Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Erarbeitung eines Entwurfs der neuen Hauptsatzung, die Formulierung „Gleichstellung von Mann und Frau“ in § 25 Abs. 2 und 3 durch „Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter“ zu ersetzen.

Die Formulierung wird entsprechend in sich auf die Hauptsatzung beziehenden Regelungen angepasst.

Begründung:

Am 01. Oktober 2018 beschloss der Deutsche Bundestag den „Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/4669). Mit dem „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ vom 18. Dezember 2018 wurde die Geschlechtsbezeichnung „divers“ geltendes Recht. Somit ist auch die Gleichstellung von Menschen mit dem Geschlecht „divers“ gleichrangig zu „männlich und weiblich“.

Durch die Verwendung der Geschlechterbezeichnungen „männlich/weiblich/divers“ in Stellenanzeigen und ähnlichem durch die Stadt Leipzig entsteht durch den aktuellen Passus in der Hauptsatzung eine Lücke in der Zuständigkeit der/des Gleichstellungsbeauftragten. Die aktuelle Version der Hauptsatzung schließt „divers“ von der Gleichstellung aus.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 22.01.2020 in Form des Verwaltungsstandpunktes beschlossen:

Bei der Überarbeitung § 25 der Hauptsatzung wird die Formulierung “Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter” berücksichtigt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris