Parkerleichterungen für ambulante Pflegekräfte

Parkerleichterungen für ambulante Pflegekräfte (VII-A-01502)
Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 11.11.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Erster Bürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Werte Kollegen und Kolleginnen! Der Antrag der SPD ist erst einmal vollkommen logisch. Wir brauchen Pflegekräfte. Kostenfreie Parkmöglichkeiten sind hier ja zwar benannt, aber man geht auch davon aus, eventuell eine jährliche Pauschale einzuführen.

Ich möchte etwas zum CDU-Antrag sagen. Was mir an dem CDU-Antrag nicht so richtig gefällt, ist, dass hier direkt das Parken im eingeschränkten Parkverbot und in verkehrsberuhigten Zonen benannt ist, was sich also hinter den §§ 286, 325 StVO verbirgt.

Hier gilt natürlich eines: Wenn wir jetzt sagen, dass wir das aufweichen und dass Handwerker eben eine oder zwei Stunden – oder wie lange auch immer sie für ihre Sachen brauchen – im eingeschränkten Halteverbot stehen dürfen, dann ist das für mich eine Sache, die wir eigentlich gerade mit unserem Versuch des Abschleppens verkehrsbehindernder Fahrzeuge – wozu das eingeschränkte Halteverbot ja auch gehört – eben abschaffen wollten. Das wäre nur meine Anmerkung dazu. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung in Leipzig

Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung in Leipzig (VII-A-01431) Einreicher: Stadtrat Sven Morlok; Stadträtin Franziska Rudolph; Stadtrat KlausPeter Reinhold

Aus der Ratsversammlung am 11.11.2020

Stadtrat Matzke (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister im Livestream! Sehr geehrte Beigeordnete und Stadträte! Liebe Leipzigerinnen und Leipziger! Wie ich recherchiert habe, war noch vor der Sommerpause aus Linken, Grünen und SPD die Einführung der sozialen Erhaltungssatzung in Teilen zugestimmt worden. Wenn ich mir die Tagesordnung der Ratsversammlung anschaue, werden dann wohl noch im November weitere Anträge folgen.

Wir Freidemokraten im Leipziger Stadtrat lehnen Milieuschutzsatzungen ab, denn Milieuschutzsatzungen stellen einen starken Eingriff in das Eigentum der Leipzigerinnen und Leipziger dar. Die Stadt Leipzig schreibt Eigentümern vor, was in ihren Wohnungen in Gebieten mit Milieuschutzsatzung Standard sein darf und was nicht.

Die Regelungen der Verwaltung sind nun die Genehmigungskriterien, und darum geht es jetzt. Dass wir uns in den Ausschüssen mit den Genehmigungskriterien in Gebieten mit Milieuschutzsatzung befasst haben, ist auch der Hartnäckigkeit vieler Freibeuter zu verdanken. Wie bereits genannt wurde, wurden die Genehmigungskriterien vom Oberbürgermeister dem Stadtrat lediglich zur Kenntnis gegeben. Was aber in unserer Stadt verboten ist, darüber soll dann der Stadtrat entscheiden und nicht der Oberbürgermeister allein.

Auch die Zugeständnisse der Verwaltung an die antragstellenden Fraktionen sind ein Erfolg. In Teilen werden die Forderungen der Freibeuter – wie die Maßnahmen zur Internetversorgung und Energieeinsparung -, aber auch der anderen FDP-Stadträte berücksichtigt. Weiter offen bleiben die nicht sicht- und unmittelbaren nutzbar vorbereiteten baulichen Veränderungen im Antrag der FDP-Stadträte, die heute gerade zur Abstimmung stehen.

Was spricht denn dagegen, im Rahmen einer umfangreichen Sanierung im Mauerwerk technische Voraussetzungen für eine Videosprechanlage zu schaffen? Sie müssen ja nicht unmittelbar genutzt werden, solange sie nicht erlaubt sind. Sollten sich diese Standards aber wieder ändern, wären die Voraussetzungen geschaffen. Man reißt ja nicht innerhalb kürzester Zeit nach einer Sanierung die Wände wieder auf.

