Antrag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei allen städtischen Entscheidungen die Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen zu prüfen. Eine Vorlagenprüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen erfolgt innerhalb der Vorlagensystematik sowie im strategischen Zielsystem des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 (INSEK). Die abschätzbare Auswirkung auf bezahlbares Wohnen einer Vorlage ist so darzulegen, dass die Folgen und ihre Ausmaße im Falle eines Beschlusses ersichtlich werden. Hierzu wird seitens der Verwaltung analog des Prüfschemas zur Klimawirkung ein Vorschlag bis zum III. Quartal 2022 vorgelegt.
Begründung:
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) 2030 ist bezahlbares Wohnen als ein Ziel im Handlungsfeld „Leipzig schafft soziale Stabilität“ eingeordnet. Vor diesem Hintergrund sind die Auswirkungen von städtischen Entscheidungen auf bezahlbares Wohnen in der Stadt Leipzig zu prüfen. Dabei ist es nicht ausreichend, wie bisher durch Ankreuzen aufzuzeigen, ob ein positiver Beitrag zum Ziel bezahlbares Wohnen geleistet wird. Es ist vielmehr erforderlich, gerade auch negative Beiträge zum Ziel bezahlbares Wohnen zu benennen und zu bewerten und somit Zielkonflikte aufzuzeigen.
Status:
Der Antrag wurde erfolgreich in der Ratsversammlung am 13.07.2022 ungeändert beschlossen.