Beschaffung von transparenten Schutzmasken mit FFP2-Standard für ErzieherInnen in Kitas sowie für SchulsozialarbeiterInnen und SchulbegleiterInnen

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt schnellstmöglich die Anschaffung von transparenten Schutzmasken mit FFP2-Standard für ErzieherInnen, SchulsozialarbeiterInnen und SchulbegleiterInnen, sofern von diesen gewünscht, für Einrichtungen der Stadt Leipzig und der freien Träger zu prüfen.
  2. Des weiteren wird der Oberbürgermeister aufgefordert, sich für eine Prüfung in diesem Sinne beim Freistaat Sachsen für LehrerInnen an Grundschulen und Förderschulen einzusetzen.

Begründung:

Die Rolle von Kita- und Grundschulkindern bei der Übertragung des Covid19-Virus und seiner Mutationen ist inzwischen unstrittig.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund- Nasenbedeckung wird voraussichtlich noch längere Zeit anhalten. Gerade im Bereich der frühkindlichen bzw. sonderpädagogischen Betreuung und Bildung ist jedoch das Erkennen von Mimik für die soziale Interaktion mit den Kindern wichtig. Daher wird oft auf das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske verzichtet. Dies ist pädagogisch nachvollziehbar, jedoch epidemiologisch bedenklich.

Es werden inzwischen transparente Mund- und Nase-Bedeckungen mit FFP2-Standard am Markt angeboten (z.B. [1]). Diese Masken sind zwar in der Anschaffung zunächst teurer als `konventionelle‘ FFP2 Masken – dafür sind diese Masken aber waschbar und daher wiederverwendbar. Lediglich der Filter muss täglich gewechselt werden. Somit ist diese Maskenart mittelfristig kostengünstiger, verglichen mit der Verwendung von herkömmlichen FFP2-Masken. Durch eine zentrale Beschaffung durch die Stadt Leipzig könnten sich voraussichtlich auch Mengenrabatte ergeben.

[1] https://www.news4teachers.de/2021/01/neue-transparente-maske-die-nicht-beschlaegt-mit-ffp2filtern/

Status:

Der Antrag wurde von der Fraktion zurückgezogen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

 

Köhler (Piraten): “Transparente Masken: Den Kleinsten freie Sicht auf Mimik ermöglichen!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt zu prüfen, ErzieherInnen, SchulsozialarbeiterInnen und SchulbegleiterInnen in Einrichtungen der Stadt Leipzig und der freien Träger auf Wunsch transparente Schutzmasken mit FFP2-Standard zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus soll der Oberbürgermeister sich auch beim Freistaat Sachsen für den Einsatz transparenter Schutzmasken mit FFP2-Standard LehrerInnen an Grundschulen und Förderschulen einsetzen.

Dazu äußert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Thomas Köhler (Piraten): “Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung wird voraussichtlich noch längere Zeit anhalten. Gerade im Bereich der frühkindlichen und sonderpädagogischen Bildung und Betreuung ist jedoch das Erkennen von Mimik für die soziale Interaktion mit den Kindern wichtig. Daher wird oft auf das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske verzichtet. Dies ist pädagogisch nachvollziehbar, jedoch epidemiologisch bedenklich.”

“Es werden inzwischen transparente Mund-Nase-Bedeckungen mit FFP2-Standard am Markt angeboten. Diese Masken sind zwar in der Anschaffung zunächst teurer als konventionelle FFP2-Masken. Die transparenten Masken sind jedoch waschbar und daher wiederverwendbar. Lediglich der Filter muss regelmäßig gewechselt werden. Somit ist diese Maskenart mittelfristig sogar kostengünstiger. Durch eine zentrale Beschaffung durch die Stadt Leipzig sind weitere Mengenrabatte zu erwarten”, verweist Köhler, für die Freibeuter Mitglied im Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt, auf die Vorteile der Beschaffung.

Der Antrag VII-A-02439 “Beschaffung von transparenten Schutzmasken mit FFP2-Standard für ErzieherInnen in Kitas sowie für SchulsozialarbeiterInnen und SchulbegleiterInnen” wird in der Ratsversammlung am 24. Februar 2021 in die Gremien des Stadtrates zur Beratung verwiesen.

Morlok (FDP): “Signal nach Dresden: Leipzig spricht sich gegen die Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße aus!”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter beauftragt eine Mehrheit des Leipziger Stadtrates Oberbürgermeister Burkhard Jung, sich im Rahmen des Evaluierungsprozesses beim Freistaat Sachsen für die Abschaffung der Waffenverbotszone auszusprechen. Die Wirksamkeit der Waffenverbotszone wird seit ihrer Einführung im Mai 2018 durch das Sächsische Innenministerium evaluiert. Ergebnisse liegen bisher nicht vor.

Die Polizei ist innerhalb des Geltungsbereiches zu anlasslosen Kontrollen der Bürger vor Ort berechtigt. Der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter Sven Morlok äußert erhebliche Bedenken: “Auf Verdacht und ohne Anlass unbescholtene Bürger zu kontrollieren, stellt einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger dar. Aufgegriffen werden meist unbescholtene Bürger. Das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen im Bereich der Waffenverbotszone ist untersagt, Ausnahmen jedoch sind Waffen und gefährliche Gegenstände unter Verschluss. Wer Dreck am Stecken hat, stellt sich auf die polizeilichen Kontrollen ein.”

Zudem hatte sich auf Vorschlag der Verwaltung eine Mehrheit aus Linken, Grünen und SPD im Leipziger Stadtrat für die Einführung einer Sozialen Erhaltungssatzung in der Eisenbahnstraße mit Wirkung zum 05. Juli 2020 ausgesprochen. Vor dem Hintergrund, dass Soziale Erhaltungssatzungen der Erhaltung eines bestimmten Milieus in einem Quartier dienen, schlussfolgert Morlok: “Eine besondere Gefährdungslage in der Eisenbahnstraße gibt es nach Ansicht der Stadtratsmehrheit offenbar nicht. Denn wenn es sie gäbe, hätte er wohl kaum beschlossen, diese Gefährdungslage zu schützen.“

Die Waffenverbotszone um die Leipziger Eisenbahnstraße ist die erste und einzige in Sachsen.

Themenjahr 2022 – Leipzig – Freiraum für Bildung

Themenjahr 2022 – Leipzig – Freiraum für Bildung (VII-DS-01690) Einreicher: Dezernat Kultur

dazu Änderungsantrag (VII-DS-01690ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

dazu Änderungsantrag (VII-DS-01690ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

dazu Änderungsantrag (VII-DS-01690ÄA-03) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 18.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in der Vergangenheit immer für die freie Szene eingesetzt, auch für die Stärkung der Mittel für die freie Szene im Kulturhaushalt. Deswegen ist es auch nur folgerichtig, dass wir uns hier für die freie Szene stark machen. Ich kann es ganz kurz halten, weil meine Vorrednerin das Wesentliche zum Thema freie Szene schon gesagt hat.

Es geht eben darum, dass man Teilhabe organisieren möchte. Es gibt eben Projekte, die wir uns in der Stadt für das Themenjahr vornehmen. Und dann gibt es noch andere Dinge, die aus der Bürgergesellschaft, aus der freien Szene kommen. Da ist doch ganz logisch, klar und nachvollziehbar, dass zu Beginn noch gar nicht feststehen kann, welche dieser Projekte es denn sein werden, weil diese ja erst aus der Szene entwickelt und vorgeschlagen werden, bevor man sie bewertet und ggf. bezuschlagt. Das Nichtwissen um die entsprechenden Projekte ist ja gerade das, was wir haben wollen, weil wir die Leute beteiligen möchten. Wenn man dann seitens der AfD argumentiert, dass das zu unbestimmt sei, dann hat man das Prinzip der Teilhabe, des bürgerlichen Engagement und der freien Szene nicht verstanden.

