Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung in Leipzig

Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung in Leipzig (VII-A-01431) Einreicher: Stadtrat Sven Morlok; Stadträtin Franziska Rudolph; Stadtrat KlausPeter Reinhold

Aus der Ratsversammlung am 11.11.2020

Stadtrat Matzke (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister im Livestream! Sehr geehrte Beigeordnete und Stadträte! Liebe Leipzigerinnen und Leipziger! Wie ich recherchiert habe, war noch vor der Sommerpause aus Linken, Grünen und SPD die Einführung der sozialen Erhaltungssatzung in Teilen zugestimmt worden. Wenn ich mir die Tagesordnung der Ratsversammlung anschaue, werden dann wohl noch im November weitere Anträge folgen.

Wir Freidemokraten im Leipziger Stadtrat lehnen Milieuschutzsatzungen ab, denn Milieuschutzsatzungen stellen einen starken Eingriff in das Eigentum der Leipzigerinnen und Leipziger dar. Die Stadt Leipzig schreibt Eigentümern vor, was in ihren Wohnungen in Gebieten mit Milieuschutzsatzung Standard sein darf und was nicht.

Die Regelungen der Verwaltung sind nun die Genehmigungskriterien, und darum geht es jetzt. Dass wir uns in den Ausschüssen mit den Genehmigungskriterien in Gebieten mit Milieuschutzsatzung befasst haben, ist auch der Hartnäckigkeit vieler Freibeuter zu verdanken. Wie bereits genannt wurde, wurden die Genehmigungskriterien vom Oberbürgermeister dem Stadtrat lediglich zur Kenntnis gegeben. Was aber in unserer Stadt verboten ist, darüber soll dann der Stadtrat entscheiden und nicht der Oberbürgermeister allein.

Auch die Zugeständnisse der Verwaltung an die antragstellenden Fraktionen sind ein Erfolg. In Teilen werden die Forderungen der Freibeuter – wie die Maßnahmen zur Internetversorgung und Energieeinsparung -, aber auch der anderen FDP-Stadträte berücksichtigt. Weiter offen bleiben die nicht sicht- und unmittelbaren nutzbar vorbereiteten baulichen Veränderungen im Antrag der FDP-Stadträte, die heute gerade zur Abstimmung stehen.

Was spricht denn dagegen, im Rahmen einer umfangreichen Sanierung im Mauerwerk technische Voraussetzungen für eine Videosprechanlage zu schaffen? Sie müssen ja nicht unmittelbar genutzt werden, solange sie nicht erlaubt sind. Sollten sich diese Standards aber wieder ändern, wären die Voraussetzungen geschaffen. Man reißt ja nicht innerhalb kürzester Zeit nach einer Sanierung die Wände wieder auf.

Gleiches gilt für die Gäste-WCs in Wohnungen bereits ab drei Zimmern. Warum soll man die nicht schaffen können? In Wohnungen mit drei Zimmern kann durchaus auch einmal eine vierköpfige Familie wohnen, die sich eben dieses eine Bad teilen muss. Warum soll es dort kein Gäste-WC geben? Das ist aus unserer Sicht eben kein Luxus. Diese Punkte stellen wir hier zur Abstimmung, und ich bitte um Unterstützung. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)