17.8 Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamtes – Dynamisierung der Fördermittelsumme i.V.m. der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO – Eilbedürftig (VII-DS00514) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
17.8.1 dazu Änderungsantrag (VII-DS-00514ÄA-01)
Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019
Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, dass der Stadtrat beschlossen hat, die Mittel entsprechend um 2,5 Prozent zu dynamisieren. Insofern kann ich den Kollegen, die das schon ausgeführt haben, nur zustimmen. Man kann sicherlich geteilter Meinung darüber sein, ob Dynamisierungen, ob diese oder andere, die wir im Bereich Kultur gerade oder vielleicht im nächsten Jahr diskutieren, sinnvoll sind. Sie sind sicherlich unproblematisch für eine Kommune, solange die Einnahmen mindestens um denselben Prozentsatz jedes Jahr steigen. Dann haben wir auf der Ausgabenseite kein Problem. Wenn ich mir aber Steuerschätzungen auf der großen Ebene, aber auch Wirtschaftsentwicklungen in kleinteiliger Art anschaue, dann besteht durchaus die Gefahr, dass die entsprechenden Entwicklungen, wie wir sie aus den vergangenen Jahren kennen, in den Folgejahren vielleicht nicht mehr in der Größenordnung eintreten werden. Dann stehen wir alle vor der Frage, wenn wir die Dynamisierung beibehalten wollen: Wo geben wir dann weniger aus, wenn wir die Dynamisierung beibehalten? Oder können wir sie dann tatsächlich im Einzelfall noch leisten? Die Frage müssen wir aber dann stellen, wenn wir über den jeweiligen Haushalt beschließen. Insofern ist der Beschlussvorschlag, wie er hier vorgelegt wurde, sachgerecht. Der Änderungsantrag der CDU ist auch nicht praktikabel. Sie schlagen vor, die Dynamisierung jeweils vorzunehmen in Höhe der Preissteigerung der Lebenshaltungskosten des vergangenen Jahres. Wenn wir jetzt aber im Januar nächsten Jahres über den Haushaltsplan 2021/2022 abstimmen, dann müssten wir im Januar ja einen Betrag für 2021 hineinschreiben und auch im Januar einen Betrag für 2022 hineinschreiben. Im Januar 2021 kennen wir aber die Preissteigerung von 2020 noch gar nicht. Was schreibt dann hinein, Herr Albrecht? Wir kennen sie ja noch nicht. – Und im Jahr 2022 kennen wir natürlich die Preissteigerung von 2021 noch nicht, weil das Jahr ja noch gar nicht oder gerade erst im Januar begonnen hat. Also Ihr Antrag ist auch praktisch gar nicht umsetzbar. Insofern kommt schon der Verdacht auf, dass Sie eigentlich den Beschluss inhaltlich wieder kippen wollen und da so einen StaLa-Index vorschieben, um auf etwas zurückzukommen, was Sie von Vornherein nicht gewollt haben. Ich habe es auch nicht gewollt. Aber ich stehe zum Stadtratsbeschluss. Und ob wir es uns leisten können, sehen wir im Januar übernächsten Jahres. – Vielen Dank.”
(Es gilt das gesprochene Wort)