Leipzig hilft der Ukraine

Bestürzt und empört verfolgen wir die Ereignisse in der Ukraine. Unsere Partnerstadt Kiew hat bisher, wie durch ein Wunder, erfolgreich die zahlreichen Angriffswellen abgewehrt. Die Bürger Kiews, genauso wie das Volk der Ukraine, kämpfen nicht nur für ihre Stadt und ihr Land, sondern für die Freiheit, die Demokratie und für ein besseres Leben in Europa. Es sind, Stand heute, mehr als eine Million Menschen, die vor dem Krieg geflüchtet sind. Die Reaktion der Leipziger auf digitalen Kanälen zu dem erwartenden Zustrom von Flüchtlingen ist nennenswert. Spontane, digitale Aktivistengruppen haben es den Menschen ermöglicht, sich innerhalb weniger Stunden und Tage zu mobilisieren und zu organisieren.

Neben Sach- und Geldspenden soll Leipzig auch Nothilfemaßnahmen leisten. Medizinische Bedarfsgüter sind in der Ukraine dringend notwendig. Ich freue mich, dass die Leipziger Gesundheitsstätten wie das St. Georg, die Uniklinik, die Helios-Kliniken und das Diakonissenkrankenhaus medizinisches Material für die Ukraine bereitstellen. Unsere Gedanken sind bei den Menschen in der Ukraine, bei denjenigen, die vor dem Krieg flüchten und bei denen, die sich freiwillig für die Ukraine engagieren.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 07. März 2022

WLAN und Internet im Neuen Rathaus

Anfrage:

Mit der stadteigenen Tochter Lecos GmbH besteht ein Betriebsleistungsvertrag, der u. a. die Bereitstellung einer Internetverbindung per WLAN im Neuen Rathaus umfasst. Regelmäßig seit Dezember 2021 fiel im Neuen Rathaus das WLAN und/oder die Internetverbindung über WLAN, insbesondere für die an den Gremien des Stadtrates teilnehmenden Stadträte, aus.

Hierzu fragen wir an:

1. Welche Verfügbarkeit sichert die Lecos GmbH der Stadt vertraglich zu?

2. Welche Pönale ist vorgesehen, sollte die Verfügbarkeit unterschritten werden?

3. Hat die Stadt Leipzig, unter anderem, die oben genannten Ausfälle gegenüber der Lecos GmbH geltend gemacht?

Antwort:

Zur Frage 1:

Auf Grundlage des BLVs sichert die Lecos, eine Verfügbarkeit des gesamten Datennetzes von >99% pro Jahr zu. Die Verfügbarkeit des WLAN ist hier inkludiert. Das heißt, wenn WLAN nicht zur Verfügung steht, das Datennetz jedoch per LAN zu Verfügung steht, wird die Verfügbarkeit grundsätzlich erfüllt.

Eine Zusicherung einer eigenständigen Verfügbarkeit für das WLAN analog zum LAN ist nicht vereinbart worden. WLAN ist ein geteiltes Medium und ein einzelnes defektes Endgerät genügt, um das WLAN in einem bestimmten Bereich zu stören oder die Verfügbarkeit einzuschränken. Auf die Endgeräte hat Lecos i.d.R. keinen Einfluss (außer für die durch Lecos verwalteten Endgeräte im WLAN MA_Stadt_X).

Zur Frage 2:

Eine Pönale für WLAN ist nicht vorgesehen.

Wie bereits unter Punkt 1 dargestellt, stand das Datennetz per LAN zu Verfügung während das WLAN nur eingeschränkt zu Verfügung stand. Des Weiteren sind für WLAN keine gesonderten Service Level, die für eine Pönaleberechnung herangezogen werden können, vereinbart. Eine Pönale wird nur für Themen herangezogen, bei denen die Lecos den Fehler beeinflussen kann (z.B. durch Fehlkonfiguration).

Zur Frage 3:

Die Ausfälle wurden über den UHD der Lecos gemeldet. Konkret gab es seit dem 01.12.2021 bis heute 76 Meldungen zu Störungen im Bereich WLAN, davon:

1 Meldung direkt vom Stadtrat

4 Meldungen der Fraktion Freibeuter

5 Meldungen vom VKKJ

14 Meldungen von den Museen

24 Meldungen von weiteren Ämter der Stadt Leipzig

26 Meldungen von Schulen

Weitere Hinweise

Nach Rücksprache mit der Lecos GmbH ist eine der Fehlerursachen wg. der ausstehenden Ersatzlieferung einer zentralen Ersatz-Hardware noch nicht beseitigt. Es wurde aber eine Umgehungslösung etabliert, so dass seit Anfang Februar keine weiteren Störungen aufgetreten sind.

Darüber hinaus gab es im Zeitraum der Störungen Updates im WLAN Management-System, welche die Sicherheitslücken LOG4j beheben sollten. Das kurzfristig durch den Hersteller freigegebene Firmware Update war jedoch fehlerhaft und führte dazu, dass es für einen kleinen Teil von WLAN-Nutzern (welche ein persönliches Passwort benutzen – PPSK) zeitgleich zum ersten Fehler einen Fehler im zentralen WLAN Controller gab. Dieser Fehler wurde zwischenzeitlich durch die Lecos mit dem WLAN-Hersteller analysiert und durch den WLAN-Hersteller gelöst.

