Auswirkungen von städtischen Entscheidungen auf bezahlbares Wohnen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei allen städtischen Entscheidungen die Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen zu prüfen. Eine Vorlagenprüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen erfolgt innerhalb der Vorlagensystematik sowie im strategischen Zielsystem des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 (INSEK). Die abschätzbare Auswirkung auf bezahlbares Wohnen einer Vorlage ist so darzulegen, dass die Folgen und ihre Ausmaße im Falle eines Beschlusses ersichtlich werden. Hierzu wird seitens der Verwaltung analog des Prüfschemas zur Klimawirkung ein Vorschlag bis zum III. Quartal 2022 vorgelegt.

Begründung:

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) 2030 ist bezahlbares Wohnen als ein Ziel im Handlungsfeld „Leipzig schafft soziale Stabilität“ eingeordnet. Vor diesem Hintergrund sind die Auswirkungen von städtischen Entscheidungen auf bezahlbares Wohnen in der Stadt Leipzig zu prüfen. Dabei ist es nicht ausreichend, wie bisher durch Ankreuzen aufzuzeigen, ob ein positiver Beitrag zum Ziel bezahlbares Wohnen geleistet wird. Es ist vielmehr erforderlich, gerade auch negative Beiträge zum Ziel bezahlbares Wohnen zu benennen und zu bewerten und somit Zielkonflikte aufzuzeigen.

Status:

Der Antrag wurde erfolgreich in der Ratsversammlung am 13.07.2022 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Matzke (FDP): “Die Angst vor Innovation überwinden!”

Zur wirtschaftspolitischen Stunde des Leipziger Stadtrats stellt Sascha Matzke, wirtschaftspolitischer Stadtrat der Fraktion Freibeuter, hohe Forderungen: “Es ist die Zeit gekommen, in Leipzig Raum für Sprünge zu schaffen.” Er stellt fest: “Im internationalen Vergleich blieb in den letzten Jahrzehnten kaum Raum für Sprünge in Deutschland. Es ist auch der Wunsch nach Innovation, der viele Menschen mit dem Regierungswechsel 2021 verbindet. Wir brauchen Sprünge und Sprunginnovation.”

Die Stadt Leipzig entschied sich, die Erarbeitung eines Online-Marktplatzes zu bezuschussen. Matzke: “Ich erinnere mich an die große Angst im Vorfeld, dabei Fördergelder zu verbrennen. Diese Angst muss überwunden werden. Fördermittel müssen in Zukunft mehr als Chance für Entwicklung genutzt werden. Es hilft nicht, sie zum Start der Idee zaghaft auszureichen und sie dann im Verlauf zu reduzieren oder gar ganz einzustellen. Sprünge ersticken wir damit im Keim.” Die Abgabefrist für den Ideenwettbewerb zur Erarbeitung des Online-Marktplatzes hat sich aufgrund der hohen Nachfrage im August 2021 sogar um vier Wochen verlängert. An Ideen mangelt es den Leipzigerinnen und Leipzigern also nicht.

Eine revolutionäre Leipziger Idee stammt von Horst Bendix. Er hat das Leipziger Windrad entwickelt, eine Höhenwindanlage im Binnenland. Matzke: “Wir haben aktuell ein Problem mit der Energieverfügbarkeit. Erneuerbare Energien sind ja nicht nur für das Klima gut. Sie machen uns auch unabhängig von diktatorischen Regimen. Mit genügend hohen Sprüngen, mit Leipziger Windrädern und denkmalschutzgerechten Solarzellen in Dachschindelform, mit unbürokratischen Regelungen für Bürger- und Mieterstrom schaffen wir Sprünge, mit denen wir langsam über eine Art Energie-Flatrate für alle nachdenken sollten!”

Matzkes Sprungwunsch: “Ein Leipziger Windrad, bemalt von Leipziger Künstler*innen und angestrahlt wie das Völki; auf einem Platz, der nach Horst Bendix benannt ist.”

Leipzig hilft der Ukraine

Bestürzt und empört verfolgen wir die Ereignisse in der Ukraine. Unsere Partnerstadt Kiew hat bisher, wie durch ein Wunder, erfolgreich die zahlreichen Angriffswellen abgewehrt. Die Bürger Kiews, genauso wie das Volk der Ukraine, kämpfen nicht nur für ihre Stadt und ihr Land, sondern für die Freiheit, die Demokratie und für ein besseres Leben in Europa. Es sind, Stand heute, mehr als eine Million Menschen, die vor dem Krieg geflüchtet sind. Die Reaktion der Leipziger auf digitalen Kanälen zu dem erwartenden Zustrom von Flüchtlingen ist nennenswert. Spontane, digitale Aktivistengruppen haben es den Menschen ermöglicht, sich innerhalb weniger Stunden und Tage zu mobilisieren und zu organisieren.

Neben Sach- und Geldspenden soll Leipzig auch Nothilfemaßnahmen leisten. Medizinische Bedarfsgüter sind in der Ukraine dringend notwendig. Ich freue mich, dass die Leipziger Gesundheitsstätten wie das St. Georg, die Uniklinik, die Helios-Kliniken und das Diakonissenkrankenhaus medizinisches Material für die Ukraine bereitstellen. Unsere Gedanken sind bei den Menschen in der Ukraine, bei denjenigen, die vor dem Krieg flüchten und bei denen, die sich freiwillig für die Ukraine engagieren.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 07. März 2022

WLAN und Internet im Neuen Rathaus

Anfrage:

Mit der stadteigenen Tochter Lecos GmbH besteht ein Betriebsleistungsvertrag, der u. a. die Bereitstellung einer Internetverbindung per WLAN im Neuen Rathaus umfasst. Regelmäßig seit Dezember 2021 fiel im Neuen Rathaus das WLAN und/oder die Internetverbindung über WLAN, insbesondere für die an den Gremien des Stadtrates teilnehmenden Stadträte, aus.

Hierzu fragen wir an:

1. Welche Verfügbarkeit sichert die Lecos GmbH der Stadt vertraglich zu?

2. Welche Pönale ist vorgesehen, sollte die Verfügbarkeit unterschritten werden?

3. Hat die Stadt Leipzig, unter anderem, die oben genannten Ausfälle gegenüber der Lecos GmbH geltend gemacht?

Antwort:

Zur Frage 1:

Auf Grundlage des BLVs sichert die Lecos, eine Verfügbarkeit des gesamten Datennetzes von >99% pro Jahr zu. Die Verfügbarkeit des WLAN ist hier inkludiert. Das heißt, wenn WLAN nicht zur Verfügung steht, das Datennetz jedoch per LAN zu Verfügung steht, wird die Verfügbarkeit grundsätzlich erfüllt.

Eine Zusicherung einer eigenständigen Verfügbarkeit für das WLAN analog zum LAN ist nicht vereinbart worden. WLAN ist ein geteiltes Medium und ein einzelnes defektes Endgerät genügt, um das WLAN in einem bestimmten Bereich zu stören oder die Verfügbarkeit einzuschränken. Auf die Endgeräte hat Lecos i.d.R. keinen Einfluss (außer für die durch Lecos verwalteten Endgeräte im WLAN MA_Stadt_X).

Zur Frage 2:

Eine Pönale für WLAN ist nicht vorgesehen.

Wie bereits unter Punkt 1 dargestellt, stand das Datennetz per LAN zu Verfügung während das WLAN nur eingeschränkt zu Verfügung stand. Des Weiteren sind für WLAN keine gesonderten Service Level, die für eine Pönaleberechnung herangezogen werden können, vereinbart. Eine Pönale wird nur für Themen herangezogen, bei denen die Lecos den Fehler beeinflussen kann (z.B. durch Fehlkonfiguration).

Zur Frage 3:

Die Ausfälle wurden über den UHD der Lecos gemeldet. Konkret gab es seit dem 01.12.2021 bis heute 76 Meldungen zu Störungen im Bereich WLAN, davon:

1 Meldung direkt vom Stadtrat

4 Meldungen der Fraktion Freibeuter

5 Meldungen vom VKKJ

14 Meldungen von den Museen

24 Meldungen von weiteren Ämter der Stadt Leipzig

26 Meldungen von Schulen

Weitere Hinweise

Nach Rücksprache mit der Lecos GmbH ist eine der Fehlerursachen wg. der ausstehenden Ersatzlieferung einer zentralen Ersatz-Hardware noch nicht beseitigt. Es wurde aber eine Umgehungslösung etabliert, so dass seit Anfang Februar keine weiteren Störungen aufgetreten sind.

Darüber hinaus gab es im Zeitraum der Störungen Updates im WLAN Management-System, welche die Sicherheitslücken LOG4j beheben sollten. Das kurzfristig durch den Hersteller freigegebene Firmware Update war jedoch fehlerhaft und führte dazu, dass es für einen kleinen Teil von WLAN-Nutzern (welche ein persönliches Passwort benutzen – PPSK) zeitgleich zum ersten Fehler einen Fehler im zentralen WLAN Controller gab. Dieser Fehler wurde zwischenzeitlich durch die Lecos mit dem WLAN-Hersteller analysiert und durch den WLAN-Hersteller gelöst.