Wenn ich aber schon dran bin, möchte ich gern auch noch zu den anderen Änderungsanträgen kurz etwas sagen. Den Änderungsantrag der Grünen hinsichtlich Frauen-, Berufs- und frühkindlicher Bildung werden wir zustimmen. Wir werden auch dem Änderungsantrag der LINKEN zustimmen, soweit es sich um die Lebensleistungen von Frauen und das Gedenken an das jüdische Leben handelt. Den Antrag der AfD werden wir aus den eben ausgeführten Gründen ablehnen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Gesamtkonzept zur Einführung eines Bürgerhaushaltes in der Stadt Leipzig – 10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Gesamtkonzept zur Einführung eines Bürgerhaushaltes in der Stadt Leipzig – 10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Einreicher: Dezernat Finanzen

Aus der Ratsversammlung am 18.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich möchte namens meiner Fraktion die Vorlage zum Bürgerhaushalt begrüßen. Ich denke, es ist wichtig, dass wir niedrigschwellige Angebote schaffen, damit Bürgerinnen und Bürer sich an der Stadtpolitik beteiligen. Wir sehen ja, dass das Beteiligungsverfahren beim Haushalt nicht immer so gut funktioniert, wie wir es uns vorstellen. Wenn wir über Stadtbezirksbudgets niedrigschwellige Angebote machen, wo man Vorschläge einreichen kann und das dann auch aus Sicht des Einreichenden funktioniert, kann ich mir durchaus vorstellen, dass man dann durchaus auch bei anderen Dingen den Mut fasst, sich in der Stadtgesellschaft zu beteiligen. Insofern sind die Stadtbezirksbudgets ein erster Schritt in diese Richtung.

Wenn man allerdings als Stadtrat die Entscheidungshoheit aus der Hand gibt – das tun wir ja mit den Budgets für die Stadtbezirksbeiräte -, dann muss man auch überlegen, wie man sie gewichtet. Wir halten den Vorschlag, das nach Köpfen, nach Einwohnerzahlen zu tun, für falsch. Denn Probleme oder Sachverhalte, die sich in einem Stadtbezirk abbilden, nicht zwingend etwas mit der Einwohnerschaft zu tun haben. Sie kann auch etwas mit der Fläche oder bestimmten Problemlagen zu tun haben, die im Stadtbezirk virulent sind. Aus diesem Grund halten wir eine Pauschalierung für jeden Stadtbezirk für gerechtfertigt.

Etwas anders sieht es natürlich aus, wenn wir über den Bürgerhaushalt reden und eine Bürgerbeteiligung dort vorführen. Da entscheiden ja Bürgerinnen und Bürger mit über diese Dinge. Da geht es nicht, dass der Stadtrat grundsätzlich Entscheidungskompetenzen aus der Hand gibt. Insofern, Herr Biederstedt, kann man das auch nicht miteinander vergleichen. Das eine ist ein Budget, wo wir sagen: Das geht uns als Stadtrat nichts mehr an, und deswegen ist auch die Budgetorientierung auf den Stadtbezirk richtig. Das andere ist das, was Sie vorschlagen. Da reden wir aber über ganz andere Verfahrensweisen. Wir werden daher den Antrag der Grünen ablehnen.

Wir sind auch der Auffassung, dass man niedrigschwellige Angebote auch für junge Menschen machen muss, also auch für unter 18-Jährige sowie unter 16-Jährige. Deswegen begrüßen wir den Antrag, das Vorschlagsrecht entsprechend abzusenken. Es handelt sich eben auch nicht, wie von Herrn Beyer dargestellt, um ein Antragsrecht, wie zum Beispiel im Förderverfahren, wo ein Verein Geld für sich selbst beantragen kann. Es geht also nicht darum, dass ein 14-Jähriger für irgendein Projekt, für seinen Verein, in einem Antragsverfahren Geld beantragt, sondern es geht darum, dass ein junger Mensch eine Idee hat, was in dem Stadtbezirk verbessert werden kann, und dass man ihn diese Idee mitteilen lässt.

Ich stelle mir einfach einmal die folgende Situation vor: Es kommt eine Mitteilung eines jungen Menschen, 15 Jahre alt, beim Stadtbezirk oder der

Stadtverwaltung an, und wir haben da eine Altersgrenze von 18 Jahren. Was machen wir dann? Löschen wir die dann, oder wie soll das aussehen? Es geht nicht um ein Antragsrecht, es geht um ein Beteiligungsrecht, um ein Vorschlagsrecht.

Auch wenn Sie den Kopf schütteln, Herr Beyer: Lesen Sie die Vorlage! Lesen bildet. Dann sehen Sie, dass es genauso darinsteht: nicht Antrags-, sondern Vorschlagsrecht. Wir meinen, dass niedrigschwellige Angebote auch für junge Menschen wichtig sind, und deswegen stimmen wir diesem Änderungsantrag zu. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anzeige von Wartezeiten an Wertstoffhöfen im Internet

Anzeige von Wartezeiten an Wertstoffhöfen im Internet (VII-A-02083-NF-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter

dazu Verwaltungsstandpunkt (VII-A02083-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport

Aus der Ratsversammlung am 18.02.2021

Stadtrat Matzke (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte!