Gleiches gilt für die Gäste-WCs in Wohnungen bereits ab drei Zimmern. Warum soll man die nicht schaffen können? In Wohnungen mit drei Zimmern kann durchaus auch einmal eine vierköpfige Familie wohnen, die sich eben dieses eine Bad teilen muss. Warum soll es dort kein Gäste-WC geben? Das ist aus unserer Sicht eben kein Luxus. Diese Punkte stellen wir hier zur Abstimmung, und ich bitte um Unterstützung. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Änderungsantrag: Verordnung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung)

[Änderungsantrag VII-A-04669-NF-02-ÄA-03 | Einreicher: Thomas Köhler | Status: Änderungsantrag wurde ungeändert mehrheitlich beschlossen]

Beschluss:

1. Die Ratsversammlung beschließt die Neufassung der Verordnung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) gemäß Anlage 1.

2. Die Bedingungen für stationsunabhängiges (sog. freefloating/flexibles) Carsharing sind in einem 5-jährigen Pilotprojekt geregelt. Nach Beendigung des Pilotprojektes wird die Höhe der Jahresgebühr für parkbevorrechtigte Carsharing-Fahrzeuge evaluiert und ggfs. angepasst.

3. Punkt 1 auf den Seiten 5 und 6 wird wie folgt ergänzt:

Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren sind zweckgebunden für die Entwicklung des ÖPNV zu verwenden.

4. Das in Grundzügen vorhandene Parkleitsystem ist um die Funktion zu erweitern, die Auslastung der vorhandenen Parkhäuser und -flächen digital auf der Internetseite der Stadt Leipzig, auch für mobile Endgeräte, in geeigneter Weise sichtbar zu machen.

5. Die an die Krankenhäuser im Leipziger Stadtgebiet direkt angrenzenden Straßen werden, sofern sie zur Zone 1 gehören, dort herausgenommen und der Zone 2 zugeordnet.

6. § 6 wird wie folgt gefasst: Die Verordnung tritt frühestens zum 1.7.2021 in Kraft.

Änderungsantrag Thomas Köhler:

Punkt 1 auf den Seiten 5 und 6 wird wie folgt ergänzt:

Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren sind zweckgebunden für die Entwicklung des ÖPNV zu verwenden.

Begründung:

Wie im Absatz „Bezug zur Maßnahme B6 der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes“ beschrieben soll durch die Erhöhung der Parkgebühren ein Umstieg auf den ÖPNV forciert werden. Ein solcher ist in erster Linie durch eine Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV zu erreichen. Eine Verwendung der Mehreinnahmen für diesen Zweck ist somit angebracht und erhöht auch die Akzeptanz für die Erhöhung.


Ursprüngliche Fassung (Ursprungsantrag der Grünen):

1. Die Ratsversammlung beschließt die Neufassung der Verordnung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) gemäß Anlage 1.

2. Die Bedingungen für stationsunabhängiges (sog. freefloating/flexibles) Carsharing sind in einem 5-jährigen Pilotprojekt geregelt. Nach Beendigung des Pilotprojektes wird die Höhe der Jahresgebühr für parkbevorrechtigte Carsharing-Fahrzeuge evaluiert und ggfs. angepasst.

Neufassung der Grünen:

1. Die Ratsversammlung beschließt die Neufassung der Verordnung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) gemäß Anlage 1.

2. Die Bedingungen für stationsunabhängiges (sog. freefloating/flexibles) Carsharing sind in einem 5-jährigen Pilotprojekt geregelt. Nach Beendigung des Pilotprojektes wird die Höhe der Jahresgebühr für parkbevorrechtigte Carsharing-Fahrzeuge evaluiert und ggfs. angepasst.

Bericht des Oberbürgermeisters – “Querdenken”-Demonstrationen in Leipzig und das sächsische Staatsversagen

“Querdenken”-Demonstrationen in Leipzig und das sächsische Staatsversagen (VII-DF-02067) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 11.11.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister am Livestream! Herr Bonew! Werte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauer am Livestream! Verehrte Medienvertreter!

