Auf Antrag der Fraktion Freibeuter und Beschluss durch den Stadtrat in der Ratsversammlung am 10. November 2021 wird die Stadtverwaltung dem Stadtrat im I. Quartal 2022 berichten, in welchem Maße Arbeitsverträge von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können.
“Trotz eines klaren Auftrags durch den Stadtrat bereits im Jahr 2019 zeigte der Blick ins städtische Stellenportal, dass der Oberbürgermeister seither nicht von sachgrundlosen Befristungen absieht. Im Klartext wollen wir wissen: Reizen die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe den § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz mit einer maximalen Befristung von 2 Jahre und eine dreimalige Verlängerung aus, oder beschränken sie diese”, so Thomas Köhler (Piraten), stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion Freibeuter.
“Die Stadt Leipzig soll endgültig weitestgehend auf sachgrundlose Befristungen verzichten. Mit Beschluss unseres Antrags sind wir dem Ziel ein Stück näher. Die Stadt Leipzig als Arbeitgeber steht im Wettbewerb um Fachkräfte und engagierte Mitarbeiter. Nur mit fairen Arbeitsverträgen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ist sie attraktiv auf dem Arbeitsmarkt”, begründet Stadtrat Köhler den Antrag der Fraktion Freibeuter vor dem Hintergrund des ebenfalls beschlossenen Maßnahmenplans, wonach der Oberbürgermeister im I. Quartal 2022 darlegt, welche sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse zwingend erforderlich sind und wie nicht zwingend erforderlich befristete Arbeitsverhältnisse von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können. Die Fraktion Freibeuter reagiert damit auf durch die Stadtverwaltung vorgetragene Schwierigkeiten von Entfristungen.
Zur Genese des Antrags:
In einem Referentenentwurf vom 14. April 2021 plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Reform des allgemeinen Befristungsrechts, geregelt im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Danach sollen u.a. sachgrundlose Befristungen nur noch 18 Monate andauern dürfen. Innerhalb dieser Zeit soll nur noch eine Verlängerung zulässig sein.
Insbesondere beim Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) befürchtet Stadtrat Sascha Matzke (FDP), Mitglied für die Freibeuter im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Engelsdorf, erhebliche Auswirkungen: “Aus dem öffentlichen Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 des KEE geht hervor, dass die Personalfluktuation ein Risiko beim KEE darstellt. Danach sind jene Mitarbeiter, die andere bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen sollen, selbst befristet beschäftigt. Man sieht durch die Befristung von Arbeitsverträgen sogar die Umsetzung der Ziele der Stadt Leipzig in der Beschäftigungspolitik erschwert. Daher könnten weitere Einschränkungen des Befristungsrechts den KEE in seiner Existenz gefährden.”