Klimanotstand und nichts ändert sich?

Leipzig ruft den Klimanotstand aus – kurzfristig ändert sich aber nichts. So hatte sich das Oberbürgermeister Jung wohl vorgestellt: Im OBM-Wahlkampf die Öko-Fahne hissen, um die grüne Flanke zu schließen, aber weiter wie bisher und am Stadtentwicklungskonzept wird nichts geändert.

Unbestritten, Leipzig macht in Sachen Klimaschutz schon einiges. Notstand heißt jedoch Sofortmaßnahmen: Sondervollmachten und Einschränkung von Freiheitsrechten. Dafür gibt es aber keinen Grund und das war auch nicht beabsichtigt. Aber Notstand und nichts ändern, geht auch nicht. Der Stadtrat zeigte dem Oberbürgermeister dann auch die rote Karte und machte ihm klar, wer den Notstand ausruft, muss auch etwas ändern. Jung muss jetzt kurzfristig einen Maßnahmenplan vorlegen. Das ist schon mal was, aber für einen Notstand immer noch relativ wenig.

Zum Glück gibt’s aber die Freibeuter. Wir haben als einzige Fraktion Sofortmaßnahmen beantragt: Keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor anschaffen und keine Dienstreisen mit solchen Fahrzeugen. Das ist ab sofort die Regel. Sie gilt nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die Eigenbetriebe und die Unternehmen der Stadt.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Erschienen am 09. November 2019 im Amtsblatt der Stadt Leipzig

Umsetzung der Sofortmaßnahmen nach Ausrufung des Klimanotstandes

Anfrage:

Der Stadtrat hat am 30. Oktober 2019 den Oberbürgermeister beauftragt, den Klimanotstand auszurufen.

Auf Vorschlag der Fraktion Freibeuter hat der Stadtrat darüber hinaus die in Folge der Ausrufung eines Notstandes erforderlichen CO2-reduzierende Sofortmaßnahmen, wie das Verbot der Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger und das Verbot von Dienstfahrten in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger, ergänzt.

Wir fragen hierzu an:

  1. In welchen Bereichen der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der kommunalen Beteiligungsunternehmen ist der Beschluss noch nicht umgesetzt?
  2. Bis wann erfolgt die Umsetzung des Beschlusses?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Oberbürgermeister Jung:

Die Freibeuter fragen, und ich gestatte mir, selbst zu antworten.  Der Beschluss wird umgesetzt. Das ist die erste und wichtige Antwort, Herr Morlok. Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Freibeutern, liebe Stadträte: Der Beschluss wird umgesetzt, obwohl er natürlich noch große, große Unsicherheiten und Unklarheiten hat. Zur Wahrheit gehört auch, dass der Teufel im Detail steckt, wie Sie wissen. Der Stadtrat hat beschlossen, den Klimanotstand auszurufen, und das bedeutet für uns, dass wir die globalen Herausforderungen in der Tat für uns annehmen, und wir hier für uns auf der lokalen Ebene versuchen, der Klimaanpassung und dem Klimaschutz gerecht zu werden. 

Dann sind wir beim Thema Dienstreisen: Unser Grundsatz ist, dass Dienstreisen zukünftig mit Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotoren gemacht werden sollen. Dem fühlen wir uns verpflichtet; er ist aber im Detail natürlich nicht von heute auf morgen umsetzbar ist. Ich muss Ihnen nicht erklären, dass ein Feuerwehrauto der Stadt Leipzig nach den Brandschutzbestimmungen in Deutschland kein Elektroauto sein dürfte. Ich brauche Ihnen auch nicht zu erklären, dass ein Kind im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gegebenenfalls eine Einrichtung aufsuchen muss, die man nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Es gibt also viele, viele Aspekte im Einzelnen, die genau bedacht werden müssen.  Der Beschluss – so wunderbar er sich liest – ist im Detail natürlich ungeheuer kompliziert.

Ich habe es sofort in unserer eigenen Verwaltung veranlasst, dass wir Dienstfahrten innerhalb und außerhalb mit Pkw mit Verbrennungsmotoren so weit wie möglich vermeiden. Bei der Abwägungsentscheidung werden in der Tat organisatorische, finanzielle und zeitliche Gesichtspunkte betrachtet, um dann zu einer Entscheidung zu kommen. Bei Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften innerhalb des Stadtgebiets besteht das Genehmigungserfordernis im Einzelfall.

Normalerweise braucht man in der Tat für eine Flugreise oder einen Pkw mit Verbrennungsmotor die Genehmigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.  Das heißt aber auch, dass wir die jetzt vorliegende Dienstanweisung überarbeiten müssen. Wir sind dabei. Ich denke, dass wir im ersten Quartal 2020 die jetzt gültige Dienstanweisung verändert und überarbeitet haben werden. Der Kollege Hörning und die anderen Kollegen sind in einem regen Diskussionsprozess, sodass ich Ihnen dort auf jeden Fall dieses Signal geben kann. 

Zweitens: Wir möchten Ihnen gerne eine Informationsvorlage zureichen, wo wir Ihnen noch einmal ausführen möchten, wie wir den Beschluss versuchen zu leben – realistisch, pragmatisch, aber dennoch den Zielen verpflichtet.  Drittens: Ich habe selbstverständlich alle Unternehmen der Stadt Leipzig – auch die Beteiligungsunternehmen – angeschrieben und Sie gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf diesen Beschluss einzugehen. Ich kann Ihnen sagen: Alle direkt betroffenen Beteiligungsunternehmen haben sich rückgemeldet und sind intensiv in der Diskussion und der Prüfung möglicher Maßnahmen zur zielorientierten Umsetzung. Zur Wahrheit gehört aber auch: Auch das ist nur bedingt möglich.

Um Beispiele zu nennen: Denken Sie an die Stadtreinigung; denken Sie an die Fahrzeuge, die wir bei den Wartungen der LVB brauchen. Hier geht es immer um die Erfüllung des jeweiligen Unternehmenszwecks, der natürlich nicht durch die Sofortmaßnahmen eingeschränkt werden darf, wie Sie sich vorstellen können. Ich gebe Ihnen ein anderes Beispiel: Ein Vergabeverfahren, das zurzeit läuft, kann nicht aufgehoben werden, weil die Beschaffungsvorgänge gegebenenfalls schon juristische Folgen haben können. Das heißt, wir sind in einer intensiven Diskussion. Es gibt in der Tat, wie der Kollege Hörning ausgeführt hat, eine sehr, sehr intensive Befassung von der LVV – ich sehe die Kollegen, die unter uns sitzen – bis hin zur LVB oder anderen Unternehmen. Sie können sicher sein, dass wir dem Thema die nötige Aufmerksamkeit geben. Sie werden über den laufenden Prozess informiert, und ich denke, dass wir im ersten Quartal 2020 deutlicher und klarer die jeweiligen Ausnahmen und Möglichkeiten diskutiert haben.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister, es ist sicherlich nachvollziehbar, dass umfangreiche Änderungen auch eine gewisse Vorlaufszeit benötigen. Angesichts der Tatsache, dass es sich hier um einen Notstand handelt, ist natürlich ein besonders schnelles Handeln erforderlich. Ich denke, dass in dem Beschluss auch impliziert ist, dass der Erstellung des Konzeptes gegenüber anderen Tätigkeiten in der Verwaltung Priorität einzuräumen ist, sonst hätte man es ja nicht als Notstand bezeichnet. Es kann also nicht sein, dass es genauso wie das Normale abgearbeitet wird, sondern es muss schon als die prioritäre Maßnahme im Umsetzungsprozess der Verwaltung verstanden werden. Andernfalls macht – da geben Sie mir sicherlich recht – die Bezeichnung „Notstand“ in dem Zusammenhang relativ wenig Sinn, wenn diese von Ihnen angekündigten Konzepte nicht prioritär erstellt werden. – Ich habe gefragt, ob man mir recht gibt, wenn ich sage, dass es keinen Sinn macht, das als Notstand zu bezeichnen, wenn man diese Dinge dann nicht prioritär behandelt. Dann braucht man es nicht als Notstand zu bezeichnen.  

Als weitere Frage: Ich kann nachvollziehen, dass es mit der Abgrenzung der Dienstfahrten, was man nun tatsächlich darunter verstehen möchte oder aus guten Gründen nicht darunter versteht, schwierig ist. Der Beschluss beinhaltete ja aber auch eine Aussage, dass diese entsprechenden Fahrten, sofern sie mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor betrieben werden, hinsichtlich des CO2-Ausstoßes zu kompensieren sind. Bezüglich dieser Sache ist klar: Es ist zu kompensieren, und zwar alle, die da getroffen werden. Meine Frage ist: Ist dieser Beschlussteil umgesetzt? Denn wenn man es nicht durch ein Elektromobil ersetzen kann, muss man es eben kompensieren. Haben Sie dies umgesetzt? In welchen Bereichen haben Sie es gegebenenfalls noch nicht umgesetzt? 

Oberbürgermeister Jung:

Ich fange einmal mit der zweiten Frage an:

In der Tat haben wir ja, wie Sie wissen, eine Dienstanweisung gültig, dass Flugreisen im Hinblick auf die CO2-Auswirkungen in einen Klimafonds eingespeist werden. Das ist vollzogen. Und wir arbeiten auch gerade an der aktuellen Dienstanweisung, dass wir auch Fahrten mit Verbrennungsmotor in einen solchen Fonds einspeisen. Wir diskutieren gerade auch den Einstiegspreis. Für diesen werden wir uns – das kann ich Ihnen ganz offen sagen – auf den Preis einigen, den die Bundesregierung jetzt zum Klimaschutzprogramm besprochen hat. Da gehen wir ganz bewusst, um auch Ausgleichsmöglichkeiten zu haben, in einen etwas höheren Preis hinein. Das wird Gegenstand der Informationsvorlage sein. Auch heute sind wir aber schon in der Lage, auszurechnen, wie die CO2-Belastung aufgrund unserer fossilen Nutzung gegebenenfalls abgerechnet werden kann. 

Bei den Beteiligungsunternehmen wird das Thema selbstverständlich auch aufgerufen. Da gibt es je nach Branche aber auch ganz unterschiedliche Antworten. 

Zur Frage eins:

Ich will jetzt nicht noch einmal die Debatte vom letzten Mal aufmachen, aber was auch im Hinblick auf die Außenwirkung wichtig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir haben hier nach langer Diskussion den Begriff „Klimanotstand“ genutzt, nicht, weil wir ihn mit der Notstandsgesetzgebung vergleichen wollen, und auch nicht, weil wir meinen, die Stadt Leipzig sei in einem Notstand. Sondern weil wir deutlich und symbolhaft klarmachen wollen, dass die Erde in einer Notstandssituation ist, in der wir uns verpflichtet fühlen, dem im Rahmen unserer Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Klar ist das dann eine Priorität, die aber immer mit der Erfüllung der Aufgaben, der Wirtschaftlichkeit und zeitlichen Fragen abgewogen werden muss. 

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn der Kollege Klitschko aus Kiew, unserer Partnerstadt, mich anruft und dringend darum bittet, dass jemand aus der Stadtverwaltung ihn bei stadtplanerischen Prozessen in der Stadt unterstützt, weil derzeit in der Ukraine sehr heftig diskutiert wird, zentrale Regierungsanordnungen im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltung zu unterlaufen, dann kann ich den Kollegen nicht mit einem Bus Kiew schicken, um dort zu helfen, sondern der muss  ein Flugzeug nutzen. Das ist, glaube ich, immer abzuwägen, wie wir uns da aufstellen. Ich kann sonst auch das Referat Internationale Beziehungen in ihrer Tätigkeit nicht einstellen. Kurzum: Es sind tausend Dinge zu bedenken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und ich bitte Sie, dass Sie uns das Vertrauen geben, dass wir das im Rahmen dessen, was wir verantworten können, auch tun. 

Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum

Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum (VII-A-00544-NF-02) Einreicher: Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 07.11.2019

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Ich versuche, mich kurzzufassen.

Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Der Vorgang „Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum“ hat sich lange hingezogen. Umso mehr sind wir über den Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag erfreut, den wir in der Neufassung fast unverändert übernommen haben.

Besonders freut es uns, dass der Beschluss der Ratsversammlung vom 20.06.2018 „Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen“ jetzt bis zum 10.05.2020 umgesetzt wird. Dass wir – wie in der Begründung des Verwaltungsstandpunkts zu lesen – der Meinung waren, die Stadtverwaltung könne oder wolle diesen Antrag nicht umsetzen, sei uns verziehen. Dies resultierte besonders aus der Aussage von Frau Bürgermeisterin Dubrau, die in der Ratsversammlung am 19. November 2019 auf eine unzureichende Datenlage in der Stadtverwaltung zu den Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum verwies. Aus der Antwort auf unsere Anfrage konnte man schließen, dass weder die Anzahl noch die Standorte der von der Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieben betriebenen Videokameras der Verwaltung bekannt wären.

Wie gesagt, wir gehen mit dem Verwaltungsstandpunkt fast konform. Allerdings haben wir eine Ergänzung vorgenommen. Im Verwaltungsstandpunkt wird in Punkt 4 dargelegt:

Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass bei der Überprüfung von Verarbeitungstätigkeiten hinsichtlich der Videoüberwachungen die Einbeziehung des behördlichen Datenschutzbeauftragten angeordnet ist. Soweit für vor dem 25.05.2018 […] bestehende Videoüberwachungen die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung festgestellt wird, wird diese bis zum 25.05.2021 nachgeholt. Über die Ergebnisse wird die Rastversammlung im Nachgang informiert.

In der Begründung wird explizit auf die Antwort zu unserer Anfrage verwiesen, in der sich die Stadtverwaltung auf die Orientierungshilfe des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Datenschutz-Folgenabschätzung beruft, auf der der Termin 21.05.2021 beruht. Da dieser Termin nur für Bestandsanlagen mit einer datenschutzrechtlichen Freigabe automatisierter Verfahren entsprechend der vor der DSGVO gültigen Rechtsvorschriften gilt, haben wir diesen Passus in Punkt 4 ergänzt.

Das war es eigentlich schon. Es geht also um diese Einfügung, dass das eben nur für die Bestandsanlagen gilt, für die eine datenschutzrechtliche Freigabe automatisierter Verfahren vor dem 21.05.2018 bestand. Deshalb möchten wir unsere Neufassung zur Abstimmung stellen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Beleuchtung in Verwaltungsgebäuden

Beleuchtung in Verwaltungsgebäuden (A 0116/ 19/20) (VI-HP-07441) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 07.11.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute leider nicht das erste Mal, dass wir uns im Stadtrat mit linksextremer Gewalt beschäftigen müssen. Frau Krefft hat eben die Krawalle vor vier Jahren angesprochen. Es sind damals der Kollege Robusch und ich diejenigen gewesen, die die aktuelle Debatte im Stadtrat beantragt haben. Frau Krefft, Sie haben ausgeführt, dass die linksextreme Gewalt in Leipzig abgenommen habe. Ich wage aber dennoch die These, dass es sich bei den Personen, die damals gehandelt haben, und bei den 250 Personen, die der Oberbürgermeister angesprochen hat, wahrscheinlich um denselben Personenkreis handelt. Es gibt ja auch – so habe ich gehört – Erkenntnisse darüber, dass ein Teil von diesen Personen auch in Hamburg 2017 dabei gewesen sein soll. Wir haben also in der Vergangenheit vielleicht tatsächlich nicht richtig hingeschaut. Ich freue mich, Herr Oberbürgermeister, dass Sie heute die klaren Worte gefunden haben. Sie sprachen von der Menschenwürde. Ich möchte das Thema Gewaltmonopol des Staates anführen, weil es nämlich um die Frage geht, in welcher Gesellschaft wir leben: Demokratie oder Anarchie? Gewalt als Mittel für politische Ziele als legitim zu erachten, heißt, den Boden des Grundgesetzes zu verlassen. Herr Oberbürgermeister, Sie sprachen zu Recht von „Terror“. Ich habe aber eine Bitte, Herr Oberbürgermeister, ausdrücklich kein Vorwurf: In ihrer ersten Erklärung sprachen Sie bei dem Personenopfer von einer wehrlosen Frau. Bitte vermeiden Sie dies in Zukunft. Es könnte diesen Menschen signalisieren, dass es, wenn es ein junger Mann gewesen wäre, möglichst noch mit Nahkampfausbildung, gerechtfertigt gewesen wäre. Nein, das ist es nicht. Und wir alle wissen, dass es das nicht ist. Es wäre auch nicht anders gewesen, wenn es nicht die Frau gewesen wäre, sondern ihr Haustier, ihr Hund. Dann wäre es auch nicht legal oder legitim gewesen. Auch wenn es ihr Auto oder ihr Fahrrad gewesen wäre, auch dann wäre es nicht legal und nicht legitim gewesen.

Herr Oberbürgermeister, Sie haben das Thema Sprache angesprochen, dass so etwas eine Entwicklung hat; dass ein Boden bereitet wird, auf dem so etwas wächst. Ich meine, es fängt aber noch ein Stück früher an, als Sie es benannt haben. Wenn man Finanzinvestoren „Heuschrecken“ nennt sowie Projektentwickler und Vermieter „Immobilienhaie“, dann haben wir uns schon in die falsche Richtung bewegt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die 250 Personen sind ja kein ClosedShop, die reden ja nicht nur mit sich selbst, sondern die sind natürlich auch in andere Bereichen verwurzelt. Herr Zenker, Sie sprachen in dem Zusammenhang von Milieus, die sich hier auch ganz klar artikuliert haben. Herr Oberbürgermeister, Sie sagten „keine Deckung, kein Unterschlupf“. Ich möchte hier einen Appell gerade an dieses Milieu richten. Machen Sie diesen Menschen, wenn Sie ihnen bekannt sind, klar: Wenn du das tust, gehörst du nicht zu uns. Es gibt kein Grau. Es gibt nur ein Schwarz oder Weiß – Demokratie oder Anarchie. Wir haben nicht zum ersten Mal eine Körperverletzung, sondern zum wiederholten Mal. Denken Sie an die 69 Polizisten vor vier Jahren. Wir haben wiederkehrende Sachbeschädigungen. Eine Gruppe von 250 Menschen terrorisiert die Stadt. Herr Oberbürgermeister, wir sollten darüber nachdenken, ob nicht das, worüber wir heute sprechen, viel mehr mit dem Begriff Notstand zu tun hat, als das, was wir letzte Woche hier beschlossen haben. – Vielen Dank!

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Beteiligung der Stadt Leipzig und des Stadtrats an der Evaluierung der Waffenverbotszone

Beteiligung der Stadt Leipzig und des Stadtrats an der Evaluierung der Waffenverbotszone (VI-A-08198-NF-03) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 07.11.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns damals, als die Waffenverbotszone eingeführt wurde, schon gegen die Einführung ausgesprochen. Wir begrüßen es daher, dass es einen Antrag gibt der Linken, jetzt bei der Evaluierung zumindest die Stadtgesellschaft mit ins Boot zu holen.

Ich bin auch der Auffassung, dass wir hier Symbolpolitik betreiben und betrieben haben. Wenn man sich nämlich genau überlegt, was denn in der Waffenverbotszone erlaubt ist und nicht erlaubt ist, wird deutlich, wie unsinnig sie ist und dass sie die Falschen trifft. Es ist nämlich selbstverständlich erlaubt in der Waffenverbotszone, Messer mitzuführen. Man darf es nur nicht griffbereit haben. Und das Messer in der Hosentasche oder am Gürtel, das man schnell ziehen kann, ist verboten. Das Messer, das man im Rucksack mit sich führt, wo man den Rucksack erst abnehmen muss, um es herauszuholen, ist erlaubt. Jetzt frage ich Sie: Wer wird denn Opfer dieser Regelung? Der potenzielle Täter oder Attentäter, der in der Waffenverbotszone etwas anstellen möchte und sich wahrscheinlich auch mit der Rechtslage beschäftigt und sein Messer im Rucksack trägt, oder der unbescholtene Bürger, der nichtsahnend mit dem Messer in der Hosentasche durch die Verbotszone läuft? – Weil er einen Apfel schneiden möchte. – Dieses Beispiel zeigt, wie absurd diese Waffenverbotszone ist. Deswegen: Vielleicht gelingt es ja mit einer sachgerechten Evaluierung, sie wieder abzuschaffen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Sachstand zur Ergänzung des Themenstadtplans um Standorte der Videoüberwachung

Anfrage:

Der Stadtrat hat auf Initiative der Fraktion Freibeuter am 20.06.2018 beschlossen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.

Der Beschlussvorschlag übernahm den Verwaltungsstandpunkt, in dessen Begründung vermerkt wurde, dass das Lokalisieren der kommunalen Überwachungsanlagen und die Veröffentlichung der Standorte und ggf. Speicherdauer bereits mit der Beantwortung der Anfrage VI-F-03985 erfolgt ist. Eine Datengrundlage ist somit vorhanden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Wann werden die durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum in den Themenstadtplan übernommen?
  2. Welche Hinderungsgründe verursachten die Verzögerung der Übernahme?
  3. Hat es zwischenzeitlich Veränderungen bezogen auf die Antwort VI-F-03985-AW-01 gegeben? Werden diese bei der Übernahme mit eingepflegt?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren!

Es geht um den Sachstand zur Ergänzung des Themenstadtplans um Standorte der Videoüberwachung. Das ist eine schwierige Abstimmung innerhalb der Stadtverwaltung, also zwischen dem Ordnungsamt und dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung. Die haben das Thema untersucht und sich zur Realisierung dieses Themas, Kamerastandorte im öffentlichen Raum in den Plan eintragen zu können, soweit verständigt, dass zukünftig alle Informationen von Kameras, die in den öffentlichen Raum strahlen, zur Verfügung gestellt und eingetragen werden sollen.
Bisher gibt es da sehr wenige Rückmeldungen an das AGB, die das halt rein praktisch macht. Insofern war die sinnvolle Bearbeitung bisher noch nicht möglich. Gegenüber der ersten Anfrage, die dazu stattgefunden hat, ist jetzt eine zweite Anfrage auf dem Weg, weil die Daten, die benötigt werden, um diese Standorte einzutragen, doch sehr viel weitreichender sind; mit genauer Lage, Blickrichtung, und all dem, was dazu gehört. Aus den Antworten, die jetzt kommen, ist hoffentlich ersichtlich, wie das dann tatsächlich ist, und das Amt für Geoinformation beabsichtigt deshalb folgende Arbeitsweise.

Zu erstens:

In Abstimmung mit den Ämtern ist zunächst zu klären, wie im Zusammenhang mit der Darstellung von Kamerastandorten der Begriff „öffentlicher Raum“ definiert ist. Das ist nicht immer ganz eindeutig. So sollen zum Beispiel Kameras, die Hofbereiche öffentlicher Gebäude – wie das neue Rathaus – überblicken, nicht aufgeführt werden, da es sich hier um das Hausrecht handelt und es kein öffentliches Grundstück bzw. Straßenland ist.

Zweitens:

Des Weiteren ist zu definieren, was unter die Kategorie „durch die Kommune unterhaltene Kameras“ fällt, also insbesondere, welche Kamerastandorte, die durch die Eigenbetriebe oder städtischen Gesellschaften allein mit Einsicht auf die eigene Liegenschaft unterhalten werden. Auch hier dürfte in vielen Fällen kein öffentlicher Raum vorliegen.

Zu Punkt drei:

Nach Klärung der vorstehenden Sachverhalte werden die Ämter und gegebenenfalls die Eigenbetriebe und städtischen Gesellschaften durch das AGB mit einer Fristsetzung noch einmal gebeten werden, ihre Daten zu Kamerastandorten im öffentlichen Raum bzw. eine entsprechende Fehlmeldung zu übergeben. Die Anfrage ist dann so gestaltet, dass endgültig ersichtlich ist, ob und wie entsprechende Standorte gemeldet werden müssen. Durch die Aufforderung, auch Fehlmeldungen abzugeben, kann gewährleistet werden, dass die Informationen vollständig sind.

Viertens:

Sobald die Umfrageergebnisse ausgewertet sind, wird eine technische Umsetzung zeitnah erfolgen, das heißt dann etwa in einem Zeitraum von vier Wochen.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass man im Einzelfall Definitionsschwierigkeiten bezüglich des „öffentlichen Raumes“ und ähnlichen Dingen hat. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist, angesichts der Tatsache, dass es ja nicht um Kameras von irgendwelchen fremden Dritten, sondern um Kameras von der Stadt oder solchen, die von der Stadt betrieben werden; da muss ich jetzt zur Kenntnis nehmen, dass es in anderthalb Jahren nicht gelingt, verwaltungsintern von den betroffenen Bildstellen eine Antwort auf eine Frage zu erhalten, um diesen Beschluss umzusetzen. Das heißt also, es gibt Dienststellen, die einfach nicht antworten. Ich weiß nicht, wie ich mir das in der Verwaltung vorstellen sein. Man macht offensichtlich eine Anfrage, und das interessiert jemanden nicht. Wie muss ich mir das vorstellen? Sie haben sicherlich zeitnah nach dem Beschluss herumgefragt. Fehlmeldungen gibt es nicht. Wie muss ich mir ein Verwaltungshandeln zur Beschaffung der verwaltungsinternen Informationen vorstellen?

Bürgermeisterin Dubrau:
Es ist eine Anfrage erfolgt, es gab auch eine Fehlmeldung. Es gab auch einige Meldungen, die aber an vielen Stellen so unpräzise waren, dass sie nicht verwendbar sind. Insofern gab es jetzt erst einmal gemeinsam mit den entsprechend zuständigen Ämtern eine Diskussion und nun das Verfahren, was ich Ihnen dargestellt habe.
N.N.:
Ich möchte die Frage einmal etwas anders formulieren. Es geht hier in der Frage um Kameras, die im öffentlichen Raum – der ja eigentlich eindeutig definiert ist – aufzeichnen. Ein Hof ist kein öffentlicher Raum. Ein Eigenbetriebsgelände ist auch kein öffentlicher Raum. Es geht um Kameras, die aufzeichnen und speichern, was sich hier in der Stadt bewegt. Es kann mir doch keiner erzählen, dass es nach den heutigen Datenschutzgrundsätzen keinen Plan gibt, wo solche Kameras hängen.
Bürgermeisterin Dubrau:
Es gibt einen solchen Plan nicht. Und es gibt eine ganze Menge Orte, die wie ein öffentlicher Raum aussehen, aber letztendlich kein öffentlicher Raum sind, wie beispielsweise der Bereich vom Dienstboteneingang, um jetzt einmal ein Beispiel zu benennen. Das ist ein privates Grundstück.
Stadtrat Morlok (Freibeuter):
Gibt es verwaltungsinterne Regelungen hinsichtlich des Anbringens von Kameras im öffentlichen Raum? Wer ist dazu befugt? Wer muss sich mit wem abstimmen? Kann jeder die anbringen, wie er lustig ist oder gibt es da Regelungen? Wenn es solche Regelungen gibt, muss doch auch klar sein, wer das darf und wer letztendlich, wenn die Regeln eingehalten werden, die Informationen über die Kameras haben müsste.
Bürgermeisterin Dubrau:
Es geht nicht um diejenigen, die im öffentlichen Raum sind – das ist uns bekannt -, sondern um diejenigen, die sich in Randbereichen befinden, aber den öffentlichen Raum bestrahlen. Das ist das Thema.