Nachfragen in der Ratsversammlung am 15.03.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Es ging um die Verfügbarkeit von WLAN, also Internetzugang, im Rathaus für die Stadträtinnen und Stadträte. In Ihrer Antwort wird deutlich, dass Sie den WLAN-Zugang einem LAN-Zugang gleichsetzen, also kabelgebunden, Local Area Network. Diesbezüglich ist meine Frage: Wenn Sie das praktisch gleichsetzen und keine eigenständige Pönalisierung auch gegen über der Lecos vornehmen, besteht dann in allen Sitzungsräumen der Stadt Leipzig die Möglichkeit, für Stadträtinnen und Stadträte, sich mit Ihrem mobilen Endgerät in allen Sitzungsräumen in das Local Area Network kabelgebunden einzuloggen, oder nicht? Denn nur dann ergibt ja eigentlich die Gleichsetzung Sinn.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok, sind Sie so lieb und wiederholen diese Frage noch einmal, wenn der zuständige Beigeordnete an seinem Platz ist? – Ich bin etwas überfragt.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich bin ja dienstleistungsorientiert. Sie setzen in Ihrer Antwort zum Thema WLAN und Internet das WLAN dem LAN, also dem kabelgebundenen, dem Local Area Network, gleich. Und wir haben keine gesonderte Pönalisierung vereinbart, wenn WLAN nicht verfügbar ist, aber LAN. Diesbezüglich ist meine Frage aus Sicht eines Stadtrats, einer Stadträtin:
Ist es möglich, in allen Sitzungsräumen im Rathaus für Stadträtinnen und Stadträte, sich mit ihrem mobilen Endgerät per Kabel in das LAN, also das Local Area Network, einzuloggen, und dann über dieses einen Internetzugang zu erhalten? Ist dies gewährleistet?”

Bürgermeister Hörning: “Das ist nach meinem Verständnis nicht gewährleistet. Das Ziel ist, dass man sich über WLAN einwählt, weil natürlich der Zugang an eine LAN-Dose auch noch einmal andere Sicherheitsfragen stellt, aber ich nehme die Frage gerne noch einmal mit, damit wir das klären.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok noch einmal.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Dann gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten aus meiner Sicht. Ich frage Sie jetzt: Geben Sie mir recht, dass Sie entweder die WLAN-Verfügbarkeit genauso pönalisieren müssen oder eben die LAN-Verfügbarkeit für die Stadträtinnen und Stadträte in allen Sitzungsräumen sicherstellen müssen?”

Bürgermeister Hörning: “Wir sind mit dem Dienstleister Lecos im laufenden Dialog über die Betriebsleistungsvertragskomponenten, die mit Pönalen oder mit entsprechenden Preisen auch belegt sind. Ich nehme das gerne mit, ich möchte aber auch ganz klar sagen: Wenn wir mit der Lecos über Steuerung von IT-Leistungen sprechen, dann machen wir das zuerst zum Thema Cybersicherheit und zum Thema Betriebs-Continuity, und dann werden wir uns auch um das Thema WLAN und Qualität und pönale Bewehrung für den Betrieb hier im Neuen Rathaus kümmern. Ich nehme das gerne mit, aber ich zeige Ihnen auch an, dass in meiner Verantwortung als IT-Dezernent erst einmal eine Stärkung des Betriebsleistungsvertrages zum Thema IT-Sicherheit, Datenschutz, etc. steht. – Vieln Dank.”

Oberbürgermeister Jung: “Letzte Frage, Herr Morlok, bitte.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich kann nachvollziehen, dass das Ihre Priorität als zuständiger Fachdezernent ist. Herr Hörning, könnten Sie es nachvollziehen, dass wir, wenn die Internetverfügbarkeit für Stadträtinnen und Stadträte nicht zu Ihrer höchsten Priorität gehört, die Sache selbst in die Hand nehmen und per Antrag im Stadtrat und möglicherweise Beschlussfassung im Stadtrat die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Prioritäten entsprechend angehoben werden?”

