Gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung des ehem. Freiladebahnhofes Eutritzsch proaktiv absichern

Gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung des ehem. Freiladebahnhofes Eutritzsch proaktiv absichern (VIIA-01896-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

dazu Verwaltungsstandpunkt (VII-A01896-VSP-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 24.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Dr. Peter, ich bin ein wenig überrascht, dass Sie sich den Verwaltungsstandpunkt zu eigen gemacht, weil dieser eigentlich der Grund war, warum wir uns als Fraktion entschieden haben, Ihrem Antrag zuzustimmen. Wir gingen davon aus, dass die Verwaltung kapiert hat, was letztendlich mit dem Investor vereinbart worden ist. Wenn man sich aber den Verwaltungsstandpunkt durchliest und die Fristen beachtet, kommt man zum Ergebnis, dass die Stadtverwaltung nicht erkannt hat, was eigentlich vereinbart worden ist und was zu tun ist.

Es gibt eine Erstandienungsverpflichtung des Eigentümers. Und die Stadt muss benennen, welche Grundstücke oder welche Teile des Objektes sie im Rahmen dieser Erstandienungsverpflichtung haben möchte. Die Frist dafür ist der 31. August. Rechtlich heißt das: Die Stadt hat die Möglichkeit, bis zum 1. August zu erklären, dass sie im Maximum alle Flächen erwerben möchte. Das ist ein Recht, das sie hat, was ihr im Vertrag eingeräumt wurde. Auf dieses Recht, auf dieses umfangreiche Recht, kann sie sicherlich nur in Form eines Stadtratsbeschlusses verzichten. Auf das Recht, ein Grundstück zu bestimmten Bedingungen erwerben zu können, kann nicht durch Verwaltungshandeln verzichtet werden.

Das heißt also, die Stadt ist verpflichtet, dem Stadtrat rechtzeitig vor dem 31. August – also zur Behandlung in der Stadtratssitzung im Juli – eine Vorlage zuzuleiten, für welche Flächen sie dieses Recht ausüben möchte, weil sie ja konsequenterweise auch das „Okay“ des Stadtrats braucht, es für die anderen Flächen nicht ausüben zu wollen. Eine Stadtratsvorlage wäre nur dann entbehrlich, wenn sie tatsächlich die komplette Fläche erwerben möchte. Denn dann verzichtet sie auf kein Recht. In diesem Fall könnten Sie die Vorlage unterlassen. Wenn Sie dies nicht machen wollen, müssen Sie, damit wir es ordnungsgemäß behandeln können, irgendwann im Juni in den Geschäftsgang bringen.

Wie man sich dann Gedanken hinsichtlich der Frage machen kann, welche Gesellschaften das möglicherweise erwerben könnten und wie man einen solchen Erwerb bis zum 31.12. dieses Jahres finanziert, wenn man die Stadtratsvorlage

dem Stadtrat im Juni zuleiten muss – und wahrscheinlich verwaltungsintern irgendwann im Mai im Groben fertig haben muss -, ist mir schlicht und ergreifend schleierhaft. Da müsste ja die Finanzierung auch schon grob geklärt sein.

Aus diesem Grund zeigt der Verwaltungsstandpunkt, dass in der Verwaltung nicht kapiert wurde, was tatsächlich mit dem Investor vereinbart worden ist. Da der Investor relativ schnell zu einem Ergebnis kommen möchte, müssen wir ja bis zum 31. August anzeigen, welche Fläche wir erwerben wollen. Das Angebot werden wir also nicht irgendwann 2021 oder 2022 bekommen, sondern wir werden es wahrscheinlich im September bekommen. Dann haben wir laut Vertrag drei Monate Zeit, um es tatsächlich auszuüben. Das heißt, wir müssen den Kaufvertrag, wenn wir es ausüben, sehr wahrscheinlich noch in diesem Jahr abschließen.

Die Verwaltung sagt im Verwaltungsstandpunkt nun, dass sie das alles bis zum Ende des vierten Quartals klären möchte. Bis zum Ende des vierten Quartals müssen wir beim Notar gewesen sein, Herr Oberbürgermeister! Das zeigt, dass Sie eigentlich nicht kapiert, haben was sie mit dem Investor vereinbarten.

Ich kann die Grünen daher nur dringend bitten, sich nicht den Verwaltungsstandpunkt inklusive der darin enthaltenen Fristen zu eigen zu machen, sondern den Ursprungsantrag abstimmen zu lassen. Denn wenn wir den Verwaltungsstandpunkt nehmen, stehen wir im Sommer unvorbereitet vor der möglichen Erwerbssituation.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Ich habe auch nicht gesagt, dass die Stadt sich überlegen soll, die gesamte Fläche zu erwerben. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Stadt durch die Änderungen, die in den Vertragstext hineingekommen sind, ein Recht erworben hat: nämlich alle Flächen zu einer bestimmten Kondition erwerben zu können. Und weil dieses Recht hineingekommen ist, bedarf der Verzicht auf ein solches Recht eines Stadtratsbeschlusses. Das heißt, Sie müssen dem Stadtrat – rechtzeitig, vor dem 31.08. – eine Vorlage zuleiten, in welcher der Stadtrat beschließt, welche Grundstücke er in Anspruch nehmen möchte beziehungsweise auf welche er verzichtet. Das heißt, wir sind in der Terminkette bei Vorlagenerstellung Ende Mai, Zuleitung zum Stadtrat Anfang Juni. Und ich hatte das Gefühl – aufgrund Ihres Verwaltungsstandpunktes -, dass das nicht so richtig deutlich geworden ist.”

(Es gilt das gesprochene Wort)