Übertragung von Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (B-Plan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ an die LESG mbH

Übertragung von Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (B-Plan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ an die LESG mbH (VI-DS-06412) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus dem digitalem Meinungsaustausch am 16.12.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Die Diskussion über diese Vorlage ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir effiziente Ratsarbeit nicht gestalten. Wenn ich die Diskussion Revue passieren lasse, die wir im Ältestenrat zu dem Thema geführt haben, ist diese Vorlage ein typisches Beispiel dafür, dass der Sachverhalt schlicht und ergreifend noch nicht entscheidungsreif ist. Das ist eben so.

Deswegen gehört sie dann auch nicht auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung, wenn es heute eine Stadtratssitzung gewesen wäre. Wenn Artenschutzfragen nicht geklärt sind, wenn man nicht weiß, ob ein Grundstück an eine Kiesgrube grenzt oder nicht – wenn das alles einfach im Vorfeld einer Stadtratsentscheidung nicht geklärt ist, dann gehört die Vorlage nicht hierher.

Inhaltlich meine ich schon, dass wir momentan in der Stadt Leipzig im Bereich des Geschosswohnungsbaus einiges tun. Ich denke jetzt nur an das Thema Hauptbahnhof Westseite, ich denke an das Thema Freiladebahnhof oder auch an den Bayrischen Bahnhof. Da sind Aktivitäten im Gange. Wo wir ein Problem haben, ist tatsächlich auch der Ausweis von entsprechenden Grundstücken für Einfamilienhäuser. Insofern wäre es aus meiner Sicht schon wünschenswert, dass wir einmal bei dem Thema Einfamilienhäuser bleiben. Das ist die inhaltliche Frage. Mein größeres Problem in dem Änderungsantrag ist die Tatsache, dass wir den Investortest vorliegen haben und ich mir nicht vorstellen kann, dass da eine entsprechende Beschlussfassung, wie es im Änderungsantrag begehrt ist, mit dem vorhandenen Private-Investor-Test vereinbar ist. Das heißt also, wir müssen uns dann, wenn wir zur Entscheidung kommen, entscheiden zwischen einer schnellen Übertragung, einer Entwicklung, dass es vorangeht auf dieser Fläche – dann gegebenenfalls mit Einfamilienhäusern -, oder wir sagen: Uns ist das Thema Mehrfamilienhäuser so wichtig, dass wir das Gesamtprojekt eben noch einmal zurückstellen. Das ist letztendlich die Konsequenz.

Angesichts dieser Konsequenz bin ich aber der Auffassung, dann lieber jetzt schnell die Voraussetzungen für die Einfamilienhäuser zu schaffen, als noch einmal abzuwarten, und ich würde vorschlagen, dem Änderungsantrag nicht zu folgen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)