Parken im Waldstraßenviertel

13.23 Parken im Waldstraßenviertel (VII-A00502-NF-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Parken im Waldstraßenviertel war ja schon Gegenstand umfangreicher Diskussionen im Stadtrat, als wir das Konzept damals hier verabschiedet haben. Ich möchte, liebe Kolleginnen und Kollegen, das jetzt einmal in einen etwas größeren Zusammenhang stellen, weil wir ja auch grundsätzliche Beschlüsse im Stadtrat zu diesem Thema gefasst haben. Zum einen im Zusammenhang mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept und zum anderen auch im Szenario-Prozess, als wir uns für das Nachhaltigkeitsszenario entschieden haben. Wir haben uns in beiden Fällen bewusst dazu entschieden, Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Leipzig auszuweiten; letztendlich dem Parkplatz im öffentlichen Raum, den ja auch die öffentliche Hand mit öffentlichen Geldern bereitgestellt, auch einen Preis beizumessen.

Wir reden oft in der Diskussion von Beispielen der Verkehrspolitik von anderen Städten. Wenn andere Projekte hier angeführt werden, wird oft die Stadt Wien in dem Zusammenhang genannt. Es war gerade die Stadt Wien, die auch mit Parkraumbewirtschaftung einen erheblichen Einfluss auf den Autoverkehr in der Stadt Wien genommen hat. Wir als Fraktion stehen dazu, was im INSEK und auch im Rahmen des Nachhaltigkeitsszenarios beschlossen worden ist: Dass wir das Thema Parkraumbewirtschaftung ausweiten müssen. Genau das tun wir im Waldstraßenviertel momentan mit den gefassten Maßnahmen. Wie es dann dazu passt, Herr Oberbürgermeister, dass Gewerbetreibende eine Ausnahmegenehmigung erhalten können, für die sie kein Geld bezahlen müssen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Dass man Gewerbetreibenden eine Möglichkeit schafft, dort parken zu können, klar, aber kostenfrei? Nein. Wo parken denn die Gewerbetreibenden, deren Gewerbe sich innerhalb des Promenadenrings befindet, kostenfrei auf öffentlichen Parkplätzen? Wo parken denn die Gewerbetreibenden im Bereich der Gottschedstraße oder der Zentralstraße zum Beispiel, wo es Gewerbe gibt, kostenfrei auf öffentlichen Parkplätzen? Wo parken denn andere Gewerbetreibende in der Stadt, wo wir Anwohnerparken oder kostenpflichtiges Parken haben, kostenfrei auf öffentlichen Parkplätzen? Nirgendwo. Warum diese Ungleichbehandlung? Warum dürfen Gewerbetreibende, wenn sie ein Gewerbe haben, im Waldstraßenviertel kostenfrei parken, während sie woanders schauen müssen, wo sie bleiben? Das können wir nicht nachvollziehen. Wenn, dann muss es eine Gleichbehandlung geben. Wenn wir das, was Sie öffentlich angekündigt haben, jetzt im Waldstraßenviertel umsetzen, können wir darauf warten, dass Gewerbetreibende in anderen Teilen der Stadt kommen und das kostenfreie Parken mit Verweis auf diese Verfahrensweise im Waldstraßenviertel auch haben wollen.

Im Innenstadtring haben wir den großen Unterschied, dass es privat betriebene Parkhäuser gibt. Das heißt, hier kann man auch einen Mitarbeiter eines Unternehmens, einem Gewerbetriebenden oder Freiberufler auf das dort vorhandene Parkhaus sowie die Möglichkeit verweisen, dort auch einen monatlichen festen Stellplatz zu mieten. Das kann man im Waldstraßenviertel nicht, weil es die entsprechenden Parkhäuser privater Art dort eben gar nicht gibt. Insofern unterscheidet sich das Problem Waldstraßenviertel etwas von der Situation in der Innenstadt. Genau hier, Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchten wir mit unserem Antrag eingreifen. Wir wollen keinen Anwohnerparkausweis für Mitarbeiter. Das ist nicht Gegenstand unseres Antrags. Da haben Sie unseren Antrag missverstanden. Wir wollen einen Ausweis für Mitarbeiter zur Überschreitung der Höchstparkdauer haben. Wenn man es genau nimmt, muss, wenn die Höchstparkdauer abgelaufen ist, jemand das Auto wegfahren, einen anderen Parkplatz nehmen und ein neues Ticket ziehen. Das bedeutet Höchstparkdauer. Was wir haben wollen, ist kein Anwohnerparkausweis für Mitarbeiter, sondern einen Ausweis, der Mitarbeitern gestattet, die Höchstparkdauer bis zum Ende des Tages überschreiten zu dürfen, wenn sie einen Parkschein für diese Höchstparkdauer erworben haben. Das ist genau unser Antrag. Er bleibt beim Konzept der Parkraumbewirtschaftung, weil eben auch dann Mitarbeiter für den Parkraum zahlen müssen, genau wie die Mitarbeiter, die im Innenstadtring arbeiten müssen. Auch das ist ein Beitrag zur Gleichbehandlung.

Nun verweisen Sie darauf, dass unser Antrag rechtswidrig sei, und beziehen sich auf das Anwohnerparken. Das ist natürlich falsch, weil unser Antrag gar keinen Anwohnerparkausweis begehrt. Er kann also auch nicht rechtswidrig sein, wie Sie es dargestellt haben. Außerdem wollen Sie selbst, wenn man den Medien glauben darf, Parkausweise für Besucher einführen, dass also Besucher dort parken können. Wenn es also für einen Mitarbeiter, der ja auch Besucher des Gebietes ist, rechtswidrig ist, wie kann es dann für den Gast – der gar nicht in Leipzig wohnt, sondern hier jemanden besuchen möchte – plötzlich rechtskonform sein? Das zeigt, dass Ihre Behauptung der Rechtswidrigkeit auf entsprechend tönernen Füßen steht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie sich davon nicht verwirren. Stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019