Bürgermeister Hörning: “Herr Morlok, die Prioritäten machen sich nicht daran fest, ob etwas Pönale-bewehrt ist. Ich habe Ihnen gerade zugesagt, dass wir uns um dieses Thema kümmern, aber ich habe Ihnen auch eine Antwort gegeben, dass aus der Sicht des Gesamt-IT-Betriebs – und dazu bin ich verpflichtet, Ihnen auch eine gesamthafte Sicht auf diesen IT-Betrieb zu geben – die entsprechende Priorität besteht. Und ich denke, das können Sie auch nachvollziehen, weil die tollste WLAN-Verbindung bringt Ihnen nichts, wenn ein Netz kompromittiert ist. Von daher nehmen Sie das bitte so als Priorität mit. Das heißt nicht, dass die WLAN-Verbindung keine Priorität hat. Es steht Ihnen natürlich frei, Anträge zu stellen, aber wir werden uns hier noch einmal bei Ihnen melden im nächsten Monat und Ihnen da eine aktuelle Information geben.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Fortschreibung STEP Zentren

Anfrage:

In der jüngeren Vergangenheit hat die Stadtverwaltung in verschiedenen Äußerungen auf Anfragen und Anträge im Stadtrat auf die Fortschreibung des STEP Zentren verwiesen. Die letzte Fortschreibung durch den Oberbürgermeister erfolgte 2016 mit Beschlussfassung des Stadtrates in 2017.

Hierzu fragen wir an:

1. Bis wann legt der Oberbürgermeister die neue Fortschreibung des STEP Zentren dem Stadtrat vor?

2. Wie und wann sieht der Oberbürgermeister die Einbindung der gewählten Gremien (Stadtrat, Stadtbezirksbeiträte, Ortschaftsräte), der Bürger und der Umlandgemeinden, sowie deren Gremien, vor?

3. Mit welchem Ressourceneinsatz (Personal- und Sachaufwendungen) in welchen Haushaltsjahren plant der Oberbürgermeister?

Antwort:

Die Überprüfung und Fortschreibung von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten ist in der Regel in einem Turnus von 5-10 Jahren erforderlich und kann sich aus Folgenden Gegebenheiten herleiten:

Anpassungs- und Ergänzungsbedarf im Hinblick auf die grundlegenden Steuerungsgrundsätze

Die Stadt Leipzig erfasst in regelmäßigen Abständen die Einzelhandelsbestandsstrukturen im gesamten Stadtgebiet sowie ergänzende Komplementärnutzungen in den Zentren. Im Rahmen eines begleitenden Monitorings wird die Wirksamkeit der im STEP Zentren verankerten Steuerungsgrundsätze und Ziele anhand der tatsächlichen Entwicklung überprüft. Mit Blick auf die Ergebnisse der aktuellsten Ausgabe des Monitoringberichts Einzelhandel aus dem Jahr 2019 kann festgestellt werden, dass sich das in Leipzig praktizierte System der Einzelhandelssteuerung weitgehend bewährt hat. Neben einer Stärkung und Stabilisierung der Zentren konnte eine Begrenzung des Wachstums in planerisch nicht erwünschten Standorten erreicht werden. Ein Anpassungs- und Ergänzungs­bedarf der grundlegenden Steuerungssystematik des STEP Zentren lässt sich demnach nur sehr punktuell erkennen (beispielsweise im Bereich der Nahversorgung in der Äußeren Stadt).

Aktualisierungsbedarf aufgrund veränderter Angebots- und nachfrageseitiger Aspekte

Ein größerer Aktualisierungsbedarf des STEP Zentren lässt sich demgegenüber jedoch aus der prosperierenden Einwohnerentwicklung Leipzigs und der dynamischen Entwicklung des stationären Handels ableiten. Neben der vereinzelten Anpassung von Zentrenabgrenzungen und der Darstellung von neuen Zentren (wie beispielsweise im Quartier Eutritzscher Freiladebahnhof) sind hier insbesondere die dauerhaften Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Entwicklung des stationären Handels und der zentrumsbildenden Komplementärnutzungen (Dienstleistungen, Gastronomie) in den Blick zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Stadtplanungsamt, im Sommer 2022 eine erneute Vollerhebung des Einzelhandelsbestands durchführen zu lassen. Die daraus ermittelten Datengrundlagen sollen im Abgleich zur letzten Erfassung (Stand: 10/2018) eine Bilanzierung der Corona-Effekte auf die Bestandsstrukturen in den Zentren ermöglichen.

Darüber hinaus ist für das zweite Halbjahr 2022 die Beauftragung eines auf die Leipziger Stadtteilzentren fokussierten Fachgutachtens vorgesehen. Das Gutachten soll über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ finanziert werden (vgl. VII-DS-06347). Im Ergebnis sollen vor dem Hintergrund des perspektivischen Bedeutungsverlusts des stationären Handels die zukünftige Rolle von Zentren eruiert und neue Nutzungs­schwerpunkte (jenseits des Handels) definiert werden. Anhand der hier gewonnenen Erkenntnisse lassen sich wichtige Zielbilder für eine mögliche Fortschreibung und Aktualisierungen des STEP Zentren ableiten.

Erst nach Vorliegen der Erkenntnisse aus der Vollerhebung 2022 und dem Vertiefungs­gutachten zu den Stadtteilzentren, kann der Fortschreibungs- und Aktualisierungsbedarf des STEP Zentren abschließend analysiert und bewertet werden. Aktuell wird – insbesondere aufgrund der Erfolge im Bereich der Einzelhandelssteuerung – von einem eher moderaten Anpassungsbedarf im Hinblick auf die grundlegende Steuerungssystematik ausgegangen. Vielmehr wird ein eher allgemeiner Aktualisierungsbedarf und ggf. eine Anpassung der Zielstellungen für die Stadtteilzentren gesehen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Wie weiter am Heuweg?

In der Ratsversammlung am 9. Februar 2022 hat der Stadtrat beschlossen, dass der Nahlesteg mit einer Breite von fünf Metern neu errichtet wird. Der Nahlesteg ist die Fußgänger- und Fahrrad-Brücke die im Zuge des Heuweges über die Nahle führt. Die Breite klingt gut und bietet Platz für Passierende und Verweilende, hat aber nicht nur einen Haken.  Der Heuweg hat zwischen Neuer Luppe und Nahle eine geringere Breite und wird momentan als Baustraße für die Erneuerung der Schienentrasse der Bahn genutzt. Wie geht es nach dieser Baumaßnahme weiter?

Es wäre erforderlich dieses Wegstück auf fünf Meter Breite auszubauen, damit der Anschluss an die neue Brücke sinnvoll ist. Bisher gibt es dafür aber keine Planung und das letzte Stück des Weges ist im Eigentum der Deutschen Bahn. Für dieses Stück hat die Stadt, nach heutigem Stand, keine Möglichkeit für einen entsprechenden Ausbau. Wir haben also für die Ratsversammlung im März 2022 eine Anfrage zu diesem Thema gestellt. Auch wenn eine Brücke eine längere Nutzungsdauer als ein Weg hat, sollte es eine Gesamtplanung geben.

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 26. Februar 2022

Amtsblatt digitaler und ökologischer

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zugänglichkeit des Amtsblattes für alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und prüft bis zum 4. Quartal 2022 folgende Punkte:

1. Wie das Amtsblatt prominenter auf der Startseite der Stadt Leipzig beworben werden kann,

2. in welchem Rahmen der Vertrag mit der Zustellungsfirma geändert werden muss, um eine Auslage an zentralen und stark frequentierten Orten in bisher nur mangelhaft abgedeckten Bereichen (v.a. Ortschaften) zu ermöglichen,

3. ob eine stadtweite Auslage bei rechtlicher Verbindlichkeit der digitalen Bekanntmachung, ohne Zustellung in die Haushalte, effizient und kostensparend sein könnte,

4. die Möglichkeit der persönlichen Zustellung im Rahmen eines Abonnement.

Begründung:

Die Fraktion Freibeuter hat großes Interesse an einer verlässlichen Zustellung des Amtsblattes im Stadtgebiet und sieht es im Rahmen des 2019 ausgerufenen Klimanotstandes durch die Stadt Leipzig als geboten an, die Auflagenstärke zu prüfen und hier gegebenenfalls den Verbrauch von Papier-Ressourcen zu schonen. Grundlage für die Verteilung des Amtsblattes ist der Vertrag über Druck und Vertrieb mit der WVD Dialog Marketing GmbH in der aktuellen Fassung vom 08. September 2016. In diesem Vertrag ist die Belieferung „der Haushalte der Stadt Leipzig“ am Erscheinungstag des Amtsblatts (samstags, 14-tägig) festgeschrieben. Nicht zugestellt wird das Amtsblatt an Haushalte, die eine Belieferung nicht wünschen („Werbeverweigerer“) und dies z. B. durch ein entsprechendes Hinweisschild deutlich anzeigen. Es kommt immer wieder zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über mangelhafte Zustellung des Amtsblattes. Anschließende Zustell-Verbesserungen waren oftmals leider nicht zielführend. Eine Auslage an zentralen Orten in den Stadtteilen oder Ortsteilen regelt der Vertrag nicht. Ob eine solche Regelung eine maßgebliche Vertragsänderung wäre, sollte geprüft werden. Sollte dies der Fall sein, könnte der Vertrag nicht angepasst werden, sondern die gesamte Leistung zum Druck und Vertrieb des Amtsblatts müsste neu ausgeschrieben werden. Nach der Diskussion des vorhergehenden Stadtrats 2018 gehört diese Diskussion unseres Erachtens erneut auf die Tagesordnung. In Anbetracht der Corona-Pandemie und der dadurch Anschub geleisteten Digitalisierung und mit Rücksicht auf den 2019 ausgerufenen Klimanotstand gehört die Digitalisierung des Amtsblattes und auch die Verfügbarkeit des Amtsblattes für ältere Leipzigerinnen und Leipziger, die dieses an präsenten Orten mitnehmen könnten oder auch z.B. über ambulante Pflegedienste beziehen könnten, erneut geklärt.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 15.06.2022 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Informationsvorlage im Allris

Nachfrage zur Anfrage F-06677 „Rechtsgutachten zum Abschleppen“

Anfrage:

In der Anfrage VII-F-06677 fragten wir: 1. Welche Maßnahmen wurden innerhalb des Ordnungsamtes zur Durchsetzung der Verkehrssicherheit auf Grund der im Rechtsgutachten festgestellten Rechtslage getroffen? Und 2. Wie wurde die korrigierte Rechtsauffassung den MitarbeiterInnen im Außendienst vermittelt?

Diesbezüglich fragen wir nach:

  1. Bedeutet die Antwort: „Zudem wurde die Entscheidungshilfe in der sogenannten Praktikerfassung allen mit Abschleppvorgängen befassten Bediensteten des Ordnungsamtes über die o. g. Arbeitsanweisung zur Kenntnis gegeben.“, dass die MitarbeiterInnen über diese Fassung in Schulungen belehrt wurden? Oder, dass diese über die Einstellung ins Intranet informiert wurden und dies aktenkundig bestätigten?
  2. Wie viele MitarbeiterInnen nahmen an der betrieblichen Fortbildung mit dem Verfasser am 6. und 7. Oktober 2021 teil? War diese betriebliche Fortbildung verpflichtend?

Weiterhin fragten wir: „Wurden „generalpräventive Maßnahmen“ zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Abschleppen/Umsetzen von verkehrsbehindernd parkenden Kfz durchgeführt oder sind solche für das Jahr 2022 geplant?“ Die Antwort, dass „im Jahr 2021 (…) durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten insgesamt 4.344 Abschleppmaßnahmen angeordnet“ wurden, bitten wir zu spezifizieren.

  1. Wie viele Abschleppmaßnahmen waren „Beauftragungen“, wie das Freimachen von Rettungsdienstzufahrten, Baustellen, Filmaufnahmen, Umzüge, Baumfäll- oder Baumschnittarbeiten, Parken vor Grundstückseinfahrten u.ä.?
  2. Wie viele Abschleppmaßnahmen erfolgten durch Meldungen der LVB (Störung Betriebsablauf)?
  3. Wie viele Abschleppmaßnahmen wurden durch MitarbeiterInnen im Streifendienst (Auffinden) angewiesen?
  4. Wie viele Abschleppmaßnahmen wurden durch Meldungen von BürgerInnen initiiert?

Antwort:

Zur Frage 1:

Aktenkundige Belehrung bedeutet, dass die Beschäftigten die Kenntnisnahme des Inhalts einer Arbeits- oder Dienstanweisung mit ihrer Unterschrift bestätigen. Ob das Dokument in Papierform oder elektronisch vorgelegen hat, ist nicht relevant. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verkehrsüberwachung haben also mit ihrer Unterschrift bestätigt, sowohl die Arbeitsanweisung als auch die Praktikerfassung des genannten Gutachtens zu kennen. Dabei wird vorausgesetzt, dass sie das Material zuvor gelesen und bei Verständnisfragen diese mit ihren Dienstvorgesetzten geklärt haben.

Zur Frage 2:

An der Fortbildungsmaßnahme „Verkehrsüberwachung ruhender und fließender Verkehr“ nahmen im Jahr 2021 insgesamt 24 Beschäftigte des Ordnungsamtes teil. Bei der Aufstellung der Teilnehmerlisten nach entsprechenden Interessenbekundungen wird darauf geachtet, dass neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich teilnehmen. Für alle anderen ist die Teilnahme an dem jährlich stattfindenden Workshop fakultativ.

