Anfrage
In der Ratsversammlung am 26. Februar 2020 beschloss der Stadtrat die Prüfung, ob und wie im Friedenspark und anderen Leipziger Parkanlagen eine Beleuchtung, temporäre Beleuchtung bzw. (temporäre) Leuchtmarkierung der Hauptwege verwirklicht werden kann. Dies sollte bis zum II. Quartal 2020 geschehen.
Daher fragen wir an:
1. Wie ist der Stand der Prüfung der Beleuchtung im Friedenspark?
2. Wurde der Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig entsprechend angepasst?
Antwort
Zur Frage 1:
Mit Beschluss des Oberbürgermeisters vom 30.09.2019 wurde der Lichtmasterplan der Stadt Leipzig, der auch in intensiver Abstimmung unter den Dezernaten entstand, als verbindliches Konzept für Beleuchtungsmaßnahmen im öffentlichen Raum bestätigt und 2020 beschlossen. Der Lichtmasterplan stellt somit auf Grundlage der strategischen Ziele für das gesamte Stadtgebiet die räumliche und städtebauliche Verteilung des öffentlichen Lichtes dar.
Im Lichtmasterplan wird dem aktuellen Thema „Lichtverschmutzung“ besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So wurden zum Schutz von Lebensräumen innerhalb des gesamten Stadtgebiets “Lichtempfindliche Gebiete” definiert, die aktuell oder auch zukünftig unbeleuchtet bleiben sollen. Dabei handelt es sich um Gebiete und Zonen wie z. B. Landwirtschaftsflächen, Park- und Grünanlagen sowie Gewässer. Ausgangspunkt dafür war die Schutzgebietskarte des Landschaftsplanes der Stadt Leipzig.
Der Lichtmasterplan der Stadt Leipzig weist im Teilkonzept „Lichtempfindliche Gebiete“ die Gebiete aus, in denen grundsätzlich keine neuen Beleuchtungen installiert werden sollen. Bei besonderem (z. B. sicherheitsrelevantem) Bedarf von Beleuchtungsanlagen ist nach Abwägung der auftretenden Belange im Einzelfall zu entscheiden. Sollte somit eine Beleuchtung in diesen Bereichen geplant sein, ist zunächst der „besondere Bedarf“ bzw. die Abweichung vom verabschiedeten Lichtmasterplan darzulegen.
Der Friedenspark, wie auch andere Grün- und Parkanlagen, ist im Lichtmasterplan entsprechend als lichtempfindliches Gebiet ausgewiesen.
Im Sinne des beschlossenen Prüfauftrages ist der besondere Bedarf im Friedenspark unter Berücksichtigung der relevanten Belange und unter Beteiligung der betroffenen Ämter (hier Amt für Umweltschutz und Verkehrs- und Tiefbauamt) erneut geprüft worden. Eine Begründung des besonderen Bedarfs hier von den Grundsätzen des Lichtmasterplans abzuweichen ist im Ergebnis der Prüfung nicht erkenn- bzw. ableitbar. Dies betrifft sowohl dauerhafte als auch temporäre Beleuchtung.
Geprüft wurde der angeführte und aus subjektiver Wahrnehmung durchaus verständliche besondere Bedarf, die Hauptwege im Friedenspark auch in den Dunkelstunden als Wegeverbindung zu nutzen. Die erneute Prüfung hat ergeben, dass hier auch aktuell eindeutig ausreichend beleuchtete Alternativen in der parallel zum Park verlaufenden Linnéstraße sowie auf weiteren entsprechend beleuchteten Verkehrswegen um den Friedenspark bestehen, die von sicherheitsbedürftigen Personen ohne wesentliche Umwege genutzt werden können, so dass keine zwingende Notwendigkeit gesehen wird, das „Lichtempfindliche Gebiet“ hier auszusetzen und die mit dem Lichtmasterplan verfolgten Ziele aufzuweichen.
Die Stadt Leipzig hat sich mit dem Beschluss und der Umsetzung des Lichtmasterplans verpflichtet, einen Beitrag zum Schutz der Nacht und damit zur Förderung der biologischen Vielfalt zu leisten. Darüber hinaus sollte wegen der Ausrufung des Klimanotstandes (VI-A-07961) jeder zusätzliche CO2-Ausstoß vermieden werden.
Im Friedenspark wie auch in anderen Parkanlagen wurden in den letzten Jahren zudem konkrete Anstrengungen unternommen durch die Etablierung von Blühstreifen und ein angepasstes Mahdregime die Insektenvielfalt zu steigern. Damit verbunden ist auch die Verbesserung des Nahrungsangebotes für nachtaktive Tiere wie insbesondere Fledermäuse. Die Beleuchtung von Parks und Grünanlagen kann immer nur ein Kompromiss zwischen dem Sicherheitsbedürfnis von Menschen und dem Erhalt der urbanen Lebens- und Rückzugsräumen für Insekten und Tiere sein.
Unter Berücksichtigung all dieser Belange ist die erneute Prüfung zum dem Ergebnis gekommen, dass den Belangen des Umweltschutzes, auch unter Berücksichtigung des Klimanotstandes, im Friedenspark – nicht zuletzt aufgrund der bestehenden Wegeverbindungen, die als beleuchtete Alternativen zur Verfügung stehen – hier weiterhin Vorrang einzuräumen ist.
Aus diesen Gründen ist auch über den Ausbau der Beleuchtung von Hauptwegen in anderen Leipziger Parkanlagen zukünftig weiterhin jeweils im Einzelfall entsprechend des Begründungserfordernisses aus dem Lichtmasterplan zu entscheiden.
Zur Frage 2:
Die Anpassung des Lichtmasterplans ist nicht begründet.