Mehreinnahmen durch Erhöhung der Parkgebühren

Anfrage:

Die Ratsversammlung hat am 11.11.2020 im Rahmen der Beschlussfassung der Parkgebührenverordnung entschieden, dass Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren zweckgebunden für die Entwicklung des ÖPNV zu verwenden sind.

Wir fragen dazu an:

In welcher Höhe sind Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren entstanden und wie wurden diese eingesetzt?

Antwort:

In seinem Beschluss hatte der Stadtrat festgelegt, dass die Parkgebührenerhöhung erst ab dem 1.7.2021 in Kraft trat.

Dadurch, dass die Gebührenerhöhung erst Mitte 2021 in Kraft getreten ist sowie als Auswirkung der Corona-Pandemie, sind 2020 und 2021 keine Mehr-, sondern Mindereinnahmen in dieser Position entstanden.

Entsprechend war bisher auch kein Einsatz von Mehreinnahmen für die Entwicklung des ÖPNV möglich.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Pläne zur Wohnnutzung kommunaler leerstehender Wohngebäude

Anfrage:

  1. Welche Pläne hat die Stadtverwaltung Leipzig für jedes einzelne der in der Antwort VII-F-06676-AW-02 Anlage 1 aufgezeigten kommunalen leerstehenden Wohngebäude (Bitte Pläne zu jedem einzelnen Objekt darlegen.)?
  2. Welche Entwicklungsperspektiven sieht die Stadtverwaltung für die Grundstücke, um sie für eine Wohnnutzung verfügbar zu machen?

(Sollte eine Antwort in einer öffentlichen Sitzung nicht möglich sein, bitten wir um die Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung.)

Antwort:

Die Antwort erfolgt schriftlich durch die Stadtverwaltung.

Anfrage im Allris

Lüftungsanlage in der Heinrich-Mann-Grundschule

Anfrage:

Die Ratsversammlung hat am 15.09.2021 im Rahmen der Beschlussfassung über die Modernisierung der Heinrich-Mann-Grundschule entschieden, dass eine natürliche oder mechanische Lüftung in den Unterrichts- und Aufenthaltsräumen geprüft werden soll.

Wir fragen dazu an:

Wie ist das Prüfergebnis hierzu ausgefallen?

Antwort:

Die Prüfung ist erfolgt. Im Rahmen der Planungsphase zur Sanierung und Erweiterung der Heinrich-Mann-Schule wurde nachgewiesen, dass in weiten Teilen des Schulgebäudes die natürliche Lüftung alle Anforderungen an den nachzuweisenden Luftaustausch erfüllt. Dementsprechend erhalten die Unterrichts- und Aufenthaltsräume keine zusätzlichen Lüftungsanlagen. Ausnahmen bilden die Schulküche und die Sporthalle, welche auch als Aula genutzt werden kann. Die Schulküche erhält aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen eine mechanische Lüftung. Die Sporthalle wird mit einer hybriden Lüftung ausgestattet. Das bedeutet, dass die eingeplante mechanische Grundlüftung bei maximaler Belegung durch die natürliche Lüftung ergänzt wird.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris