Kitaplätze langfristig sichern, kommunales Eigentum stärken (VII-A-
02051-NF-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE, Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion
Aus der Ratsversammlung am 18.11.2021
Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Vielen Dank für das Wort. – Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich über den Antrag schon sehr wundern. Ich muss mich auch über die Medienberichterstattung zu dem Antrag sehr wundern. Denn ich habe selten erlebt, dass es in der LVZ einen Fünfspalter für einen Antrag gibt, der an einer bestehenden Situation rein gar nichts ändert – so wie er uns heute hier vorliegt.
Herr Wehmann, Sie haben bei der Einbringung das Beispiel der Kita „Zwergenland“ angeführt, wo eben ein Eigentümer eine Kita an einen Dritten verkauft hat. Genau dieser Sachverhalt wird von dem vorliegenden Antrag – selbst wenn er beschlossen würde – gar nicht berührt, weil ja nach wie vor jeder Eigentümer einer Kita diese an einen anderen verkaufen kann. Wie ja die Verwaltung bereits in diesem Punkt mitgeteilt hatte, ist ein Vorkaufsrecht hier rechtlich nicht möglich.
Sie sagen in Beschlusspunkt 2, dass ein Ankauf nur dann erfolgen und die Verwaltung nur dann tätig werden soll, wenn sie ein entsprechendes Verkaufsangebot erhält. Wenn also ein Eigentümer der Verwaltung kein Verkaufsangebot schickt, dann erfährt die Verwaltung das vielleicht auch wieder nur im Nachhinein, dass eine Kita verkauft worden ist. Es ändert sich also rein gar nichts.
Sie fordern die Verwaltung auf, tätig zu werden, wenn sie ein Angebot bekommt. Ich frage Sie ernsthaft: Müssen wir den Oberbürgermeister Jung auffordern, tätig zu werden, wenn ein Verkaufsangebot eingeht? Müssen wir die zuständigen Fachdezernenten, von denen ja der Verwaltungsstandpunkt kommt – Herr Dienberg, Frau Felthaus -, auffordern, tätig zu werden? Ist es nicht das Selbstverständlichste von der Welt, dass die Verwaltung, wenn sie das Angebot bekommt, von einem Dritten ein Objekt zu erwerben, prüft, ob der Erwerb dieses Objekts sinnvoll ist? Das ist doch das Selbstverständlichste der Welt. Es wäre schlimm bestellt um Ihre Verwaltung, Herr Oberbürgermeister, wenn dies nicht so wäre. Insofern ist auch dieser Beschlusspunkt vollkommen überflüssig.
Wenn die Verwaltung jetzt im Verwaltungsstand- punkt schon mitteilt, dass ein Vorkaufsrecht rechtlich nicht zulässig ist – warum sind Sie dann mit der Mitteilung der Verwaltung nicht einverstanden und fordern die Verwaltung auf, denselben Standpunkt noch einmal in einer Informationsvorlage im nächsten Jahr deutlich zu machen? Ich habe das Vertrauen in Herrn Jung, Herrn Dienberg und Frau Felthaus, dass es stimmt, wenn sie uns dies so mitteilen. Schade, dass Sie dieses Vertrauen nicht haben. Weil sich durch Ihren Antrag rein gar nichts ändert, können wir als Freibeuter auch zustimmen. – Vielen Dank.”
(Es gilt das gesprochene Wort)