Zu Beginn möchte ich – nein, eigentlich muss ich – sagen: Die Fraktion Freibeuter, sowohl FDP als auch die Piratenpartei, betrachten das Versammlungsrecht als ein essentielles Recht in der Demokratie. Auch wenn es uns mitunter wünschenswert erscheint, so ist es doch richtig, dass die Hürden für ein Demonstrationsverbot sehr hoch angelegt sind. Auch wenn es uns nicht gefällt: Eine Demokratie muss damit leben und sich gegen Exzesse aller Seiten wehren können.

Kommen wir zum Samstag, dem 07.11.2020. Die Verlegung der geplanten Demonstration der „Querdenken“-Bewegung auf das Gelände der neuen Messe schränkte die Demonstrationsfreiheit unserer Meinung nach in keinster Weise unzumutbar ein, war aber dazu geeignet, im Sinne der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung Gefahren für Leben und körperliche Unversehrtheit der Leipziger Bürger*innen zu verhindern. Welche Gründe das Oberverwaltungsgericht in Bautzen zu dem Beschluss führten, diese doch auf dem Augustusplatz zu genehmigen, soll nicht mein Thema sein. Es ergeben sich aber natürlich Fragen zum Demonstrationsort und insbesondere zum letzten Satz der gestrigen Pressemitteilung des OVG, der lautet:

Damit

– also mit einer unkontrollierten Situation in der Innenstadt; das ist jetzt meine Einfügung aus dem vorherigen Satz –

sei jedoch bei der von der Stadt Leipzig verfügten Verlegung der Versammlung zur Neuen Messe zu rechnen gewesen, da der Antragsteller bereits angekündigt habe, seine Versammlung dort nicht durchzuführen.

Das bedeutet: Für mich ist das eine Ankündigung, es ist eine Androhung. Wir gehen sowieso nicht dorthin, wir sind in der Innenstadt, ob ihr uns lasst oder nicht. Das ist ein Fall für Juristen, die sollen sich darum kümmern. Davon haben wir ja genug.

Adressieren wir einmal die Verantwortlichkeit für die Eskalation. René Hobusch hat für die FDP – ich spreche ja hier immer für zwei Parteien – so formuliert:

Polizei, die nicht in der Lage ist, Auflagen durchzusetzen. Die Angriffe auf Journalisten nicht unterbinden kann. Die einen verbotenen Marsch gewähren lassen muss, weil sie personell das Recht nicht durchsetzen kann. Das ist klassisches Führungsversagen bei der Polizei und im Innenministerium. Und zwar wiederholt. Dass dann Wasserwerfer abends in Connewitz zum Einsatz kamen, nicht aber am Nachmittag zur Verhinderung der Rechtsbrüche, ist die Krönung des Versagens im Amt.

Ich habe es für die Piratenpartei Sachsen ähnlich gesehen. Es ist erschreckend, dass die schlecht vorbereitete Einsatzleitung erst nach Stunden die Versammlung aufgrund der massenhaften Verstöße gegen die Auflage für beendet erklärte. Was darauf folgt und noch läuft – als ich das geschrieben habe, lief es noch -, ist nur mit katastrophal zu bezeichnen. Gegendemonstranten werden von der Polizei eingekesselt; die Polizeiabsperrung wird geschwächt und von den Demonstranten überrannt; Hooligans, Nazis und andere Corona-Leugner ziehen über den Innenstadtring. Journalisten und Demonstranten werden angegriffen; auch die Polizei selbst wurde attackiert.

In einer Stadt, in der bei linken Demos massive Polizeieinsätze mit schwerem Gerät die Regel sind, kann den Bürger*innen, die sich in der Pandemie vorbildlich verhielten, nur schwer erklärt werden, warum der Corona-LeugnerWanderzirkus, gepaart mit Rechtsradikalen, nicht ebenso im Zaum gehalten werden kann.

