Änderungsantrag: Eine “Kunst-Tram” für Leipzig

[Änderungsantrag VII-A-02473-ÄA-03 | Einreicher: Freibeuter Fraktion | Status: Änderungsantrag wurde im Ursprungsantrag übernommen und wurde mehrheitlich beschlossen]

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird in Zusammenarbeit mit der L-Gruppe beauftragt die Möglichkeit zu prüfen, einen Wagenzug der LVB Leipziger KünstlerInnen als Kunst-, Projektions- und Darstellungsfläche („Kunst-Tram“) zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Es gibt mit der „Party-Tram“  in der L-Gruppe bereits einen Wagenzug mit Sondernutzung für kulturelle Zwecke. Kunst, besonders die regionaler KünstlerInnen, mit einem als „Kunst-Tram“ ausgewiesenen Wagenzug zu fördern, liegt im Interesse nicht nur einzelner KünstlerInnen, sondern der gesamten Leipziger Kreativszene. Eine Differenzierung zwischen Kunst und Werbung wäre durch die eindeutige Kennzeichnung des Wagenzuges als „Kunst-Tram” gegeben.
Die Finanzierung aus Mitteln des Kulturamtes und ein eventuelles Gremium zur Auswahl der Kunstwerke, sowie zur Gesamtgestaltung des Wagenzuges sind ebenfalls Inhalt des Prüfauftrages.

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Ursprüngliche Fassung (Ursprungsantrag des Jugendparlaments/Jugendbeirates):

Die Stadtverwaltung wird in Zusammenarbeit mit der L-Gruppe beauftragt, die Beklebeflächen von Straßenbahnen Leipziger Künstler*innen als Kunst-, Projektions- und Darstellungsfläche zur Verfügung zu stellen. Regionale Künstler/-innen sollen die Möglichkeit haben, sich auf derartige Flächen zu bewerben. Die finale Entscheidung über die Vergabe der Flächen wird von einem Gremium getroffen, welches mindestens folgende Mitglieder umfasst: eine*n Vertreter*in der L-Gruppe, die Bürgermeisterin für Kultur der Stadt Leipzig, eine/-n Vertreter*in des Leipzig + Kultur e. V., […]. Bei der Entscheidung sollen junge Künstler/-innen und Kollektivprojekte von jungen Menschen bevorzugt berücksichtigt werden. Der Zeitraum für die Bereitstellung der Flächen beträgt je Kunstprojekt ein halbes Jahr, wobei die unterschiedlichen Vergaben nicht synchron ablaufen müssen. In einem Pilotprojekt bis Ende des IV.

Quartals 2021 sollen bereits drei Straßenbahnen der L-Gruppe entsprechend gestaltet werden.

Bis zum IV. Quartal 2022 soll die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der L-Gruppe ein ausführliches Konzept zur dauerhaften Umsetzung auf mindestens sieben Straßenbahn leipzigweit dem Stadtrat sowie dem Jugendparlament vorlegen. Dieses Konzept ist in enger Abstimmung mit dem oben genannten zu errichtenden Gremium und dem Leipziger Kulturrat zu erstellen.