Grünau – lebenswert oder weg?

Wer den Sozialbericht 2020 der Stadt Leipzig liest, der stößt  spätestens auf Seite 51 (von 141) auf den so genannten  „Segregationsindex“. Dieser drückt, einfach gesagt, die Verteilung von  Armut in den einzelnen Stadtbezirken aus. So weit so schlecht.

Eine  der Varianten für eine Lösung des Problems wäre der Umzug von armen Familien in „reiche“ Stadtbezirke um das Verhältnis auszugleichen. Das  soll mit dem Bau von Sozialwohnungen in eben jenen Gebieten erreicht  werden. Allerdings stellt sich die Frage: „Wollen die GrünauerInnen  wirklich umziehen?“

Man wohnt in Grünau nicht nur wegen der geringen  Mieten, Grünau ist auch ein lebenswerter Stadtteil mit viel Grün, Schule, Kindertagesstätten, Spielplätzen und Einkaufsmöglichkeiten. Was fehlt sind Arbeitsplätze  vor Ort und zugegebenermaßen auch einige Kultureinrichtungen. Es gibt  gute Akteure der Jugendhilfe, der Seniorenarbeit und andere  Einrichtungen. Eine Aufwertung des Stadtteils, der ein Stadtteil der  kurzen Wege sein könnte, ist dringend erforderlich.

Dafür braucht es  politischen Willen und Engagement der EinwohnerInnen. Also packen wir  es an!

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 13. Februar 2021

Veröffentlichung des Gutachtens zum 365-Euro-Ticket

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Gutachten Professor Dr.-Ing. Carsten Sommers (Universität Kassel) zur Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig umgehend auf der Homepage der Stadt Leipzig zu veröffentlichen.

Begründung:

Die Stadt Leipzig hat Professor Dr.-Ing. Carsten Sommer (Universität Kassel) mit der Untersuchung beauftragt, unter welchen Voraussetzungen die Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig sinnvoll ist. Die Ergebnisse sind in den Gremien des Stadtrates diskutiert worden. Das Thema ist auch nach Beschluss der teilweisen Einführung des 365-Euro-Tickets weiter von Interesse Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung. Darüber hinaus liegt ein Antrag zur teilweisen Einführung des 365-Euro-Tickets vor. Im Sinne der Transparenz gegenüber den Bürgern der Stadt Leipzig und zur sachgerechten Diskussion des vorliegenden Antrags in öffentlicher Sitzung ist die Veröffentlichung des Gutachtens zum 365-Euro-Ticket so in die Homepage der Stadt Leipzig einzubinden, dass das Gutachten über die Suchfunktion gefunden werden kann dringend geboten.

Status:

Der Antrag wurde zugunsten Protokollnotiz in der Ratsversammlung am 19.05.2021 zurückgezogen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Veröffentlichung des Gutachtens zum Abschleppen von Falschparkern

Anfrage:

Am 21. Januar 2021 beschloss die Ratsversammlung, dass das Gutachten des Rechtsexperten Professor Müller, das thematisch im Zusammenhang mit der Diskussion zum Antrag “Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen” (VII-A-00898) behandelt wurde, veröffentlicht wird.

Hierzu fragen wir an:

Ist das Gutachten bereits veröffentlicht bzw. bis wann und wo wird das Gutachten veröffentlicht werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Aus der Ratsversammlung am 25.02.2021

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Kurz: Wir sind mit dem Verfasser dort im engen Austausch und bereiten eine Variante für die Veröffentlichung vor. Sie ist noch nicht veröffentlicht.”

Oberbürgermeister Jung:Danke schön, Herr Rosenthal. – Herr Morlok, bitte schön.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich wollte noch einmal hinsichtlich des Stadtratsbeschlusses zu diesem Thema nachfragen. Ich glaube nicht, dass wir im Stadtrat beschlossen hatten, Herr Oberbürgermeister, dass eine Variante des Gutachtens für die Veröffentlichung erstellt und diese dann veröffentlicht wird, sondern wir haben im Stadtrat beschlossen, dass dieses Gutachten veröffentlich wird.

Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie noch einmal dringend, das Beschlussprotokoll der entsprechenden Ratsversammlung zu überprüfen. Für den Fall, dass Sie dort Varianten finden, können Sie Herrn Rosenthal auf dem Weg fortschreiten lassen, aber für den Fall, dass der Stadtrat dies nicht in Form von Varianten beschlossen hat, sollten Sie dafür sorgen, dass das Gutachten dem Beschluss entsprechend unverzüglich veröffentlicht wird.”

Oberbürgermeister Jung: “Wir werden das gerne noch einmal prüfen. – Herr Rosenthal?”

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Morlok, nicht missverstehen: Ich habe gesagt, dass wir den Gutachtenverfasser fragen, ob er das Gutachten veröffentlicht haben will. Das ist sein gutes Recht. Er muss dann mit uns abstimmen, ob es das Gutachten oder etwas anderes ist. Ich setze nur eins zu eins den Ratsbeschluss um.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister, dann bitte ich Sie ganz grundsätzlich, dies in der Verwaltung klären zu lassen. Ich halte es für höchst problematisch, dass wir Gutachtenaufträge an externe Dritte vergeben, und dass wir dann den Dritten, den Gutachter, erst noch einmal fragen müssen, ob denn das Gutachten, was für die Stadt Leipzig erstellt hat, auch veröffentlicht werden kann. Ich bitte darum, dies zukünftig bei Gutachtenaufträgen so zu formulieren und auch im Auftrag festzuhalten, dass die Stadt Leipzig berechtigt ist, das Gutachten zu veröffentlichen und ansonsten Gutachter, die nicht bereit sind, ihr Gutachten veröffentlichen zu lassen, von der entsprechenden Liste zu nehmen und bei diesen keine Gutachten mehr einzuholen.”

Oberbürgermeister Jung: “Das nehme ich gerne mit, Herr Morlok. In der Regel ist das so. Ich glaube aber, dass Herr Rosenthal nur zum Ausdruck bringt, dass wir selbstverständlich genau das prüfen müssen. Sie haben im Prinzip völlig recht: Ein Gutachten sollte natürlich, auf jeden Fall, auch dem Stadtrat zur Verfügung stehen. Das tut es auch, Sie können jederzeit das Gutachten einsehen. Die zweite Frage ist dann, ob es so veröffentlicht werden kann. Das sollten wir wirklich im Vorfeld von gutachterlichen Aufträgen in der Regel vereinbaren. Es kann immer Ausnahmen geben. Wir nehmen das so entgegen. Wir wollen hier keinen Konflikt. Wenn es irgend geht, wird es so veröffentlicht.”

(Es gilt das gesprochene Wort)