Natürlich darf man hier Verantwortung nicht an die Polizei adressieren. -“

Bürgermeister Bonew: “Die Zeit, bitte.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Okay, machen wir es kurz: Die Verantwortung liegt nicht bei der Polizei, sondern die liegt bei der Polizeiführung. Die liegt bei der Führung, die diesen Einsatz zu verantworten hat.

Wenn ich hier lese, dass die Aufgabe der Polizei so beschrieben wird, dass an erster Stelle die Absicherung der Versammlung steht, an zweiter Stelle die Verhinderung von Gewalt und an dritter Stelle der Infektionsschutz, dann frage ich mich: Warum trennt man hier die Auflagen für die Versammlung vom Infektionsschutz? Das ist ein- und dasselbe. Zur Absicherung der Versammlung gehört für mich auch die Durchsetzung der Auflagen.

Die Fragen zu der Gefahrenprognose der Polizeidirektion vom 05.11. wurden schon gestellt, die muss ich hier nicht wiederholen. Ich möchte aber darauf hinweisen – -“

Bürgermeister Bonew: “Bitte kommen Sie zum Schluss. Die Redezeit ist jetzt um zwei Minuten überschritten. – Nein, letzter Satz, bitte.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Okay. Die Verantwortlichen haben – das tut nicht nur mir als Leipziger weh – für verstörende Bilder gesorgt. Sie haben dazu gesorgt, dass am 7. November Menschen über den Leipziger Ring zogen und das Erbe der Montagsdemonstranten konterkarierten. – Punkt, ich mache nachher weiter.”

 

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Ich bin natürlich ein bisschen erschüttert: Einmal über die Auslegung der Corona-Inzidenz durch den Kollegen Schultz und zum anderen auch über das Statement von Herrn Kriegel zu den 1989ern. Ich meine, ich war auch dabei. Ich habe das schon einmal betont. Dort standen fried- und freiheitsliebende Menschen, die sich selbst organisiert und verantwortungsvoll verhalten haben, gegen eine Polizeipräsenz und eine Präsenz unter anderem der Kampfgruppen der Arbeiterklasse, die beim ersten Anzeichen von Gewalt losgeschlagen hätte. Ich bitte darum, weder die Ziele der 89er noch die Art der Demonstration hier zu vermischen.

Was mich aber noch interessiert, ist: Wie kommt eigentlich dieses erste Statement unseres Polizeipräsidenten, in dem von einem weitgehend friedlichen Verlauf und von circa 30 Straftaten am Rande der Demonstration – vorwiegend Sachbeschädigungen – zu hören war, zustande?

Wie kommen die Äußerungen, ob nun vom Ministerpräsidenten oder vom Innenminister, zustande, die von einem weitgehend erfolgreichen

Polizeieinsatz sprechen und von einem weitgehend friedlichen Verlauf? – Davon war nämlich nichts zu sehen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Straßenbahnen in Leipzig – Elektrisch + smart + autonom

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis 2025 zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen ab 2040, oder auch früher, beginnend mit einzelnen Linien, die Einführung des autonomen Regelbetriebes der Straßenbahnen auf “smarten Linienführungen” erfolgen kann.

Begründung:

Gemäß der Absichtserklärung vom 11. Juni 2019 wollen die LVB, in Kooperation mit den Görlitzer Verkehrsbetrieben in einem gemeinsamen Innovationsprojekt Möglichkeiten des automatisierten Fahrens einer Straßenbahn ausloten sowie die Digitalisierung als Chance nutzen.

Das Konzept des ÖPNV-Massentransports, welcher zurzeit durch breitere Straßenbahnzüge und die damit verbundenen veränderten Gleisabstände noch befördert wird, ist ein Konzept der Vergangenheit – nicht der Zukunft. Die Bedarfe der Leipziger und ihrer Gäste haben sich seit der Einführung dieses Konzepts grundlegend geändert und werden sich, unter anderem durch weiteren Ausbau von Home-Office, der digitalen Verwaltung und weiteren Änderungen im Arbeitsleben und im privaten Alltag, in den nächsten Jahren grundlegend verändern.

Dem muss der ÖPNV Rechnung tragen um das Konzept der autoarmen Stadt, also einer lebenswerten Stadt des 21. Jahrhunderts, durchzusetzen.

Zwei Aspekte sind dabei von entscheidender Bedeutung:

1. Kleinere Straßenbahnen, d.h. keine immer größeren Megazüge (eine Berechnung der tatsächlichen Größen ist hier erforderlich*, in engeren Taktungen, die auf intelligenten und bedarfsgerechten Linien fahren. Intelligent und bedarfsgerecht meint hier, mit einem machinelearning-System** (durch Künstliche Intelligenz (KI) (auch Artificial Intelligence (AI) genannt) werden die Linienführungen den tatsächlichen Bedarfen angepasst. Ebenso werden dadurch Änderungen und Bedarfsanpassungen im laufenden Betrieb, z.B. bei Sperrungen, Unfällen oder Großveranstaltungen, erfolgen können. Es ist keine „Tram on Demand“ gemeint.

2. Dies ist nur durch das Konzept des autonomen Schienenverkehrs möglich. Menschliches Fahrpersonal wäre mit diesem Konzept überlastet und der Bedarf an Personal würde in utopischem Maße ansteigen. Eine Grundvoraussetzung für den Einsatz der KI-gesteuerten autonomen Fahrzeuge ist selbstverständlich eine grundlegende Sanierung und Instandhaltung der Gleis- und Weichenanlagen. Eine KI kann nicht an einer Kreuzung mit dem Weichen-Stellhebel aussteigen, weil die Weiche versagt.

Der Vorzug des autonomen Schienenverkehrs gegenüber dem autonomen Busverkehr liegt auf der Hand. Sensorik in Schienen, Oberleitungen und Fahrzeugen ist eine bereits international eingesetzte Technik und die Risiko-Varianten des autonomen Fahrens auf der Schiene sind wesentlich geringer und berechenbarer*** als beim autonomen Fahren eines Straßenfahrzeuges. Einfach gesagt: Es gibt nur Fahren oder Bremsen.

Der ÖPNV, besonders der schienengebundene, ist nach unserer Ansicht das Herzstück des städtischen Personenverkehrs. Machen wir ihn fit für die Zukunft!

 

*Es gibt mehrere Gründe für kleinere Straßenbahnen. Wirtschaftliche Erwägungen sind hier, dass eine engere Taktung mit „Megazügen“ auf Grund der Auslastung unwirtschaftlich erscheint. Gleiches gilt für die Verbesserung des Nachtverkehrs. Weiterhin bedeuten „Megazüge“ durch ihr Gewicht einen hohen Verschleiß der Schienen-und Weichenanlagen. Kleinere Straßenbahnen können leichter konstruiert werden, was sich verschleißmindernd auswirkt.

**Beim machine-learning ist eine Erfassung der tatsächlichen Fahrgastströme, wie Spitzenzeiten, Linienbedar (Ausgangspunkt/Ziel) und des daraus resultierenden Umsteigeverhaltens erforderlich. Die datenschutzkonforme automatisierte Erfassung ist hierbei sowohl unbedingt erforderlich und Voraussetzung.

***Durch den KI – Einsatz, verbunden mit der erforderlichen Sensorik ist, trotz längerem Bremsweg, das automatische Fahren beherrschbar. Sowohl die KI der einzelnen Tram, als auch die Leitstelle (hier Zentraleinheit) kann vorausschauender reagieren als ein menschlicher Fahrer.

Status:

Eine geänderte Version des Antrags wurde in der Ratsversammlung am 24.02.2021 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Neufassung im Allris

Klimaziele und Hundesteuer

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die Klimaziele der Stadt Leipzig bei der Erhebung der Hundesteuer berücksichtigt.

Begründung:

Neben der Ausrufung des Klimanotstands per Stadtratsbeschluss im Jahr 2019 hat die Stadt Leipzig sich zu strengen Klimaschutzzielen verpflichtet, beispielsweise die Reduzierung der CO2 Emissionen um 10 Prozent aller fünf Jahre oder die Senkung des Pro-Kopf-Ausstoßes bis zum Jahr 2050 auf 2,5 Tonnen CO2.

Eine Studie zur Umweltbelastung eines Haushundes des Instituts für Umwelttechnologie der TU Berlin kommt im Rahmen der Analyse der Auswirkungen des Hundes auf das Klima zu dem Ergebnis, dass der durchschnittliche Haushund während seiner Lebenszeit circa 8,2 Tonnen CO2 verursacht. Der Studie zufolge, verursacht ein Hund damit 630 kg CO2 pro Jahr, was 7 Prozent des jährlichen Ausstoßes eines in Deutschland lebenden Menschen (8,9 Tonnen CO2) entspricht. Im Vergleich stößt ein Auto mit einem durchschnittlichen Benzinverbrauch von 5l/100km rund 13 kg CO2 aus (https://bit.ly/35mYst4). Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur zufolge, beträgt die durchschnittliche Jahresfahrleistung eines in Deutschland angemeldeten Benzin-PKWs circa 11.800 km (https://bit.ly/3m1HvKQ). Dies entspricht ungefähr 1,53 Tonnen CO2-Ausstoß bei einem Benzin-Pkw pro Jahr. Ein Hund in Leipzig produziert damit etwa 40 Prozent des CO2-Ausstoßes eines Benziners pro Jahr. In Leipzig waren Anfang 2019 mehr als 21.611 Hunde registriert, die zusammen 13.614,93 Tonnen CO2 ausstießen.

Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer im Sinne des Art. 105 2 a GG, deren Erhebung der Gemeinde obliegt. Im Jahr 2018 erzielte die Stadt Leipzig Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von fast 2 Millionen Euro.

Status:

Eine geänderte Version des Antrags wurde in der Ratsversammlung am 24.03.2021 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Morlok (FDP): “Klimaziele der Stadt Leipzig nicht auf den Hund kommen lassen”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, im Rahmen eines Konzeptes die selbst gesteckten Klimaziele bei der Erhebung der Hundesteuer zu berücksichtigen.

“In der Stadt Leipzig herrscht Klimanotstand seit dem Jahr 2019. Die Senkung der CO2-Emissionen um 10 Prozent alle fünf Jahre oder die Senkung des Pro-Kopf-Ausstoßes bis zum Jahr 2050 auf 2,5 Tonnen CO2 hat sich die Stadt Leipzig zum Ziel gesetzt”, so der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Sven Morlok.

“Dass der kleine Freund des Menschen seinen Anteil am Klima hat, überrascht auf den ersten Blick”, der Freidemokrat Morlok führt eine Studie zu den Auswirkungen des Hundes auf das Klima des Instituts für Umwelttechnologie der TU Berlin ins Feld. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der durchschnittliche Haushund während seiner Lebenszeit circa 8,2 Tonnen CO2 verursacht. Auf das Jahr gerechnet 630 kg CO2, was 7 Prozent des jährlichen Ausstoßes eines in Deutschland lebenden Menschen (8,9 Tonnen CO2) entspricht.

“Mehr als 21.611 Hunde waren Anfang 2019 in Leipzig registriert, die 2019 zusammen 13.614,93 Tonnen CO2 ausstießen. Im Vergleich stößt ein Auto mit einem durchschnittlichen Benzinverbrauch von 5l/100km rund 13 kg CO2 aus. Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur zufolge, beträgt die durchschnittliche Jahresfahrleistung eines in Deutschland angemeldeten Benzin-PKWs circa 11.800 km. Dies entspricht ungefähr 1,53 Tonnen CO2-Ausstoß bei einem Benzin-Pkw pro Jahr. Ein Hund in Leipzig produziert damit etwa 40 Prozent des CO2-Ausstoßes eines Benziners pro Jahr”, stellt Morlok fest, der die Fraktion Freibeuter beim Thema nachhaltige Mobilität im Leipziger Stadtrat vertritt und dem zeitweilig beratenden Ausschuss Verkehr und Mobilität vorsitzt.

Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG, deren Erhebung der Gemeinde obliegt. Im Jahr 2018 erzielte die Stadt Leipzig Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von fast 2 Millionen Euro.

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 11. November 2020 zur Beratung in die Gremien des Leipziger Stadtrates verwiesen.

Abschaffung der Waffenverbotszone in Leipzig

Antrag:

Die Stadt Leipzig spricht sich im Rahmen des Evaluierungsprozesses für die Abschaffung der Waffenverbotszone aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren, die Meinung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone im laufenden Evaluierungsprozess zu übermitteln.

Begründung:

Die Stadt Leipzig setzt sich nach eigenen Aussagen im laufenden Evaluierungsprozess der Waffenverbotszone in Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf im Sinne des Stadtratsbeschlusses VI-A-08198-NF-03 vom 07.11.2020 ein. Eine Positionierung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone lässt der Verwaltungsstandpunkt zum vorliegenden
Antrag jedoch bisher offen. Die Meinung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone erscheint für den Evaluierungsprozess allerdings von besonderem Interesse. Insofern ist eine Mitteilung der Meinung der Stadt Leipzig an das Sächsische Staatsministerium des Innern im laufenden Evaluierungsprozess erforderlich.

Status:

Eine geänderte Version des Antrags wurde in der Ratsversammlung am 24.02.2021 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag im Allris

Geimeinsame Erklärung von fünf Stadtratsfraktionen zu den neuen Corona-Maßnahmen

“Liebe Leipzigerinnen und Leipziger,

In den letzten Tagen stieg nicht nur die Zahl der mit dem Coronavirus
infizierten Menschen stark an. Auch die Zahl derer, die deswegen
stationär oder intensivmedizinisch betreut werden müssen, steigt rapide.
Setzt sich diese Entwicklung fort, ist absehbar, wann unser
Gesundheitssystem die Grenzen seiner Belastbarkeit erreicht hat.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene ebenso wie hier auf der kommunalen Ebene das Menschenmögliche tun, um unser Land gut durch diese Krise zu führen.
Gleichwohl gilt: in Rechtstaat und Demokratie muss die
Verhältnismäßigkeit der getroffenen Einschränkungen immer wieder neu diskutiert und begründet werden.

Wir würdigen die großen Anstrengungen, die jeder Einzelne aber
insbesondere die Betriebe in Gastronomie, Kultur und Freizeitbranche für eine Öffnung durch geeignete Hygienekonzepte geleistet haben. Ihre Mühe war nicht umsonst. Den Branchen, die in besonderer Weise durch die neuen Regelungen betroffen sind, muss geholfen werden. Wir erwarten, dass dies auch jetzt wieder geschieht.

Staat und Stadt können Regeln für das öffentliche Leben festlegen und auch durchsetzen. Für den privaten Bereich geht das aus guten Gründen in unserem Land nicht.
Ohne eine Anpassung des persönlichen Verhaltens eines jeden Einzelnen von uns wird es aber nicht gelingen, die Verbreitung des Virus einzudämmen.
Wir bitten Sie daher eindringlich: Minimieren Sie in den nächsten Wochen jegliche privaten Kontakte zu anderen Menschen so weit wie nur irgend möglich.

Insbesondere für viele alte Menschen, die allein leben, ist das eine
schwere Belastung. Wir dürfen nicht zulassen, dass für diese Menschen physische Distanz zu sozialer Distanz und Einsamkeit führt. Achten wir auf unsere Mitmenschen, Freunde und Nachbarn, auch wenn wir uns nicht persönlich treffen können.

Bitte helfen Sie mit, die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen!
Und: Bleiben Sie gesund!”

Die Fraktionen des Leipziger Stadtrates

-Sören Pellmann
Vorsitzender Fraktion DIE LINKE.   

-Katharina Krefft, Dr. Tobias Peter 
Vorsitzende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen     

-Frank Tornau   
Vorsitzender CDU-Fraktion                            

-Christopher Zenker
Vorsitzender SPD-Fraktion

-Sven Morlok
Vorsitzender Fraktion Freibeuter