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie mit angemessenem wirtschaftlichen Aufwand Wartezeiten an Wertstoffhöfen der Stadtreinigung Leipzig im Internet in Echtzeit einsehbar gemacht werden können.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und lehnt es ab. Ich möchte einmal auf die Seite der Wertstoffhöfe verweisen, die aktuell in einem Fünfzeiler sagen:

Nutzungszeiten der Wertstoffhöfe: Um die Stoßzeiten auf unseren Wertstoffhöfen (1012 Uhr und 16-17 Uhr) zu umgehen, […]

Meine Anmerkung: Da haben die meisten noch keine Zeit, weil sie zum Beispiel noch arbeiten.

[…] geben Sie Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Gartenabfälle usw. in der Zeit zwischen 12 und 16 Uhr ab. So vermeiden Sie lange Wartezeiten. Dienstag und Donnerstag sind zudem weniger stark frequentiert als Montag, Freitag und Samstag.

Das reicht der Stadtreinigung Leipzig vollends aus. Es löst aber das Problem nicht. In einer Stadt, die wir als Stadträte immer lebenswerter machen wollen – wo es eine App gibt, die sich „LeipzigMOVE“ nennt, wo ich eine Haltestelle in Echtzeit anklicken und sehen kann, wann die nächste Bahn kommt -, ist so etwas auf der Startseite der Stadtreinigung Leipzig nicht möglich.

Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag. Ich bitte darum, die Situation zu verbessern. Ich erinnere mich an meine eigene Situation, die ich selbst erlebt habe, in der Max-LiebermannStraße: Dort standen die Autos beinahe bis zur Delitzscher Straße. Die Krankenhauszufahrt dort an der Virchowstraße wurde blockiert oder zumindest behindert, wenn man es einmal so milde ausdrücken möchte.

Ja, wir haben in Leipzig sehr viele Wertstoffhöfe, und ja, man kann dahin ausweichen. Das ist alles richtig. Da gebe ich auch der Stadtverwaltung bzw. der Stadtreinigung und Bürgermeister Rosenthal recht. Aber: Die Echtzeitanzeige hilft den Bürgern, dann auch wirklich nicht dort hinzufahren. Es war eine unhaltbare Situation in der MaxLiebermann-Straße. Es konnten die Menschen teilweise nicht die Straße überqueren, weil die Personen in einer Schlange auf der Bundesstraße standen, nur um zum Wertstoffhof zu gelangen. Ein Krankenwagen müsste sich sozusagen durch diese Schlange von Menschen kämpfen, die dort warten, um Laubabfälle abzugeben, worüber wir auch schon im Stadtrat diskutiert haben.

Punktum: Ich möchte, dass diese Situation verbessert wird. Ich halte den erforderlichen wirtschaftlichen Aufwand nicht für immens, sondern für vertretbar, für die große, wertvolle Gemeinschaft, die wir in Leipzig haben – auch von Kleingärtnern, die dort ihren Grünschnitt abgeben müssen und rundherum zu den Wertstoffhöfen fahren, um das dort zu tun -, um diese Situation zu verbessern. Es reicht nicht, wenn man den Wertstoffhof in der Max-Liebermann-Straße erreichen will, an der Delitzscher Straße zu stehen und dann vielleicht die Fachberatung anzurufen. Das reicht mir eben nicht. Ich möchte diese Situation verbessern und bitte deswegen um Ihre Zustimmung.”

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Das Gegenargument, dass die Auslastungslage der Wertstoffhöfe vor allem coronabedingt sei, lasse ich nur teilweise gelten. Leipzig ist eine wachsende Stadt, die immer mehr Bürger anzieht, die dort zu den Wertstoffhöfen geht. Wir sollten da in die Zukunft denken.

