Anfrage:
Der Stadtrat hat am 8.7.2020 in Kenntnis der finanziellen Lage der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hinsichtlich des Rahmenplans zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie unter anderem beschlossen (VII-DS-00547-NF-01): „Die im Rahmenplan genannten Termine für Konzepte, Strategien, Evaluationen und Pläne sind verbindlich. Sie beschreiben den Zeitpunkt zu dem das entsprechende Dokument als öffentliche Vorlage dem Stadtrat spätestens zugegangen sein muss.“ „Der OBM wird den Haushalt für das Jahr 2021 in einer Art und Weise vorlegen, dass das im Rahmenplan beschriebene Personaldefizit noch im Jahr 2021 vollständig abgebaut werden kann. Er stellt im Rahmen der Vorlage der Haushaltspläne für die Folgejahre sicher, dass das beschriebene Personaldefizit nicht erneut auftreten wird.“
Diesbezüglich fragen wir an:
1. Hat der Oberbürgermeister diesen Beschluss des Stadtrates umgesetzt und sind in Folge dessen die zur Einhaltung der als verbindlich erklärten Termine erforderlichen Stellen im Stellenplan des Haushaltes 2021/22 enthalten?
2. Falls nein, welche zusätzlichen Stellen sind in welchen Bereichen erforderlich, um die vom Stadtrat als verbindlich erklärten Termine einhalten zu können? (Bitte Angabe in der Systematik des Stellenplans)
Antwort:
Zur Frage 1:
Im Rahmen seiner Verantwortung für die Umsetzung der politischen Leitlinien hat der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen Stellenplanentwurf vorgelegt, mit dem die termingerechte Abarbeitung vieler Meilensteine der Mobilitätsstrategie angesichts der Gesamtstellenzahl der Stadtverwaltung grundsätzlich möglich ist. Allerdings mussten unter den Zwängen begrenzter Ressourcen auch andere für die Stadt Leipzig und ihrer Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen wichtige Aufgaben priorisiert werden.
Zur Frage 2:
Dem Verkehrs- und Tiefbauamt wurden u. a. für die Mobilitätsstrategie 2030 16 Mehrbedarfsstellen anerkannt. Darüber hinaus wird das VTA insbesondere auch bei der Entwicklung quartiersbezogener Konzepte und der bürgerschaftlichen Beteiligung von den anderen Ämtern des Dezernates Stadtentwicklung und Bau unterstützt. Dies betrifft vor allem das Stadtplanungsamt und das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung. Ferner wird auf die Ausführungen zur Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
Zusammenfassung:
Die Einschätzung einer bedarfsdeckenden Ausstattung der Ämter mit Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit Blick auf die Gesamtverwaltung und das Gesamtaufgabenportfolio obliegt der Verwaltung und ist im Zuge der Stellenplanung mittels einer umfassenden Abwägung aller Erfordernisse und Rahmenbedingungen erfolgt. Angesichts der aktuellen Haushaltssituation der Stadtverwaltung bedingt durch die Covid-19-Pandemiewaren im Stellenplanentwurf in seiner vorliegenden Form über die bereits vorgenommenen Ergänzungen hinaus leider keine zusätzlichen Ressourcen ergänzbar.