Anfrage:
Das unter VI-A-08071 beschlossene Brunnenkonzept sieht vor, eine „vollständige Auflistung aller Brunnen, änen und anderer ähnlicher Wasserquellen in Leipzig“ zu erhalten und diese Liste nach „aktuellem Zustand dieser Brunnen, erforderlichen Maßnahmen, Kosten etc.“ zu qualifizieren.
Das Konzept dient dem Stadtrat dazu, Aufschluss über den Sachstand sowie die notwendigen Investitionen zu erhalten, damit dies bei Ratsbeschlüssen, Haushaltsberatungen sowie der laufenden Ratsarbeit berücksichtigt werden kann. Die Reihenfolge (erst Konzept, dann Maßnahmenumsetzung) war Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung stimmte dem Antrag vollumfänglich zu.
Auf Nachfrage VII-F-09260 in der Ratsversammlung November 2023 teilte das zuständige Dezernat mit, sich nicht an das vereinbarte Vorgehen halten zu wollen. Wörtlich: „Die Instandhaltung bzw. Instandsetzung zur Wiederinbetriebnahme der vorhandenen Brunnenanlagen zielt für den Zeitraum bis 2026 auf eine Ertüchtigung aller 35 städtischen Brunnenanlagen und somit auf eine erhöhte Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur sowie zum Erhalt und zur Verbesserung der Umweltqualität. Mit Abschluss dieser Arbeiten wird ein Brunnenkonzept zur Weiterentwicklung der Brunnenanlagen im öffentlichen Raum vorgelegt.“ Diese Reihenfolge widerspricht ausdrücklich der Beschlusslage.
Es wurde uns lediglich eine angeblich vollständige, aber ohne jede weitere Information kontextualisierte Auflistung der Brunnen überreicht, die auf Rückfragen vom zuständigen Dezernenten als „Brunnenkonzept“ tituliert wurde.
Wenige Monate später erreichte mit der Vorlage VII-DS-08896 (Bau- und Finanzierungsbeschluss Richard-Wagner-Hain, Westseite, Wasserbecken) eine Maßnahme den Rat, welche dezidiert Teil des Brunnenkonzeptes sein sollte. Das Konzept wurde beantragt, um solche „Kleckerbeschlüsse“ zu vermeiden und ein Übersicht über den Gesamtumfang zu gewinnen.
Mit einer weiteren Anfrage VII-F-10039 fragten wir beispielhaft für den Brunnen auf dem Vorplatz des Plagwitzer Rathauses nähere Informationen gemäß Brunnenkonzept an. Wir wiesen ebenso darauf hin, dass Anfragen zu weiteren Brunnen sich mit Vorlage des beschlossenen Brunnenkonzeptes erübrigen würden. Leider wurde dies vom Dezernat nicht aufgegriffen.
Der Plagwitzer Brunnen fand sich bisher gar nicht in der Kommunikation mit dem zuständigen Dezernat. Dies ließ darauf schließen, dass die Unterlagen der Stadtverwaltung unvollständig sind oder unsere Anfragen und Arbeitsaufträge nicht sehr sorgfältig bearbeitet werden. Als mögliche Erklärung ausgeschlossen schien, dass das Dezernat „Fremdbrunnen“ nicht betrachten würde, da ein ebensolcher (Brunnen in Löhrs Carrée) sich auf der von Dezernat vorgelegten Liste befand.
Wir haben nunmehr mehr als 15 weitere Brunnen zusammengetragen (siehe beigefügte Liste). Zu diesen Brunnen sowie zu den Brunnen auf der Liste VII-F-09260-AW-01 fragen wir jeweils an:
1. Wem gehört das jeweilige Brunnenobjekt? In wessen Zuständigkeit fällt es?
2. Wie ist der aktuelle Zustand des jeweiligen Brunnens? Welche Schäden wurden festgestellt? Welche Kosten werden für deren Beseitigung veranschlagt?
3. Ist der Brunnen in Betrieb? Falls nein: Seit wann und aus welchem Grund? Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den Brunnen wieder regulär in Betrieb nehmen zu können? Welche Kosten werden für die Wiederinbetriebnahme veranschlagt?
4. Handelt es sich um eine unter Denkmalschutz stehende Brunnenanlage?
Abschließend:
5. Welche weiteren Brunnen im öffentlichen Raum bestehen noch im Stadtgebiet?
6. Welches sind die drei letzten von der Stadt neu erreichten Brunnenanlagen, die _nicht_ eine vorher bestehende ersetzt haben bzw. deren Standort versetzt wurde?