Das, was Herr Kriegel gesagt hat, greife ich gern auf: Das ist immer verbesserbar. Das ist richtig. Aber einen lapidaren Satz auf der Homepage zu hinterlassen, löst auch nicht das Problem.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Ich will hier nicht alles wiederholen. Ich gebe natürlich recht: Es können immer zwischendurch, wenn ich losfahre, noch einmal zehn Leute kommen, Herr Kriegel. Es kann aber auch, wenn ich die App nutze, ein Unfall mit der Straßenbahn passieren, und die Bahn kommt nicht. Das ist nicht unbedingt das wichtigste Argument.

Wir haben aber viele Wertstoffhöfe, und wenn ich eine Echtzeitanzeige habe, kann ich mir natürlich den Wertstoffhof heraussuchen, an den ich fahren

will, wo es am besten aussieht. Ich muss dann nicht zu einem vollen fahren und dann vielleicht noch zum nächsten, weil man keine Lust hat, zu warten. Das möchten wir vermeiden. Hier geht es auch ein bisschen um Fahrkilometer, um vermeidbare Fahrten, die da gemacht werden. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Mietpreisbremse & Mietsteigerungen

Preisspirale durchbrechen – Mietpreisbremse einführen! (VII-A-01905) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

dazu Verwaltungsstandpunkt (VII-A01905-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 18.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat steigen in Leipzig die Mieten. Man darf aber natürlich nicht nur die Mietsteigerungen isoliert sehen, wenn man betrachten möchte, ob die Mieten, die wir in Leipzig haben, für unsere Bürgerinnen und Bürger noch erschwinglich sind, sondern muss die Mietpreissteigerung in das Verhältnis zur Entwicklung der Haushaltseinkommen setzen.

Wenn man dies tut, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass die Haushaltseinkommen in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen sind als die Mieten. Das gilt sowohl für die Bestandsmieten – also für diejenigen Mieterhöhungen, wo die Wohnung vermietet ist – als auch für die Angebotsmieten, wo eine Neuvermietung stattfindet. Hier haben wir also eine Entwicklung, dass die Haushaltseinkommen mindestens in dem Umfang steigen, wie auch die entsprechenden Angebotsmieten.

Angesichts dieser Tatsache bedarf es keines Eingreifens des Staates. Es ist vielmehr so, dass wir in den letzten Jahren etwas aufgeholt haben, was aufgrund des großen Überangebots von Wohnungen eingetreten ist. Ich denke an die Zeit vor 15 Jahren, wo eigentlich die Mieten für die Vermieter nicht mehr auskömmlich waren. Jetzt sind die Mieten für die Vermieter auskömmlich. Eine dramatische Steigerung hat es nicht gegeben. Auch, wenn man sich die aktuellen Zahlen der Bürgerumfrage anschaut, die die Stadt Leipzig im letzten Jahr noch vor Corona durchgeführt hat, wird deutlich, dass wir auch im Verhältnis zu der Entwicklung von anderen Städten bei den Mietpreisentwicklungen eher unterdurchschnittlich sind.

Für eine derartige Einschränkung in das Eigentumsrecht – und das ist ja nun einmal die Mietpreisbremse – besteht aus unserer Sicht in Leipzig kein Grund. Wir werden daher den Antrag mehrheitlich ablehnen.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Vielen Dank. Nur eine ganz kurze Antwort auf die Einwendungen von Frau Nagel: Es ist durchaus richtig, dass es in Leipzig Bevölkerungsgruppen gibt, bei denen die Entwicklung des Haushaltseinkommens deutlich geringer ist als die Entwicklung der Angebotsmieten. Das stelle ich auch gar nicht in Abrede. Das ist ja aber nicht flächendeckend die Bevölkerung in der Stadt Leipzig. Von einer Mietpreisbremse, wenn sie denn eingeführt würde, profitiert ja jeder, unabhängig davon, wie seine persönliche wirtschaftliche Situation ist.

Deswegen ist die Mietpreisbremse für das Problem, was Sie beschreiben, Frau Nagel, die falsche Lösung. Wir brauchen nicht eine Mietpreisbremse, die den Mietanstieg über die gesamte Stadt Leipzig dämpft, sondern wir brauchen gezielte Hilfen für die von Ihnen beschriebenen Bevölkerungsgruppen. Das ist der richtige Weg, und nicht der Eingriff in das Eigentumsrecht der Eigentümer der Wohnungen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Abschaffung der Waffenverbotszone in Leipzig

Abschaffung der Waffenverbotszone in Leipzig (VII-A-01730-NF-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter
dazu Änderungsantrag (VII-A-01730NF-02-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
dazu Änderungsantrag (VII-A-01730NF-02-ÄA-02) Einreicher: Stadtrat Weiss

Aus der Ratsversammlung am 18.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich möchte gerne den Antrag meiner Fraktion einbringen. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben seit einigen Jahren die Waffenverbotszone in Leipzig. Meine Fraktion war bereits bei der Einführung gegen die Waffenverbotszone. Wir haben da erhebliche Bedenken.

Letztendlich rechtfertigt die Waffenverbotszone verdachtsunabhängige Kontrollen, und diese verdachtsunabhängigen Kontrollen sind doch erhebliche Eingriffe in die Grundrechte der sich dort bewegenden Personen, wenn man einfach einmal ohne Grund von den Ordnungskräften angesprochen und kontrolliert werden darf. Das darf nur dann passieren, wenn es wirklich zwingende Gründe gibt, die dies rechtfertigen.

Nach unserer Auffassung liegen diese zwingenden Gründe nicht vor, und die eigentlichen Problemfälle werden in dem Sinne auch nicht erfasst. Man darf natürlich selbstverständlich Waffen und waffenähnliche Gegenstände in diesem Gebiet mit dabeihaben, man darf sie nur nicht griffbereit haben. Ein Messer in der Hosentasche ist also verboten; dasselbe Messer im Rucksack, wenn der Rucksack hinten auf dem Rücken ist, ist erlaubt.

Angesichts dieser Regelung werden doch all diejenigen, die etwas vorhaben, sich entsprechend darauf einstellen und die Dinge eben nicht dort mit sich führen, wo es nicht erlaubt ist. Letztendlich aufgegriffen oder festgestellt werden diejenigen, die eigentlich unbescholten sind, die es eben nicht wissen und es in der Hosentasche stecken haben. Auch das ist ein Grund, es wieder abzuschaffen.

Ich möchte auch aus den Diskussionen berichten, die wir öffentlich im Migrantenbeirat zu diesem Thema geführt haben. Es ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass es da gewisse Auswahlen gibt, wer kontrolliert wird. Ich will es einmal so formulieren: Die Personen, die dort kontrolliert werden, sind in der Regel nicht 40 Jahre alt, haben blonde Haare und blaue Augen. Auch das Thema Ausländerfeindlichkeit ist ein Problem, dem unsere Gesellschaft sich stellen muss. Auch andere Dinge sind bei uns virulent. Auch dies ist ein Argument dafür, die Waffenverbotszone wieder abzuschaffen.

Der letzte Baustein ist eigentlich im letzten Jahr passiert. Das war die Entscheidung des Stadtrates, gewisse Gebiete, gewisse Milieus unter einen besonderen Schutz zu stellen. Ein Gebiet, dessen Milieu unter einen besonderen Schutz gestellt wurde, ist auch das Gebiet der Waffenverbotszone. Es ist nicht einsichtig für meine Fraktion und schon gar nicht für die Bevölkerung, dass die Stadt ein Milieu, eine Zusammensetzung der Bevölkerung, auf der einen Seite als besonders schützenswert ansieht, und dann aber sagt, dass das Milieu so gefährlich ist, dass man eine Waffenverbotszone braucht.

Es kann doch nicht sein, dass ein Rechtsstaat ein solch gefährliches Milieu schützen möchte. Und nachdem der Stadtrat entschieden hat, dass es schützenswert ist – mindestens zu diesem Zeitpunkt – gibt es aus unserer Sicht keinen Grund mehr, daran festzuhalten. Es ist auch wichtig, dies dem Freistaat Sachsen mitzuteilen, weil das der Entscheider ist. Grundrechtseingriffe sind schon Dinge, wo man politisch im Stadtrat entscheiden muss, wie man dazu steht. Deswegen ist es geboten, diese Auffassung des Stadtrates heute zu formulieren – hoffentlich in unserem Sinne – und dann auch dem Freistaat Sachsen als zuständigem Entscheider mitzuteilen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Abschaffung der Waffenverbotszone in Leipzig

[Antrag VII-A-01730-NF-02 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1.Die Stadt Leipzig spricht sich im Rahmen des Evaluierungsprozesses für die Abschaffung der Waffenverbotszone aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren, die Meinung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone im laufenden Evaluierungsprozess zu übermitteln.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Freistaat Sachsen auf eine Aufhebung der Waffenverbotszone hinzuwirken, wenn bis zum 15. März 2021 keine Evaluierungsergebnisse vorgelegt werden. Im Falle eines Vorliegens der Evaluationsergebnisse ist auf eine Entscheidung zur Aufhebung der Waffenverbotszone bis zum 30. Juni 2021 im Einvernehmen mit der Stadt Leipzig hinzuwirken.

