Mobilitätsstrategie 2030 – Start der Netzerweiterungen Straßenbahn (VII-DS00547-NF-01-DS-01)

Mobilitätsstrategie 2030 – Start der Netzerweiterungen Straßenbahn (VII-DS00547-NF-01-DS-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

dazu Änderungsantrag (VII-DS-00547NF-01-DS-01-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 14.10.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Bonew! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich liegen die ersten Maßnahmen vor. Wir hätten uns gewünscht, dass diese Vorlage bereits vor der Sommerpause im Zusammenhang mit dem Rahmenplan hätte beschlossen werden können, weil die Zeit drängt. Wir brauchen dringend eine Verbesserung des ÖPNV in der Stadt Leipzig, und deswegen ist es notwendig, verschiedene Maßnahmen sofort anzuschieben.

Sie, Herr Dienberg, haben über die Diskussion in den Ausschüssen berichtet. Es war das Spannungsfeld, zum einen verschiedene Maßnahmen dringend auf den Weg zu bringen, aber zum anderen eben auch durch eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung einen möglichst breiten Konsens in der Stadtgesellschaft über die prioritäre Einordnung von weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mobilitätsstrategie herbeizuführen.

Dieser Spagat wird durch die jetzt vorliegende Vorlage geleistet. Wir können wichtige Projekte voranbringen, und wir können nicht nur beschließen, dass wir sie voranbringen, sondern, sehr geehrter Herr Bonew, es ist uns auch gelungen in Abstimmung mit dem Finanzdezernat und den Planungsmitteln, mit den 15 Millionen Euro, die wir dieses Jahr bereitstellen, auch die Mittel für die Planungen, die wir gerade eben beschließen wollen, zu sichern. Denn was nützt uns der Beschluss, die Planungen zu starten, wenn die Finanzierung der Planungen nicht darstellbar ist? Wenn wir die Informationsvorlage – so, wie sie vorliegt – zur Kenntnis nehmen, dann haben wir die Planungsmittel für diese drei Vorhaben in den nächsten Jahren. Auch das ist ein wichtiges Signal an die Bevölkerung, dass wir nicht nur etwas beschließen, sondern dass wir auch die finanziellen Mittel haben, um die Beschlüsse umzusetzen.

In einem Punkt kann ich Ihnen, Herr Dienberg, nicht folgen, nämlich beim Zeitplan. Wir haben die Öffentlichkeitsbeteiligung im nächsten Jahr, und unser Änderungsantrag begehrt, dass Sie uns das Ergebnis, also die Prioritätensetzung, nach abgeschlossener Öffentlichkeitsbeteiligung Ende 2022 vorlegen. Das heißt also, es bleibt ein gesamtes Jahr, zwölf Monate Zeit nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung, genau diese Ergebnisse aufzunehmen, zu priorisieren und die Vorlage dem Stadtrat vorzulegen. Dass das nicht ausreichend ist, kann ich nicht nachvollziehen. Zwölf Monate, ein ganzes Jahr nach der Öffentlichkeitsbeteiligung muss ausreichend sein, um die Ergebnisse des Öffentlichkeitsbeteiligungsprozesses tatsächlich auch in eine Vorlage zu gießen. Ich denke, das sollten wir auch als Stadtrat der Verwaltung ein bisschen als Ziel vorgeben und sie mit einem entsprechenden Zeitpunkt auch motivieren, zügig an diese Dinge heranzugehen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung des Änderungsantrages meiner Fraktion. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)