[Antrag VII-A-01379-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]
Beschluss (NF-02):
1. Der Stadtrat spricht sich gegen eine Unterbringung von erheblichen Teilen der Stadtverwaltung auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz aus.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weitere Standorte in das Konzept der langfristigen Verwaltungsunterbringung einzubeziehen und dem Stadtrat bis zum 30.09.2020 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
3. Sollte die Realisierung einer Baumaßnahme auf einem Alternativstandort bis zum Ablauf des Mietvertrags für das Technische Rathaus an der Prager Straße nicht möglich sein, wird der Oberbürgermeister beauftragt, eine entsprechende Verlängerung des Mietvertrags zu verhandeln.
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Erste Neufassung (NF-01) vom 08.06.2020:
Betreff: Matthäikirchhof statt Leuschnerplatz
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat spricht sich gegen eine Unterbringung von erheblichen Teilen der Stadtverwaltung auf dem Leuschnerplatz aus.2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Standort Matthäikirchhof in das Konzept der langfristigen Verwaltungsunterbringung einzubeziehen und dem Stadtrat bis zum 30.09.2020 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
3. Sollte die Realisierung einer Baumaßnahme auf dem Matthäikirchhof bis zum Ablauf des Mietvertrags für das Technische Rathaus an der Prager Straße nicht möglich sein, wird der
Oberbürgermeister beauftragt, eine entsprechende Verlängerung des
Mietvertrags zu verhandeln.Begründung:
Der Stadtrat hat im Jahr 2017 (VI-DS-03653-NF-01) beschlossen, auf demsüdlichen Baufeld des Leuschnerplatzes mindestens 40 Prozent und aufdem nördlichen Baufeld mindestens 20 Prozent der Flächen für Wohnungenvorzusehen. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen zur möglichen Einrichtungeines Global Hubs im südlichen Baufeld und des Forum Recht sowieder Juristenfakultät im nördlichen Baufeld sind die entsprechendenWohnungen neben dem bereits beschlossenen Leibniz Institut fürLänderkunde im südlichen Baufeld nicht umsetzbar. Die Minderflächen sind auch im nördlichen Baufeld nicht zu kompensieren. Die geforderten Wohnungen können nur auf dem mittleren Baufeld erbrachtwerden. Somit stehen für eine Verwaltungsunterbringung auf demLeuschnerplatz keine ausreichenden Flächen zur Verfügung. Der Standortkann daher in die langfristige Konzeption der Verwaltungsunterbringungnicht weiter einbezogen werden.
Mit dem Matthäikirchhof steht eine zentrale Liegenschaft im Eigentum der Stadt Leipzig zur Verfügung. Eine Konzeption zum Matthäikirchhofwird jedoch voraussichtlich erst im Jahr 2023 vorliegen, so dass nichtsichergestellt werden kann, ob dort ein Verwaltungsgebäude mit Ablaufdes Mietvertrags für das Technische Rathaus im Jahr 2029 zur Verfügungsteht.
Rathäuser für eine Großstadt werden nicht nur für wenige Jahreerrichtet. Sie stellen Grundsatzentscheidungen für viele Jahrzehnte,wenn nicht gar Jahrhunderte dar. Angesichts der Tragweite dieserEntscheidung ist eine angemessene Verlängerung des Mietvertrags fürdas Technische Rathaus durchaus gerechtfertigt.
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Ursprüngliche Fassung vom 14.02.2020:
Betreff: Matthäikirchhof statt Leuschnerplatz
Begründung:
1. Der Stadtrat spricht sich gegen eine Unterbringung von erheblichen Teilen der Stadtverwaltung auf dem Leuschnerplatz aus.2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Standort Matthäikirchhof in das Konzept der langfristigen Verwaltungsunterbringung einzubeziehen und dem Stadtrat bis zum 30.09.2020 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
3. Sollte die Realisierung einer Baumaßnahme auf dem Matthäikirchhof bis zum Ablauf des Mietvertrages für das Technischen Rathauses an der Prager Straße nicht möglich sein, wird derOberbürgermeister beauftragt, eine entsprechende Verlängerung desMietvertrags zu verhandeln.
Begründung:
Der Stadtrat hat im Jahr 2017 (VI-DS-03653-NF-01) beschlossen, auf demsüdlichen Baufeld des Leuschnerplatzes mindestens 40 Prozent und aufdem nördlichen Baufeld mindestens 20 der Flächen für Wohnungen vorzusehen.
Auf Grund der aktuellen Entwicklungen zur möglichen Einrichtung eines Digital Hubs im südlichen und des Forum Rechts undder Juristenfakultät im nördlichen Baufeld sind die entsprechendenWohnungen neben dem bereits beschlossenen Leibnitz Institut fürLänderkunde im südlichen Baufeld nicht möglich und die Minderflächen im nördlichen Baufeld auch nicht zu kompensieren. Diegeforderten Wohnungen können nur auf dem mittleren Baufeld erbrachtwerden. Somit stehen für eine Verwaltungsunterbringung auf demLeuschnerplatz keine ausreichenden Flächen zur Verfügung. Der Standortkann daher in die langfristige Konzeption der Verwaltungsunterbringungnicht weiter einbezogen werden.
Mit dem Matthäikirchhof steht eine zentrale Liegenschaft im Eigentumder Stadt Leipzig zur Verfügung. Eine Konzeption zum Matthäikirchhofwird jedoch voraussichtlich erst im Jahr 2023 vorliegen, so dass nichtsichergestellt werden kann, ob dort ein Verwaltungsgebäude mit Ablaufdes Mietvertrags für das Technische Rathaus im Jahr 2029 zur Verfügungsteht. Für diesen Fall ist die fünfjährige Verlängerungsoption auszuüben.
Rathäuser für eine Großstadt werden nicht nur für wenige Jahreerrichtet. Sie stellen Grundsatzentscheidungen für viele Jahrzehntewenn nicht gar Jahrhunderte dar. Angesichts der Tragweite dieserEntscheidung ist eine angemessene Verlängerung des Mietvertrags fürdas Technische Rathaus durchaus gerechtfertigt.