Zu Fragen 3-6:

Die Fragen 3 bis 6 müssen im Zusammenhang beantwortet werden. Es gibt keine statistische Erfassung und darauf fußende Möglichkeit zur Aufgliederung der Vollzugsmaßnahmen im Hinblick auf das Bekanntwerden der Sachverhalte. Für das Verfahren ist allein die Bewertung der tatbestandlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Anordnung im Einzelfall von Interesse. Deshalb konnte bereits bei der Beantwortung der Ursprungsanfrage lediglich die Gesamtanzahl der Abschleppanordnungen angegeben werden.

Nur bei den speziellen Tatbeständen beim Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen der LVB könnte man davon ausgehen, dass diese Vollzugsmaßnahmen aus Störungsmeldungen resultieren. Dazu liegen aus dem Jahr 2021 insgesamt 62 Fälle vor.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Wie weiter am Nahlesteg?

Anfrage:

In der Fortsetzung der Ratsversammlung am 20. Januar 2022 hat eine Mehrheit aus Linken, Grünen und SPD beschlossen, die Fußgänger- und Radfahrerbrücke „Nahlesteg“ auf fünf Meter zu verbreitern, statt der geplanten und an die anliegenden Wegeverbindungen angepassten vier Meter. Hierzu fragen an:
1. Wie ist der Stand bezüglich des im Eigentum der Deutsche Bahn AG befindlichen Teilstücks des Heuwegs? Ist der Stadt Leipzig ein Nutzungsrecht eingeräumt? Kann die Stadt Leipzig dieses Teilstück von der Eigentümerin erwerben?

2. Wie wird der Heuweg nach Abschluss der Baumaßnahmen gestaltet sein?

Antwort:

Zur Frage 1:

Das im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindliche Flurstück 284 soll von der Stadt Leipzig gekauft werden; die entsprechenden Kaufverhandlungen mit der DB laufen seit geraumer Zeit. In Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der 3 Eisenbahnüberführungen im Zuge des Heuweges wurde durch die DB AG ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis sind naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen auf diesem Flurstück notwendig. Durch die notwendige Brückenvormontage des neuen Nahlestegs auf dem Flurstück wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Eisenbahnbundesamt vereinbart, dass diese Ausgleichsmaßnahmen im Anschluss an den Ersatzneubau des Nahlestegs erfolgen können. Ein darüber hinaus gehendes Nutzungsrecht ist nicht erforderlich, da der Grunderwerb vor dem Baubeginn erfolgen soll.

Zur Frage 2:

Der Ausbaugrad des Heuweges ist im Bereich zwischen Neue Luppe und Nahle einheitlich und weist eine Ausbaubreite zwischen 2,50 m und 3,0 m auf. Der für die Baustelle der DB genutzte Bereich des Weges wurde bauzeitlich umverlegt, wobei die Umverlegung inzwischen zurückgebaut und der ursprüngliche Verlauf des Heuweges wiederhergestellt wurde. Dazu war die DB gemäß Planfeststellungsbeschluss verpflichtet. Die neue Ausbaubreite beträgt in diesem Bereich ca. 2,70 m.

Im Rahmen des Ersatzneubaus des Nahlesteges sind keine dauerhaften Änderungen am Heuweg vorgesehen.

Der Heuweg stellt eine wichtige innergemeindliche Hauptradwegverbindung (Kategorie IR III) zwischen den Stadtteilen Leutzsch und Möckern dar. Gleichzeitig befindet sich der Heuweg im Bereich des Nahlesteges in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG), Vogelschutzgebiet (SPA) sowie FFH-Gebiet. Zur Kompensation des natur- und artenschutzfachlichen Eingriffs im Rahmen der Baumaßnahme der DB wurden wegenahe Ausgleichspflanzungen entsprechend des landschaftspflegerischen Fachbeitrags durchgeführt. Die Kompensationsmaßnahmen waren mit dem Amt für Umweltschutz und Amt für Stadtgrün und Gewässer abgestimmt. Aufgrund dieser Gegebenheiten dürfte sich ein mittelfristiger Ausbau des Weges schwierig gestalten.

Nachfragen in der Ratsversammlung am 15.03.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Wir hatten ja im Stadtrat mehrheitlich beschlossen, die Brücke – abweichend vom Vorschlag der Verwaltung – statt auf 4 Meter auf 5 Meter Breite auszubauen. Sie führen in Ihrer Antwort jetzt aus, dass der der gesamte Nahleweg dort zwischen 2,50 und 3 Meter breit ist, im Mittel 2,70 Meter.

