Digitalisierung der Auswahlkommissionen

Anfrage:

Auswahlkommissionen für leitende Bedienstete finden unter stadträtlicher Beteiligung statt. Die Einbindung des Stadtrats in den Prozess der Personalfindung ist zu begrüßen. Zu hinterfragen wäre jedoch der Umgang mit den Bewerbungsunterlagen, dabei im Wesentlichen das standardmäßige Ausdrucken der digital vorliegenden Dokumente. Bei einer Umstellung auf eine Zurverfügungstellung digitaler Dokumente sind eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Belange zu beachten.

Wir fragen hierzu an:

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, zukünftige Auswahlkommissionen mit digitalen Unterlagen durchzuführen und welche Abwägungen zieht die Stadt hierbei in Betracht?
  2. Wie wird die Stadt perspektivisch eine digitale Betrachtung der Unterlagen gewährleisten?

Antwort:

zur Frage 1:

Die Stadtverwaltung ist grundsätzlich bestrebt, in allen Bereichen nachhaltig und bestmöglich klimaneutral zu arbeiten, was den Verzicht auf Papier und das Drucken von Unterlagen umfasst. Zum aktuellen Zeitpunkt steht für die Bereitstellung von Unterlagen für die Mitglieder von Auswahlkommissionen in Amtsleiterverfahren noch keine geeignete digitale Lösung zur Verfügung, die die bestehenden Anforderungen abbildet. Da es sich bei den betreffenden Unterlagen um hochsensible, vertrauliche Daten handelt, müssen insbesondere der Datenschutz und die Informationssicherheit jederzeit gewährleistet sein.

zur Frage 2:

Die Personalgewinnung wird in diesem Jahr ein neues Bewerbermanagementsystem einführen. Es wird geprüft, ob die Bereitstellung der Unterlagen an die Mitglieder von Auswahlkommissionen perspektivisch über das System abgewickelt werden kann. Hierüber kann sichergestellt werden, dass die Unterlagen im eingeschränkten Kreis mit vorab festgelegten Zugriffs- und Leserechten zur Verfügung gestellt werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris