Bedarfsampeln für zu Fuß Gehende und Radfahrende nutzerfreundlicher einrichten

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie für den Fuß- und Radverkehr,

–          bei Bedarfsampeln zur Querung von Straßen die Dauer der Grünphase und die Wartezeit zur Grünphase auf eine angemessene Zeit angepasst werden können,

und die Bedarfsampeln an LSA-gesteuerten Knoten, insbesondere bei Rad- und Fußgängerverkehrsfurten in Nebenverkehrsrichtung, dauerhaft in die LSA-Steuerung der Knoten eingeordnet werden können, damit die Anforderung komplett entfallen kann.

Begründung:

Bedarfsampeln mit Anforderungsschalter sollen dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung von Straßen gewähren, ohne den Verkehrsfluss regelmäßig zu unterbrechen.

In Leipzig gibt es mehrere dieser Einrichtungen, die zu Fuß Gehende und Radfahrende geradezu nötigen, wenn sie nicht unnötige Wartezeiten in Kauf nehmen wollen oder können, das Rotlicht zu missachten.

Ein Beispiel ist die Bedarfsampel Ratzelstraße, Höhe LVB-Haltestelle Ratzelbogen. Hier herrscht reger Verkehr von zu Fuß Gehenden, die die Haltestelle aus Richtung Mannheimer Straße erreichen wollen. Die Bedarfsampel schaltet, nach Betätigung des Anforderungsschalters, nach 2 bis 7 Minuten auf Grün für den Fußverkehr. Bei einem 5-Minuten-Takt der Straßenbahnen in den Hauptverkehrszeiten  bedeutet das, dass man zwei Bahnen beim Vorbeifahren zusehen kann. Das animiert zu Fuß Gehende verständlicherweise zu Rotlichtverstößen.

Weitere kritische Bedarfsampeln sind, zum Beispiel, die Fußgängerampel an der Zschocherschen Straße, Haltestelle Henriettenstraße, an der Wundtstraße (zwischen Mahlmannstr. und Karl-Tauchnitz-Str.) – hier ist die Grün-Phase für zu Fuß Gehende extrem kurz und an der Lützner Straße, kurz nach der Einmündung der Odermann- bzw. Josephstraße. Die Aufzählung ließe sich fortsetzen.

Auch bei Bedarfsampeln an LSA-gesteuerten Knoten, insbesondere bei Rad- und Fußgängerverkehrsfurten in Nebenverkehrsrichtung, kann vielerorts die für den Kfz-Verkehr freigegebene Richtung nicht sofort genutzt werden. Straßenbegleitend geführte Radfahrende und Passanten müssen anfordern und einen kompletten Umlauf warten, teilweise in sehr engen Bereichen an Straßenbahngleisen. Zudem sind die Anforderungs-Taster – gerade bei großen Knoten – nicht für alle Nutzer plausibel erkennbar und sicher nutzbar. Als Beispiel sei hier die Torgauer Straße genannt: Zwischen Bautzner Straße und Portitzer Allee sind 9 straßenbegleitende Querungen der Torgauer Straße als Bedarfsampeln für Fuß- und Radverkehr ausgeführt. Eine dauerhafte Einordnung in die Knoten-Signalisierung hätte geringe Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr, da hier die Knotenzufahrten über getrennte Fahrstreifen bei gemeinsamer Signalisierung verfügen.

Im Sinne der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs ist für beide Varianten Abhilfe dringend erforderlich.

Verwaltungsstandpunkt:

Die Verwaltung hält der Sachverhalt als bereits berücksichtigt.

Strategische Ziele:

Die Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs, wozu auch kurze Wartezeiten und ggfs. zyklische Freigaben an Signalanlagen zählen, ist Bestandteil einer nachhaltigen Mobilität.

Sachverhalt:

1. Anlass

Es wird beantragt zu prüfen, an Bedarfsampeln die Dauer der Grünphasen und Wartezeiten für den Fußgänger- und Radverkehr auf eine angemessene Zeit anzupassen und an lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten die Fußgänger– und Radfurten der Nebenrichtung zyklisch in jedem Umlauf ohne separate Anforderung freizugeben.

2. Beschreibung der Maßnahme

Fußgängerampeln werden aus Gründen der Schulwegsicherheit errichtet oder um Fußgängern und ggf. Radfahrern das Queren von stark befahrenen Straßen zu ermöglichen. Dabei ist es auch das Ziel, in Abwägung der unterschiedlichen, den Verkehrsarten eigenen Anforderungen, den standortspezifischen Rahmenbedingungen sowie den technischen Voraussetzungen, einerseits die Anforderungszeit an Bedarfsampeln kurz und andererseits die Grünzeit ausreichend lang zu halten. Hier ist durchaus immer wieder Optimierungsbedarf und –potential gegeben, das im Zuge des Verwaltungshandelns bereits regelmäßig mit geprüft wird.

Generell werden im Rahmen der Laufendhaltung der Signalanlagen die Steuerungsabläufe einschließlich der Warte- und Grünzeiten der einzelnen Verkehrsarten regelmäßig geprüft und wenn möglich optimiert. Zu beachten ist hierbei, dass eine Signalanlage vielen Anforderungen gerecht werden muss und ÖPNV-Beschleunigung, Kfz-Koordinierung zur Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen und die Belange des Fußgänger- und Radverkehrs oft im Konflikt zueinander stehen. Häufig müssen deshalb Kompromisse gefunden werden, die nicht für alle Verkehrsarten optimal sind.

Hinsichtlich der Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer ist zu unterscheiden, ob die Signalanlage aufgrund geringer Abstände zu benachbarten Lichtsignalanlagen koordiniert betrieben werden muss. Aufgrund der Randbedingungen einer Koordinierung unterliegen die Freigabezeiten an den Signalanlagen bestimmten Einschränkungen, so dass dadurch höhere Wartezeiten für den Fußgänger- und Radverkehr entstehen können. Bei nicht koordinierten Fußgängersignalanlagen wird eine maximale Wartezeit von 30 s und bei ÖPNV-Eingriffen von maximal 45 s angestrebt.

Die Freigabezeit für Fußgänger an Signalanlagen wird zudem grundsätzlich entsprechend den bundesweit geltenden Richtlinien so bemessen, dass Fußgänger mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite beim Lichtzeichen GRÜN überquert haben, ehe dieses wieder auf ROT wechseln darf. Nach Umschalten auf ROT ist eine Zwischenzeit berücksichtigt, welche das gefahrlose Fortsetzen der Fahrbahnquerung durch die Fußgänger gewährleistet, bevor die nächsten Kraftfahrzeuge die Fußgängerfurt passieren dürfen. Die Berechnungsansätze für diese Zwischenzeit berücksichtigt z. B. auch die besonderen Bedingungen querender Kinder und älterer Mitbürger/innen.

Die Problematik mit den teilweise hohen Wartezeiten an der Fußgängerampel Ratzelstraße am hinteren signalisierten Zugang zur Haltestelle Ratzelbogen ist bekannt. Hintergrund der hohen Wartezeiten ist die Koordinierung zum Hauptknoten Ratzelstraße/Kiewer Straße. In 2022 ist die Rekonstruktion beider Anlagen beabsichtigt. In diesem Zusammenhang wird eine neue Lichtsignalsteuerung erarbeitet, die die Verringerung der Wartezeiten an der Fußgängersignalanlage beinhaltet.

Ebenfalls einen großen Einfluss auf die Wartezeiten des Fußgängerverkehrs an der Fußgängerampel Lützner-/Odermannstraße hat die Koordinierung im Zuge der Lützner Straße. Auch die Thematik ist umfassend bekannt und es werden derzeit mögliche Verbesserungen untersucht.

In der Zschocherschen Straße befindet sich sowohl an der Weißenfelser- als auch an der Schmiedestraße jeweils eine Fußgängerampel. Die Wartezeiten an diesen beiden sowie an der Ampel Lützner Straße/Henriettenstraße sind stark von den Eingriffen des ÖPNV in die Schaltung abhängig. Sie werden im Rahmen der Laufendhaltung jedoch auf mögliche Optimierungspotenziale geprüft.

Bei der Erarbeitung der Steuerungen wird grundsätzlich geprüft, wie hoch die Verkehrsstärken der Nebenrichtung sowie das Verkehrsaufkommen der dazu parallelen Fußgänger und Radfahrer am jeweiligen Knotenpunkt ist. In Abhängigkeit davon wird festgelegt, ob eine zyklische Freigabe der Nebenrichtung einschließlich der Fußgänger- und Radfurten sinnvoll ist oder ob die Freigabe nur auf Anforderung aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens erfolgt.

Eine zyklische Freigabe der Nebenrichtung einschließlich der Fußgänger- und Radfurten ist bei geringem Verkehrsaufkommen im Sinne eines stetigen und zügigen Verkehrsablaufs nicht zweckmäßig. Trotz fehlendem Querverkehr würde die Hauptrichtung einschließlich der dazu parallelen Fußgänger- und Radfurten Rot erhalten, ohne dass anschließend konkurrierende Verkehrsströme die Kreuzung queren. Dies führt zu unnötigen Wartezeiten.

Die Steuerungen der im Antrag beispielhaft genannten Lichtsignalanlagen im Zuge der Torgauer Straße wurden zwischen 2002 und 2004 erarbeitet. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch der Ansatz verfolgt, dass bei einem geringen Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen die Furten gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr der Nebenrichtung nur freigegeben werden, wenn auch eine entsprechende Anforderung der Furten vorliegt.

Diese Strategie wird bei der Planung und Überarbeitung von LSA-Steuerungen mittlerweile nicht mehr angewendet. Bei Vorliegen einer Anforderung der Nebenrichtung (Kfz-Verkehr, Fußgänger oder Radverkehr) werden der Kfz-Verkehr sowie alle bedingt verträglichen Fußgänger- und Radfurten freigegeben, unabhängig davon, welche dieser Verkehrsströme eine Anforderung ausgelöst hat.

Mittelfristig ist eine Überarbeitung der Steuerungen der Lichtsignalanlagen im Zuge der Torgauer Straße geplant, die diesen neuen Ansatz berücksichtigen werden.

Status:

Der Antrag wurd in der Ratsversammlung am 15.09.2020 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris