Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen

Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen (VII-A-02467)Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Werte Zuseher! Werte Presse! Seit knapp einem Jahr darf ich jetzt dieses Gremium erleben und habe schon viel erlebt. In letzter Zeit erlebe ich immer mehr die Ernüchterung über Videokonferenzen. Ich erlebe den Frust, der sich bei vielen widerspiegelt, wenn einmal wieder die Stadtratskollegen auf dem heimischen Bildschirm erscheinen.

Was wollen wir mit diesem Antrag? Wir wollen die Tür zu der ersten digitalen Zuschaltung aufstoßen. Ich weiß sehr wohl, dass es noch einen Antrag im Verfahren gibt, der auch Stadträten die Beteiligungen per Videokonferenz an digitalen Sitzungen erlauben soll. Darum geht es hier aber nicht. Seit März 2020 halten wir praktisch pandemiegerecht den Entscheidungsbetrieb dieser Stadt aufrecht. Wie gehen wir weiter damit um? Es verändert sich sehr vieles. Es wurde auch schon im Juni/Juli gefordert, dass wir doch endlich wieder zur Präsenzsitzung zurückkehren. Es wurde dann seitens des Oberbürgermeisters entschieden, dass wir bis zur Sommerpause bei beratenden Gremien digital tagen.

Wir wollen hiermit die Möglichkeit schaffen, den Mitarbeiterinnen der Verwaltung die digitale Zuschaltung generell zu ermöglichen. Wir wollen damit die Effizienz steigern, dass Mitarbeiter der Verwaltung, die zum Beispiel Vorlagen zu begründen haben, nicht wie damals vorm Sitzungssaal warten, bis sie irgendwann aufgerufen werden. Wir wollen gleichzeitig auch mit dem Antrag erreichen, dass Stadträte, die ja jederzeit in allen Gremien Rederecht – wenn auch nicht Stimmrecht – haben, sich auch digital zuschalten können, wenn sie das möchten, um ihre Anliegen einzubringen.

Gleichzeitig: Das wichtigste Anliegen bei diesem Antrag – das ist es mir vor allem – ist es, ein Regelwerk zu erarbeiten. Denn wie wurde denn in der Vergangenheit an digitalen Sitzungen teilgenommen? Das muss man auch einmal der Realität geschuldet sagen. Da erhebt sich der Verdacht, ob sich nicht jemand in der Straßenbahn oder vielleicht sogar im Bundestag zugeschaltet hat. Dieser Verdacht steht im Raum. Ich möchte auch, weil ich glaube, dass man das klare Wort wählen darf, das hier einmal wählen. Deswegen gehört zu dieser Zukunft, die wir hier beschreiten, ein Regelwerk. Die Stadtverwaltung stimmt zu, das zu erarbeiten. Vielen Dank dafür. Ich bitte um Zustimmung zum Ursprungsantrag. – Vielen Dank.

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Digitale Sitzungen für Stadträt*innen in Sonderfällen ermöglichen (VII-A-02558-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 18.11.2021

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister, für das Wort. – Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates! Vielen Dank, Frau Kraft, für die Übernahme dieses Änderungsantrages. Seit über einem Jahr beschäftigen wir uns jetzt in Gremien damit, wie wir auch digital teilnehmen können. Der alte Hexameter: Tempora mutantur, nos et mutamur in illis beschreibt eindrücklich unsere derzeitige Situation. Die Zeiten ändern sich und wir uns in ihnen. Wir haben einmal im Lateinunterricht darüber diskutiert, ob wir uns mit den Zeiten ändern oder ob wir uns einfach nur in ihnen ändern.

Die Pandemiesituation hat die Art der Gremienarbeit nachdrücklich geändert. Aktuell kämpfen wir um diese Errungenschaften. Lange dachte auch ich, dass die Sächsische Gemeindeordnung uns Fesseln anlegt und ohne pandemische Situation hundertprozentige Präsenz fordert. Nach dem Hin-und-Her-Wälzen dieser Gemeindeordnung ist nun zumindest eine Tür zur rechtlichen Nicht-Unmöglichkeit aufgestoßen worden: Ausdrücklich nur beratende Ausschüsse sind auch für Stadträte digital möglich zu machen.

Durch diese Tür wollen wir mit Ihnen, liebe Mitglieder der Ratsversammlung, gehen, indem wir ein Regelwerk erarbeiten, das die Vertraulichkeit sichert, so wie Frau Kraft das auch schon zugesichert hat. In Dresden regieren aktuell Gewinner und Verlierer der letzten Bundestagswahl als Koalition zusammen. Eine Neufassung der Gemeindeordnung, die die Digitalisierung voranbringt, ist dringend gefordert. Ich hoffe darauf.

Wir wollen somit die Zeit ändern. Wir wollen ehrenamtliches Engagement stärker fördern. Neben gesundheitlichen oder familiären Belangen erschweren eben auch berufliche Gründe kommunalpolitische Arbeit. Die Diskussion darüber aber, welche Gründe eine digitale Teilnahme gestatten, sind jedoch nicht zielführend. Dieser Aspekt eröffnet Begehrlichkeiten und lässt fast jeden triftige Gründe finden, warum er oder sie nicht in Präsenz teilnehmen kann. Und das muss nicht das klassische Beispiel einer Mutter mit Kleinkind sein. Das kann zum Beispiel auch ein Stadtrat sein, der körperlich behindert ist und dem der Weg zur Präsenz daher physisch kaum zuzumuten ist.

Der Oberbürgermeister soll deshalb nicht in der Privatsphäre der Stadträtinnen und Stadträte herumschnüffeln dürfen. Es darf nicht nachweispflichtig sein, warum eine persönliche Teilnahme an einem beratenden Ausschuss nicht möglich ist. Wir sind diesen Weg bereits für städtische Mitarbeiter und Gäste in Ausschüssen gegangen.

Nun machen wir den nächsten Schritt, für beratende Gremien. Ein verbindliches Regelwerk stellt sicher, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diese Spielregeln halten. Es wird unter anderem auch die Wahrung der Vertraulichkeit von nichtöffentlichen Beratungsgegen- ständen regeln und einen möglichst störungsfreien Ablauf der Sitzung ermöglichen. Wir freuen uns, dass unser Änderungsantrag übernommen wurde.

Das ist die einzig zielführende Möglichkeit, denn eine Eingrenzung auf einzelne Gruppen würde diesen Rahmen hier sehr stark erweitern. Wir hätten unendlich viele Stadträte, die Gründe nennen könnten, weswegen sie nicht in Präsenz teilnehmen können und die wären auch zuhauf plausibel. Deswegen danken wir für die Übernahme unseres Änderungsantrages und bitten um Zustimmung. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)