Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum (VII-A-00544-NF-02) Einreicher: Freibeuter
Aus der Ratsversammlung am 07.11.2019
Stadtrat Köhler (Freibeuter): Ich versuche, mich kurzzufassen.
Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Der Vorgang „Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum“ hat sich lange hingezogen. Umso mehr sind wir über den Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag erfreut, den wir in der Neufassung fast unverändert übernommen haben.
Besonders freut es uns, dass der Beschluss der Ratsversammlung vom 20.06.2018 „Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen“ jetzt bis zum 10.05.2020 umgesetzt wird. Dass wir – wie in der Begründung des Verwaltungsstandpunkts zu lesen – der Meinung waren, die Stadtverwaltung könne oder wolle diesen Antrag nicht umsetzen, sei uns verziehen. Dies resultierte besonders aus der Aussage von Frau Bürgermeisterin Dubrau, die in der Ratsversammlung am 19. November 2019 auf eine unzureichende Datenlage in der Stadtverwaltung zu den Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum verwies. Aus der Antwort auf unsere Anfrage konnte man schließen, dass weder die Anzahl noch die Standorte der von der Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieben betriebenen Videokameras der Verwaltung bekannt wären.
Wie gesagt, wir gehen mit dem Verwaltungsstandpunkt fast konform. Allerdings haben wir eine Ergänzung vorgenommen. Im Verwaltungsstandpunkt wird in Punkt 4 dargelegt:
Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass bei der Überprüfung von Verarbeitungstätigkeiten hinsichtlich der Videoüberwachungen die Einbeziehung des behördlichen Datenschutzbeauftragten angeordnet ist. Soweit für vor dem 25.05.2018 […] bestehende Videoüberwachungen die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung festgestellt wird, wird diese bis zum 25.05.2021 nachgeholt. Über die Ergebnisse wird die Rastversammlung im Nachgang informiert.
In der Begründung wird explizit auf die Antwort zu unserer Anfrage verwiesen, in der sich die Stadtverwaltung auf die Orientierungshilfe des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Datenschutz-Folgenabschätzung beruft, auf der der Termin 21.05.2021 beruht. Da dieser Termin nur für Bestandsanlagen mit einer datenschutzrechtlichen Freigabe automatisierter Verfahren entsprechend der vor der DSGVO gültigen Rechtsvorschriften gilt, haben wir diesen Passus in Punkt 4 ergänzt.
Das war es eigentlich schon. Es geht also um diese Einfügung, dass das eben nur für die Bestandsanlagen gilt, für die eine datenschutzrechtliche Freigabe automatisierter Verfahren vor dem 21.05.2018 bestand. Deshalb möchten wir unsere Neufassung zur Abstimmung stellen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke.
(Es gilt das gesprochene Wort)