Diesbezüglich möchte ich fragen: Warum haben Sie die Tatsache, die Sie uns hier in der Antwort auf unsere Anfrage kundtun, nicht in der Stadtratssitzung offengelegt, in der über die Brückenbreite entschieden worden wäre. Denn wenn der Stadtrat Kenntnis über den Sachverhalt gehabt hätte, hätte das angesichts der sehr knappen Entscheidung möglicherweise zu einer anderen Stadtratsentscheidung geführt. Also: Warum haben Sie es nicht mitgeteilt.

Und, weil Sie es offensichtlich versäumt haben: Wie würden Sie es denn finden, wenn wir als Fraktion Freibeuter als Dienstleister nach einem halben Jahr einen neuen Antrag hier einbringen, wieder auf 4 Meter zurückzugehen?”

Oberbürgermeister Jung:Herr Dienberg.”

Bürgermeister Dienberg: Darüber ist in der entsprechenden Fachausschusssitzung, Herr Mor lok, ausführlich beraten worden, und auch im
Fachausschuss ist das ganz eindeutig von der Verwaltung so dargestellt worden.”

Oberbürgermeister Jung:Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Ich habe Sie, Herr Dienberg, nicht gefragt, warum Sie es im Fachausschuss nicht dargestellt haben, sondern ich habe Sie gefragt, warum Sie es in der Stadtratssitzung nicht dargestellt haben?”

Bürgermeister Dienberg:Ich kenne das Protokoll der Stadtratssitzung nicht im Wortlaut, aber ich werde sicherlich entsprechend darüber berichtet haben.

Oberbürgermeister Jung:Noch einmal, Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich kenne das Protokoll im Wortlaut, auch angesichts Ihrer Ausführung in öffentlicher Grundstücksverkehrsausschusssitzung, die wir am Montag ja erleben durften, als wir dann mitbekommen haben, was für die Verwaltung „höchstwahrscheinlich“ bedeutet. Das war eine sehr fragwürdige Ausführung, auf die ich nicht eingehen möchte. Wir haben das Wortprotokoll nachgelesen. Herr Dienberg, Sie haben dazu nicht ausgeführt, und ich frage Sie jetzt: Warum
haben Sie nicht ausgeführt?”

Bürgermeister Dienberg: Ich kann wirklich nicht mehr an der Stelle sagen. Das habe ich nicht in der Erinnerung, ob ich dazu etwas gesagt habe. Jedenfalls ist das ausführlich im Fachausschuss diskutiert worden, und da war ich dabei.”

Oberbürgermeister Jung:Herr Bütow.”

Stadtrat Bütow (AfD): Ich erinnere mich genau, in meinem Redebeitrag, den ich gehalten habe, darauf hingewiesen zu haben, dass die Brücke der breiteste Teil des Weges ist und der Weg selbst bei weitem nicht so breit wie im Antrag gefordert ist. Danke.”

Oberbürgermeister Jung:Niemand hindert Sie daran, Herr Morlok, einen Antrag in einem halben Jahr einzubringen.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Matzke (FDP): “Digitaler und ökologischer – ein Amtsblatt nach Maß für alle Leipzigerinnen und Leipziger!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Zugänglichkeit des Amtsblatts für alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.

Mit dem Ziel, digitaler und ökologischer zu werden, soll ein prominenteres Bewerben des Amtsblatts auf der Startseite der Homepage der Stadt Leipzig, die Auslage an zentralen und stark frequentierten Orten, sowie die Möglichkeit der persönlichen Zustellung im Rahmen eines Abonnements geprüft werden.

“Stapelweise ungelesener Amtsblatt-Ausgaben in den Hausfluren müssen der Vergangenheit angehören. Nach wie vor ist für Leipzig der Klimanotstand ausgerufen, da braucht es leserfreundliche Lösungen”, zeigt sich FDP-Stadtrat Sascha Matzke mit der gegenwärtigen Situation unzufrieden.

“Zukünftig soll nur noch jener ein Amtsblatt erhalten, der auch ein Amtsblatt wünscht. Die digitale Druckausgabe für den Freund papierlosen Arbeitens, die Zeitung zum Fühlen für den Liebhaber der Druckerschwärze. Das Angebot des Amtsblatts, ob digital oder als Druckausgabe, ist verfügbar, es muss die Menschen nur besser erreichen”, fordert Sascha Matzke, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung des Stadtrates vertritt.

Aktuell werden 240.350 Druckexemplare des Amtsblatts vierzehntäglich im Leipziger Stadtgebiet verteilt.

Der Antrag VII-A-06857 “Amtsblatt digitaler und ökologischer” wird in der Ratsversammlung am 15. März 2022 ins Verfahren verwiesen.