Qualifizierung des Leipziger Mietspiegels 2022

Anfrage:

Im April 2024 kam es vor dem Amtsgericht Leipzig zu einem Vergleich einer privaten Wohnungsgesellschaft hinsichtlich einer Mieterhöhung. Hintergrund ist die Gültigkeitsdauer des Leipziger Mietspiegels 2020 und die Qualifizierung des Leipziger Mietspiegels 2022. Um einen qualifizierten Mietspiegel zu erhalten, muss dieser nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und anerkannt werden. Das Gericht zweifelt die Qualifizierung des aktuellen Mietspiegels aufgrund erheblicher Fehler an. Die zahlreichen weiteren Prozesse zu dieser Problematik werden das Amtsgericht noch über Monate beschäftigen.

Wir haben aufgrund der absehbaren Folgen bereits im Dezember 2022 (VII-F-07925) und im Januar 2023 (VII-F-08069) die Qualifizierung des Mietspiegels 2022 und das weitere Vorgehen hinterfragt. Der Oberbürgermeister stellte sich jedoch auf die Position, das Verfahren rechtlich geprüft zu haben und so beizubehalten zu wollen. Bei einer Versagung der Qualifizierung läge zumindest ein einfacher Mietspiegel vor. Bei einem einfachen Mietspiegel können Mieterhöhungen auch auf Basis dreier Vergleichsmieten durchgeführt werden. Dies sei laut Gericht im Falle der vorliegenden Mieterhöhung auch nicht zu beanstanden, da hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines qualifizierten Mietspiegels im betroffenen Zeitraum erhebliche Zweifel bestünden.

In der Argumentation werden sich klagende Vermieter stets auf eine fehlende Qualifizierung des Mietspiegels berufen. Mieter und Mieterverbände orientieren sich nicht zuletzt auch an den Aussagen der Stadt zur Rechtmäßigkeit ihrer Satzung und Datenerhebung.

Wir fragen daher hierzu an:

  1. War die Mietwerterhebungssatzung vom 26. Februar 2020 eine rechtmäßige Grundlage für die Datenerhebung des Mietspiegels 2022?
  2. Hat die 2022 durchgeführte Datenerhebung einen qualifizierten Mietspiegel 2022 ergeben?
  3. Bis wann wäre mit einem Urteil des Amtsgerichts im Berufungsverfahren mit einer Entscheidung der Berufungsinstanz zu rechnen?
  4. Empfiehlt der Oberbürgermeister aufgrund seiner Einschätzung Mieterinnen und Mietern eine gerichtliche Argumentation gegen Mieterhöhungen im Zeitraum 1. August 2022 bis 1. Oktober 2024 auf die Qualifizierung des Leipziger Mietspiegels 2022 zu stützen und gegebenenfalls ein abschlägiges Urteil in Kauf zu nehmen und den Sachverhalt im Berufungsverfahren zu klären?
  5. Welche Auswirkungen hat der Leipziger Mietspiegel 2022 auf das bezahlbare Wohnen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Ja, die Mietwerterhebungssatzung ist rechtmäßig zustande gekommen.

Zur Frage 2:

Aus Sicht der Stadt Leipzig steht im Ergebnis der Datenerhebung zum Leipziger Mietspiegel 2022 ein qualifizierter Mietspiegel.

Eine abschließende Antwort auf diese Frage wird erst ein Gericht durch Urteil klären.

Zur Frage 3:

Nach Kenntnis der Stadt Leipzig ist kein Urteil des Amtsgerichts in der Mietstreitsache ergangen.

Zur Frage 4:

Das Führen eines Rechtsstreits erfordert immer eine individuelle Risikobewertung. Dazu kann die Stadt Leipzig keine Empfehlung aussprechen.

Zur Frage 5:

Das lässt sich nicht beantworten. Solange ein Großteil der Vermieter/-innen mit einem möglichst großen Marktanteil den Mietspiegel (hilfsweise als einfachen Mietspiegel) anwendet, werden Auswirkungen auf den gesamten Wohnungsmarkt kaum spürbar sein.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris