Bedarfsampeln für zu Fuß Gehende und Radfahrende nutzerfreundlicher einrichten (VII-A-02919-NF-02)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Aus der Ratsversammlung am 15.09.2021
Stadtrat Köhler (Freibeuter): „Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordneten! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste im Livestream! Liebe Pressevertreter! Bedarfsampeln mit Anforderungsschalter, im Volksmund auch „Bettelknopf“ genannt, sollen dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung von Straßen gewähren, ohne den Verkehrsfluss regelmäßig zu unterbrechen. Das ist ein schöner Satz, aber tatsächlich die Definition.
Sie kennen vielleicht alle die Situation: Sie stehen an einer solchen Bedarfsampel, die 400 Meter von einem lichtsignalanlagengesteuerten Verkehrsknoten, sprich einer Kreuzung, entfernt ist. Sie drücken auf den Anforderungsschalter und warten. Sie sehen die Hauptampel, die an der Kreuzung den Autoverkehr stoppt und ihn wieder freigibt. Es bleibt rot. Der Übergang führt zu einer Haltestelle. Die erste Bahn kommt und fährt wieder ab. Es bleibt rot. Die zweite Bahn kommt und fährt wieder ab. Dann wird es endlich grün.
Sie können natürlich diese 400 Meter – vielleicht sind es auch nur 300 – auch laufen, zu der anderen Ampel, aber vielleicht haben Sie ein Kleinkind bei sich oder sind körperlich eingeschränkt.
Die zweite Situation – das ist der Punkt zwei unseres Antrages – ist wie folgt: Sie gehen auf ein ampelgesteuerte Kreuzung zu, deren Fußgängerampel keinen Anforderungsschalter hat. Die reagiert also nicht auf die normale Verkehrssteuerung. Wenn Sie Pech haben, hat der Kraftfahrzeugverkehr in der Richtung, in die Sie wollen, Grün. Das heißt, hätte diese Ampel den Knopf nicht, dann hätten sie jetzt auch Grün. Pech gehabt, Sie drücken den Knopf, die Autos fahren, Sie haben rot. Rechts- und Linksabbieger können Ihren Übergang kreuzen, weil Sie ja Rot haben. Sie warten auf die nächste Grünphase.
Bei einigen dieser Ampeln kommt dazu, dass sie sich, wie an der Georg-Schumann-Straße, in einem Kreuzungsbereich befinden, der für Fußgänger einen engen Aufstellungsraum hat. Wenn also zwei Menschen mit einem Kinderwagen oder vielleicht auch einem Rollstuhlfahrer dort stehen, ist der Gehweg zu. Diesen Zustand wollen wir mit unserem Antrag verbessern.
Wir freuen uns darüber, dass der Verwaltungsstandpunkt sagt: Wir machen das doch schon. Aber es geht ja nicht nur um die im Antrag genannten exemplarischen Beispiele. Deshalb erwähne ich jetzt auch die Schumannstraße, die nicht im Antrag steht. Besonders möchte ich darauf hinweisen, dass im Abschnitt des Verwaltungsstandpunktes zu lesen ist:
Zu beachten ist hierbei, dass eine Signalanlage vielen Anforderungen gerecht werden muss und ÖPNV-Beschleunigung, Kfz-Koordinierung zur Reduzierung der Lärm und Schadstoffemissionen und die Belange des Fußgänger- und Radverkehrs oft im Konflikt zueinander stehen.
Das wissen wir alle.
Häufig müssen deshalb Kompromisse gefunden werden, die nicht für alle Verkehrsarten optimal sind.
Momentan lässt das aus unserer Sicht zu, dass Kompromisse meist zulasten der Verkehrsart Fußgänger gehen. Wenn wir also die Mobilitätswende ernst nehmen, müssen wir hier die Prioritäten neu setzen. Fußverkehr, besonders weil er oft zum ÖPNV führt, hat dann eben eine erhöhte Priorität.
Was ist mit dem Radverkehr, der im Antrag mit benannt ist? – Soweit die im Antrag betroffenen Ampeln auch für den Radverkehr relevant sind, ist diesmal der Radverkehr mitgemeint. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.“
(Es gilt das gesprochene Wort)