Nachfragen in der Ratsversammlung am 15.03.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Es ging um die Verfügbarkeit von WLAN, also Internetzugang, im Rathaus für die Stadträtinnen und Stadträte. In Ihrer Antwort wird deutlich, dass Sie den WLAN-Zugang einem LAN-Zugang gleichsetzen, also kabelgebunden, Local Area Network. Diesbezüglich ist meine Frage: Wenn Sie das praktisch gleichsetzen und keine eigenständige Pönalisierung auch gegen über der Lecos vornehmen, besteht dann in allen Sitzungsräumen der Stadt Leipzig die Möglichkeit, für Stadträtinnen und Stadträte, sich mit Ihrem mobilen Endgerät in allen Sitzungsräumen in das Local Area Network kabelgebunden einzuloggen, oder nicht? Denn nur dann ergibt ja eigentlich die Gleichsetzung Sinn.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok, sind Sie so lieb und wiederholen diese Frage noch einmal, wenn der zuständige Beigeordnete an seinem Platz ist? – Ich bin etwas überfragt.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich bin ja dienstleistungsorientiert. Sie setzen in Ihrer Antwort zum Thema WLAN und Internet das WLAN dem LAN, also dem kabelgebundenen, dem Local Area Network, gleich. Und wir haben keine gesonderte Pönalisierung vereinbart, wenn WLAN nicht verfügbar ist, aber LAN. Diesbezüglich ist meine Frage aus Sicht eines Stadtrats, einer Stadträtin:
Ist es möglich, in allen Sitzungsräumen im Rathaus für Stadträtinnen und Stadträte, sich mit ihrem mobilen Endgerät per Kabel in das LAN, also das Local Area Network, einzuloggen, und dann über dieses einen Internetzugang zu erhalten? Ist dies gewährleistet?”

Bürgermeister Hörning: “Das ist nach meinem Verständnis nicht gewährleistet. Das Ziel ist, dass man sich über WLAN einwählt, weil natürlich der Zugang an eine LAN-Dose auch noch einmal andere Sicherheitsfragen stellt, aber ich nehme die Frage gerne noch einmal mit, damit wir das klären.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok noch einmal.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Dann gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten aus meiner Sicht. Ich frage Sie jetzt: Geben Sie mir recht, dass Sie entweder die WLAN-Verfügbarkeit genauso pönalisieren müssen oder eben die LAN-Verfügbarkeit für die Stadträtinnen und Stadträte in allen Sitzungsräumen sicherstellen müssen?”

Bürgermeister Hörning: “Wir sind mit dem Dienstleister Lecos im laufenden Dialog über die Betriebsleistungsvertragskomponenten, die mit Pönalen oder mit entsprechenden Preisen auch belegt sind. Ich nehme das gerne mit, ich möchte aber auch ganz klar sagen: Wenn wir mit der Lecos über Steuerung von IT-Leistungen sprechen, dann machen wir das zuerst zum Thema Cybersicherheit und zum Thema Betriebs-Continuity, und dann werden wir uns auch um das Thema WLAN und Qualität und pönale Bewehrung für den Betrieb hier im Neuen Rathaus kümmern. Ich nehme das gerne mit, aber ich zeige Ihnen auch an, dass in meiner Verantwortung als IT-Dezernent erst einmal eine Stärkung des Betriebsleistungsvertrages zum Thema IT-Sicherheit, Datenschutz, etc. steht. – Vieln Dank.”

Oberbürgermeister Jung: “Letzte Frage, Herr Morlok, bitte.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich kann nachvollziehen, dass das Ihre Priorität als zuständiger Fachdezernent ist. Herr Hörning, könnten Sie es nachvollziehen, dass wir, wenn die Internetverfügbarkeit für Stadträtinnen und Stadträte nicht zu Ihrer höchsten Priorität gehört, die Sache selbst in die Hand nehmen und per Antrag im Stadtrat und möglicherweise Beschlussfassung im Stadtrat die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Prioritäten entsprechend angehoben werden?”

Bürgermeister Hörning: “Herr Morlok, die Prioritäten machen sich nicht daran fest, ob etwas Pönale-bewehrt ist. Ich habe Ihnen gerade zugesagt, dass wir uns um dieses Thema kümmern, aber ich habe Ihnen auch eine Antwort gegeben, dass aus der Sicht des Gesamt-IT-Betriebs – und dazu bin ich verpflichtet, Ihnen auch eine gesamthafte Sicht auf diesen IT-Betrieb zu geben – die entsprechende Priorität besteht. Und ich denke, das können Sie auch nachvollziehen, weil die tollste WLAN-Verbindung bringt Ihnen nichts, wenn ein Netz kompromittiert ist. Von daher nehmen Sie das bitte so als Priorität mit. Das heißt nicht, dass die WLAN-Verbindung keine Priorität hat. Es steht Ihnen natürlich frei, Anträge zu stellen, aber wir werden uns hier noch einmal bei Ihnen melden im nächsten Monat und Ihnen da eine aktuelle Information geben.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Fortschreibung STEP Zentren

Anfrage:

In der jüngeren Vergangenheit hat die Stadtverwaltung in verschiedenen Äußerungen auf Anfragen und Anträge im Stadtrat auf die Fortschreibung des STEP Zentren verwiesen. Die letzte Fortschreibung durch den Oberbürgermeister erfolgte 2016 mit Beschlussfassung des Stadtrates in 2017.