7. Wieviele neu zu errichtende Brunnenanlagen befinden sich derzeit in Planung?
Hinweis:
Die Anfrage würde sich mit Vorlage des im November 2019 beschlossenen Brunnenkonzeptes erübrigen.
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(01) Naschmarkt: Löwenbrunnen
(02) Reichsstraße (Innenhof des LVB-Gebäudes): „Tanzende Kinder“
(03) Altes Rathaus: „Badendes Mädchen“
(04) Altes Rathaus: „Badender Knabe“
(05) Handwerkerpassage: Handwerkerbrunnen
(06) Petersstraße: Wiener Brunnen
(07) Bowlingtreff: „Sziegoleit-Brunnen“
(08) Wilhelm-Külz-Park: Marienbrunnen
(09) Knochenplatz: Sprudelstein
(10) Gohliser Schlösschen: Schlossbrunnen
(11) Zoologischer Garten: diverse Brunnen (bitte alle auflisten)
(12) Listplatz: Brunnen am Listbogen
(13) Heinrich-Budde-Haus: Wandbrunnen
(14) Gottschedstraße/Ring: Brunnen vor dem „Twenty One“
(15) Petersstraße: Wasserspiel
(16) Nonnenmühlgasse/Ring: Brunnen St. Trinitatis
Antwort:
Gemäß VII-F-09260-AW-01 Brunnenkonzept bewirtschaftet die Stadt Leipzig aktuell 35 städtische Brunnenanlagen in der Fachliegenschaft des Amtes für Stadtgrün und Gewässer.
Die Anfrage VII-F-10685 Verweigertes Brunnenkonzept zu Brunnen in der Zuständigkeit von liegenschaftsverwaltenden Ämtern sowie städtischen Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig wird durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer wie folgt beantwortet.
Zur Frage 1:
Brunnen in der Zuständigkeit des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (innerhalb des Brunnenkonzeptes DS-VI-A-08071):
– Wasserkaskade Schwanenteich
– Märchenbrunnen, Dittrichring
– Nikolaikirchhof
– Grimmaische Straße
– Brunnen „Pusteblumen“, Richard-Wagner-Platz
– Thomaskirchhof
– Mendebrunnen, Augustusplatz
– Opernbrunnen, Augustusplatz
– Lipsiabrunnen
– Rathausbrunnen, Burgplatz
– “Tänzerin”, Waldplatz
– Sprudelstein, Löhr´s Carré
– Villersbrunnen, vor dem ehem. Ringmessehaus
– Fritz-von-Harck-Anlage
– Schwimmfontäne, Anton-Bruckner-Allee
– Fontäne im Johannapark
– Marienplatz
– Schwanenbrunnen, Georgiring
– Froschbrunnen, Rabensteinplatz
– Mägdebrunnen, Roßplatz
– Brunnen Roßplatz vor dem „Ringcafe“
– Sprudelstein, Angerteich
– Fontäne, Angerteich
– Sprudelstein, Marktplatz
– Trinkbrunnen “Ausschank”, Karl-Liebknecht-Str.
– Stuttgarter Allee vor „PEP“
– Brunnenstele, Stuttgarter Allee
– Stuttgarter Allee, Markt
– Brunnengarten, Richard-Wagner-Hain (West)
– Fontäne, Palmengartenteich
– Am Markt
– Elsterberg
– Jungfernstiege
– Brunnen Marktplatz Lindenthaler Hauptstraße
– Säulenbrunnen, Eutritzscher Markt
– Sprudelstein, Knochenplatz
– Petersstraße, Wasserspiel
Brunnen in der Zuständigkeit weiterer Ämter der Stadt Leipzig (außerhalb des Brunnenkonzeptes DS-VI-A-08071):
– Löwenbrunnen, Naschmarkt (Verkehrs- und Tiefbauamt)
– Bowlingtreff, „Sziegoleit-Brunnen“ (Liegenschaftsamt)
– Gohliser Schlösschen, Schlossbrunnen (Kulturamt)
– Heinrich-Budde-Haus, Wandbrunnen (Kulturamt)
Brunnen in der Zuständigkeit städtischer Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig (außerhalb des Brunnenkonzeptes DS-VI-A-08071):
– Wiener Brunnen, Petersstraße (Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH)
– Zoologischer Garten, diverse Brunnen (Zoo Leipzig GmbH)
Für die vollständige Beantwortung der Frage 1 wurde die Anfrage der Kenntnis des jeweiligen Eigentums nachfolgender Brunnen bei Fachämtern sowie städtischen Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig gestellt. Offensichtlich ist die Mehrheit dieser Brunnen im privaten Eigentum und damit nicht der Stadt Leipzig zuzuordnen und damit außerhalb des Brunnenkonzeptes DS-VI-A-08071.
Die gewünschten Informationen aus der Anfrage stellen allerdings einen erheblichen Arbeitsaufwand dar, weshalb diese nicht in der nach der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist von 10 Tagen beschafft werden konnten. Die Antwort beschränkt sich daher in diesem Punkt auf die getätigten Aussagen:
– Reichsstraße (Innenhof des LVB-Gebäudes): „Tanzende Kinder“
– Altes Rathaus: „Badendes Mädchen“
– Altes Rathaus: „Badender Knabe“
– Handwerkerpassage: Handwerkerbrunnen
– Wilhelm-Külz-Park: Marienbrunnen
– Listplatz: Brunnen am Listbogen
– Gottschedstraße/Ring: Brunnen vor dem „Twenty One“
– Nonnenmühlgasse/Ring: Brunnen St. Trinitatis
Zur Frage 2:
Nachfolgende Brunnen in Zuständigkeit des Amtes für Stadtgrün und Gewässer sind funktionstüchtig (innerhalb des Brunnenkonzeptes DS-VI-A-08071):
– Märchenbrunnen, Dittrichring
– Nikolaikirchhof
– Grimmaische Str.
– Brunnen „Pusteblumen“, Richard-Wagner-Platz
– Mendebrunnen, Augustusplatz
– Lipsiabrunnen
– Rathausbrunnen, Burgplatz
– Marienplatz
– Schwanenbrunnen, Georgiring
– Froschbrunnen, Rabensteinplatz
– Mägdebrunnen, Roßplatz
– Brunnen Roßplatz vor dem „Ringcafe“
– Schwimmfontäne, Anton-Bruckner-Allee
– “Tänzerin”, Waldplatz
– Sprudelstein, Löhr´s Carré
– Villersbrunnen, vor dem ehem. Ringmessehaus
– Fritz-von-Harck-Anlage
– Sprudelstein, Angerteich
– Fontäne, Angerteich
– Sprudelstein, Marktplatz
– Trinkbrunnen “Ausschank”, Karl-Liebknecht-Str.
– Brunnenstele, Stuttgarter Allee
– Stuttgarter Allee, Markt
Nachfolgende Brunnen in Zuständigkeit des Amtes für Stadtgrün und Gewässer sind nicht funktionstüchtig (innerhalb des Brunnenkonzeptes DS-VI-A-08071):
– Wasserkaskade Schwanenteich
– Thomaskirchhof
– Opernbrunnen, Augustusplatz
– Stuttgarter Allee vor „PEP“
– Brunnengarten, Richard-Wagner-Hain (West)
– Säulenbrunnen, Eutritzscher Markt
Nachfolgende Brunnen in Zuständigkeit des Amtes für Stadtgrün und Gewässer sind abgebaut und damit nicht funktionstüchtig (innerhalb des Brunnenkonzeptes DS-VI-A-08071):
– Fontäne Johannapark
– Sprudelstein, Knochenplatz
– Petersstraße, Wasserspiel
– Rathaus Plagwitz
Für nachfolgende Brunnen in Zuständigkeit weiterer Ämter der Stadt bzw. in Zuständigkeit städtischer Beteiligungsunternehmen bzw. im fremden Eigentum stehend (außerhalb des Brunnenkonzeptes DS-VI-A-08071) liegen dem Amt für Stadtgrün und Gewässer aktuell keine Erkenntnisse zur Funktionstüchtigkeit vor:
– Naschmarkt, Löwenbrunnen
– Bowlingtreff, „Sziegoleit-Brunnen“
– Gohliser Schlösschen, Schlossbrunnen
– Heinrich-Budde-Haus, Wandbrunnen
– Wiener Brunnen, Petersstraße
– Zoologischer Garten, diverse Brunnen
– Reichsstraße (Innenhof des LVB-Gebäudes): „Tanzende Kinder“
– Altes Rathaus, „Badendes Mädchen“
– Altes Rathaus, „Badender Knabe“
– Handwerkerpassage, Handwerkerbrunnen
– Marienbrunnen, Wilhelm-Külz-Park
– Brunnen am Listbogen, Listplatz
– Brunnen vor dem „Twenty One“, Gottschedstraße/Ring
– Brunnen St. Trinitatis, Nonnenmühlgasse/Ring
Für die vollständige Beantwortung der Frage 2 wurde die Anfrage bei Fachämtern sowie städtischen Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig gestellt.
Die gewünschten Informationen aus der Anfrage stellen allerdings einen erheblichen Arbeitsaufwand dar, weshalb diese nicht in der nach der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist von 10 Tagen beschafft werden konnten. Die Antwort beschränkt sich daher in diesem Punkt auf die getätigten Aussagen.
Zur Frage 3:
Nachfolgende Brunnen in Zuständigkeit des Amtes für Stadtgrün und Gewässer sind nicht funktionstüchtig bzw. sind abgebaut und damit nicht funktionstüchtig (innerhalb des Brunnenkonzeptes DS-VI-A-08071):
– Wasserkaskade Schwanenteich (Wasserstand im Schwanenteich zu niedrig, kein Ansaugen dadurch möglich, Kosten ca. 20.000 Euro – Sanierung erfolgt 2024/2025)
– Thomaskirchhof (Umbau der Brunnenstuben erforderlich, Kosten ca. 205.000 Euro –
Sanierung 2025/2026)
– Opernbrunnen, Augustusplatz (Umbau der Brunnenstube erforderlich, Sanierung, ca.
350.000 Euro – Sanierung offen)
– Stuttgarter Allee vor „PEP“ (Vandalismus des Brunnenbeckens, Kosten ca. 5.800
Euro – Sanierung 2024)
– Brunnengarten, Richard-Wagner-Hain (West) (aktuell nicht funktionstüchtig, Kosten ca. 1.500.000 Euro – Sanierung 2025)
– Säulenbrunnen, Eutritzscher Markt (Plattenbelag undicht und defekt, Kosten unbekannt – Sanierung offen)
– Fontäne Johannapark (aktuell nicht funktionstüchtig, Kosten ca. 15.000 Euro –
Sanierung 2026)
– Sprudelstein, Knochenplatz (Aufbau nicht geplant)
– Petersstraße, Wasserspiel (Aufbau nicht geplant)
– Rathaus Plagwitz (aktuell nicht funktionstüchtig, Kosten ca. 350.000 Euro – Sanierung 2025)
Zur Frage 4:
Nachfolgende Brunnen in Zuständigkeit des Amtes für Stadtgrün und Gewässer stehen als Kulturdenkmale unter Denkmalschutz (Landesamt für Denkmalpflege Sachsen) (innerhalb des Brunnenkonzeptes DS-VI-A-08071):
– Wasserkaskade Schwanenteich
– Märchenbrunnen, Dittrichring
– Nikolaikirchhof
– Brunnen „Pusteblumen“, Richard-Wagner-Platz
– Mendebrunnen, Augustusplatz
– Lipsiabrunnen
– Rathausbrunnen, Burgplatz
– Villersbrunnen, vor dem ehem. Ringmessehaus
– Schwimmfontäne, Anton-Bruckner-Allee
– Fontäne im Johannapark
– Marienplatz
– Schwanenbrunnen, Georgiring
– Froschbrunnen, Rabensteinplatz
– Mägdebrunnen, Roßplatz
– Brunnen Roßplatz vor dem „Ringcafe“
– Brunnengarten, Richard-Wagner-Hain (West)
– Fontäne, Palmengartenteich
– Jungfernstiege
Zur Frage 5:
Aus Sicht der Stadtverwaltung sind sämtliche Brunnenanlagen in städtischer Trägerschaft bzw. in Trägerschaft städtischer Beteiligungsunternehmen in Frage 1.) benannt.
Zur Frage 6:
Nachfolgende Brunnen in Zuständigkeit des Amtes für Stadtgrün und Gewässer sind zuletzt neu errichtet worden (innerhalb des Brunnenkonzeptes DS-VI-A-08071):
- Thomaskirchhof
- Fritz-von-Harck-Anlage
- Grimmaische Straße
Zur Frage 7:
Keine. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer fokussiert sich auf die in Antwort zu Frage 3.) vorgesehenen Sanierungen der benannten Brunnenanlagen.
Im Zuge der Umsetzung des Siegerentwurfs „Ökotopia“ für den Wilhelm-Leuschner-Platz sind ebenfalls die Ertüchtigung des Brunnens Bowlingtreff „Sziegoleit-Brunnen“ sowie der Neubau eines weiteren Brunnens vorgesehen. Die entsprechenden Planungen werden in den Folgejahren durch die Stadtverwaltung auf den Weg gebracht.
Anfrage im Allris
Antwort im Allris