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Neufassung vom 07.01.2020:

Die Stadt Leipzig spricht sich im Rahmen des Evaluierungsprozesses für die Abschaffung der Waffenverbotszone aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren, die Meinung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone im laufenden Evaluierungsprozess zu übermitteln.

Begründung:

Die Stadt Leipzig setzt sich nach eigenen Aussagen im laufenden Evaluierungsprozess der Waffenverbotszone in Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf im Sinne des Stadtratsbeschlusses VI-A-08198-NF-03 vom 07.11.2020 ein. Eine Positionierung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone lässt der Verwaltungsstandpunkt zum vorliegenden
Antrag jedoch bisher offen. Die Meinung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone erscheint für den Evaluierungsprozess allerdings von besonderem Interesse. Insofern ist eine Mitteilung der Meinung der Stadt Leipzig an das Sächsische Staatsministerium des Innern im laufenden Evaluierungsprozess erforderlich.

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Ursprüngliche Fassung:

Der Oberbürgermeister prüft, sich beim Freistaat Sachsen für die Abschaffung der Waffenverbotszone einzusetzen.

Begründung:

Mit der Beschlussfassung über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung in und um die Eisenbahnstraße hat der Stadtrat in der Ratsversammlung am 17. Juni 2020 das Gebiet um die Eisenbahnstraße und seine Bevölkerungszusammensetzung zu einem erhaltenswerten Milieu erklärt (Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet „Eisenbahnstraße“ (VI-DS-08221)). Der Oberbürgermeister sollte sich daher beim Freistaat Sachsen für die Abschaffung der Waffenverbotszone einsetzen.

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Morlok (FDP): “Transparenz geboten: Gutachten zum 365-Euro-Ticket veröffentlichen! Linke und SPD verteilen das Geld der Steuerzahler.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat fordert in einem Antrag Oberbürgermeister Burkhard Jung auf, das Gutachten zur Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig umgehend zu veröffentlichen.

Der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter Sven Morlok (FDP) sieht die Veröffentlichung des Gutachtens dringend geboten: “Nach wie vor ist die Einführung des 365-Euro-Tickets in Leipzig Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung. Insbesondere dank der Forderungen seiner Befürworter oft in zeitlicher Nähe zu bevorstehenden Wahlen, ist der Stadtrat immer wieder gezwungen, sich mit der Einführung des 365-Euro-Tickets zu befassen. Ohne die Ergebnisse des Gutachtens ist eine sachgerechte Diskussion des Themas jedoch unmöglich. Und auch den Leipzigern muss transparent gemacht werden, welche Voraussetzungen vor Einführung des 365-Euro-Tickets erfüllt sein müssen.”

Aktuell liegt ein Antrag von Linken und SPD zu stufenweisen Einführung des 365-Euro-Tickets vor.

Die Forderungen in diesem Antrag entfalten, so Morlok, keine verkehrlichen Wirkungen und leisten somit auch keinen Beitrag zur Verkehrswende. Morlok: “Linke und SPD verteilen lediglich das Geld der Steuerzahler an ausgewählte Bevölkerungsgruppen. Mit Verkehrswende hat das nichts zu tun. Es ist schlicht unmöglich, einen solchen Antrag sachgerecht in öffentlicher Sitzung zu diskutieren, wenn man in der Diskussion die Ergebnisse des Gutachtes nicht verwenden darf.”

Die Stadt Leipzig hatte Professor Dr.-Ing. Carsten Sommer (Universität Kassel) beauftragt zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen die
Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig sinnvoll ist. Die Ergebnisse des Gutachtens sind bisher lediglich in nichtöffentlichen Sitzungen diskutiert worden.

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 24. Februar 2021 in die Gremien des Stadtrates verwiesen.