Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt

[Antrag VII-A-02631-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Arbeitsanweisungen Nr. 05/1993 „Abschleppen und Verfahren verkehrsordnungswidrig parkender Fahrzeuge“ und Nr. 04/2001 „Abschleppmaßnahmen bei verbotswidrigem Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) in der jeweils aktuellen Fassung dem Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung sowie den StadträtInnen vorzulegen, die das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge im Ordnungsamt regelt, gemäß Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig vom 12.12.2012 zu veröffentlichenSollten die Arbeitsanweisungen innerhalb des zurückliegenden Jahres geändert worden sein, wird auch die Vorversion vorgelegt.

 

Begründung:

Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig beruft sich in der Antwort auf die Anfrage VII-F-02630 der Fraktion Freibeuter in Sachen Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge auf die Weisungsfreiheit der unteren Verkehrsbehörde gemäß § 53 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung. Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt regeln das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge hinsichtlich Zuständigkeit und Geschäftsgang. Städte wie Münster machen entsprechende Dienstanweisungen darüber hinaus der Öffentlichkeit zugänglich.

 

Ursprüngliche Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Arbeitsanweisung, die das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge im Ordnungsamt regelt, gemäß Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig vom 12.12.2012 zu veröffentlichen.