Hierzu fragen wir an:

1. Bis wann legt der Oberbürgermeister die neue Fortschreibung des STEP Zentren dem Stadtrat vor?

2. Wie und wann sieht der Oberbürgermeister die Einbindung der gewählten Gremien (Stadtrat, Stadtbezirksbeiträte, Ortschaftsräte), der Bürger und der Umlandgemeinden, sowie deren Gremien, vor?

3. Mit welchem Ressourceneinsatz (Personal- und Sachaufwendungen) in welchen Haushaltsjahren plant der Oberbürgermeister?

Antwort:

Die Überprüfung und Fortschreibung von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten ist in der Regel in einem Turnus von 5-10 Jahren erforderlich und kann sich aus Folgenden Gegebenheiten herleiten:

Anpassungs- und Ergänzungsbedarf im Hinblick auf die grundlegenden Steuerungsgrundsätze

Die Stadt Leipzig erfasst in regelmäßigen Abständen die Einzelhandelsbestandsstrukturen im gesamten Stadtgebiet sowie ergänzende Komplementärnutzungen in den Zentren. Im Rahmen eines begleitenden Monitorings wird die Wirksamkeit der im STEP Zentren verankerten Steuerungsgrundsätze und Ziele anhand der tatsächlichen Entwicklung überprüft. Mit Blick auf die Ergebnisse der aktuellsten Ausgabe des Monitoringberichts Einzelhandel aus dem Jahr 2019 kann festgestellt werden, dass sich das in Leipzig praktizierte System der Einzelhandelssteuerung weitgehend bewährt hat. Neben einer Stärkung und Stabilisierung der Zentren konnte eine Begrenzung des Wachstums in planerisch nicht erwünschten Standorten erreicht werden. Ein Anpassungs- und Ergänzungs­bedarf der grundlegenden Steuerungssystematik des STEP Zentren lässt sich demnach nur sehr punktuell erkennen (beispielsweise im Bereich der Nahversorgung in der Äußeren Stadt).

Aktualisierungsbedarf aufgrund veränderter Angebots- und nachfrageseitiger Aspekte

Ein größerer Aktualisierungsbedarf des STEP Zentren lässt sich demgegenüber jedoch aus der prosperierenden Einwohnerentwicklung Leipzigs und der dynamischen Entwicklung des stationären Handels ableiten. Neben der vereinzelten Anpassung von Zentrenabgrenzungen und der Darstellung von neuen Zentren (wie beispielsweise im Quartier Eutritzscher Freiladebahnhof) sind hier insbesondere die dauerhaften Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Entwicklung des stationären Handels und der zentrumsbildenden Komplementärnutzungen (Dienstleistungen, Gastronomie) in den Blick zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Stadtplanungsamt, im Sommer 2022 eine erneute Vollerhebung des Einzelhandelsbestands durchführen zu lassen. Die daraus ermittelten Datengrundlagen sollen im Abgleich zur letzten Erfassung (Stand: 10/2018) eine Bilanzierung der Corona-Effekte auf die Bestandsstrukturen in den Zentren ermöglichen.

Darüber hinaus ist für das zweite Halbjahr 2022 die Beauftragung eines auf die Leipziger Stadtteilzentren fokussierten Fachgutachtens vorgesehen. Das Gutachten soll über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ finanziert werden (vgl. VII-DS-06347). Im Ergebnis sollen vor dem Hintergrund des perspektivischen Bedeutungsverlusts des stationären Handels die zukünftige Rolle von Zentren eruiert und neue Nutzungs­schwerpunkte (jenseits des Handels) definiert werden. Anhand der hier gewonnenen Erkenntnisse lassen sich wichtige Zielbilder für eine mögliche Fortschreibung und Aktualisierungen des STEP Zentren ableiten.

Erst nach Vorliegen der Erkenntnisse aus der Vollerhebung 2022 und dem Vertiefungs­gutachten zu den Stadtteilzentren, kann der Fortschreibungs- und Aktualisierungsbedarf des STEP Zentren abschließend analysiert und bewertet werden. Aktuell wird – insbesondere aufgrund der Erfolge im Bereich der Einzelhandelssteuerung – von einem eher moderaten Anpassungsbedarf im Hinblick auf die grundlegende Steuerungssystematik ausgegangen. Vielmehr wird ein eher allgemeiner Aktualisierungsbedarf und ggf. eine Anpassung der Zielstellungen für die Stadtteilzentren gesehen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris