Zurückstellung von Bauanträgen

Anfrage:

Bezugnehmend auf die Aufstellungsbeschlüsse Sozialer Erhaltungssatzungen in Teilen der Stadt Leipzig fragen wir an:

  1. Wie viele Bauanträge wurden seit Beschluss zur Einrichtung von Erhaltungssatzungen zurückgestellt?
  2. Wie viele davon würden zu einer CO2- Einsparung führen?
  3. Wie viele Tonnen CO2 könnten jährlich eingespart werden, wenn diese Maßnahmen umgesetzt würden?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es geht um die Zurückstellung von Bauanträgen in den Bereichen, wo der Stadtrat eine Aufstellung von Erhaltungssatzungen beschlossen hat. 

Zu Frage eins:

Seit den Aufstellungsbeschlüssen des Stadtrates wurden 50 Bauvorhaben geprüft und 24 zurückgestellt. Bei den anderen konnte die Möglichkeit auch durch Änderung ergriffen werden, dass diese Bauanträge ganz normal bearbeitet werden. 

Zu Frage zwei:

Die Zurückstellung gemäß § 15 BauGB bedeutet nicht, dass ein Bauvorhaben letztendlich nicht realisiert werden kann. Die Zurückstellung bedeutet nur, dass die Entscheidung über den Bauantrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, der gesetzlich verankert ist und nicht beliebig verlängert werden kann, herausgeschoben wird. Das ist maximal ein Jahr. Fragen zu einer CO2-Einsparung können nicht beantwortet werden, weil hier keine vergleichbare Datenerfassung und damit keine Auswertung möglich ist. 

Zu Frage drei:

Mit den vom Stadtrat beschlossenen Aufstellungsbeschlüssen zum Erlass der Erhaltungssatzung auf der Grundlage des Baugesetzbuches soll die Bevölkerungsstruktur bei Beseitigung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen trotzdem erhalten bleiben. Auf dieser Grundlage lässt sich der Ausstoß von CO2 nicht steuern. Die Verfolgung dieser Ziele ist mit der vorgenannten Rechtsgrundlage der Erhaltungssatzung beziehungsweise des Aufstellungsbeschlusses unabhängig davon nicht realisierbar. Das Thema ist aber natürlich zuerst Aufgabe der Stadt. – Danke schön. 

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Frau Dubrau! Wenn Sie das Merkmal CO2-Einsparung im Rahmen der Antragstellung nur mit Mühe erkennen können: Ist es dann möglich, im Rahmen der Antragstellung von Bauanträgen zu erkennen, ob eine energetische Sanierung Bestandteil des Bauantrages ist? – Das ist also erkennbar. Dann würde ich gerne nachfragen: In wie vielen dieser 24 Fälle, die zurückgestellt wurden, war denn eine energetische Sanierung Teil des Bauantrages? 

Bürgermeisterin Dubrau:

Das müsste ich prüfen. Das kann ich natürlich so nicht sagen. Ich muss aber ganz eindeutig sagen: Das Thema der Energiesparverordnung, die ja in diese Richtung geht, ist kein Thema, wonach ein Bauantrag zurückgestellt werden kann, sondern das gehört zu dem, was auf jeden Fall auch genehmigt wird. 

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Das war nicht die Frage. Ich kann verstehen, dass Sie die Zahl jetzt nicht präsent haben, deswegen würde ich Sie bitten, die Zahl nachzureichen. 

Bürgermeisterin Dubrau:

Ja, danke. Das mache ich.