Anfrage:
Anlässlich der Ausführungen der Bürgermeisterin Dubrau in der Ratsversammlung am 19. November 2019 zur Kenntlichmachung von Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum im Themenstadtplan fragen wir an:
- Wer entscheidet über die Aufstellung der Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum?
- Wem liegen im Zusammenhang mit den durch die Stadt Leipzig im öffentlichen Raum aufgestellten Kameras
- die systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge
und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von
dem Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen, - die Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der
Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck, - die Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der
betroffenen Personen (…) und - die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen,
einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch
die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis
dafür erbracht wird, dass diese Verordnung eingehalten wird, wobei den
Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und
sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird, - im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung vor?
- die systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge
- Ist der Datenschutzbeauftragte in die Datenschutz-Folgenabschätzung involviert?
Antwort:
Die Anfrage wird in der Ratsversammlung am 11.12.2019 mündlich beantwortet werden.