Panoramabilder flächendeckend für den öffentlichen Raum in Leipzig i. V. m. einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO

Aus der Ratsversammlung am 26.02.2020

Panoramabilder flächendeckend für den öffentlichen Raum in Leipzig i. V. m. einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO (VII-DS00473-NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau; Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich tragen wir als Fraktion diese Vorlage voll und ganz mit. Ich melde mich dennoch zu Wort, um einige kritische Worte zu äußern.

Diese Vorlage war ursprünglich als nichtöffentliche Vorlage vorgesehen. Sicherlich war beabsichtigt, im Nachhinein die Öffentlichkeit über die beschlossenen Maßnahmen zu informieren. Aber, Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gemeindeordnung im Freistaat Sachsen ist hier sehr eindeutig: Alles, was nicht zwingend nichtöffentlich sein muss, ist zwingend öffentlich. Da gibt es keine Abwägung, keinen Spielraum. Und die Dinge, die wir heute in der öffentlichen Vorlage finden, müssen auch nicht zwingend nichtöffentlich sein. Deswegen gehören sie in eine öffentliche Ratsversammlung. Es macht einen Unterschied, ob die Bürgerinnen und Bürger hinterher durch eine Information über einen Beschluss in Kenntnis gesetzt werden, oder ob sie im Vorfeld erfahren, was hier heute im Stadtrat debattiert und auch entschieden werden soll. Deswegen die öffentliche Sitzung. Sonst könnten wir ja alles nichtöffentlich machen und hinterher informieren.

Herr Oberbürgermeister, es gelingt uns nicht immer, diese Regelungen zum Thema Öffentlichkeit von der Verwaltung so einzuhalten, wie sie eigentlich sein sollten. Meistens klappt es, aber nicht immer. Meine Bitte ist, noch verstärkt darauf zu achten, dass nicht die Initiative aus dem Stadtrat kommen muss: „Hoppla, das ist öffentlich oder muss öffentlich sein“, sondern dass es im Verwaltungsverfahren intern bereits festgestellt und entsprechend geändert wird.

Wenn ich schon einmal hier stehe, dann auch zu den beiden Änderungsanträgen der Fraktionen unsere Einschätzung. Wir wollen diese Befahrung, diese Bilder ja tatsächlich haben, damit wir intern in der Stadtverwaltung auch Fassadenansichten haben, damit man eben nicht vor Ort gehen muss in jedem Einzelfall, um sich Dinge anzuschauen. Es ist ja gerade ein Effizienzgewinn. Wenn wir jetzt dem Anliegen oder dem Antrag der Linken folgen, es öffentlich zu machen, dann sind wir auf einem anderen Gebiet unterwegs, denn dann müssen wir auf Antrag verpixeln. Wir sind dann im gleichen Verfahren wie es Google und andere Dienste auch sind mit dem entsprechenden Anschreiben der Anwohner, Widerspruch usw. usf., und das, obwohl wir eigentlich für unsere Zwecke die unverpixelten Bilder benötigen. Deswegen kann ich nur darum bitten, auch den Prüfauftrag abzulehnen, weil es nichts ist, was die öffentliche Hand bereitstellen muss. Panoramabilder der Stadt sind nicht unsere Aufgabe. Und bei dem Verwaltungsaufwand, der damit verbunden wäre, dies datenschutzrechtlich sauber abzuwickeln, glaube ich, könnten wir das Geld auch in der Stadt dringend anders einsetzen.

Ich verstehe das Anliegen der Grünen. Die Technologie ist soweit fortgeschritten, dass man Räume heute nicht mehr händisch zählen muss und auch nicht mehr händisch per Inaugenscheinnahme auf ihren Zustand überprüfen muss. Die Technik ist weiter. Da aber das, was hier vorgeschlagen wird, durch eine Befahrung auf Straßen von Autos aus erfolgt, passt das nicht richtig zu diesem ganz konkreten Anliegen. Wir sollten versuchen, in anderer Art und Weise den technologischen Fortschritt auch für das Baumonitoring unserer Stadt zu nutzen, aber nicht im Zusammenhang mit der Befahrung der Straßen für die Panoramabilder. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)