Vernetzte Verkehrslösungen zu attraktiven Preisen (VI-A-07973) Einreicher: Fraktion Freibeuter
Aus der Ratsversammlung am 04.09.2019
Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verwaltung beschreibt in ihrem Verwaltungsstandpunkt die vielfältigen Möglichkeiten, die es bereits gibt, als Kunde der LVB auf andere Mobilitätsangebote zuzugreifen. Sie geht aber – und das ist das Problem am Verwaltungsstandpunkt – mit keinem Wort auf den zweiten Teil der Überschrift unseres Antrags ein, die da lautet: Vernetzte Verkehrslösungen zu attraktiven Preisen. Im Verwaltungsstandpunkt wurde nur der Teil „vernetzte Verkehrslösungen“ abgearbeitet, der Teil „attraktive Preise“ jedoch vergessen.
Aber genau darum geht es uns. Wir wollen, dass Kunden der LVB andere Mobilitätsangebote in der Stadt Leipzig zu günstigeren Preisen kaufen können, als wenn sie diese bei einem einzelnen Anbieter buchen würden. Ich habe mir sagen lassen, dass die Angebote über Apps der LVB teilweise teurer sind, als wenn man sie beim Anbieter direkt buchen würde. Das hat mit attraktiven Preisen nichts zu tun.
Deswegen haben wir uns entschieden, unseren Antrag in der Form, wie wir ihn eingereicht haben, zur Abstimmung zu stellen. Trotz der umfangreichen Darlegungen über die Vernetzungsmöglichkeiten fehlt im Verwaltungsstandpunkt der Teil „attraktive Preise“. Wir bitten Sie daher, Herr Oberbürgermeister, wenn der Stadtrat unserem Antrag folgt, mit der LVB diesbezüglich in Kontakt zu treten und prüfen zu lassen, ob durch weitere Rahmenverträge Verkehrslösungen, die attraktiv sind, weil sie attraktive Preise beinhalten, zukünftig in der Stadt Leipzig über die LVB möglich sind. – Vielen Dank.
(…)
Ich will noch einmal zur Aussage von Herrn von der Heide Stellung nehmen, dass wir mit Prüfaufträgen vorsichtig umgehen sollten. Beim Thema Abbiegeassistent ist es der Bundesgesetzgeber, der letztendlich handeln müsste, um das möglich zu machen. Bei der LVB sind es nicht wir als Stadtrat, sondern es ist der Eigentümer der LVB, und das ist die Stadt Leipzig. Also sind wir als Stadtrat mittelbar beteiligt. Insofern hinkt Ihr Vergleich. Bei dem einen Thema ist der Bundesgesetzgeber, der Deutsche Bundestag, zuständig. Bei diesem Thema ist der Stadtrat von Leipzig zuständig, der dies zum Beispiel über Eigentümerziele abbilden könnte.”
(Es gilt das gesprochene Wort)