei dem wir Freibeuter im Leipziger Stadtrat nicht müde werden, es voranzutreiben. Denn, bei allen digitalen Initiativen der Stadtverwaltung bisher, mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. In die Modernisierung der Stadtverwaltung muss weiter umfassend investiert werden. Um bei der Digitalisierung in der Verwaltung weiter voran zu kommen, braucht es neben der Sachausstattung auch gut ausgebildetes Personal. Digitalisierung darf auch vor dem Leipziger Stadtrat und der Erfüllung des Wählerauftrages nicht Halt machen. Und so wurde auf Initiative der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Gremienarbeit der Stadträte, aber auch ehrenamtlich Tätiger in den Stadtbezirksbeiräten und interessierter Bürger digitaler und politische Teilhabe durch digitale Zuschaltung deutlich effizienter.

Sascha Matzke, Stadtrat

 

Erschienen im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 4. Dezember 2021